Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen (Medien)

Trebron, Dienstag, 18.02.2014, 13:33 (vor 3761 Tagen) @ H. Lamarr

Aus der Gemeindeordnung für Bayern nach Wikipedia zitiert:
<< Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat (Kreistag) über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. >>
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern
Diese Prüfung ist, wg. der formalen Hürden, eine Pflichtaufgabe der Kommune.


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