Warum Versicherer die Mobilfunker nicht versichern können (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 25.08.2018, 16:30 (vor 2032 Tagen)

Forum-Teilnehmer "Lilith" schrieb 2014 über die Anti-Mobilfunk-Szene treffend:

Fachfremde Eiferer wollen den Bürgern mit drastisch übertriebenen Behauptungen und Angstszenarien das Leben in deren eigenen Städten, Gemeinden, sogar in der eigenen Wohnung vergällen. Es ist dies nichts anderes als eine Form von schleichender Brunnenvergiftung.

Eines dieser Angstszenarien, die in den Netzwerken der Szene begeistert kolportiert werden, früher häufiger als heute, ist die dilettantische Interpretation des Risikos, das die Versicherungswirtschaft bei möglichen Folgeschäden des Mobilfunkbooms sieht. Der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk hat sich 2013 mit einer inkompetenten Interpretation besonders weit aus dem Fenster gelehnt – und ist prompt hinausgefallen.

Der Umstand, dass Versicherer Haftungsansprüche gegen Handyhersteller und Netzbetreiber nicht versichern können, ist im Grunde banal, es scheitert allein am Fehlen einer anständigen Kalkulationsgrundlage. Dies und mehr über "Phantomrisiken" wie Elektrosmog findet sich unter folgenden Links:

– Schon 1994 war "Die Zeit" an dem Thema dran: Risiken durch Elektrosmog alarmieren die Versicherer

– 2004: Was sind Phantomrisiken? Ein Artikel in "Risknews"

– Ohne Datum: ... wird schon nicht gleich morgen passieren ... Artikel im Wirtschaftsmagazin "brand eins".

Der Artikel in "brand eins" ist gut zu lesen, suggeriert jedoch unzutreffend in einem Abschnitt über Asbest, dessen Gefährlichkeit sei erst in den 1970er Jahren erkannt worden:

So wie beim Asbest. Die natürliche Mineralfaser war mal ein Phantomrisiko. Sie wurde seit den dreißiger Jahren vor allem im Gebäudebau verwendet. Anfang der Siebziger zeigte sich, dass Asbest unter anderem Lungenkrebs verursacht.

Ein paar historische Daten zu Asbest in Deutschland

Tatsächlich haben die deutschen Behörden bereits unter den Nationalsozialisten Schritte unternommen, um das Risiko für Asbestarbeiter zu verringern. Als 1936 eine Kampagne gegen Industriestaub angestrengt wurde, war eines der Hauptziele Asbest. Man führte daraufhin Lüftungssysteme ein, die schmutzigsten Arbeiten mit Asbest sollten nur noch unter einer Absaugglocke durchgeführt werden. 1937 wurde vom Reichsarbeitsministerium in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsschutz eine Unterkommission für Asbestose gegründet. Dass Asbest Lungenkrebs fördert erkannten schon 1938 drei deutsche und eine österreichische Untersuchung. Der Hannoveraner Pathologe Martin Nordmann berichtete seinerzeit, Asbestarbeiter seinen zweifellos einem Lungenkrebsrisiko ausgesetzt, zwölf Prozent aller Arbeiter, die unter Asbestose litten, bekämen Lungenkrebs. Die oben erwähnte Unterkommission verfügte 1940, niemand unter 18 Jahren dürfe mit Asbest arbeiten und 1943 war das NS-Regime die weltweit erste Regierung, die durch Asbest verursachten Lungenkrebs und Mesothelioma für entschädigungspflichtige Berufskrankheiten erkläre. (Quelle: Blitzkrieg gegen den Krebs – Gesundheit und Propaganda im Dritten Reich, von Robert N. Proctor)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Asbest, Phantomrisiko, Versicherungen, Rosinenpickerei


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