Murray vs. Motorola: Kläger vertrauen auf zwei Kanzleien (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 18.12.2023, 20:27 (vor 339 Tagen) @ H. Lamarr

Vor dem Berufungsgericht werden die Kläger von fünf Kanzleien vertreten:

- MORGANROTH & MORGANROTH, PLLC, Birmingham, MI 48009
- LUNDY, LUNDY, SOILEAU & SOUTH, LLP, Lake Charles, LA 70602
- FRASIER, FRASIER & HICKMAN, LLP, Tulsa, OK 74107
- ASHCRAFT & GEREL, LLP, Washington, D.C. 20036
- PRBANIC & PRIBANIC, LLC, White Oak, PA 15131

Dem Berufungsgericht zufolge vertreten nicht fünf Kanzleien die Antragsteller (Kläger aus erster Instanz), sondern nur zwei:

- MORGANROTH & MORGANROTH (Anwalt Jeffrey B. Morganroth), PLLC, Birmingham, MI 48009
- ASHCRAFT & GEREL (Anwälte James Green & Michelle Parfitt), LLP, Washington, D.C. 20036 (siehe auch hier)

Da das Berufungsverfahren noch in der Startphase ist, ist keiner der Rechtsbeistände (auf beiden Seiten) bislang als streitender Anwalt (Arguing Attorney) benannt worden. Ein streitender Anwalt ist derjenige, der die Interessen seines Klienten vor Gericht aktiv vertritt, indem er argumentiert und Beweise vorlegt oder plädiert. Seine im Gerichtssaal "passiven" Kollegen arbeiten ihm hingegen zu.

Nachtrag vom 16. Februar 2024: Nein, die Kläger werden augenscheinlich doch von den genannten fünf Kanzleien vertreten.

Nachtrag vom 19. April 2024: Inzwischen wurden zwei streitende Anwälte (Hauptanwälte) benannt. Für die Kläger ist dies Jeffrey B. Morganroth, für die Beklagten Terrence Dee.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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