Prof. A. ./. IZgMF (Allgemein)

Sektor3, Freitag, 18.09.2009, 10:52 (vor 5426 Tagen) @ Sektor3

Am 15. September passierte das, worauf einige Sendemastengegner und andere schon seit zwei Jahren gehofft haben: Eine Münchener Anwaltskanzlei stellte dem IZgMF eine vorbereitete Unterlassungserklärung zu, die wir bis heute 18:00 Uhr hätten unterschreiben sollen, was wir - widerspenstig - aber nicht gemacht haben. Jetzt droht uns Ungemach in Form einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Wer so Abgemahnt wird, fühlt sich damit leicht in der Defensive, denn man ist ja erst mal Beschuldigter. Und wer nicht darauf eingeht, muss warten, ob der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragt.

Bei unberechtigten Abmahnungen bietet sich deshalb an, selbst mit einer "Negativen Feststellungsklage" (Link zur Kanzlei www.internetrecht-rostock.de) die Initiative zu übernehmen. "Durch eine negative Feststellungsklage kann der Abgemahnte aktiv klären, ob die Abmahnung berechtigt ist, oder nicht."

Es bietet sich somit nicht nur die Gelegenheit, von einem Gericht feststellen zu lassen, ob die Abmahnung von Prof. Prof. A. an das IZgMF rechtens ist, sondern auch, ob die von Prof. Prof. A. in seiner Abmahnung getroffenen Tatsachenbehauptungen wahr sind.

Tags:
Negative Feststellungsklage


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