7. Kritik an BUND-Resolution "Schutz vor Funkstrahlung" (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 29.12.2018, 11:49 (vor 1916 Tagen) @ H. Lamarr

► Unverbindliche Richtwerte müssen rechtsverbindlich gemacht und um auf Risikogruppen angepasste Vorsorgewerte ergänzt werden.

Diese Forderung hat‘s in sich denn in Deutschland gibt es festgelegte Grenzwerte, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen. Unterschieden wird zwischen privater und beruflicher Exposition. Sie beruhen auf Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK). Sie wurden mit dem Ziel entwickelt, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Anders verhält es sich mit unverbindlichen Richtwerten. Sie können willkürlich je nach Interessenlage so oder so gewählt werden. Beispiel, die baubiologischen Richtwerte. Sie sind unverhältnismäßig tiefer als die festgelegten Grenzwerte Deutschlands. Wichtiger ist aber, dass sie willkürlich sind. Privat kann sich jeder an dem orientieren, was ihm beliebt, nicht jedoch Gesetzesgeber. Würde man der BUND-Forderung nachgeben würden man Pseudowissen/Pseudowissenschaft und anerkanntes Wissen/Wissenschaft gleich stellen. Das ist gefährlich, siehe "Ich mach Dich gesund! - Scharlatane und falsche Heiler". Längst haben Pseudowissenschaftler und Selbstdarsteller ihren festen Platz in der Szene der führenden Funkgegner eingenommen.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Baubiologie, Scharlatanerie, Richtwert, Pseudowissenschaft, Geistheiler, Pseudowissen, Faktencheck, Schuhlöffel, Qualitätskontrolle


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