Mobilfunkhaftung vs. Haftung bei Nuklearunfällen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 25.08.2021, 12:35 (vor 1201 Tagen) @ H. Lamarr

... ohne Widerrechtlichkeit besteht keine Haftpflicht.

Hypothetische Risiken ziehen keine Haftpflicht nach sich, reale hingegen schon.

Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 das totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz und die totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtverordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Schweiz setzt damit die revidierten Kernenergiehaftpflichtübereinkommen von Paris und Brüssel in ihrer Gesetzgebung um. Dadurch verbessert sich im Falle von schweren Nuklearunfällen der Opferschutz und Entschädigungsverfahren werden international harmonisiert und vereinfacht. mehr ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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