Schweiz: Bpuk empfiehlt Bewilligungsstopp in Bagatellverfahren (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 09.06.2021, 22:48 (vor 1292 Tagen) @ H. Lamarr

► Gemäß dem Verein E-Smog Hadlikon wird die Vollzugsempfehlung des Bafu für "5G-fähige Antennen" im Moment von keinem Kanton angewendet. Grund: Sie wird derzeit durch die Bpuk (Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektion) fachlich und rechtlich geprüft. Ob dies zutrifft oder nur Wunschdenken des Vereins ist habe ich bei der Bpuk angefragt.

Gemäß ihrer Auskunft von heute ist die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz momentan daran zu prüfen, welchen Einfluss die neue Vollzugshilfe des Bafu auf die Mobilfunkempfehlungen der Bpuk von 2019 hat. Diese Abklärungen laufen zurzeit und werden ein paar Wochen dauern. Bis diese Abklärungen abgeschlossen sind, wurde gegenüber den Bpuk-Mitgliedern die Empfehlung ausgesprochen, vorläufig keine adaptiven Antennen gemäß dem Bagatellverfahren zu genehmigen. Ob alle Kantone dieser Empfehlung nachkommen, kann die Bpuk allerdings nicht sagen. Was unter Bagatellverfahren zu verstehen ist, lässt sich in den Mobilfunkempfehlungen der Bpuk nachlesen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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