Kinderleukämie, Stand des Wissens (Allgemein)
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Die BF kritisieren in ihren Beschwerden, dass die von ihnen in das Verfahren eingebrachte Studie „Childhood leukemia and magnetic fields, a case-control study of childhood leukemia and residential power-frequency magnetic fields in Japan“ im Verfahren nicht entsprechend gewürdigt worden wäre.
Im GA-BVwG erläutert der SV Humanmedizin, dass es sich bei der besagten Studie um eine Fall-Kontroll-Studie handelt, die untersucht hat, ob ein Zusammenhang zwischen Kinder-Leukämie und Magnetfeldern in der Wohnumgebung in Großstadtgebieten besteht. Es handelt sich dabei um 312 Fälle und 603 Kontrollen. Dabei wurde ein erhöhtes Risiko für akute lymphoblastische Leukämie (ALL) und akute myeloische Leukämie für Kinder gefunden, deren Schlafzimmer ein Magnetfeld von 0,4 μT und mehr aufwies. Die Autoren sind der Ansicht, dass die Ergebnisse nicht alleine auf Bias zurückzuführen sind, sie könnten jedoch auf Zufall beruhen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des GA-BVwG gab es speziell zu Leukämie im Kindesalter 89 epidemiologische Studien. Der SV Humanmedizin zitiert die aktuellste davon, eine bevölkerungsbasierte Fall-Kontroll-Studie zu Kinderleukämie und Abstand zu Hochspannungsfreileitungen in Kalifornien, wobei 9096 Fälle und 9096 Kontrollen untersucht wurden. Die Autoren schlussfolgern, dass ihre Studie das in anderen Studien beobachtete erhöhte Leukämie-Risiko für Kinder mit einer Wohnnähe von weniger als 50 m zu einer Hochspannungsfreileitung mit über 200 kV höchstens schwach unterstützt. Frühere Ergebnisse mit einem erhöhten Risiko bei einem Abstand größer als 50 m wurden nicht bestätigt.
Außerdem geht der SV Humanmedizin auf die groß angelegte Nachfolgestudie der bekannten Draper Studie „Residential distance at birth from overhead high-voltage powerlines: child-hood cancer risk in Britain 1962–2008“ (2014) ein, wonach frühere Daten, zB. von 1962 bis 1969 und 1970 bis 1979, zwar einen eindeutigen Risikoanstieg für kindliche Leukämie im Nahbereich von Höchstspannungsfreileitungen ergeben haben, sich nunmehr aber kein derartiger Risikoanstieg mehr in den neueren Daten zeigt (von 1990 bis 1999 oder von 2000 bis 2008). Fasst man alle Daten zusammen (1962 – 2008), so ist ebenfalls kein Risikoanstieg mehr ersichtlich. Die Autoren führen aus, dass magnetische Felder nun nicht mehr als alleinige oder maßgebliche Erklärung für die erhöhte Anzahl an Fälle an kindlicher Leukämie dienen können. Da sich die biophysikalischen Effekte während der Jahrzehnte nicht geändert haben, mutmaßen die Autoren, dass die Risikoabnahme auf eine Änderung in der Bevölkerungsstruktur, die im Nahbereich der Höchstspannungsleitungen lebt, zurückzuführen ist. Basierend auf den aktuellen Studienergebnissen sowie den Aussagen der WHO, der deutschen Strahlenschutzkommission und der SCENIHR - die den Stand des medizinischen Wissens wiedergeben - bleibt daher für den SV Humanmedizin die Schlussfolgerung aufrecht, dass die Evidenz bzw. der Beleg oder Beweis für gesundheitliche Beeinträchtigungen, abseits der bekannten, aufgrund der momentanen Wissenslage zu schwach ist, als dass anderweitige Überlegungen in die Begutachtung einfließen können. Der Vorhalt ist somit insgesamt unbegründet.
In der mündlichen Beschwerdeverhandlung wurde in der von den BF vorgelegten Beilage 24 zur Verhandlungsschrift (Stellungnahme von Dr. Frentzel-Beyme) darauf hingewiesen, dass epidemiologische Studien eine Risikoerhöhung bei Kindern zwischen dem Einwirken magnetischer Felder und dem Auftreten von Leukämiefällen gefunden hätten. Dazu erklärte der SV Humanmedizin in seiner während der mündlichen Verhandlung verfassten Stellungnahme (Beilage 57 zur VH-Schrift), dass er derartiges auch nicht bestreitet. Aufgrund epidemiologischer Studien wurden niederfrequente magnetische Wechselfelder 2002 von der IARC auch als „möglicherweise kanzerogen“ eingestuft. Neuere Studien zeigen jedoch keine derartige Assoziation mehr oder eine Abnahme des Risikos im Vergleich zu früheren Ergebnissen.
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