Phonegate-Skandal: Schweizer Nationalrätin will es wissen (Technik)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 23:27 (vor 1875 Tagen) @ H. Lamarr

Mit ihrer Interpellation (Anfrage) 19.3180 vom 20. März 2019 an die Schweizer Regierung bringt Nationalrätin Silva Semadeni den Phongate-"Skandal" ins Schweizer Parlament. Allerdings hat die Rätin den Sachverhalt, der dem vermeintlichen Skandal zugrunde liegt, gründlich missverstanden (siehe dieser Strang). Dies dürfte maßgeblich daran liegen, dass Chefredakteur Bürki (Beobachter) den "Skandal" aus meiner Sicht unzutreffend dargestellt hat. Leider hat er die in den Kommentaren zu seinem Artikel begonnene Diskussion nicht fortgesetzt.

Semadeni schreibt: "Inzwischen sollen sich die Hersteller mit den zuständigen Behörden auf einen Kompromiss von 5 mm Messabstand zwischen Handy und Kopf geeinigt haben. Dieser Abstand entspricht immer noch nicht der gängigen Nutzungsdistanz von 0 mm." Diese Darstellung hat mit der Realität nichts zu tun, erst recht nichts mit 5G :no:. Richtig ist, auf Drängen Frankreichs seit 2014 hat die EU-Kommission mit einem Durchführungsbeschluss vom 5. April 2016 den Messabstand von 25 mm auf "wenige Millimeter" (5 mm) verringert. Verbindlich gültig für die EU wurde dieser Beschluss bereits am 25. April 2016. Und natürlich bezieht sich der Abstand nicht auf den Kopf, wie Frau Semadeni glaubt, dort sorgen bereits die Ohren für Abstand, sondern aufs Tragen am Körper (z.B. Hemd-/Hosentasche). Die 0 mm gelten weder für Kopf noch Rumpf, sondern für die Gliedmaßen, schließlich werden seit jeher Mobiltelefone (ohne Abstandshalter) in die Hand genommen. Doch für die Hände (und Beine) ist ein doppelt so hoher SAR-Wert zulässig wie für Kopf/Rumpf. Da auch die übrigen Ausführungen Semandinis auf mehr oder weniger falschen Annahmen beruhen (die man mMn durch eigene Recherchen im Internet hätte vorab beseitigen können) ist der Bundesrat wieder einmal nicht zu beneiden, auf Anfragen aus dem Parlament geduldig Antwort geben zu müssen. Semadenis Fragen, sie werden von 26 Ratskollegen unterstützt, lauten:

Die flachen Smartphones sind zu ständigen Begleitern geworden. Oft werden sie am Körper in der Hosentasche getragen, beim Telefonieren meistens direkt am Ohr. In Frankreich wurde 2018 bekannt, dass die deklarierten SAR-Werte von vielen der verkauften Handy-Modelle zu tief sind. Kundinnen und Kunden wurden jahrelang getäuscht ("Phonegate").

Am 13. Februar 2019 geben im "Beobachter" Experten zur Auskunft, dass die SAR-Werte von Handys mit einem zu grossen Abstand zum Körper ermittelt werden. Das führt zu wesentlich niedrigeren SAR-Werten, die nicht der Realität entsprechen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoforschung und Rechtsprechung im benachbarten Ausland, sind die Gesundheitsrisiken von Handy-Nutzern höher als angenommen. Inzwischen sollen sich die Hersteller mit den zuständigen Behörden auf einen Kompromiss von 5 mm Messabstand zwischen Handy und Kopf geeinigt haben. Dieser Abstand entspricht immer noch nicht der gängigen Nutzungsdistanz von 0 mm. Die Handy-Nutzer werden weiter getäuscht. Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung der Mobilfunkgeneration 5G ist Aufklärung dringend nötig.

Es stellen sich folgende Fragen:

1. Wann wurde der Bundesrat über die unzulänglichen Grenzwerte orientiert und welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Handy-Nutzer korrekt zu informieren?

2. Wie haben sich die Bundesbehörden in die Verhandlungen um den Kompromiss des realitätsfremden Abstandes von 5 mm zwischen Handy und Kopf eingebracht? Wurde dabei das Vorsorgeprinzip berücksichtigt?

3. Welche Hinweise aus der Forschung wurden von der BERENIS-Gruppe zur Problematik eingebracht? Wurde der im Beobachter-Artikel erwähnte Professor Niels Kuster (ETH Zürich) konsultiert, um klärende Hinweise zu den irreführenden SAR-Werten zu erhalten?

4. Professor Kuster hat in einer Forschungsarbeit dargelegt, dass die Grenzwertrichtlinien der Industrie nicht vor dauerhafter, schädigender Erhitzung von Körpergewebe schützen. Er empfiehlt, die unzulänglichen Grenzwerte dringend anzupassen, insbesondere im Hinblick auf 5G. Wie berücksichtigt der Bundesrat diese Empfehlung?

5. Zukünftige Handys für 5G-Mobilfunk werden mit extrem kurzwelligen Frequenzen im Millimeterbereich arbeiten. Wie und wann gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit darüber zu informieren?

6. Wie fördert der Bundesrat die industrieunabhängige Risikoforschung betr. 5G-Mobilfunkstrahlung?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Beobachter, Nachhilfe, Kuster, BERENIS, Nationalrat, Semadeni, Risikoforschung


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