Das bringt das Volksbegehren in jedem Fall

Franz, Dienstag, 21.06.2005, 23:52 (vor 7120 Tagen) @ Raylauncher

Beteiligung des Nachbarn
"Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem Beauftragten der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen." (BayBO Art. 71, Abs. 1) http://www.bauordnung.at/bayern.pdf

Die Nachbarn werden also über das Bauvorhaben informiert bevor die Antenne auf dem Dach steht.
Nacht- und Nebelaktionen sind nicht mehr möglich.

Es wird noch mehr Protest geben. Noch mehr Ärger für die Betreiber, noch mehr Bürgerinitiativen.


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