Murray vs. Motorola: Kläger verpflichten weitere Anwälte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 18.06.2024, 15:05 (vor 159 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Antrag des federführenden Klägeranwalts Jeffrey B. Morganroth hat das Gericht mit Beschluss vom 3. Mai 2024 zugelassen, dass ab sofort die beiden zusätzlichen Nebenanwälte Kristie M. Hightower und Rudie R. Soileau, Jr. (beide Kanzlei Lundy) pro hac vice für sämtliche Kläger tätig werden dürfen. Die Anträge der beiden Neuzugänge auf Pro-hac-vice-Zulassung hat das Gericht zuvor genehmigt. Drei weitere Anträge zusätzlicher Klägeranwälte auf Pro-hac-vice-Zulassung liegen dem Gericht vor und warten auf Genehmigung.

Am 22. Mai 2024 hat das Gericht die Pro-Hac-Vice-Zulassung weiterer Anwälte aufseiten der Kläger abgesegnet. Sämtliche Kläger werden jetzt von folgenden sieben Anwälten vertreten:

► James F. Green
► Jeffrey B. Morganroth (federführend)
► Kristie M. Hightower
► Rudie R. Soileau Jr.
► Steven R. Hickman
► Hunter W. Lundy
► Victor H. Pribanic

Nur der am 20. April 2003 verstorbene Hauptkläger Michael Patrick Murray wird zusätzlich vertreten von:

► Cherie Morganroth
► Michelle A. Parfitt

Bis auf James F. Green haben sich (Stand 17. Juni 2024) alle Klägeranwälte dem e-Rechtsverkehr des Berufungsgerichts angeschlossen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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