Murray vs. Motorola: Warten auf James F. Green (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 08.05.2024, 21:49 (vor 197 Tagen) @ H. Lamarr

Greens aktuelle Anschrift gemäß www:
1825 K Street NW,
Suite 700
Washington, DC 20006

Greens Anschrift im Hauptschriftsatz:
JAMES F. GREEN
(D.C. Bar#214965)
ASHCRAFT & GEREL, LLP
2000 L Street, N.W., Suite 400
Washington, D.C. 20036

Ich dreh’ noch durch!

Nachdem auch die Post an Green mit dem Beschluss des Gerichts vom 12. April als unzustellbar zum Absender zurückgekommen war, versuchte das Gericht am 7. Mai etwas Neues. Diesmal wurde der Beschluss nicht nur an James F. Green adressiert, sondern in die Anschrift zusätzlich dessen Kanzlei Ashcraft & Gerel aufgenommen. Eine gute Idee. Doch auch dieser Versuch wird voraussichtlich scheitern, da das Gericht dieselbe unzutreffende Anschrift verwendet hat, die auch im Hauptschriftsatz der Kläger zu finden ist (siehe oben Zitat). Vielleicht greift jetzt jedoch ein Nachsendeauftrag der Kanzlei. Schaunmermal was passiert, sollte auch dieses Schreiben als unzustellbar zurückkommen :-).

Würde ich diese launige Story nicht selbst erleben, ich würde sie nicht glauben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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