Diagnose:Funk - Wir fordern baubiologischen Vorsorgegrenzwert (Allgemein)
Inhalt des Diagnose:Funk Webinar Nr. 2: Kommunale Handlungsfelder
Der Elektrosensible Grüne Stadtrat Hans Schmidt aus Wolfratshausen sucht aktive Mitstreiter für seine Idee (Bürgerversammlungen - Moratorium - Vorsorgegrenzwert) voran zu treiben.
- Gemeinden soll überzeugt werden ein Moratorium abzuhalten weil es seiner Meinung nach keine Technikfolgenabschätzung zu 5G gibt. Der Ausbau des Glasfasernetz muss vorangetrieben werden und die baubiologischen Minimalwerte (100µW/m2 außen/1µ/m2 innen) sind anzustreben
- Standortverpächter sollen in die Verträge mit den Betreibern eine Haftungsausschlussklausel einbauen um sich so vor Haftungsansprüche und Rückbaukosten zu schützen
- Die Gemeinde soll darüber hinaus Privatpersonen über die Haftungsausschlussklausel informieren
- WLan-Nutzung in allen Schulen und Kindergärten soll ersetzt werden durch Kabelverbindungen oder durch VLC
- Die Gemeinde soll alle Haushalte über die Gefahren des Mobilfunk informieren und aufklären, wie man diese reduzieren kann. Beispiel: öffentliche Plakat-Aktionen
- Die Gemeinden sollen in allen öffentlichen Räume WLAN ersetzen durch VLC
- Die Gemeinde soll keine eigenen Liegenschaften bereitstellen für Mobilfunkantennen und auch private Nutzer davon abraten, solange keine Technikfolgenabschätzung vorliegt
- Wird ein Suchkreis bekannt, soll die Gemeinde ihre Mitwirkung bekunden
- Verhinderung begründet man mit der Aussage der BfS Präsidentin Dr. Inge Paulini aus dem Jahr 2019 Nano/3Sat
- Kein 5G-Netz, wo Kinder, Schwangere, Kranke oder alte Menschen sich aufhalten
- Wohngebietesind von 5G auszusparen
- Die Betreiber haben zu gewährleisten, dass diese Personen nicht mit 5G bestrahlt werden
Kommentar: Die ewig Gestrigen suchen neue Mitstreiter mit alten Überlegungen. Die Gemeindevertreter können nicht Aufgrund einer EHS-Phobie und kommerziellen Absichten (Baubiologen) den Ausbau von Mobilfunk verhindern. Ob nun in Gräfelfing oder in Icking wird der baubiologischen Richtwert weit überschritten trotz externer Standortplanung. Externe Standortplaner garantieren auch keinen Minimalwert! Die baubiologischen Richtwerte sind nicht anerkannt weil sie willkürlich sind. Schmidt sucht dennoch eine Kommune, die eine gerichtliche Auseinandersetzt führt bezgl. Festschreibung des willkürlichen baubiologischen Vorsorgegrenzwert.
Helmuth Kern fordert Rücksichtsnahme für EHS.
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Meine Meinungsäußerung
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