Elisabeth K. verklagt Prof. Alexander Lerchl (Forschung)
Elektrosmognews berichtet:
Elisabeth K. verklagt Professor Alexander Lerchl
http://www.elektrosmognews.de/news/20141110_125026.html
Die Stiftung Pandora bittet um spenden.
[Admin: Titel geändert, 10.11.14, 21:50 Uhr]
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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl
Der Verführer und die Verführte
Ich denke, unser alt bekannter Strippenzieher ist am Werk.
Damit er nicht auf den Kosten hocken bleibt, will er Spenden und verfasst ein rührseliges Beiwerk wobei die Laborantin das Opfer darstellt. Als Sprachrohr nutzt er nur noch den * Elektrosmog-Report.
[Korrektur 12.11.2014: * elektrosmognews.]
Die Stiftung-Pandora scheint über ein sehr bescheidenes Grundstockvermögen zu verfügen, da man um Spenden bitte für die Klage, die die ehemalige Laborantin führt. Sie muss sich schon lange für diese Klage entschieden haben, wenn im Dezember 2014 die Verhandlung statt findet! Nur warum erst jetzt der Spendenaufruf? Für mich sieht es so aus, das sie nur ein weiteres Bauernopfer ist welches instrumentalisiert wird.
Bevor jemand spendet, sollte er diesen Artikel lesen.
Die Favoritin des Professors von Dworschak, Manfred
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Frau Diem konnte jedoch im Ulmer Labor nichts replizieren, was sie im Wiener Labor gesehen hat.
Hugo Rüdiger: 12 Fragen & Antworten
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Meine Meinungsäußerung
Schlimm
Zitat von dort:
"Als Gegenleistung erklärt sie sich damit einverstanden, dass die Stiftung alle Details des Prozesses nach seiner Beendigung publik machen darf."
Die Frau ist anscheinend nicht wirklich gut beraten. Ein solches Versprechen zu erfüllen, liegt gar nicht in ihrer Verfügungsgewalt. Sie bietet sich so vermutlich als eine Art Zeugin auf Lebenszeit an. Schlimm.
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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)
Schlimm
Zitat von dort:
"Als Gegenleistung erklärt sie sich damit einverstanden, dass die Stiftung alle Details des Prozesses nach seiner Beendigung publik machen darf."
Die Frau ist anscheinend nicht wirklich gut beraten. Ein solches Versprechen zu erfüllen, liegt gar nicht in ihrer Verfügungsgewalt. Sie bietet sich so vermutlich als eine Art Zeugin auf Lebenszeit an. Schlimm.
Möglicherweise ist sie nur im Auftrag tätig.
Meinem Verständnis nach geht es eh nur darum, Lerchl einen möglichst großen Schaden zuzufügen. Aufsatzschreiber verfassen ein Sonderheft für Laien und interpretieren die Sache so wie es ihnen gefällt. Später kommen die nützlichen Idioten, die sich auf die Schundliteratur beziehen und behaupten Lerchl, der rechtskräftig verurteilte blablabal ...
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Meine Meinungsäußerung
Elisabeth K. verklagt Prof. Alexander Lerchl
Elektrosmognews berichtet
Die Stiftung Pandora verbreitet die Meldung (November 2014), Elisabeth K. habe Professor Alexander Lerchl und das Laborjournal wegen Ehrverletzung verklagt. Weiter verbreitet wird diese Meldung bislang ausschließlich vom hese-Projekt (auf den eigenen beiden Sites und bei Gigaherz), der Rest der Szene döst noch vor sich hin.
Das Turnier Adlkofer vs. Lerchl geht also in seine nächste Runde und vertreibt so rechtzeitig zum Fest die Ödnis der Erschlaffung, die sich an allen Ecken und Enden der "Mobilfunkdebatte" breit gemacht hat.
Doch wie immer, wenn Anti-Mobilfunker warme Luft in die Flügel pumpen, gibt es Befremdliches zu berichten. Damit meine ich jetzt nicht einmal Adlkofers Text, über den noch zu reden ist, sondern den Spendenaufruf am Ende seiner Meldung. Das ist mMn so hart daneben, dass es schon wieder komisch wirkt. Es zeigt indirekt, um die finanziellen Mittel der Stiftung steht es nicht zum besten. Adlkofer spekuliert anscheinend darauf Geld von Lerchl-Hassern wie Jakob einzunehmen, um die Anwaltskosten, wie das in dieser Szene so üblich ist, auf die lieben Mitstreiter zu verteilen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Siegessicherheit
Zitat von dort:
"Als Gegenleistung erklärt sie sich damit einverstanden, dass die Stiftung alle Details des Prozesses nach seiner Beendigung publik machen darf."
Woher hat er nur die Siegessicherheit, eine solche Ankündigung zu machen? Der Prozess hat doch noch gar nicht begonnen. Heißt das, er bringt auch alle Details einer Niederlage Elisabeth K.? Wir wären zutiefst beschämt, fragen uns aber nach der Kontrollinstanz, denn die beängstigenden Fertigkeiten von Herrn Adlkofer zur Zitatverfälschung sind schließlich hier im Forum nachzulesen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Laborantin: Gericht liegt keine eidesstattliche Erklärung vor
[Dieser Teilstrang wurde am 23.12.2014 hier eingefügt. Zuvor war der Teilstrang ein selbständiger Strang]
Wie seit dem 10. November kolportiert wird, hat Elisabeth K. (vormals Diem) mich und das Laborjournal auf Unterlassung verklagt, weil ich in einem Artikel im Laborjournal unwahre Behauptungen über sie geäußert hätte. Das Ganze verstehe ich bis heute nicht, weil ja die Medizinische Universität Wien, an der die Untersuchungen im Rahmen des REFLEX-Projekts stattfanden, wie auch zahlreiche Medien nichts anderes als ich geäußert hatten, und das seit 2008, mehrfach. Also warum jetzt?
Zudem war verwunderlich, dass Franz Adlkofer (ehemaliger REFLEX-Koordinator) um Spenden für ihren Prozess wirbt, da sie selbst die Kosten nicht tragen kann. Bei der Kompetenzinitiative steht sogar, dass die Stiftung Pandora Elisabeth K. ermuntert habe, diesen Prozess zu führen ("Die Stiftung Pandora hat Elisabeth K. inzwischen ermutigt, dies nun mit einer gerichtlichen Anzeige zu tun."). Sehr gefährliches Spiel, meiner Meinung nach.
Jetzt kommt‘s: im Bericht, verfasst von Franz Adlkofer auf der Seite der Stiftung Pandora, steht, dass Elisabeth K. dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt habe, nach der das alles nicht zutrifft: „Eine eidesstattliche Erklärung, dass der Fälschungsvorwurf unberechtigt ist, hat Elisabeth K. dem Gericht bereits vorgelegt.“
Nur: wie das Gericht Ende dieser Woche schriftlich mitteilte, liegt ihm eine solche eidesstattliche Versicherung nicht vor!
Irgendeine(r) lügt hier wie gedruckt.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Laborantin: Gericht liegt keine eidesstattliche Erklärung vor
Jetzt kommt‘s: im Bericht, verfasst von Franz Adlkofer auf der Seite der Stiftung Pandora, steht, dass Elisabeth K. dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt habe, nach der das alles nicht zutrifft: „Eine eidesstattliche Erklärung, dass der Fälschungsvorwurf unberechtigt ist, hat Elisabeth K. dem Gericht bereits vorgelegt.“
Nur: wie das Gericht Ende dieser Woche schriftlich mitteilte, liegt ihm eine solche eidesstattliche Versicherung nicht vor!
Irgendeine(r) lügt hier wie gedruckt.
Möglicherweise verfasst man derartiges um an Spendengeld zu kommen.
Der Ex-Tabaklobbyist/Reflex-Koordinator schreibt viel, u.a. das hier,
Ich finde keine Medien die darüber berichten. Unter Medien verstehe ich Zeitung, Onlinenews, Funk und Fernsehberichte. Kein Copy-Paste im Sinne von Adlkofer. Die Stiftung-Pandora ist Adlkofer und Diagnose-Funk oder Elektrosmognews praktizieren mVn nur Copy/Paste.
Und weiter schreibt der Reflex-Koordinator: „Elisabeth K., ehemals Elisabeth Diem, verdankt es Alexander Lerchl, dass sie aufgrund der öffentlichen Diffamierung als Fälscherin nicht nur ihren Beruf aufgeben musste, sondern infolge der psychischen Belastung auch unter gesundheitlichen Problemen zu leiden hatte. Nach diesem letzten Übergriff im Laborjournal war für sie das Maß endgültig voll. Vor kurzem reichte sie beim Landgericht Hamburg Klage gegen Alexander Lerchl und das Laborjournal wegen Ehrverletzung ein.“
Da drückt er kräftig auf die Tränendrüse. Soweit ich mich erinnere hat die Elisabeth K. selbst gekündigt. Viel später stellte sich heraus, dass niemand ihre Ergebnisse replizieren konnte. Und es wurde bekannt, dass im Laborbuch dokumentiert war, wann die Expositionskammer aktiv, inaktiv ist. Vielleicht wäre es besser gewesen, Sie hätte sich damals den öffentlichen Fragen gestellt.
Warum reicht Sie ihre Klage nicht bei einem Gericht in Wien ein? Sie wohnt in einem Vorort von Wien, der Reflex-Koordinator in Berlin, Lerchl in Bremen und unser Goethe-Experte in St.-Inbert. Warum also in Hamburg?
Und den Abschluss des Spendenaufrufs verstehe ich als Ermutigung zu klagen.
Ganz nach der Devise, "Leben Sie, wir kümmern uns um die Details".
„Um Elisabeth K. die Chance zu bieten, sich gerichtlich gegen das ihr angetane Unrecht zu wehren, hat ihr die Stiftung Pandora die Unterstützung angeboten, die sie benötigt, um als ehemalige Laborantin einem übermächtigen und feindlich gesinnten Kartell die Stirn zu bieten.“
Von der Elisabeth K. selbst hört man nix, nicht mal ein Zitat.
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Meine Meinungsäußerung
Laborantin: Gericht liegt keine eidesstattliche Erklärung vor
Warum reicht Sie ihre Klage nicht bei einem Gericht in Wien ein? Sie wohnt in einem Vorort von Wien, der Reflex-Koordinator in Berlin, Lerchl in Bremen und unser Goethe-Experte in St.-Inbert. Warum also in Hamburg?
Der "fliegende Gerichtsstand" machts möglich.
Die Klage wurde vermutlich bei der sog. "Pressekammer" des Landgerichts Hamburg eingereicht.
Die Rechtsprechung der Pressekammer Hamburg ist bekannt dafür, dass sie bei Auseinandersetzungen zwischen Personen, die sich durch Veröffentlichungen in Presseorganen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, häufig den Persönlichkeitsrechten Vorrang einräumt.
Einfach mal nach "Buskeismus" googeln (benannt nach dem Vorsitzenden Richter der Pressekammer, Andreas Buske).
Wolf
Adlkofer vs. Lerchl - Kammergeflüster
Einfach mal nach "Buskeismus" googeln (benannt nach dem Vorsitzenden Richter der Pressekammer, Andreas Buske).
Richter Buske ging 2011 - nicht in Rente, sondern in die Berufungsinstanz - seither sitzt Richterin Käfer der Zivilkammer 24 (Pressekammer) am LG Hamburg vor.
Im "Spiegel" 42/2014 steht noch etwas mehr, was die Wahl von Hamburg durch Franz Adlkofer erklärbar macht.
Wer gegen ein Presse-Erzeugnis klagt, wie im aktuellen Fall die Klägerin Elisabeth Kratochvil gegen Prof. Lerchl und die Zeitschrift "Laborjournal", der kann sich in Deutschland das Gericht nahezu uneingeschränkt aussuchen, nämlich überall dort, wo das Presse-Erzeugnis zu kaufen war. Dies erklärt, warum nicht das eigentliche Ziel Lerchl allein der Beklagte ist, sondern auch das Laborjournal beklagt ist. Bei dieser großzügigen Auswahlmöglichkeit geht ein gewiefter Kläger (oder sein Anwalt) nicht auf gut Glück irgendwo hin oder bleibt bequem in Wohnortnähe, sondern er geht nach Hamburg, Berlin oder Köln. Die Richter dort sind, so der "Spiegel" nämlich bekannt dafür, mit Verboten besonders schnell bei der Hand zu sein. Auch wenn dies dem BHG schon mal den einen oder anderen Rüffel wert war.
Neuer Star unter den scharf urteilenden Pressekammern ist Köln. Die Pressekammer am dortigen Landgericht macht den Platzhirschen in Hamburg und Berlin den Rang streitig, die schärfste im Land zu sein.
Warum dann Hamburg und nicht Köln? Vor rund zwei Jahren zog Prof. Adlkofer eben dort gegen die Süddeutsche zu Felde – und bekam (vorerst) Recht. Simone Käfer war damals Vorsitzende der Kammer und ist es auch am 19. Dezember. Gut möglich, der Ex-Tabaklobbyist verspricht sich davon Vorteile für seinen Schützling.
Wären Prof. Lerchls angegriffene Äußerungen nicht im "Laborjournal" erschienen, sondern z.B. im IZgMF-Forum, stünde er jetzt aus meiner unmaßgeblichen Sicht deutlich besser da. Denn weil das Forum kein Presse-Erzeugnis ist, wäre der fliegende Gerichtsstand nicht zum Tragen gekommen. Die Verhandlung hätte am Wohnort des Beklagten in Bremen stattgefunden, und dort nicht vor der Pressekammer, sondern vor einer allgemeinen Zivilkammer, was die Erfolgsaussichten einer Klageabweisung mMn grundlegend gebessert hätte. Meiner Einschätzung nach stünde es unter diesen Umständen für die Erfolgsaussichten der Klägerin so schlecht, dass es erst gar nicht zu einer Klage gekommen wäre, und alle Beteiligen sich stattdessen mit Weihnachtsvorbereitungen die Zeit hätten friedlicher vertreiben können.
So aber hat Adlkofer, der alte Fuchs, mutmaßlich eine Chance gesehen, seinem Widersacher mit dem "fliegenden Gerichtsstand" endlich beizukommen, wenn auch nur über den Umweg einer vorgeschobenen Klägerin und mit einem durchsichtigen Schachzug. Sollten Lerchl/Laborjournal tatsächlich vor der Hamburger Pressekammer unterliegen, bleibt ihnen der Gang durch die Instanzen. Mit guten Chancen. Denn gemäß "Spiegel"-Artikel hebt der BGH pressefeindliche Urteile nicht selten wieder auf. Doch das kostet viel Geld und Nerven - und dauert Jahre. Frau K., immerhin, würde das Finale noch erleben.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Adlkofer vs. Lerchl - Kammergeflüster
Elisabeth K. hätte also durchaus in Österreich klagen können. Denn auch da wird das Laborjournal vertrieben.
Ich wünsche den Strippenziehern eine kostspielige Niederlage. Für mich sieht es immer mehr danach aus, das Elisabeth K. instrumentalisiert wird. Die Strippenzieher haben ihre berufliche Laufbahn beendet, Elisabeth K. nicht. Rache ist kurzlebig aber Fehler machen wir alle mal.
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Meine Meinungsäußerung
Laborantin: Gericht liegt jetzt eidesstattliche Erklärung vor
Nachtrag: eine eidesstattliche Versicherung wurde mir nunmehr vom Anwalt der Klägerin zugeschickt.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Déjà-vu: Münchener Anwaltskanzlei?
Nachtrag: eine eidesstattliche Versicherung wurde mir nunmehr vom Anwalt der Klägerin zugeschickt.
Trauerspiel in drei Akten
Seit 10. November behauptet der Ex-Tabakforscher Franz Adlkofer auf seiner Website, die Klägerin habe dem Gericht eine eidesstattliche Erklärung Ihrer Unschuld vorgelegt.
Am 6. Dezember berichtet Alexander Lerchl, eine Anfrage bei Gericht habe ergeben, diesem liege keine eidesstattliche Erklärung der Klägerin vor.
Am 17. Dezember berichtet Lerchl, er - und anscheinend auch das Gericht - hätten vom Anwalt der Klägerin nun doch diese eidesstattliche Erklärung der Klägerin bekommen.
Am 19. Dezember findet vor dem LG Hamburg die Verhandlung statt.
Ich bin Techniker und kein Jurist, frage mich deshalb: Ist das jetzt ein Trauerspiel oder eher ein Intrigenspiel?
Als ehemaliger Prozessgegner von Herrn Adlkofer ist mir das Vorgehen noch gut in Erinnerung, dass sein Anwalt am Schluss den vom Gericht festgesetzten Abgabetermin für die letzten Schriftsätze der Streitparteien nicht einhielt, sondern so spät abgab, dass die Gegenpartei (IZgMF) vor der Verhandlung nicht mehr auf strittige Behauptungen Adlkofers reagieren konnte.
Da es jetzt offensichtlich wieder so ist, gehe ich davon aus, die teure Münchener Kanzlei, die 2009/2010 Herrn Adlkofer in Berlin gegen das IZgMF vertrat, vertritt jetzt Frau K. in Hamburg.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Déjà-vu: Münchener Anwaltskanzlei?
Da es jetzt offensichtlich wieder so ist, gehe ich davon aus, die teure Münchener Kanzlei, die 2009/2010 Herrn Adlkofer in Berlin gegen das IZgMF vertrat, vertritt jetzt Frau K. in Hamburg.
Jep. Die Kanzlei und Adlkofer kennen sich schon etwas länger.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Adlkofers 1. Zwischenbericht: Elisabeth K. gegen Lerchl
Die Stiftung Pandora verbreitet die Meldung (November 2014), Elisabeth K. habe Professor Alexander Lerchl und das Laborjournal wegen Ehrverletzung verklagt. Weiter verbreitet wird diese Meldung bislang ausschließlich vom hese-Projekt (auf den eigenen beiden Sites und bei Gigaherz), der Rest der Szene döst noch vor sich hin.
Franz Adlkofer berichtet auf der Website der Stiftung Pandora von der Verhandlung am 19. Dezember (Auszug):
Die erste Verhandlung der Klage von Frau Elisabeth K. gegen Prof. Alexander Lerchl und das „Laborjournal“ vor dem Landgericht Hamburg hat am 19. Dezember 2014 stattgefunden. Die vorsitzende Richterin hat dabei offensichtlich vergeblich versucht, A. Lerchl zu verdeutlichen, dass es sich bei seinen Unterstellungen Frau K. gegenüber um Tatsachenbehauptungen handelt, die im Gegensatz zu Meinungsäußerungen nicht hingenommen werden müssen, wenn sie wie im vorliegenden Fall nicht belegt werden können. Das Gericht hätte die Beklagten bereits auf dieser Grundlage zur Unterlassung ihrer Fälschungsvorwürfe verurteilen können. Weil A. Lerchl jedoch anbot, weitere Belege für die Richtigkeit seiner Behauptungen vorzulegen, räumte ihm das Gericht dafür eine Frist bis zum 30. Januar 2015 ein. Am 27. Februar 2015 wird dann entweder das Urteil verkündet oder mitgeteilt werden, dass das Verfahren fortgesetzt wird. weiter ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Adlkofers 1. Zwischenbericht: Elisabeth K. gegen Lerchl
Adlkofer schreibt: ... Sein rabiates Vorgehen gegen Frau K. begründet A. Lerchl damit, dass er die Rücknahme der Publikationen mit den von ihr gefälschten Ergebnissen erzwingen möchte. Dies wird ihm jeder, der seine Methoden kennt, gerne glauben, allerdings nicht, weil er - wie er behauptet - sich für die Wahrheit in der Wissenschaft einsetzt, sondern weil er die Interessen anderer bedient, für die Wissenschaft offensichtlich wenig bedeutet.
Meiner Meinung nach, spricht Dr. Franz Adlkofer aus langjähriger Erfahrung. Er hat über rund dreißig Jahre seinen Lebensunterhalt damit verdient, die Interessen der Tabakindustrie zu wahren. Von Ihm, ist keine neutrale Berichterstattung zu erwarten. Ich bin sicher, er hasst Lerchl. Die Vorgehensweise, seinem Feind seine eigenen Schandtaten zu unterstellen, ist verräterisch.
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Meine Meinungsäußerung
Urteil im Rechtsstreit Elisabeth K. vs. Prof. Lerchl
Da momentan keine neutralen Quellen verfügbar sind, möge sich die geneigte Leserschaft bei der Stiftung Pandora darüber informieren, wie die Pressekammer Hamburg entschieden hat.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Schälikes Verhandlungsprotokoll vom 19. Dezember 2014
Wer sich bis zur Veröffentlichung aufregend spannender Prozessdetails ein bisschen die Zeit vertreiben möchte, kann dies sachbezogen mit den Notizen der Pseudoöffentlichkeit Elisabeth K. vs. Prof. Alexander Lerchl, Laborjournal tun, niedergeschrieben von Gerichtsreporter Rolf Schälike.
Schälike hat am 19. Dezember 2014 der Hauptverhandlung in Hamburg beigewohnt und schildert in einem aus der Erinnerung verfassten Wortprotokoll, was sich damals dort unter dem Vorsitz von Richterin Simone Käfer zugetragen hat.
Wer sich über die Aufmachung der Seite dort wundert und über die Videos, die den Skalarwellenerfinder Prof. Konstantin Meyl zeigen, dem sei gesagt: Die Seite ist realsatirisch zu verstehen, denn Schälike weiß als Dipl.-Physiker sehr gut, was von dem fidelen Professor Meyl fachlich zu halten ist.
Viel Vergnügen!
Hintergrund
Rolf Schälike hat es sich zur Lebensaufgabe gemacht, die Verhandlungen der Hamburger und Berliner Pressekammern zu dokumentieren, in deren Rechtssprechung er regelmäßig eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sieht und die er „Zensurkammern“ nennt - schreibt Stefan Niggemeier
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Elisabeth K. vs. Lerchl: Wortlaut des Urteils
Das Urteil des Landgerichts Hamburg (noch nicht rechtskräftig), wurde den Parteien am 18.03.2015 zugestellt, heißt es auf der Website der Stiftung Pandora.
Urteil des LG Hamburg, Az. 324 O 511/14 (PDF, 15 Seiten)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Elisabeth K. vs. Lerchl: Wortlaut des Urteils
M.M.n. ist der Titel: *REFLEX-Studie juristisch bestätigt* etwas voreilig.
So wie ich das lese, haben die Richter sich nicht mit dem Studie befasst oder die Richtigkeit der Daten davon, sondern nur mit der Person Elisabeth K. (ehm. Diem).
Das ist etwas anderes.
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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl
Elisabeth K. vs. Lerchl: REFLEX juristisch nicht bestätigt
M.M.n. ist der Titel: *REFLEX-Studie juristisch bestätigt* etwas voreilig.
So we ich das lese, haben die Richter sich nicht mit dem Studie befasst oder die Richtigkeit der Daten davon, sondern nur mit der Person Elisabeth K. (ehm. Diem).
Das ist etwas anderes.
Wir sind zwar nicht oft einer Meinung, Charles, diesmal aber schon.
Ja, stimmt, die Titelzeile bei Diagnose-Funk ist purer Blödsinn. Als ob die Vorsitzende Richterin der Pressekammer Hamburg die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie bestätigen könnte .
Die Titelzeile zeigt wieder einmal, wo die tatsächlichen Qualifikation des Diagnose-Funk-Personals liegen. Allerdings halte ich es auch für möglich, dass Prof. Adlkofer dem Verein den Text diktiert hat, ich meine, seinen Stil zu erkennen, z.B. das Auftrumpfen mit prestigeträchtigen Vokabeln. Da wird dann aus der schnöden "Reflex-Studie" die "EU-Reflex-Studie", die in einem "europaweitem Forschungsverband" durchgeführt wurde, wo doch jeder weiß, dass die beiden entscheidenden HF-Teilstudien allein in Wien und Berlin entstanden.
Prof. Adlkofer hat zuletzt kein Glück gehabt, zwei dezidierte "Reflex"-Replikationen sind gescheitert, die von ihm immer wieder als Reflex-Bestätigung ins Gespräch gebrachte Franzellitti-Studie ist keine Replikation, dieses Wort taucht in der Studie kein einziges mal auf. Wissenschaftlich steht es also denkbar schlecht um "Reflex", deshalb jetzt der Versuch, aus dem Urteil im Streit Elisabeth K. vs. Lerchl Kapital zu schlagen. Man muss mMn aber schon ziemlich dämlich sein, um auf diesen durchsichtigen Trick herein zu fallen. Dass Diagnose-Funk diese Täuschung verbreitet, finde ich nicht überraschend.
Wenn aber das Urteil nicht die Ergebnisse von "Reflex" bestätigt, was dann? Auf Seite 13 des Urteils steht die Antwort:
Zur Überzeugung der Kammer steht demnach nicht fest, dass die Klägerin Daten erfunden hätte.
Das ist alles. Die von den Beklagten vorgelegten Beweise sind aus Sicht der Kammer nicht ausreichend gewesen, der Klägerin ein Erfinden von Daten nachzuweisen. Das aber ist nichts Neues, zwei Untersuchungskommissionen kamen zuvor zum selben Ergebnis. Zum Beispiel die OeAWI, sie schrieb 2010:
Die Kommission konnte auf dieser Grundlage den von Herrn Lerchl erhobenen Fälschungsvorwurf weder bestätigen noch entkräften.
Die OeAWI schrieb der Wissenschaft aber auch ins Pflichtenheft:
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft in diesem Feld noch zu keinem abschließenden Erkenntnisstand gelangt ist und insofern weitere sorgfältig geplante und durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig sind, um die eventuell bestehenden Zusammenhänge zwischen elektromagnetischer Strahlung und Zellschädigungen sowie deren Ursachen aufzuklären.
Gesagt, getan: 2013 scheiterten gleich zwei "Reflex"-Replikationsversuche. Womit bislang sämtliche dezidierten Replikationen der Berliner/Wiener "Reflex"-Teilstudien scheiterten. Damit steht zwar noch immer nicht fest, ob bei "Reflex" Daten gefälscht wurden und wenn ja von wem, aber es ist offensichtlich, dass mit "Reflex" etwas nicht stimmen kann. Die freche Umdeutung des Urteils von Hamburg durch das Adlkofer-Sprachrohr Diagnose-Funk ändert daran nichts.
Grandios finde ich, wie Diagnose-Funk Lerchls jüngste Studie mit "Reflex" in Verbindung bringt:
Jüngst von ihm [Lerchl, Anm. Spatenpauli] vorgelegte Forschungsergebnisse weisen wie die REFLEX-Studie auf eine krebsfördernde Wirkung der Mobilfunkstrahlung weit unterhalb der Grenzwerte hin [...]
O mei! Wie bei Diagnose-Funk Standard, stimmt an dieser Behauptung so gut wie Nichts: Das eine ist eine Zellstudie, das andere eine Tierstudie, das eine ist krebserregend, das andere krebsfördernd, das eine ist ohne Karzinogen, das andere mit, das eine ist nicht erfolgreich repliziert, das andere schon, das eine steht unter Fälschungsverdacht, das andere nicht, das eine wurde von einem Ex-Tabaklobbyisten initiiert, das andere nicht, das eine befeldete maximal 24 Stunden, das andere maximal ca. 11'515 Stunden – und so weiter und so fort ...
Wer, frage ich, schützt die Bevölkerung vor Diagnose-Funk?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Elisabeth K. vs. Lerchl: Trittbrettfahrer HUJ
Ja, stimmt, die Titelzeile bei Diagnose-Funk ist purer Blödsinn. Als ob die Vorsitzende Richterin der Pressekammer Hamburg die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie bestätigen könnte .
Es gibt noch einen weiteren Trittbrettfahrer, der versucht aus dem Urteil im Streit Elisabeth K. vs. Lerchl Kapital für sich zu schlagen. Doch da dies ebenso hoch qualifiziert wie bei Diagnose-Funk geschieht, wird der Trittbrettfahrer nicht am Ziel ankommen. Worum es geht, lässt sich hier nachlesen.
Die Entgleisungen von Diagnose-Funk und Hans-Ueli Jakob lassen Böses ahnen. Denn damit ist die Ausschlachtung des Urteils noch lange nicht vorbei. Für die von Franz Adlkofer angekündigte minutiöse Aufrollung des Streits Elisabeth K. vs. Lerchl wird sich aller Voraussicht nach Karl Richter von der sogenannten Kompetenzinitiative empfehlen und eigens dafür eine neue "Broschüre" für seine Märchensammlung heraus bringen. Die Verzerrung durch Diagnose-Funk zeigt, welchen Tenor das kommende Werk haben wird: Adlkofer will damit versuchen, den Untergang seiner "Reflex"-Studie aufzuhalten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Reflex-Studie nur unter Spammern juristisch bestätigt
Ja, stimmt, die Titelzeile bei Diagnose-Funk ist purer Blödsinn. Als ob die Vorsitzende Richterin der Pressekammer Hamburg die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie bestätigen könnte .
Den Unfug von der "juristisch bestätigten" Reflex-Studie hat Diagnose-Funk am 24. März in die Welt gesetzt. Ob im Auftrag von Franz Adlkofer ist nicht bekannt.
Doch wenn man sich ansieht, wer als Trittbrettfahrer auf diesen Zug aufgesprungen ist, dann ist das Ergebnis für Diagnose-Funk reichlich peinlich: Spinner, Profiteure, Mobilfunkgegner, politische Sonderlinge ... Ich konnte unter den derzeit 18 Trittbrettfahrern keine einzige seriöse Seite feststellen.
Der einzige Nutzen den ich darin erkennen kann: Der Pagerank von Diagnose-Funk wird durch die Links der Spammer ein bisschen höher, die Reputation dieses Anti-Mobilfunk-Vereins bei Menschen aus Fleisch und Blut ein bisschen weniger.
Aufgefallen sind mir die Trittbrettfahrer erst, als ein gewisser "Gerd" glaubte, sich bei den Kommentaren zu der bei Arte ausgestrahlten Dokumentation "Handy – Strahlendes Risiko?" entsprechend in Szene setzen zu müssen. Der gute "Gerd" kolportierte den Stuss von Diagnose-Funk, ohne sich die Mühe zu machen, diese Desinformation zu tarnen, z.B. indem er irgendeinen Zusammenhang zum Inhalt des TV-Films herstellt.
Doch die "Gerd"s der Anti-Mobilfunk-Szene sind gar nicht darauf aus, als kompetente Diskussionsgegner in Erscheinung zu treten. Ihr Ziel ist einfach und leicht zu identifizieren: Sie wollen nur die öffentliche Meinung in ihrem Sinne manipulieren und Zweifel säen, wo immer es geht. Mit ein bisschen Widerspruch kann man die Trickser in aller Regel schön zusammenfalten.
Das Motiv, "Reflex" mit List & Tücke wieder zu beleben, ist im Jahr 2013 zu verorten. Damals scheiterten zwei dezidierte Replikationsversuche, einer unter dem spektakulären Umstand, dass die Wissenschaftler Tauber/Gminski von der Charite, Berlin, ihre eigenen Ergebnisse aus der Original-"Reflex"-Studie nicht wiederholen konnten. Der Todestag der berühmt/berüchtigten "Reflex"-Studie liegt irgendwo Mitte 2013. Seither ist es auch wurscht, wer aus dem Streit Lerchl vs. Adlkofer als Sieger hervorgeht, es ist für "Reflex" egal georden, wer gewinnt, die Studie wird davon nicht mehr lebendig.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Elisabeth K. nur ein Vehikel
Auszug aus der Satzung der KO-Ini
§ 6 Mitgliedsbeiträge und Spenden
1. Die KI wird ihre Arbeit weiterhin auf ihrer Homepage zugänglich machen, aber auch um neue systematische Informationsangebote ergänzen. Mit ihrer Schriftenreihe Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks wird sie Forschungsberichte und gesellschaftskritische Analysen bieten. Im Rahmen des personell und finanziell Machbaren wird sie in eigener Regie wissenschaftliche Projekte und solche der aufklärenden Öffentlichkeitsarbeit anstoßen. Sie wird Modellklagen anstrengen, in besonders begründeten Einzelfällen auch Betroffene mit Gutachten und Beihilfen zu Prozesskosten unterstützen. ...
So ist es mVn der KO-Ini möglich, Prozesse über Dritte mit zu gestalten, selbst wenn Sie nicht direkt betroffen ist.
Ich frage nun, was ist daran gemeinnützig?
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Mit Deutschland bekanntesten Ex-Tabaklobbyisten
Reflex-Studie nur unter Spammern juristisch bestätigt
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Meine Meinungsäußerung
Aufräumarbeiten nach dem Urteil Elisabeth K. vs. Lerchl
In einem Artikel, den er für die Fachzeitschrift Laborjournal verfasste, ging Prof. A. Lerchl zu weit: Fünf seiner Äußerungen über Elisabeth K., die als Laborantin an der umstrittenen "Reflex"-Studie mitwirkte, hielten einer gerichtlichen Überprüfung vor der Pressekammer des LG Hamburg nicht stand. Das Gericht verurteile die Beklagten zur Unterlassung, sie dürfen die fünf Verbotsbehauptungen weder verbreiten noch verbreiten lassen (Urteil 324 O 511/14 vom 13.03.2015).
Von diesem Urteil sind auch zwei der mehr als 60'000 Postings im IZgMF-Forum betroffen:
- Posting "Ach Du liebe Zeit" vom 24.05.2008
- Posting "Reflex - Keine HF-Exposition in Wien?" vom 20.01.2010
Da sie eine der Verbotsbehauptungen wenn auch nicht wörtlich so doch sinngemäß enthielten, wurden die entsprechenden Textpassagen heute aus beiden Postings entfernt.
Prof. Lerchl unterlag, weil er seine Vorwürfe gegen Frau K. so formulierte, als wären sie erwiesene Tatsachen, seine Beweisführung das Gericht jedoch nicht überzeugen konnte. Hätte er nur geringfügig anders formuliert (Verdachtsberichterstattung), die Beklagten wären in Hamburg mit hoher Wahrscheinlichkeit als Sieger vom Platz gegangen.
So aber zogen die Beklagten den Kürzeren und interessierte Kreise um den Ex-Tabaklobbyisten und "Reflex"-Koordinator Franz Adlkofer versuchen seither mit teils abenteuerlichen Interpretationen, das Urteil von Hamburg in einen Persilschein für die "Reflex"-Studie (Diem et al., 2005) umzudeuten.
Hintergrund
Warum "Reflex" seit Mitte 2013 praktisch tot ist
Elisabeth K. vs. Lerchl: REFLEX juristisch nicht bestätigt
"Reflex"-Wiederbelebungsversuche
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Aufräumarbeiten nach dem Urteil Elisabeth K vs. Lerchl
So aber zogen die Beklagten den Kürzeren und interessierte Kreise um den Ex-Tabaklobbyisten und "Reflex"-Koordinator Franz Adlkofer versuchen seither mit teils abenteuerlichen Interpretationen, das Urteil von Hamburg in einen Persilschein für die "Reflex"-Studie (Diem et al., 2005) umzudeuten.
Wobei ich es etwas schade finde, dass nicht in Berufung gegangen wurde. Die Urteile dieser spezifischen Pressekammer (und ein paar anderer Kammern in DE) haben oftmals in höheren Instanzen keinen Bestand mehr - die genannten Kammern stehen im Ruf, arg klägerfreundlich zu urteilen und andere Rechte wie z.B. die Pressefreiheit gern hintanzustellen - was leider nur durch den Gang zur nächsten Instanz korrigiert werden kann. Hier zum Beispiel ein Interview mit einem Anwalt zu dieser Thematik.
Leider steigt mit der Instanz auch das Kostenrisiko des Beklagten, daher kann ich auf der anderen Seite verstehen, dass Lerchl hier nicht weiterziehen wollte - auch wenn er meines Erachtens gute Chancen gehabt hätte.
Aufräumarbeiten nach dem Urteil Elisabeth K. vs. Lerchl (II)
Dem Anwalt der Klägerin gingen die Aufräumarbeiten im IZgMF-Forum nach dem Urteil nicht weit genug, er verlangt von Prof. Lerchl sechs weitere Eingriffe, fünf davon betreffen das Forum. Wir haben die fünf beanstandeten Postings geprüft und bei einem Posting tatsächlich einen Bezug zu den Verbotsbehauptungen gemäß Urteil 324 O 511/14 festgestellt:
- Posting "Wien: Reflex-Studien nun doch vor dem Aus?" vom 08.09.2008
Da es eine der Verbotsbehauptungen wenn auch nicht wörtlich so doch sinngemäß enthielt, wurden die entsprechenden Textpassagen heute aus dem Posting entfernt.
Bei den übrigen vier beanstandeten Postings konnten wir keinen Bezug zu den Verbotsbehauptungen gemäß Urteil 324 O 511/14 feststellen:
- Posting "Reflex - Comments" vom 27.01.2010
- Posting "Warum nicht?" vom 29.01.2010
- Posting "Offener Brief an Professor Niels Kuster wegen REFLEX" vom 08.02.2013
- Posting "Reflex-Wiederbelebungsversuch Mai 2015" vom 03.05.2015
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Aufräumarbeiten nach dem Urteil Elisabeth K. vs. Lerchl (III)
Heute ist noch ein weiteres Posting dem Rechtsstreit Elisabeth K. vs. Lerchl zum Opfer gefallen:
- Posting "Reflex – Comments" vom 27. Januar 2010
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Aktionskunstprojekt Realsatire Buskeismus-Forschung
RECHTSSTREIT ALS EINZIGE CHANCE?
Soweit wir es verstanden haben, ist der Streit über den Nutzen und die Schädlichkeit des Mobilfunks seit Jahren hart im Gange. Man kann es vergleichen mit den Auseinandersetzungen über das Rauchen, den Alkoholkonsum, die radioaktive Niedrigstrahlung, die angebotenen gesundheitsschädigenden aber gut schmeckenden und billigen Lebensmittel, die vielen Verkehrstoten durch den Autoverkehr usw., usf.
Auf der einen Seite der Industrielobbyismus zur Absicherung von Milliardengewinnen einiger weniger. Auf der anderen Seite die gierigen Massen nach immer mehr, immer schneller und immer billiger und damit einhergehender Beseitigung der Hungersnot, Erhöhung der Lebenserwartung, bessere medizinische Versorgung etc.
Die Auseinandersetzungen verlagern sich immer mehr in die Gerichtssäle, verbunden mit der Hoffnung, Recht zu bekommen.
Wir wissen leider, wie oberflächlich, eigensinnig und kriminell anmutend die Richter der Zensurkammern entscheiden. Iniziert wird das im großen Maße durch die engen wIrtschaftlichen Geschäftsinteressen der zwingend dabei tätig werden Rechtsanwälte.
Die heutige Verhandlung über das sehr wichtige Thema ist ein beredtes beispiel dafür. Weiter ...
Hintergrund
REFLEX: Die blockierte erste Replikation (2004)
Mobilfunkforschung im Würgegriff von Industrie und Politik
Warum die "Reflex"-Studie seit Mitte 2013 praktisch tot ist
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Meine Meinungsäußerung