Verantwortungsvolles Handeln statt Kopf in den Sand

KlaKla, Mittwoch, 06.07.2005, 08:41 (vor 7105 Tagen) @ Klaus Buchner

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren kann eine Gemeinde die Genehmigung von Sendemastenstandorten aus Vorsorgegründen verweigern. Hebt das Landratsamt die Entscheidung wieder auf, hat die Gemeinde ein Widerspruchsrecht.

Die Gemeinde kann ferner eine vorübergehende Veränderungssperre erlassen und die gewonnene Zeit nutzen, um eine Vorsorgeplanung im Bebauungsplan zu verankern. Hierfür kann sie ein Fachbüro beauftragen, das unabhängig von der Mobilfunkindustrie ermittelt, wo die Sendemasten am sinnvollsten zu plazieren sind. Im Rahmen dieser Vorsorgeplanung können auch Tabuzonen ausgewiesen werden. Nach der gängigen Rechtsmeinung und Rechtssprechung kann die Gemeinde diese Vorgehensweise mit dem Orts- und Landschaftsbild, der Gesundheitsvorsorge und neuerdings auch mit dem "sozialen Frieden" im Ort begründen.
Ein erfolgreiches Volksbegehren verleiht der Gesundheitsvorsorge weitaus mehr Gewicht. Da die Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind, sondern nur unmittelbar nachgewiesene Gefahren verhindern sollen, gibt die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsprogramm (LEP) den Gemeinden mehr Möglichkeiten, ungeeignete Standorte abzulehnen.

Würde die Gemeinde nur Nein zu einzelnen Standorten sagen und sonst nichts tun, bestünde tatsächlich die Gefahr, dass die Mobilfunkbetreiber vor Gericht Recht bekämen. Verbindet die Gemeinde ihr Nein jedoch mit einer grundsätzlichen Vorsorgeplanung sowie mit der Ausweisung von Tabuzonen und erlaubten Standorten, lassen sich viele problematische Standorte verhindern.

Bedingt kann man heute schon danach handeln. Aber die überwiegenden Mehrheit der politischen Volksvertretern sind die Einflussmöglichkeiten eher unangenehm, weil sie lieber mangels Zuständigkeit untätig bleiben wollen (Vogel Straußpolitik).

Der Gemeindetag ist die Lobbyvertretung der Bürgermeister.
Er plädiert für den freiwilligen Mobilfunkpakt II, weil es damit jedem Bürgermeister frei steht, ob er für seine Gemeinde ein Mobilfunkkonzept erarbeiten lassen will oder nicht. Das Volksbegehren sieht dagegen eine gesetzliche Mitwirkung aller bayerischen Bürgermeister vor. Anders als der Gemeindetag lehnt der Städtetag den Mobilfunkpakt II wegen seiner Wirkungslosigkeit ab.

Pikanterweise war es aber der Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl selbst, der im Jahr 2003 das Volksbegehren gegenüber der ödp angeregt hat. Jetzt muss er sich der Mehrheit der Bürgermeister beugen.


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