Was nützt das Volksbegehren?

Raylauncher @, Sonntag, 19.06.2005, 20:01 (vor 7122 Tagen) @ Klaus Buchner

Diese Behauptung ist falsch. Der zweite Teil des Volksbegehrens ändert nämlich das Landesentwicklungsprogramm. Die dort festgeschriebenen Grundsätze müssen bei allen Planungen berücksichtigt werden, genauer: bei der Formulierung der sog. Flächennutzungspläne und der Bauleitplanung. Durch das Volksbegehren wird hier erstmalig das Wort "Gesundheitsvorsorge" eingeführt. Bisher spielte diese bei der Aufstellung von Mobilfunkanlagen keine Rolle. Das ist gerade der wesentliche Fortschritt, den das Volksbegehren bringt. Deshalb wird es auch von den Mobilfunkbetreibern und der Staatsregierung so heftig bekämpft.

Hallo Herr Buchner,

darin liegt ja gerade der Irrglaube dem die Initiatoren des VB unterliegen. Oder anders ausgedrückt: Entgegen besseren Wissens wollen diese der Bevölkerung weismachen, dass das VB in der Lage wäre, eine weitergehende Gesundheitsvorsorge zu leisten, als diese durch die Grenzwerte der 26. BImSchV ohnehin schon besteht.

Diese Grenzwerte schützen die Bevölkerung in ausreichendem Maße vor den Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder, wie durch höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt wurde. An diesem Fakt würde das VB nicht das geringste ändern. Denn mit Einhaltung dieser durch Bundesgesetzgebung festgelegten Grenzwerte ist der Gesundheitsvorsorge definitiv Rechnung getragen. Ob das jetzt noch zusätzlich in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen werden würde, spielte überhaupt keine Rolle.

Im übrigen habe ich nicht gerade den Eindruck, dass das VB von den Netzbetreibern besonders bekämpft würde. Vorbehalte ggü. dem VB kommen eher von Seiten der Kommunen, da diese mit dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand konfrontiert und zum Sündenbock gemacht würden, obgleich
sie keinerlei zusätzliche Handhabe gegen eine Erteilung von Baugenehmigungen für Mobilfunkanlagen hätten.

Raylauncher


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum