Hirntumor: Telecom-Mitarbeiter in ITA wird Rente zugespochen (Allgemein)
Gehirntumor durch Handy-Strahlung? Gericht gibt Kläger recht
Ein italienisches Gericht hat häufiges berufliches Handy-Telefonieren als Ursache eines Gehirntumors anerkannt. Die Anwälte des inzwischen 57-jährigen Klägers Roberto Romeo sprachen am Donnerstag von einer Weltpremiere. Der Geschädigte soll wegen eines durch den Tumor versursachten dauerhaften Hörschadens monatlich 500 Euro von der Unfallversicherung bekommen.
Gericht stuft Hirntumor durch Handy als Berufskrankheit ein
Der Kläger, Roberto Romeo, hatte nach eigenen Angaben 15 Jahre lang täglich drei bis vier Stunden mit seinem Handy telefoniert. Schließlich hatte er den Eindruck, sein rechtes Ohr sei verstopft. Im Jahr 2010 wurde ein gutartiger Tumor festgestellt. Bei der Operation sei der Hörnerv entfernt worden. Ein Fachmann veranschlagte die Minderung der Erwerbstätigkeit auf 23 Prozent.
FMK: Bericht zu „Weltweit erste Anerkennung“ eines Tumors durch Mobilfunk ist falsch und irreführend
Wien (OTS) - Nach aktuellen Medienberichten hätte am 11.4.17 ein italienisches Gericht „weltweit erstmals die unsachgemäße Verwendung eines Handys als Ursache für einen Gehirntumor anerkannt.“ Das ist aus zwei Gründen falsch:
Schon im Jahr 2012 wurde im Rahmen eines arbeitsrechtlichen (!) Verfahrens einem Kläger eine Rente zugesprochen, der behauptete, wegen der Nutzung von Mobiltelefonen teilweise arbeitsunfähig zu sein. Das Gericht hatte letztinstanzlich nicht über die Ursache, sondern lediglich über den Grad der Arbeitsunfähigkeit zu entscheiden.
2012 Italien: Handy für Tumor verantwortlich: Gericht sorgt für Aufsehen
[Admin: 21.04.17, 22:00 Uhr, Titel des Postings berichtigt]
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Meine Meinungsäußerung
Hirntumor: Anwälte des Klägers entfachen Medienrummel
Hier ein paar weitere Fakten über den Fall:
Der "Stern" schreibt: Der Richterspruch datiert vom 11. April, wurde aber von den Justizbehörden im norditalienischen Ivrea erst am Donnerstag bekannt gemacht. "Weltweit zum ersten Mal hat ein Gericht die unsachgemäße Verwendung eines Handys als Ursache für einen Gehirntumor anerkannt", erklärten die Anwälte Stefano Bertone und Renato Ambrosio.
Da stimmt einiges nicht. Das urteilende Gericht in dem Städtchen Ivrea etwa 50 km nordöstlich von Turin (Tribunale di Ivrea) verliert über den Fall des Roberto Romeo öffentlich kein Wort. Richtig ist: Romeos Anwälte organisierten für den 20. April eine Pressekonferenz (PK) und brachten den Fall damit in die Medien. Ausschnitte aus dieser nicht einmal gut besuchten Veranstaltung sind hier im Video zu sehen. Noch am selben Tag verbreitete die französische Nachrichtenagentur AFP die Meldung weiter.
Überlaufen war die Pressekonferenz der Anwälte nicht, und die Journalisten, die
da waren, schauten lieber auf ihr Smartphone
Stefano Bertone ist Anwalt in der Kanzlei von Ambrosio&Commodo, Turin. Diese Kanzlei ist seit längerem mit der Vertretung von "Mobilfunkopfern" im Geschäft, im April 2015 trat Bertone in Bozen als Referent bei einer Mobilfunk-Anhörung des Südtiroler Landtags auf. Wer italienisch versteht, kann sich noch heute seinen Vortrag in der Nachmittags-Session ab Minute 46:50 anschauen.
Wer sich das Video von der PK angesehen hat, dem ist vielleicht der Schriftzug I.P.S.E.G. aufgefallen, der so schön hinter dem Podium zu erkennen ist. Dahinter verbirgt sich ein "Institut". Seit meinen Erfahrungen mit dem "Umweltinstitut München" bin ich Instituten gegenüber misstrauisch. Bei dem italienischen Institut handelt es sich um das (übersetzt) "Piemontese Institut für Wirtschafts- und Rechtswissenschaft". Angeblich soll es ohne Gewinnabsicht den Menschen Gutes bringen. Zufälligerweise haben die Anwälte Ambrosio und Commodo im Exekutivkomitee des Instituts ordentliche Posten. Welche Rolle das I.P.S.E.G. im Fall Romeo spielt konnte ich auf die Schnelle nicht recherchieren.
Die Kanzlei benutzt den Fall Romeo offensichtlich, um offensiv Eigenwerbung damit zu betreiben und sich als Rechtsvertretung für ähnliche Fälle zu empfehlen. Ohne die PK der Anwälte wäre der Medienrummel nicht angestoßen worden. Den ausgeprägten Geschäftssinn der Kanzlei erkennt man auch daran, dass sie vor wenigen Tagen eine Website gegründet hat, die gezielt Vieltelefonierer mit einem Hirntumor vom Typ Akustikusneurinom an die Anwälte heranführen soll.
Der Richter im Fall Romeo heißt Luca Fadda, hat mit Lord Darth Vader aber nichts zu tun.
Prozessgegner Romeos war wieder, wie im Fall Marcolini (2012), Inail, der gesetzliche Träger der Arbeitsunfallversicherung (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro). Deshalb ist es unzutreffend, wenn die Anwälte Romeos vom "weltweit ersten Fall" reden.
Um welche Instanz es sich bei dem aktuellen Urteil handelt und ob Inail in die nächste Instanz weiter zieht, dazu habe ich keine Informationen gefunden, auch das Urteil war für mich heute in italienischen Quellen unauffindbar.
Hintergrund
Das Anwaltsgeschäft mit angeblichen Mobilfunk-Hirntumoren (Thank you for Calling)
Der Fall Ricardo de Francisco, Spanien (2016)
Der Fall Marine Richard, Frankreich (2015)
[Admin: 23.04.17 Angaben zur Trägerschaft von Inail berichtigt]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Fall Roberto Romeo: Urteil & Gutachten
... auch das Urteil war für mich heute in italienischen Quellen unauffindbar.
Hallo,
ich habe zu der Hirntumor-Geschichte folgendes gefunden:
http://www.giustiziami.it/gm/wp-content/uploads/2017/04/25961573s.pdf
Dürfte wohl das vielbejubelte Urteil sein ...
Und das hier scheint mir ein Gutachten(?) zu sein, das Gutachter Prof. Paolo Crosignani dem Gericht vorgelegt hat:
http://www.giustiziami.it/gm/wp-content/uploads/2017/04/Consulenza-Ivrea1.pdf
Hirntumor: Wenn Nachrichtenagenturen fehlerhaft berichten ...
... dann verbreitet sich ein Fehler und verdrängt die Wahrheit.
So mir geschehen, gestern bei der Recherche zum Fall Roberto Romeo. Bei Stöbern in italienischen Quellen war eine einzige dabei, die das Urteil auf den 30. März 2017 datierte, alle anderen Quellen sprachen vom 11. April. Und weil es gar so viele waren einschließlich AFP dachte ich: wird schon stimmen.
Irrtum, richtig ist, wie das unten verlinkte Urteil zeigt, der 30. März 2017.
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Durchschnittsnutzer erst in 255 Jahren in Gefahr
Der Kläger, Roberto Romeo, hatte nach eigenen Angaben 15 Jahre lang täglich drei bis vier Stunden mit seinem Handy telefoniert.
Machen wir mal eine Überschlagsberechnung, um Panikmachern der Buchner-Klasse den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Pro Jahr gibt es im Mittel 250 Arbeitstage. In den 15 Jahren hat Roberto also ungefähr
15 x 250 x 3,5 Stunden = 13'125 Stunden mobil telefoniert.
Der türkischen Presseagentur Ajans Press zufolge, telefonierte 2016 ein Europäer im Mittel 257 Minuten im Monat mobil (4,28 Stunden pro Monat).
Wie lange dauert es, bis ein europäischer Durchschnittsnutzer auf 13'125 Stunden am Telefon und damit in die mögliche Gefahrenzone kommt?
13'125 Stunden/4,28 Stunden pro Monat = 3067 Monate = 255 Jahre
Unter der Annahme, die Daten von Ajans stimmen halbwegs, ist das Urteil von Ivrea für Durchschnittsnutzer ohne Bedeutung. Selbst Türken, die gemäß Ajans mit 436 Minuten pro Monat fast doppelt so viel telefonieren wie der Durchschnittseuropäer, brauchen immerhin noch 150 Jahre, um es mit Roberto Romeo aufnehmen zu können.
Ich meine, diese Relativierung ist mit allen ihren Schwächen noch immer aussagekräftig genug, um den Alarm, den die üblichen Verdächtigen blasen werden, in aller Ruhe über sich ergehen zu lassen. Ausnahmen bestätigen die Regel, das wussten schon die alten Griechen.
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Hirntumor: Marcolini reklamiert Novum für sich
Prozessgegner Romeos war wieder, wie im Fall Marcolini (2012), der staatliche Rententräger Inail. Deshalb ist es unzutreffend, wenn die Anwälte Romeos vom "weltweit ersten Fall" reden.
Jetzt meutert Innocente Marcolini öffentlich gegen die Anwälte von Roberto Romeo und reklamiert: "Il mio fu il primo caso in Italia" (der erste Fall in Italien war ich).
Wer war der Erste im ganzen Land? Eine gewisse Eitelkeit scheint bei "Mobilfunkopfern" eher die Regel zu sein, als die Ausnahme.
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Fall Roberto Romeo: Urteil & Gutachten
Und das hier scheint mir ein Gutachten(?) zu sein, das Gutachter Prof. Paolo Crosignani dem Gericht vorgelegt hat:
http://www.giustiziami.it/gm/wp-content/uploads/2017/04/Consulenza-Ivrea1.pdf
Der Gutachter ist 69 Jahre alt. Zwei Arbeiten von ihm findet man im EMF-Portal die aber mit Mobilfunk nichts zu tun haben. Warum gerade dieser Epidemiologe als Gutachter bestellt wurde ist mir nicht klar. Aber es riecht nach Tobacco.
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Meine Meinungsäußerung
Fall Roberto Romeo: Tabakler hatten Gutachter im Visier
Aber es riecht nach Tobacco.
Moment mal, du kannst den Gutachter nicht ohne Beleg als Tabakler in Verruf bringen.
In der Tobacco Library der Uni San Francisco gibt es zum Suchbegriff "Crosignani" 480 Fundstellen. Das allein heißt aber noch gar nichts und ist keinesfalls als Beleg dafür zu sehen, dass Crosignani im Dienst der Tabakindustrie stand.
Allerdings habe ich ein Dokument gefunden, in dem nachzulesen ist, dass die Tabakler sich 1998 an Crosignani heranmachen wollten. In dem Dokument berichtet ein gewisser Dr. Angelo Cerioli einem Dr. H. Reif, F.T.R. Dept. S.-T., Neuchatel, er habe Crosignani getroffen, komme gut mit diesem klar und wolle ihm demnächst in seinem Institut einen Besuch abstatten.
Das ist jetzt nicht so aufregend für diejenigen, die nicht wissen, wer S.-T. ist. Dies ist oder war die Abteilung "Science and Technology" von Philip Morris in der Schweiz, nicht selten abgekürzt mit dem Akronym FTR. Das FTR fuhr dieser Quelle zufolge zweigleisig: Zum einen betrieb es seriöse Wissenschaft, zum anderen gezielte wissenschaftliche Desinformation.
Wie die Geschichte ausging, ob es den Tabaklern gelang Crosignani einzuwickeln, weiß ich nicht. Soll jeder der es wissen will die Library selber danach durchsuchen.
Hintergrund
Der Zigaretten Krieg - Wie die Tabak Lobby Deutschland vernebelt
Wie die Tabakindustrie in Deutschland durch die Erhaltung wissenschaftlicher sowie politischer Respektabilität Rechtsvorschriften zum Schutz vor Passivrauchen verhinderte
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Fall Roberto Romeo: Inail zahlt ab 11 % Invaliditätgrad
ich habe zu der Hirntumor-Geschichte folgendes gefunden:
http://www.giustiziami.it/gm/wp-content/uploads/2017/04/25961573s.pdf
Dürfte wohl das vielbejubelte Urteil sein ...
Die überall kolportierte Rente für Romeo von monatlich 500 Euro, sie ist in dem Urteil nirgends erwähnt. Stattdessen ist von einer Entschädigungszahlung die Rede (2500 Euro) nebst 43 Euro Spesen.
Wahrscheinlich liegt des Pudels Kern in den 23 % Invaliditätsgrad, die Romeo zugesprochen wurden. Damit hat er die magische Grenze von 11 % überschritten, ab der Inail zahlt. In einem Dokument aus Südtirol (und deshalb in deutscher Sprache) heißt es dazu:
Erleidet ein Arbeitnehmer durch einen Unfall oder durch eine Berufskrankheit eine dauerhafte Minderung seiner Arbeitskraft von mindestens elf Prozent, so garantiert ihm das INAIL eine Unfallrente. Für die Höhe der Rente ist neben dem Invaliditätsgrad der Bruttolohn der letzten 12 Monate vor Eintritt des Schadensfalls ausschlaggebend.
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Hirntumor: Reaktionen aus der Welt der Mobilfunkgegner
Nur Fliegen ist schöner. Erfahrungsgemäß berauscht sich die nicht gerade verwöhnte Anti-Mobilfunk-Szene an Alarmstudien, wenn es denn mal eine gibt. Zuletzt hatte die Szene eine ziemliche Durststrecke zu überwinden. Wie sie auf Roberto Romeos Sieg im Rechtsstreit mit Inail reagierte, das sollen die folgenden Postings in diesem Teilstrang dokumentieren.
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Gigaherz: Prozessrisiko in der Schweiz viel zu hoch
Gigaherz widmet dem Urteil eine ganz Seite und arbeitet angeblich daran, in der Schweiz das Prozessrisiko für Hirntumor-Prozesse wegen Mobilfunk-Immission zu senken. Hier ein Auszug von der Webseite, inkl. aller orthografischen Besonderheiten des Originals:
Ein Zerrbild der Realität
Die beiden Fälle Romeo in Innocente ergeben für die Öffentlichkeit ein völlig verzerrtes Bild. Allein in den Schweizer Kantons- und Universitätsspitälern werden jährlich hunderte von Hirntumoren operativ entfernt, ohne nach deren Ursache zu forschen, geschweige denn irgendwelche Schadenersatzforderungen zu stellen. 620 sind es zur Zeit pro Jahr ohne die Gutartigen mitzuzählen.
Bei unserem völlig mobilfunklastigen, wirtschaftsfreundlichen Bundesgericht, gestützt von den hinterhältigen Bundesämtern BAFU und BAG, gepaart mit einem völlig klägerfeindlichen Prozessrecht, ist das Prozessrisiko in der Schweiz für gesundheitlich auf einem Tiefpunkt angelangte Patienten (noch) viel zu hoch und schlicht unzumutbar. Gigaherz arbeitet daran.
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Hirntumor: Zwei weitere "Mobilfunkopfer" gemeldet
Prozessgegner Romeos war wieder, wie im Fall Marcolini (2012), Inail, der gesetzliche Träger der Arbeitsunfallversicherung (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro). Deshalb ist es unzutreffend, wenn die Anwälte Romeos vom "weltweit ersten Fall" reden.
Gemäß diesem Medienbericht haben sich nach Bekanntwerden des Falls Romeo zwei Vieltelefonierer bei Innocente Marcolini (65) gemeldet, die ebenfalls einen Hirntumor haben oder hatten und jetzt Inail nach dem Muster von Marcolini/Romeo verklagen möchten.
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Bürgerwelle: Rente für elektrosensiblen Telekom-Angestellten
Die Bürgerwelle verblüfft mit der Meldung:
Elektrosensibler Telekom-Angestellter erlangt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit infolge WLAN am Arbeitsplatz
Das Madrider Obergericht anerkennt das Rentenbezugsrecht, welches die staatliche Sozialversicherungsanstalt INSS verweigert hatte
Meint man im allerersten Moment noch, es ginge um den Fall Roberto Romeo, stellt sich schnell heraus: Die Bürgerwelle hat diesen aktuellen Fall noch gar nicht auf dem Schirm (Stand: heute, 12:34 Uhr), sondern berichtet von einem Fall aus Spanien, der sich bereits im Herbst 2016 zugetragen hat.
Für die Verwechslung verantwortlich ist Dilettantismus der Bürgerwelle. Denn während Roberto Romeo zweifelsfrei ein Angestellter der Telecom Italia ist, darf man sich bei dem Fall aus Spanien verwundert am Kopf kratzen: Die Bürgerwelle ernennt das dortige "Elektrosmog-Opfer" in der Titelzeile zu einem Angestellten der Telekom (vergl. Deutsche Telekom), nur um den Leser unverzüglich im ersten Satz des Fließtexte mit der Information zu verwirren, der Betroffene sei "Ein Telekommunikationsingenieur, der bei Ericsson arbeitet".
Das ist redaktionell eine ziemlich trübe Leistung. Vermutlich geriet der Autor des Bürgerwellentextes auf den Holzweg, weil er "Angestellter bei einem Unternehmen der Telekommunikationsindustrie" irreführend auf "Telekom-Angestellter" verkürzte.
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Diagnose-Funk fordert 1-€-Abgabe pro Gerät
Der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk, Basel & Stuttgart, nimmt das Urteil von Ivrea zum Anlass, mehr oder weniger krude Forderungen aufzustellen:
Im Fazit der diagnose:funk Analyse heißt es: "Es liegen starke Hinweise bis Beweise vor, dass die nicht-ionisierende Strahlung des Mobilfunks Krebs-erregend sein kann. Die Schlussfolgerung des neuen Reviews von Carlberg/Hardell, dass die Mobilfunkstrahlung als Karzinogen eingestuft werden muss, sollte der Anlass sein, eine aktive Verbraucherschutzaufklärung zur Smartphone-, TabletPC- und WLAN-Nutzung zu starten, als Bestandteil einer Vorsorgepolitik. Maßnahmen zur Strahlungsminimierung können und müssen sofort umgesetzt und Alternativen in der Technik in der Forschung gefördert und realisiert werden. diagnose:funk fordert, dass auf allen Endgeräten (Smartphones, Tablets, DECT-Telefone, Babyphones, WLAN-Router) Warnhinweise angebracht werden, wie das in Berkeley (USA) gesetzlich angeordnet wurde, dass alle Endgeräte über Kabelanschlüsse verfügen müssen und für jedes verkaufte Gerät eine Ein-Euro-Abgabe an einen Fond abgeführt wird, aus dem Aufklärungskampagnen und unabhängige Forschung finanziert wird. Der Gesetzgeber muss dazu gesetzliche Schutz- und Monitoringmaßnahmen wie in Frankreich erlassen."
Hintergrund
Forderungen von Mobilfunk-Kritikern
1 Cent Steuer pro SMS gäbe schon 250 Mio. Euro im Jahr
Karzinogen und Kokarzinogen
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Diagnose-Funk fordert Warnhinweis auf Smartphone
... diagnose:funk fordert, dass auf allen Endgeräten (Smartphones, Tablets, DECT-Telefone, Babyphones, WLAN-Router) Warnhinweise angebracht werden, wie das in Berkeley (USA) gesetzlich angeordnet wurde, dass alle Endgeräte über Kabelanschlüsse verfügen müssen und für jedes verkaufte Gerät eine Ein-Euro-Abgabe an einen Fond abgeführt wird, aus dem Aufklärungskampagnen und unabhängige Forschung finanziert wird. Der Gesetzgeber muss dazu gesetzliche Schutz- und Monitoringmaßnahmen wie in Frankreich erlassen."
Erst als die Beweise nicht mehr zu leugnen waren und ersichtlich wurde, welchen Einfluss die Tabaklobby auf die Politik in Deutschland hatte, wurden Warnhinweis auf die Zigarettenschachteln verpflichtend. Wie soll das dann mit dem Mobilfunk realisiert werden wenn es nicht mal ernst zu nehmende Hinweise auf ein realistisches Risiko für die Zivilbevölkerung gibt? Und ausgerechnet die Leute die sich als Sperrspitze der Bewegung sehen kooperieren ungeniert mit dem ehemaligen Tabaklobbyisten. Und was bitte bedeutet unabhängige Forschung? Unabhängige Forschung wie die von Dr. Adlkofer und Dr. Mosgöller oder Dr. Klaus Buchner und Dr. Horst Eger?
Wird hier nicht eher das Ziel verfolgt, nützliche Idioten zu rekrutieren, die unkritisch das weiter tragen was Nutznießer wie Jörn Gutbier in Umlauf bringen? Ein Frontmann, der einer fachlichen Auseinandersetzung sicherheitshalber aus dem Weg geht! Wer die Fehlinterpretationen von Diagnose-Funk ungefiltert nachplappert kann schnell als der Dumme da stehen, den man milde belächelt.
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Meine Meinungsäußerung
Hirntumor: BR-Radiotipp für 3. Mai, 18:05 Uhr
Mittwoch, 03.05. | 18.05 Uhr | Bayern 2
Urteil in Italien
Krebs durch dauerhaftes Handy-Telefonieren?
Podcast: http://www.br.de/radio/bayern2/programmkalender/ausstrahlung-1017976.html
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Hirntumor: Reaktionen aus der realen Welt
Was sagen hierzulande die Medien zum Fall Romeo?
(Ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit)
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Hirntumor: ZDF heute
Der Vorsitzende des Oberlandesgerichts Hamm und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Joachim Lüblinghoff, sagt: "Nichts ist undenkbar." Entscheidend für ein Urteil sei, dass der Schaden nachgewiesen wird. "Bei einem Gehirntumor müssten wir einen Spezialisten dafür haben, einen Onkologen, einen Neurochirurgen oder einen anderen Facharzt, der uns die Kausalkette erklären kann", sagt der Richter. Und komme dieser Facharzt zu der Ansicht, dass im spezifischen Fall mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit die Handynutzung ausschlaggebend für die Krebserkrankung war, wäre der entscheidende Beweis erbracht.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Hirntumor: Berufungsgericht bestätigt Urteil im Fall Romeo
Ein italienisches Gericht hat häufiges berufliches Handy-Telefonieren als Ursache eines Gehirntumors anerkannt. Die Anwälte des inzwischen 57-jährigen Klägers Roberto Romeo sprachen am Donnerstag von einer Weltpremiere. Der Geschädigte soll wegen eines durch den Tumor versursachten dauerhaften Hörschadens monatlich 500 Euro von der Unfallversicherung bekommen.
Ein Berufungsgericht in Turin hat das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Roberto Romeo in zweiter Instanz am 3. Dezember 2019 bestätigt. Romeo hatte im im Zeitraum 1995 bis 2010 sein Mobiltelefon aus beruflichen Gründen sehr stark benutzt (860 Stunden pro Jahr, kumuliert 12'600 Stunden). Bei der Operation eines Hirntumors wurde ihm auch der Hörnerv des rechten Ohrs entfernt, worauf er Invaliditätsansprüche gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsversicherung gerichtlich geltend machte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Richters Luca Fadda, der die Versicherung Inail im April 2017 zur Zahlung einer Rente an den ehemaligen Telecom-Italia-Techniker verurteilte.
Die Turiner Richter begründeten ihren Entscheid u.a. damit, die Wahrscheinlichkeit, dass Romeos Hirntumor auf die intensive Nutzung seines Mobiltelefons zurückzuführen sei, wäre größer, als dass es keinen Zusammenhang mit der Mobiltelefonnutzung gäbe. Zudem beklagen die Richter, viele wissenschaftliche Mobilfunkstudien zu Hirntumoren unterlägen Interessenkonflikten, die nicht immer deklariert würden.
Die unten verlinkte Medienmeldung zeigt mit gegenwärtig 350 Kommentaren das rege öffentliche Interesse an dem Fall.
Quelle: Italienische Medienmeldung vom 14. Januar 2020
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