Murray vs. Motorola: Erwiderung mit schwerem Formfehler (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 23.08.2024, 01:24 (vor 91 Tagen) @ H. Lamarr

Am 22. März 2024 antworteten die Rechtsbeistände der Beklagten mit einem 76-seitigen Schriftsatz (PDF, englisch) gerade noch fristgerecht auf die Beschwerdeschrift der Kläger.

In der Erwiderung leisteten sich nicht wenige Rechtsbeistände der Beklagten einen groben Formfehler. Denn wie das Gericht am 21. August 2024 in einer Verfügung bekannt gab, tauchen in dem Schriftsatz die Namen von elf Verteidigern auf, die für das Berufungsgericht (Court of Appeals des District of Columbia) gar keine Zulassung haben! Dies kann z.B. bei Anwälten vorkommen, die wegen spezieller Kenntnisse für eine Streitpartei wichtig sind, die aber aus einem anderen US-Bundesstaat oder aus dem Ausland kommen. Üblicherweise beantragen Betroffene zu Prozessbeginn am Gericht eine "Pro-Hac-Vice"-Zulassung. Das ist eine auf den verhandelten Fall begrenzte Sonderzulassung für die Prozessteilnahme, die vom Gericht jedoch verweigert werden kann.

Das Gericht gibt den Schusseln nun bis maximal 10. September 2024 Zeit, nachträglich eine Pro-Hac-Vice-Zulassung zu beantragen. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, so das Gericht, werde der besagte Schriftsatz (Erwiderung) aus dem Protokoll gestrichen! Wenn ich es richtig sehe, wäre dies für die Beklagten der Super-Gau. Denn ohne ihre umfassende Erwiderung auf den Hauptschriftsatz der Kläger stünden sie mit leeren Händen da.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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