BPUK mit neuen Mobilfunkempfehlungen (Allgemein)
Der Bundesrat hat im vergangenen Dezember für Klarheit im Umgang und den neuen adaptiven 5G-Antennen gesorgt. Er erhöht damit die Rechtssicherheit. Nun liegt es an den Kantonen, die Regeln zeitnah umzusetzen. Hierfür wird die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK am 4. März voraussichtlich einen Richtungsentscheid fällen.
Die Bpuk hat ihre Mobilfunkempfehlungen überarbeitet und genehmigt. Diese Empfehlungen sind ein freiwilliges Hilfsinstrument für die Kantone bei der Bewilligung von adaptiven und herkömmlichen Mobilfunkantennen. Damit wird die Rechtssicherheit auch im Umgang mit adaptiven Antennen gestärkt und die Basis gelegt für einen möglichst einheitlichen Vollzug in der Schweiz. Der Schutz vor Strahlung bleibt bestehen. Zudem fordert die Bpuk vom Bund eine ordentliche Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung in den Vordergrund gestellt werden.
Zum Download der BPuk-Mobilfunkempfehlungen vom 4. März 2022
Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut) begrüsst die Einführung der neuen Mobilfunkempfehlungen zum 1. April 2022. Gleichzeitig bedauert der Branchenverband, dass sich die Kantone nicht deutlicher für eine Modernisierung der Mobilfunkinfrastruktur ausgesprochen haben.
Noch bevor der Bpuk-Entscheid am 4. März getroffen wurde, versuchte der Anti-Mobilfunk-Verein Gigaherz am 1. März mit Drohungen Einfluss auf die Bpuk zu nehmen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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