Was nützt das Volksbegehren?

Raylauncher @, Montag, 20.06.2005, 23:43 (vor 7121 Tagen) @ Karl

Diese Grenzwerte schützen die Bevölkerung in ausreichendem Maße vor den Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder

Falsch, bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte die die Grundlage der Standortbescheinigung bildet, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden. (Drucksache 14/7958 2002) hier nachzulesen: http://dip.bundestag.de/btd/14/079/1407958.pdf

Richterliche Entscheidungen orientieren sich an unseren Gesetzen. Da unsere Regierung nur mit Freiwilligen Selbstverpflichtungen hantiert, fehlt die Grundlage, um hier anders zu entscheiden. Geschickt eingefädelt von den Regierungen einst CDU/FDP, dann SPD/Die Grünen.

Karl,
nennen wir die Sache doch mal beim Namen: Was ändert ein Passus bezüglich der Gesundheitsvorsorge für Mobilfunk im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm an der Bundesgesetzgebung? Rein gar nichts. Damit wäre dieser Passus, da er sich auf das durch Bundesgesetzgebung auch für Bayern verbindlich geregelte Immissionsrecht bezieht völlig unnütz und wirkungslos. Da sich die Gerichte an der Gesetzgebung orientieren, wie Sie richtig bemerken, würde auch kein Gericht einen derartigen Passus als relevant für die Rechtsprechung ansehen. So einfach ist das.

Raylauncher


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