neue Rechtsgrundlage
Aber erfolgsversprechender ist Vorsorge über die Planungshoheit zu gewährleisten. Die Planungshoheit ist für die Gemeinde ein Grundrecht.
Diese zu beschneiden wird schwer.
Wenn man sich rein aufs Baurecht stützt und Standorte für die Betreiber ausweist, liegt es an den Betreibern ihr Netz danach auszurichten.
Die Genehmigungspflicht ist dabei ein wichtiger Baustein. Die Handlungen werden von den Gemeindevertreter bestimmt und nicht mehr von den Betreiber. Der Bürger hätte das Recht die Gemeinde zu klagen wie dies im einzelnen aussieht überlassen wir dann den Winkeladvokaten.
Die SPD zeigt einen anderen Weg, sie spricht davon den Grenzwert um den Faktor 10 zu senken. Was natürlich kein ernst zu nehmender Vorschlag ist. Die Art der Problembewältigung zeichnet ja die SPD aus. Ich erinnere an Hartz VI.
gesamter Thread:
- Was nützt das Volksbegehren? -
Klaus Buchner,
18.06.2005, 00:08
- Was nützt das Volksbegehren? - Franz, 18.06.2005, 20:22
- Was nützt das Volksbegehren? -
Raylauncher,
19.06.2005, 20:01
- Was nützt das Volksbegehren? -
Karl,
20.06.2005, 10:01
- Was nützt das Volksbegehren? -
Raylauncher,
20.06.2005, 23:43
- neue Rechtsgrundlage -
Karl,
21.06.2005, 10:06
- neue Rechtsgrundlage -
Raylauncher,
21.06.2005, 18:04
- Das bringt das Volksbegehren in jedem Fall - Franz, 21.06.2005, 23:52
- neue Rechtsgrundlage -
Karl,
22.06.2005, 12:38
- neue Rechtsgrundlage - H. Lamarr, 22.06.2005, 19:31
- neue Rechtsgrundlage -
Raylauncher,
21.06.2005, 18:04
- neue Rechtsgrundlage -
Karl,
21.06.2005, 10:06
- Was nützt das Volksbegehren? -
Raylauncher,
20.06.2005, 23:43
- Was nützt das Volksbegehren? - Pilot65, 24.06.2005, 09:46
- Was nützt das Volksbegehren? -
Karl,
20.06.2005, 10:01
- Verantwortungsvolles Handeln statt Kopf in den Sand -
KlaKla,
06.07.2005, 08:41
- Verantwortungsvolles Handeln statt Kopf in den Sand - Schutti, 06.07.2005, 22:33