BPUK-Mobilfunkempfehlung: Umsetzung im Kanton Aargau (Allgemein)
Die neuen Mobilfunkempfehlungen der BPUK treten am 1. April 2022 in Kraft. Von zwei möglichen Umsetzungsoptionen wendet der Kanton Aargau mit Option 2 diejenige Variante an, die eine moderate Entwicklung der Mobilfunknetze unter Einhaltung des Vorsorgeprinzips ermöglicht. Unwesentliche Anpassungen an bestehenden Mobilfunkanlagen können im Aargau demnach im Bagatellverfahren realisiert werden. Dies entspricht der langjährigen bewährten Vollzugspraxis. So kann beispielsweise auch der Ersatz einer konventionellen durch eine adaptive Antenne bei erfüllten BPUK-Kriterien als Bagatelländerung betrachtet werden.
Die Gesuchsteller reichen den Bagatellantrag bei der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ein. Diese ist für den NIS-Vollzug im Kanton Aargau zuständig und überprüft die Anträge auf die Einhaltung der Immissionskriterien. Der Prüfentscheid wird den Betreibern schriftlich mitgeteilt, die Standortgemeinden erhalten eine Kopie mit sämtlichen Unterlagen. Gesuche für Umbauprojekte, welche die BPUK-Bagatellkriterien nicht erfüllen, sowie Neubaugesuche von Mobilfunkanlagen haben wie bis anhin ein ordentliches Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen. Die Gemeinden sind hier weiterhin die abschliessende Baubewilligungsbehörde für Mobilfunkantennen.
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