Gravomagnetische Energie (Esoterik)

Robert, Mittwoch, 01.12.2010, 22:41 (vor 4911 Tagen) @ Doris

Ich bezog mich auf das hier -----> klick mich


Ich hab es gefunden, Doris!

Zitat Anfang

Zur Aufklärung

Wie den meisten von Ihnen bekannt ist, hat die Firma Aquapol den DHBV vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung verklagt.

I.

In der Dezember Ausgabe 2008 unserer Verbandszeitschrift Schützen & Erhalten hatten wir einen Artikel veröffentlicht, der sich unter der Überschrift „Aquapol stellt die Glaubwürdigkeit von Pastor Fliege in Frage“, mit den Geschäftspraktiken der Firma Aquapol auseinandergesetzt hat.

Im Rahmen dieses Artikels hatten wir auf ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht München verwiesen, in dem seinerzeit der Firma Aquapol nicht beweisbare Äußerungen im Wettbewerb untersagt wurden.

In diesem Urteil hatte das Landgerichts München I wie folgt ausgeführt: „Gleichzeitig räumte der Beklagte aber ein, dass ein Nachweis mit den anerkannten Regeln „zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist“.

In unserem Artikel in Schützen & Erhalten hatten wir diesen Sachverhalt wie folgt formuliert: „Im Prozess musste die Vertreiberfirma sogar einräumen, dass eventuelle Erfolge mangels fehlender Nachweisbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden seien“.

Hiergegen wandte sich die Firma Aquapol mit dem ersten Teil ihrer Klage.

Das Kölner Landgericht stellte hierzu fest, dass wir das Urteil nicht korrekt zitiert hätten und stellte fest, dass die Vertreiberfirma nicht selber eingeräumt habe, das eventuelle Erfolge mangels fehlender Nachweisbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden seien, sondern lediglich, dass die Nachweisbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei.

II.

Darüber hinaus wurde in unserem Artikel in Schützen & Erhalten vorgetragen, dass die von der Firma Aquapol als verkaufsfördernde eingeräumte Garantie „regelmäßig eingeklagt werden muss“. Die Firma Aquapol wandte sich mit ihrer Klage auch gegen diese Formulierung.

Im Prozess haben wir zahlreiche Beweisangebote unterbreitet, in denen unzufriedene Kunden gegen die Firma Aquapol, bzw. ihre Vertreiber Klage erhoben haben.

Das Gericht räumte ein, dass wir zwar diverse Personen aufgezählt haben, die Probleme bei der Rückerstattung aufgrund der Garantieleistungen hatten. Dies bedeute jedoch nicht schon zwangsläufig, dass der Wortbegriff „regelmäßig“ gerechtfertigt sei.

III.

Desweiteren wollte die Firma Aquapol auch vor dem Landgericht festgestellt wissen, dass wir in dem Artikel hätten darauf hinweisen müssten, dass das Urteil seinerzeit noch nicht rechtskräftig war.

Hierzu stellte das Landgericht Köln fest, dass der Unterlassungsanspruch nicht begründet ist. Insofern wurde dieser Klagepunkt abgewiesen, so dass die Kosten des Rechtsstreits den Parteien anteilmäßig auferlegt wurden.

IV.

Festzuhalten ist somit, dass es in diesem Prozess nicht um die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Aquapol Geräte oder die Wirksamkeit anderer Verfahren ging, sondern lediglich darum, ob die gegen die Firma Aquapol ergangenen Urteile in Nuancen richtig zitiert wurden oder nicht. Dieses Urteil hat die Reputation von Aquapol daher in keinster Weise gestärkt.

(RA Albrecht Omankowsky)

Zitat Ende

Daraus:
http://www.fachwerk.de/wissen/aussen-putz-137416.html
Passt exakt zur Pressemitteilung von Aquapol.

Es geht also um Wortklauberei. Aquapol verkauft das wortreich als grossen Sieg.

Hatten wir sowas hier nicht schon mal so ähnlich? Keine Ahnung, wahrscheinlich täusch ich mich...

--
Niemand ist unnütz.
Man kann zumindest noch als schlechtes Beispiel dienen.


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