Mobilfunkhaftung: Warum sie zum Scheitern verurteilt ist (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 26.03.2021, 11:32 (vor 1168 Tagen)

Die Schweizer "Mobilfunkhaftungsinitiative" will in der Bundesverfassung eine vermeintlich vernünftige Regelung einbringen: Mobilfunkbetreiber haften für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage verursacht werden. Liest sich gut, ist aus Sicht der Gegenbewegung Chance5G jedoch ein Rohrkrepierer. Überraschenderweise selbst dann, wenn es den Initianten gelingen sollte, bis 3. Juli 2021 die erforderlichen 100'000 Unterstützer für ihr Anliegen zu akquirieren. Der Grund liegt in den Anforderungen an eine Schadensersatz-Forderung. Eine solche Forderung ist nur möglich, wenn die Schaden verursachende Person oder Organisation widerrechtlich gehandelt hat. Für den Betrieb einer Mobilfunk-Sendeanlage aber bestehen strenge rechtliche Vorschriften (Umweltschutzgesetz, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung). Werden diese Vorgaben eingehalten, ist der Betrieb rechtens. Und ohne Widerrechtlichkeit besteht keine Haftpflicht. mehr ...

Hintergrund
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Rohrkrepierer, Hepfer, OCG, Haftpflicht, Mobilfunkhaftungsinitiative


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