Murray vs. Motorola: Warten auf James F. Green (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 27.07.2024, 21:23 (vor 120 Tagen) @ H. Lamarr

Nachdem auch die Post an Green mit dem Beschluss des Gerichts vom 12. April als unzustellbar zum Absender zurückgekommen war, versuchte das Gericht am 7. Mai etwas Neues. Diesmal wurde der Beschluss nicht nur an James F. Green adressiert, sondern in die Anschrift zusätzlich dessen Kanzlei Ashcraft & Gerel aufgenommen. Eine gute Idee. Doch auch dieser Versuch wird voraussichtlich scheitern, da das Gericht dieselbe unzutreffende Anschrift verwendet hat, die auch im Hauptschriftsatz der Kläger zu finden ist (siehe oben Zitat). Vielleicht greift jetzt jedoch ein Nachsendeauftrag der Kanzlei. Schaunmermal was passiert, sollte auch dieses Schreiben als unzustellbar zurückkommen :-).

Nein, ein Nachsendeantrag lag nicht vor. Heißt im Klartext: Auch der zweite Anlauf des Gerichts vom 7. Mai 2024, seine Verfügung vom 12. April 2024 postalisch an die unzutreffende Adresse des Klägervertreters James F. Green zuzustellen, scheiterte. Das Schreiben kam als unzustellbar zurück. Dies teilte das Gericht am 22. Juli 2024 mit. Da Green inzwischen auch der einzige Klägeranwalt ist, der sich noch nicht für den e-Rechtsverkehr am Gericht registriert hat, ist der Anwalt seit Beginn der Berufungsverhandlung vor etwa elf Monaten für das Berufungsgericht faktisch unerreichbar.

Wenn das so weiter geht, fange auch ich noch an zu zweifeln, dass die Amerikaner wirklich auf dem Mond waren :yes:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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