Bpuk: Kantone suchen Konsens mit Bund und Netzbetreibern (Allgemein)
Anlässlich ihrer Hauptversammlung am 23. September 2021 hat die Bpuk sich zu einem gemeinsamen Prozess bekannt, um die offenen Fragen zu klären. Bpuk, Uvek und Mobilfunkbetreiber wollen die offenen Punkte gemeinsam bis Ende Jahr klären. Dabei sollen neben beim Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung die
Rechts- und Planungssicherheit im Zentrum stehen.
"Zudem wünscht die Hauptversammlung der BPUK vom Bund eine rasche Anpassung der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung (NISV)", sagt Bpuk-Präsident Stephan Attiger, Regierungsrat Kanton Aargau. "Damit können zurzeit bestehende Unklarheiten bereinigt werden."
"Die Kantone stehen für Rechtssicherheit und faire Verfahren", sagt Jean-François Steiert, Vizepräsident der Bpuk und Regierungsrat des Kantons Freiburg. "Deshalb empfiehlt die Bpuk den Kantonen, bis zum Abschluss der Arbeiten das Bagatellverfahren auszusetzen." Zudem wurden die Bpuk-Mobilfunkempfehlungen bis zum Ende dieses Prozess sistiert.
Weitere offene Vollzugsfragen sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Vertretungen der Bpuk, des Uvek und der Mobilfunkbetreiber diskutiert werden. weiter zur Bpuk-Medienmitteilung ...
Die BaZ schreibt dazu am 23. September 2021:
[...] Grüter [Präsidenten des Schweizerischen Verbandes für Telekommunikation] geht jedoch davon aus, dass die Rechtsunsicherheit bis Ende Jahr behoben sein wird. Bis dahin würden die Mobilfunkantennenbetreiber keine weiteren, bereits bewilligten 5G-Antennen in Betrieb nehmen. Die bereits laufenden Antennen jedoch blieben unter Anwendung des Korrekturfaktors auch weiterhin aktiv. [...]
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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