BVwG tadelt Polemik gegen Sachverständigen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.03.2019, 23:54 (vor 1861 Tagen) @ H. Lamarr

Wer hier regelmäßig mitliest kennt sie gut, die substanzlosen polemischen Angriffe einiger Mobilfunk- und Elektrosmoggegner auf ihre Widersacher. Auch einige Freileitungsgegner sowie deren Helfer aus Deutschland glaubten auf diese Weise den Sachverständigen Humanmedizin aus dem Weg räumen zu können. Das BVwG fand dafür passende Worte:

[...] Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbringen der BF, die wiederholt die Grenzen sachlicher Auseinandersetzung grob überschreiten und sich in bloßen Vorwürfen erschöpfen, ohne jede nähere Begründung, nicht geeignet sind, die fachgutachterlichen Ausführungen des SV Humanmedizin, die sämtlichen an Befund und Gutachten zu stellenden methodischen und inhaltlichen Anforderungen vollständig und in einem besonderen Grad an Detailliertheit erfüllen, fundiert entgegenzutreten. Der erkennende Senat übersieht auch hier nicht die besondere Emotionsbehaftung des hier in Rede stehenden Fachbereichs. Dies vermag jedoch die BF nicht davon zu entbinden, die Unschlüssigkeit der gutachterlichen Bewertung fundiert zu begründen und dieser mit zumindest auf fachlicher Ebene angesiedelten Argumenten entgegenzutreten.

Auf einsichtige Argumentation ist der SV Humanmedizin über ergänzendes Befragen in der mündlichen Verhandlung, ungeachtet der wiederholten Untergriffigkeiten, vollständig eingegangen (vgl. etwa ON 272 S 77f).

Die nachvollziehbaren Schlussforderungen des SV Humanmedizin, die einen besonderen Grad an Genauigkeit und Schlüssigkeit erreichen, konnten daher den Feststellungen entsprechend zu Grunde gelegt werden. Anhaltpunkte, wonach sich diese als verfehlt darstellten und einer Bewertung des gegenständlichen Vorhabens als umweltverträglich damit entgegenständen ergaben sich im abgeführten Beweisverfahren nicht. Dem bloßen Vorwurf mangelnder fachlicher Eignung ohne jede Substantiierung war nicht weiter zu folgen [...].

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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