neue Rechtsgrundlage

Karl, Dienstag, 21.06.2005, 10:06 (vor 7120 Tagen) @ Raylauncher

Richterliche Entscheidungen orientieren sich an unseren Gesetzen. Da unsere Regierung nur mit Freiwilligen Selbstverpflichtungen hantiert, fehlt die Grundlage, um hier anders zu entscheiden. Geschickt eingefädelt von den Regierungen einst CDU/FDP, dann SPD/Die Grünen.


Ist im Landesentwicklungsplan Gesundheitsvorsorge verankert, stellt sich immer noch die Frage wie dies ausgelegt wird.
Und genau da müssen die Bürgermeister tätig werden. Beispiele der Vorsorge gibt es einige, auf die ich nicht im einzelnen eingehen möchte, hier nur ein Beispiel, die Gemeinde Gräfelfing steuert das Problem über die Bauleitplanung.
Die Bürger haben die Möglichkeit Vorsorge einzuklagen da die Grenzwerte keine Vorsorgeprinzipien berücksichtigen.
Es eröffnet uns (in Bayern) eine neue Rechtsgrundlage.

Ich will nicht alles wiederholen was KlaKla zu diesem Thema schon geschrieben hat, deshalb hier den Link zu seinem Posting:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=4195&page=0&category=all&order=last_answer


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