EMF-Leitlinie (EuropaEM) als Mittel zum Zweck gescheitert (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.03.2019, 22:24 (vor 2078 Tagen) @ H. Lamarr

Über die "EMF-Leitlinie" und ihre skandalträchtige Geburt wurde hier im Forum bereits viel geschrieben. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz kann diesem Papier nicht viel abgewinnen. Dennoch versuchten Gegner der Salzburgleitung die EMF-Leitlinie für ihre Zwecke ins Gespräch zu bringen. Der Versuch scheiterte am Sachverständigen für Humanmedizin:

[...] Die BF 62 legten in der mündlichen Verhandlung eine Leitlinie der Europäische Akademie für Umweltmedizin e.V. (EUROPAEM) aus dem Jahr 2016 vor und bezeichneten diese als Stand des medizinischen Wissens. Dazu erläuterte der SV Humanmedizin, dass die EUROPAEM ein privater deutscher Verein ist, der seine Hauptaufgabe in der Etablierung einer klinischen Umweltmedizin sieht. Die 2016 veröffentlichte EMF-Leitlinie dient der Prävention, Diagnostik und Therapie EMF-bedingter Beschwerden und Krankheiten. Der Verein ist nicht Teil der AWMF online/das Portal der wissenschaftlichen Medizin (Arge der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften e.V.) und kann daher seiner Ansicht nach nicht als die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für diesen Bereich angesehen werden.

Auf Grund einiger wissenschaftlich nicht fundierter sowie ethisch fragwürdiger Aussagen aus der EMF-Leitlinie steht der SV Humanmedizin diesem Verein mit Skepsis gegenüber. Daher fand die Leitlinie keine Berücksichtigung bei seiner Beurteilung und zeigte keine Relevanz für das gegenständliche Verfahren. Diese Aussagen sind für das erkennende Gericht plausibel und nachvollziehbar. In der vorgelegten Beilage 26 zitierten die BF die Stellungnahme der Salzburger Landesregierung - vom 19.05.2017, 20001-GES/3354/87-2017, worin die EUROPAEM EMF Leitlinie 2016 - entgegen der Aussage des SV - als dem Stand der Wissenschaft entsprechend bezeichnet wird. In der Stellungnahme (Beilage 57 zur Verhandlungsschrift) erklärte der SV Humanmedizin zusätzlich zu den bereits in der Verhandlung getätigten Aussagen Folgendes: „Zur Anwendung von Leitlinien und Richtlinien im Allgemeinen ist auszuführen, dass der Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, dass Richtlinien (wie z.B. ÖNORMEN, aber auch die ÖAL Richtlinien zur Beurteilung von Lärm) nur jene Bedeutung haben, die ihnen durch Gesetz (oder Verordnung) beigemessen werden.“

Zur behaupteten Vergleichbarkeit der EUROPAEM-Leitlinie mit dem österreichischen Lebensmittelbuch erwiderte der SV Humanmedizin, dass das österreichische Lebensmittelbuch seine gesetzliche Verankerung im § 76 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) findet und eine lange Tradition als „objektiviertes Sachverständigengutachten“ hat. Es stellt den Stand des hygienischen und technischen Wissens dar. Derartiges trifft auf die Leitlinie EMF der EUROPAEM nicht zu. Kein Gesetz und keine Verordnung verweisen auf die Leitlinie EMF der EUROPAEM. Daher müsse ein Sachverständiger die Anwendung dieser Richtlinie begründen. Dass die EMF Leitlinie im gegenständlichen Verfahren anzuwenden wäre, weil Dr. Oberfeld, Mitarbeiter der Landesamtsdirektion Salzburg, in einem Schreiben an die BF 62 auf diese Leitlinie verweist, ist für den SV Humanmedizin nicht ersichtlich. Er hielt zudem fest, dass es sich bei der EUROPAEM Leitlinie um keine Studie, sondern um eine Handlungsanleitung handelt, welche ua auf Grundlage des BioInitiative Reports verfasst wurde und aus fachlicher Sicht keine Relevanz für das gegenständliche Verfahren hat. Er wies darauf hin, dass Dr. Oberfeld selbst Mitautor der EUROPAEM-EMF Leitlinie ist und als Mitautor selbstverständlich bestätigt, dass diese den Stand der Wissenschaften darstellen würde. [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Filz, Oberfeld, Game over, Wissenschaft, Kritik, Verein, Sachverständiger, BioInitiative-Report, EMF-Leitlinie, Europaem


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