Sachverständiger findet Kompetenzdefizite bei Karl Hecht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 16.03.2019, 00:33 (vor 2078 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn die Ex-Professoren Rainer Frentzel-Beyme und Karl Hecht vom Olymp der Mobilfunkgegner zu ihren laienhaften Anhängern sprechen, sind diese, egal ob Dilettanten oder fachfremde Akademiker, voll der Andacht. Die sogenannte Kompetenzinitiative bückte sich kürzlich sogar mit einer Wortwahl, versucht sie doch Laien ein belangloses Papier des 95-Jährigen Hecht euphemistisch maßlos übertrieben als "Forschungsbericht" zu verkaufen. Der vom BVwG bestellte Sachverständige Humanmedizin hingegen war von den beiden alten Ex-Professoren nicht beeindruckt, er zeigte ihnen kühl und gelassen ihre Grenzen auf. Für Karl Hecht gerät dies zum Fiasko:

[...] Der SV Humanmedizin entgegnet der Stellungnahme von Frentzel-Beyme bereits in der mündlichen Beschwerdeverhandlung mit Argumenten in seiner Stellungnahme und der dort zitierten Literatur. Diese Argumente gelten auch für die ergänzende Stellungnahme von Frentzel-Beyme, wobei nach Aussage des SV Humanmedizin – den Bradfort-Hill-Kriterien folgend – für einen kausalen Ursachenzusammenhang von EMF und Krebserkrankungen jedenfalls mehr gesicherte Erkenntnisse – die nicht vorliegen - als nur epidemiologische Daten erforderlich sind. Epidemiologischen Daten zeigen für einen derartigen kausalen Zusammenhang keine denklogisch konsistente und eindeutige Entwicklung.

Bezüglich der Ausführungen von Hecht ist ausführen, dass diese weder begründet darlegen noch eine Beweisführung beinhalten, dass Elektrohypersensibilität durch real gegebene Feldexpositionen verursacht wird und nicht lediglich auf subjektive Bedingungen im Erleben der sich als elektrohypersensibel bezeichnenden Personen zurückzuführen ist. Dementsprechend ist auch das von Hecht genannte Projekt „Nemesis“ nicht beurteilungsrelevant. In diesem Projekt geht es um Menschen, die sich selber als „elektrosensibel“ bezeichnen, also behaupten, durch elektromagnetische Felder belästigt und in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt zu sein. Einen Beweis, dass derartige Befindlichkeitsstörungen tatsächlich auf die Einwirkung von elektrischen und magnetischen Feldern zurückzuführen sind, wurde nicht vorgelegt. Daher ist unter Berücksichtigung des in der Gewerbeordnung normierten Beurteilungsmaßstabs eines gesunden, normal empfindenden Kindes und eines gesunden, normal empfindenden Erwachsenen der Einwand nicht weiter zu verfolgen (im Übrigen siehe Ausführungen oben S 198 bzw. VH-Schrift, Beilage 57).

Bezüglich der Behauptung von Hecht, dass derjenige, der die athermische/biologische Wirkung leugnet, nicht auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sei, ist der Verweis des SV Humanmedizin auf die Schlussfolgerung der WHO, wonach eine athermische/biologische Wirkung bis jetzt unbekannt ist (GA-BVwG S 29), zu entgegnen. Zum Vergleich der elektrischen und magnetischen 50 Hz-Felder mit ionisierender Strahlung, wie ihn Hecht vornimmt, gibt es keinen Anhaltspunkt für die Zulässigkeit eines solchen Vergleiches und wird von Hecht auch nicht begründet. Aus dem GA-BVwG geht hervor, dass der SV Humanmedizin beim gegenständlichen 50 Hz Feld die elektrischen und magnetischen Felder getrennt behandelt. Es gibt keinen Anhaltspunkt und auch keinen Beweis, wonach bei 50 Hz Wechselfeldern thermische Effekte zu berücksichtigen wären. Hiezu fehlt es insbesondere auch an einer Begründung in den Ausführungen von Hecht. Der SV für Humanmedizin legt dar, dass hohe elektrische und magnetische Felder in der Lage sind auf den menschlichen Körper einzuwirken, wobei es sich hierbei jedenfalls um keine thermischen Effekte handelt (GA-BVwG S 22, S 75). Aufgrund der gewählten Abstände zwischen den Leiterseilen und dem Boden und zwischen den Leiterseilen und den nächsten Anrainern kann es zu keinen relevanten Einwirkungen durch elektrische und magnetische Felder kommen. Da im Bereich der 50 Hz Starkstromleitung keine thermischen Effekte möglich sind, sind auch athermische Effekte nicht beurteilungsrelevant. Darüber hinaus fällt auf, dass Hecht in seiner Stellungnahme Werte und Auswirkungen von Mobilfunkmasten heranzieht (hochfrequente Felder über 100 kHz), und diese nicht auf das vorliegende Projekt übertragbar sind. [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Befindlichkeitsstörung, Kausalzusammenhang, Kompetenz, Hecht, Kompetenzgefälle, Nemesis, Epidemiologe


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