Bpuk: 5G-Rechtsgutachten jetzt im Volltext (deutsch) (Allgemein)
Mit einem Gutachten (Zusammenfassung ist zweisprachig französisch/deutsch, die vollständige deutsche Übersetzung wird Ende Juli 2021 verfügbar sein) liess die BPUK abklären, ob aufgrund der neuen Vollzugshilfe des Bundes zur Genehmigung von adaptiven Mobilfunkantennen das vereinfachte Bewilligungsverfahren angewendet werden kann. Das Gutachten liegt nun vor. Die Kantone wollen Rechtssicherheit und machen deshalb weitere vertiefte Abklärungen.
Das 97-seitige Rechtsgutachten (Volltext in deutsch) gibt es hier.
Die NZZ kommentiert das Papier am 10. September 2021 mit einer ziemlich verwegenen Begründung, warum Mobilfunknetzbetreiber adaptive Antennen für 5G errichten:
[...] Die Autoren legen im Gutachten allerdings nur den theoretischen Rahmen für Bewilligungsverfahren, kritisieren aber keine konkreten Fälle aus der Praxis. Ausserdem schreiben sie, dass es nicht ihr Auftrag gewesen sei, Empfehlungen an die Behörden zu formulieren, sondern «den Spielraum der Kantone» zu überprüfen.
Möglich sind Bagatellverfahren nur, wenn die Antennen auch nach der Aufrüstung die Grenzwerte für Strahlung nicht überschreiten. Daher setzen die Mobilfunkbetreiber adaptive Antennen ein, die das 5G-Signal nur in Richtung der Nutzer sendet.
Der Verein "Schutz vor Strahlung" nimmt am 6. September 2021 das Gutachten zum Anlass, eine dramatische "Medienmitteilung" zu verfassen: «Tausende Antennen illegal umgerüstet!». Bis heute, 12. September, hat gemäß Google News allerdings kein einziges Blatt auf diese Mitteilung zurück gegriffen, stattdessen labte sich daran z.B. der Schweizer Elektrosmog-Hansdampf Urs Raschle. Der Verein behauptet u.a. keck, hunderte Anlagen (mit adaptiven Antennen) in Landwirtschaftszonen müssten nun abgeschaltet werden. Mutmaßlich ist dies purer Blödsinn, denn adaptive Antennen sind bekanntlich für von Menschen stark frequentierte Hotspots in Ballungszonen vorgesehen. Solange Kühe, Schafe, Ziegen, Weizen oder Zuckerrüben in ihren Landwirtschaftszonen nicht breitbandig telefonieren, wird mMn auch eine Versorgung dieser Kundschaft mit adaptiven Antennen auf sich warten lassen. Oder kurz gesagt: Wo keine adaptiven Antennen sind, ist deren Abschaltung ein äußerst schwieriges Unterfangen. Möglicherweise hat die Verfasserin der dramatischen "Medienmitteilung" im Eifer des Gefechts gewöhnliche 5G-Antennen für die Flächenversorgung von Landeiern mit adaptiven 5G-Antennen für die Kapazitätsversorgung von Städtern verwechselt. Was auch so manchem Schweizer Journalisten schon passiert sein könnte, wenn ich mir den Streitfall "Jaberg" (ein 300-Seelen-Dorf im Kanton Bern) und einen Text der Gemeindepräsidentin so ansehe ... .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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