Dr. Gerd Oberfeld blieb unerhört (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.03.2019, 22:56 (vor 1869 Tagen) @ H. Lamarr

Dr. med. univ. Gerd Oberfeld gehört zu den dienstältesten Mobilfunk- und Elektrosmoggegnern Österreichs. Kein Wunder also, dass ihn die Gegner der Salzburgleitung nur zu gerne als gerichtlich anerkannten Sachverständigen gehabt hätten. Doch der Mediziner hat etliche Flecken auf seiner Weste. Den auffälligsten verpasste er sich 2008 selbst mit einer Studie über ein Phantom. Was immer auch der Grund war, vor dem BVwG durfte Oberfeld jedenfalls nicht auftreten:

[...] Die BF monieren, dass ihrem Antrag im Behördenverfahren, Dr. Gerd Oberfeld zum umweltmedizinischen Amtssachverständigen zu bestellen, nicht stattgegeben wurde. Dem ist entgegenzuhalten, dass gemäß § 12 Abs. 2 UVP-G 2000 idF BGBl I Nr 14/2014 die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen im UVP-Genehmigungsverfahren auch ohne das
Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 und 3 AVG zulässig ist. Diese Möglichkeit gilt entgegen den Ausführungen der BF grundsätzlich uneingeschränkt (siehe z.B. Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G § 12 Rz 9), wobei stets auf eine effiziente Verfahrensführung Bedacht zu nehmen ist. Den Ausführungen der belangten Behörde auf S 505ff des Bescheides ist hier nicht entgegen zu treten und ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass überdies kein Rechtsanspruch einer Partei auf die Bestellung eines bestimmten Sachverständigen besteht (z.B. VwGH 20.12.1995, 94/12/0030).[...]

[...] Anträge zur Ladung von Zeugen (etwa Dr. Oberfeld zum Fachbereich Humanmedizin oder DDr. Schmidjell) wurden ohne Beweisthemen gestellt und zielen unzulässig darauf ab, durch Zeugenaussagen Sachverständigenbeweise zu ersetzen oder zu entkräften und waren daher abzuweisen. [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Oberfeld, Game over, Sachverständiger, Salzburgleitung


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