Schweiz: Bpuk will Rechtssicherheit bei 5G (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 09.07.2021, 22:38 (vor 1262 Tagen) @ H. Lamarr

► Gemäß dem Verein E-Smog Hadlikon wird die Vollzugsempfehlung des Bafu für "5G-fähige Antennen" im Moment von keinem Kanton angewendet. Grund: Sie wird derzeit durch die Bpuk (Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektion) fachlich und rechtlich geprüft. Ob dies zutrifft oder nur Wunschdenken des Vereins ist habe ich bei der Bpuk angefragt.

Gemäß ihrer Auskunft von heute ist die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz momentan daran zu prüfen, welchen Einfluss die neue Vollzugshilfe des Bafu auf die Mobilfunkempfehlungen der Bpuk von 2019 hat. Diese Abklärungen laufen zurzeit und werden ein paar Wochen dauern. Bis diese Abklärungen abgeschlossen sind, wurde gegenüber den Bpuk-Mitgliedern die Empfehlung ausgesprochen, vorläufig keine adaptiven Antennen gemäß dem Bagatellverfahren zu genehmigen. Ob alle Kantone dieser Empfehlung nachkommen, kann die Bpuk allerdings nicht sagen. Was unter Bagatellverfahren zu verstehen ist, lässt sich in den Mobilfunkempfehlungen der Bpuk nachlesen.

Gigaherz-Präsident Jakob berichtet so unsachlich über das angebliche Ergebnis der Bpuk-Prüfung, dass seine Meldung wertlos ist und die Originalquelle zu Rate gezogen werden muss. Jakob gibt diese wieder einmal nicht preis, wir schon.

Bittesehr, hier ist die Medienmitteilung der Bpuk vom 6. Juli 2021 (Auszug) ganz ohne die märchenhaften Ausschmückungen eines Ex-Elektrikers:

Kantone wollen Rechtssicherheit bei Mobilfunk

Mit einem Gutachten (Zusammenfassung ist zweisprachig französisch/deutsch, die vollständige deutsche Übersetzung wird Ende Juli 2021 verfügbar sein) liess die BPUK abklären, ob aufgrund der neuen Vollzugshilfe des Bundes zur Genehmigung von adaptiven Mobilfunkantennen das vereinfachte Bewilligungsverfahren angewendet werden kann. Das Gutachten liegt nun vor. Die Kantone wollen Rechtssicherheit und machen deshalb weitere vertiefte Abklärungen.
[...]
Aus dem Gutachten wird ersichtlich, dass aufgrund der vom Bund vorgegebenen Rechtsgrundlage adaptive Antennen nicht im sogenannten Bagatellverfahren genehmigt werden können, wie es die BPUK-Mobilfunkempfehlungen für konventionelle, nicht adaptive Antennen vorsehen. Somit sollten adaptive Antennen nur noch in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren genehmigt werden. Dies wird einen erhöhten Aufwand für die kantonalen Bewilligungsbehörden sowie längere Bearbeitungsfristen bei der Einführung von 5G mit sich bringen.

Rechtssicherheit und Gesetzeskonformität sind essentiell Rechtssicherheit und Gesetzeskonformität sind für die Kantone essentiell. Deshalb werden über den Sommer vertiefende Abklärungen gemacht. Der Vorstand der BPUK hat deshalb den Kantonen empfohlen, bis Ende September 2021 keine adaptiven Antennen gemäss dem Bagatellverfahren mehr zu genehmigen. Die Kantone sind frei, ob sie sich an diese Empfehlung halten wollen oder nicht. [...]

Hintergrund
Vereinfachte Bewilligungsverfahren als Zankapfel bei 5G-Antennen (Computerworld vom 7. Juli 2021)
5G: Potenzial von Antennen darf ausgeschöpft werden (Swiss IT Magazine vom 5. Juli 2021)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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