Murray vs. Motorola: Geänderter Hauptschriftsatz zugelassen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 05.05.2024, 15:01 (vor 203 Tagen) @ H. Lamarr

Besagte Anordnung des Gerichts vom 12. April 2024 hat zu einem kleinen Eklat geführt. Denn der am 13. Februar 2024 eingereichte Hauptschriftsatz der Kläger benennt mit Matthew Doebler von der Kanzlei Pribanic & Pribanic einen Nebenanwalt, der nun bis spätestens 2. Mai 2024 einen Antrag auf Pro-hac-vice-Zulassung am Berufungsgericht einreichen müsste. Eine scheinbar belanglose Angelegenheit. Wäre da nicht die störende Tatsache, dass Matthew Doebler sein Arbeitsverhältnis mit Pribanic & Pribanic und jegliche Arbeit am Fall Murray vs. Motorola im oder um den Mai 2023 beendet hat. Um aus dieser unangenehmen Nummer heraus zu kommen, beantragen die Kläger bei dem ehrenwerten Gericht die Erlaubnis, einen geänderten Hauptschriftsatz einreichen zu dürfen, in dem der Name Matthew Doebler nicht mehr auftaucht.

Das Gericht hat mit Beschluss vom 3. Mai 2024 den geänderten Hauptschriftsatz der Kläger zugelassen und zu den Akten nehmen lassen. Einspruch der Beklagten blieb aus.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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