Uffing: Bürgerentscheid mit Briefwahl (Medien)

KlaKla, Dienstag, 18.02.2014, 14:59 (vor 3933 Tagen) @ Trebron

Aus der Gemeindeordnung für Bayern nach Wikipedia zitiert:
<< Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat (Kreistag) über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. >>
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern

Nach positiver Prüfung, kann der Bürgerentscheid im den Pfingst-/Sommerferien statt finden. Da hat es H. Doll mit seinem Anliegen "Sind sie dafür, dass ein Mobilfunkmasten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1264 (Nähe Friedhof) errichtet und dafür die erforderliche Umplanung durchgeführt wird?“ am schwierigsten. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss er 20% der Wahlberechtigten Bürger aktivieren, wovon dann die Mehrzahl für sein Anliegen stimmen muss.
Den Hinweis auf Briefwahl sollte Doll dabei nicht vernachlässigen für all jene die zu der Zeit in Urlaub sind. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Uffing einen Flyer gegen den Bürgerentscheid in Umlauf bringt und/oder das Bürgerblatt nutzt.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Gerücht


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