Murray vs. Motorola: unbekannt verzogene Anwälte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 18.12.2023, 20:07 (vor 339 Tagen) @ H. Lamarr

Am 23. Oktober 2023 forderte das Berufungsgericht alle Anwälte beider Seiten mit einem Schreiben auf, sich für den elektronischen Datenverkehr mit dem Gericht registrieren zu lassen, z.B. um Schriftsätze einzureichen.

Eigentlich wäre dies keine Rede wert, doch drei Anwälte waren für den Postzusteller (U.S.P.S.) unauffindbar, obwohl das Gericht wegen der exorbitanten Dauer des Verfahrens von rd. 22 Jahren in der Vorinstanz darauf geachtet hat, die jüngsten bekannten Adressen für sein Schreiben zu verwenden. Der Postzusteller schickte die drei betroffenen Schreiben als unzustellbar ans Gericht zurück, das deren Verwahrung im Archiv anordnete. Aufseiten der Antragsteller (Geschädigte) waren die Anwälte James Green & Michelle Parfitt postalisch nicht erreichbar, welche die 22 Antragsteller (Haupt- und Nebenkläger) vertreten, aber nicht exklusiv, sondern gemeinsam mit Jeffrey B. Morganroth, der postalisch erreichbar war. Aufseiten der Antragsgegner (Mobilfunkindustrie) ist Anwalt John Korns postalisch abgängig, er vertritt die Cellular One Group.

Hinweis: Ursprünglich hieß es hier Green & Parfitt würden 13 der 22 Antragsteller vertreten. Richtig ist, sie vertreten alle 22. Der Fehler wurde am 22.12.2023 berichtigt.

Nachtrag vom 2. März 2024: Alle 22 Haupt- und Nebenkläger werden, Stand heute, von Jeffrey B. Morganroth und James Green vertreten. Nur der verstorbene Michael Patrick Murray wird zusätzlich von Michelle Parfitt und Cherie Morganroth vertreten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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