"Reflex"-Studie liefert keinen ausreichenden Beleg (Allgemein)
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Zum Vorwurf, dass die Reflex-Studie, im Besonderen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Rüdiger von der Universitätsklinik Wien, im Verfahren nicht entsprechend gewürdigt worden wären.
Die sogenannte Reflex-Studie liefert keinen ausreichenden Beleg für einen Zusammenhang zwischen EMF und Gesundheitsgefährdung und ändert daher nichts an der zusammenfassenden Beurteilung, dass weder durch das elektrische noch durch das magnetische Feld der geplanten 380 kV-Leitung eine Gefahr für die Gesundheit der nächsten Anrainer zu befürchten ist und auch erhebliche Belästigungen auszuschließen sind.
Die BF kritisieren in ihren Beschwerden spezifisch, dass die Reflex-Studie und hier im Besonderen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Rüdiger von der Universitätsklinik Wien im Verfahren nicht entsprechend gewürdigt worden seien. Auch dieser Themenbereich wurde bereits sachverständigenseitig im behördlichen Verfahren bearbeitet. Der SV Humanmedizin erläutert dazu im GA-BVwG, dass der Forschungsverbund REFLEX innerhalb des 5. EU-Rahmenprogramms die biologischen Wirkungen nieder- und hochfrequenter Felder in zahlreichen in vitro Studien, dh. an verschiedenen Zellkulturen, untersucht hat. Eine der insgesamt 11 Arbeitsgruppen (AG Rüdiger von der Universitätsklinik Wien) untersuchte mögliche genotoxische Effekte unterhalb der Grenzwerte (100 μT). Dabei wurden bei einer dauerhaften Befeldung in menschlichen Fibroblasten keine Erbgutschädigenden (genotoxischen) Effekte festgestellt. Wurden jedoch Expositionsszenarien gewählt, bei denen das Feld in unterschiedlichen Abständen bzw. mit unterschiedlicher Dauer an oder ausgeschaltet wurde, konnte die Arbeitsgruppe um Rüdiger in mehreren dieser Szenarien Schädigungen des Erbguts in Form von DNA-Strangbrüchen mit Hilfe des alkalischen und neutralen COMET-Assays beobachten. Der COMET-Assay ist eine etablierte, empfindliche Methode zum Nachweis von DNA-Schäden.
Abgesehen davon, dass die Belastbarkeit der Daten nicht gänzlich gegeben ist, da die Verlässlichkeit der gewählten Schadensabschätzung per Auge und die Verlässlichkeit des selbst definierten Tailfaktors zu hinterfragen sind, können die Ergebnisse durch ähnliche Studien nicht bzw. nicht zweifelsfrei bestätigt werden. Somit hält der SV Humanmedizin fest, dass auch unter Berücksichtigung der Reflex-Studie der Arbeitsgruppe Rüdiger und anderer ähnlicher Studien seine Schlussfolgerung aufrecht bleibt, dass die Evidenz bzw. der Beleg oder Beweis für gesundheitliche Beeinträchtigungen, abseits der bekannten, aufgrund der momentanen Wissenslage zu schwach ist, als dass anderweitige Überlegungen in die Begutachtung einfließen können.
Dass die Reflex-Studie, wie von den BF vorgeworfen nicht entsprechend gewürdigt worden sei, ergibt sich vor dem Hintergrund der mehrfachen fachbereichsbezogenen Prüfung nicht.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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