Mobilfunkhaftung: Wenn 100'000 gültige Stimmen zustande kommen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 02.06.2021, 22:59 (vor 1285 Tagen) @ Gustav

Wenn man nun noch bedenkt, dass üblicherweise 5-10% der eingereichten Unterschriften ungültig sind wird es wohl nicht reichen.

Und wenn doch? Kommt sie dann, die "Mobilfunkhaftung"? Nein, dann befasst sich zuerst der Bundesrat mit der Initiative und empfiehlt dem Parlament die Zustimmung oder Ablehnung der Initiative, auch einen Gegenentwurf kann die Regierung einreichen. Dann müssen Initiative und ggf. der Gegenentwurf das Parlament passieren, wobei die Initiative ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden kann. Ist dies nicht der Fall, spricht sich das Parlament, das den Text der Initiative nicht abändern darf, für oder gegen die Initiative oder ggf. den Gegenentwurf aus. Dieses Votum ist jedoch nicht bindend, sondern nur eine Empfehlung für den letzten Akt, die Volksabstimmung. Um angenommen zu werden, muss die Initiative ein "doppeltes Mehr" erreichen, das heißt die Mehrheit aller gültigen Stimmen wahlberechtigter Schweizer (Volksmehr) und gleichzeitig eine Mehrheit der gültigen Stimmen der Kantone (Ständemehr).

Die gesamte Prozedur bis zur Volksabstimmung kann maximal etwas mehr als vier Jahre dauern. Detaillierter beschrieben ist sie <hier>.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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