Rechtsgutachten der Netzbetreiber zu adaptiven 5G-Antennen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 25.09.2021, 23:05 (vor 1184 Tagen) @ H. Lamarr

Medienmitteilung des Schweizerischen Verbands der Telekommunikation vom 5. Juli 2021 (Auszug):


[...] Mit dem Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und den Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss NISV beschreibt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) klar, wie Kantone und Gemeinden das Bundesrecht rechtskonform vollziehen können.

Trotz dieser klaren Beschreibung wurden rechtliche Unsicherheiten geltend gemacht. Einerseits betreffend der vom Bafu erlassenen Übergangsregelung bei der Anwendung des Korrekturfaktors bei bereits bewilligten adaptiven Antennen und andererseits betreffend die Anwendung des sogenannten Bagatellverfahrens gemäss den BPUK-Empfehlungen vom 19. September 2019.

Die Mobilnetzbetreiberinnen haben diese Bedenken aufgenommen und die Sachlage in einem Rechtsgutachten (PDF, 48 Seiten) erläutern lassen. Das Rechtsgutachten wurde von Frau Prof. Dr. Isabelle Häner, Titularprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich und Partnerin der Zürcher Rechtsanwaltskanzlei Bratschi AG, erstellt. Das Gutachten zeigt, dass die Rechtslage klar ist und weder von den Vollzugsempfehlungen des Bafu vom 23. Februar 2021 noch von den bisherigen Verfahrensweisen ohne ausreichende rechtliche Grundlagen abgewichen werden darf. [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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