"Thank you for Calling": Spatenpaulis Filmkritik (I) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.02.2016, 15:55 (vor 3183 Tagen)

Der Anti-Mobilfunk-Film "Thank you for Calling" ist suggestiv und zieht unvorbereitete Zuschauer in seinen Bann. Aus den hier im Forum gesammelten Einwänden ist die folgende Filmkritik entstanden, die dem Zuschauer eine distanziertere Betrachtung des Gezeigten ermöglichen will:

Einseitigkeit: Wissenschaft lebt von der Kontroverse. Der Film lässt jedoch nahezu ausschließlich Wissenschaftler zu Wort kommen, die ein Hirntumorrisiko infolge Handynutzung bejahen. Dies ist eine grobe Verzerrung der Realität, denn tatsächlich gibt es nur wenige Forscher, die ein Hirntumorrisiko bejahen. Die weit überwiegende Mehrheit der Forscher sieht aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse kein Hirntumorrisiko.

Gegenstimme entwerten: Bringt der Film überhaupt einmal eine Gegenstimme wie den Forscher Mike Repacholi, wird dieser als käuflich hingestellt. Die Behauptung, Repacholi habe Industriegeld angenommen, wurde 2005 von dem Amerikaner Louis Slesin (microwavenews) in die Welt gesetzt, ohne Belege beizubringen. Eine unabhängige Bestätigung des Bestechungsvorwurfs fehlt.

Selektiv informieren: Die manipulative Absicht des Films wird an einer Passage mit Kurt Straif (IARC) besonders deutlich. Straif ist für die IARC-Monografie verantwortlich, die im Jahr 2011 EMF als "möglicherweise krebserregend" eingestuft hat. Straif kommt im Film auch zu Wort, sagt jedoch nichts über die Bewertung der Krebsagentur. Dass Straif et al. im Jahr 2014 die Bewertung der IARC infrage gestellt haben, darüber schweigt der Film. Stattdessen wird nach den Szenen mit Straif die IARC-Presseinformation des Jahres 2011 gezeigt, als ob dies der jüngste Kenntnisstand Straifs sei.

Hauptperson fehlt: Lennart Hardell ist mit Blick auf Hintumoren infolge EMF-Einwirkung der weltweit maßgebende Forscher. Der Epidemiologe gilt als wichtigster Belastungszeuge für ein Hirntumorrisiko. Der Film aber macht um Hardell einen großen Bogen, stattdessen kommen Wissenschaftler aus der zweiten und dritten Reihe zu Wort.

Entwarnendes weglassen: Forscher wie Little et al. und Deltour et al. haben vergeblich versucht, das von Hardell reklamierte Hintumorrisiko in den Hirntumorstatistikiken unterschiedlicher Länder wieder zu finden. Der Film schweigt über diese substanzielle Entwarnung.

Recycling von Archivmaterial: In den Film "Thank you for Calling" sind zahlreiche Szenen aus dem älteren Scheidsteger-Film "Der Handykrieg" eingeschnitten. Schätzungsweise 70 Prozent der Spielzeit werden mit diesem bis zu elf Jahre alten Archivmaterial bestritten. Da die übliche Einblendung "Archivmaterial" fehlt, nur zu Beginn einer Szene kurz Jahreszahlen genannt werden und die Übergänge zu aktuellen Szenen fließend sind, kann ein Zuschauer altes und neues Material schlecht oder gar nicht auseinander halten.

Belangloses Geheimpapier: Das dramatisch angekündigte Papier "War Game Memo" der PR-Agentur Burson Marsteller aus dem Jahr 1994 soll Regieanweisungen enthalten, wie mit kritischen Wissenschaftlern umzugehen ist. Die Ankündigung weckt Erwartungen, die der Film in keiner Weise erfüllt. Ob das gezeigte Dokument tatsächlich wie behauptet von Motorola bei der Agentur bestellt wurde, ist unklar. Und brisant sind die angeblich geheimen "Regieanweisungen" keineswegs, wer sich mit den Machenschaften der Tabakindustrie auseinander gesetzt hat kennt sie seit langem. Das Stichwort lautet: Ridikülisierung. Ob Burson Marsteller die einst für Big Tobacco ersonnene Regieanweisungen noch einmal der Mobilfunkindustrie verkauft hat ist nicht bekannt.

Big Tobacco im Boot: Der Film zeigt Franz Adlkofer in seiner Funktion als Koordinator des "Reflex"-Forschungsprojekts, das im Reagenzglas unter Funkeinwirkung DNA-Doppelstrangbrüche entdeckt haben will. Die Vergangenheit Adlkofers als wichtigster Tabaklobbyist Deutschlands bleibt ebenso unerwähnt wie die schwerwiegenden Fälschungsvorwürfe gegenüber "Reflex" unerwähnt bleiben. Die Tabakindustrie steht im begründeten Verdacht, von den Risiken des Rauchens abzulenken, indem sie gezielt andere Risiken (echte wie vermeintliche, u.a. "Mobilfunkstrahlung") erforschen und medial vermarkten lässt. Stichwort: Zweifel säen ist unser Geschäft.

Umstrittener Hauptdarsteller: Tragende Figur des Films ist Scheidsteger-Intimus Dr. George L. Carlo. Der US-Amerikaner ist eine schillernde Figur, um 2007 versuchte er mit Hilfe hiesiger Mobilfunkgegner (erfolglos) auch in Deutschland Fuß zu fassen. Carlo galt als beflissener Verharmloser von Risiken des Dioxins und des Tabaks, bevor er für das Thema Mobilfunk engagiert wurde. Der Film zeigt von Carlo allein die Seite des unermüdlichen Mobilfunkkritikers, die zahlreichen Flecken auf Carlos Weste bleiben unerwähnt.

Selektiv informieren: Klaus Scheidsteger bedient sich Louis Slesins, um in seinem Film Mike Repacholi unglaubwürdig zu machen (siehe oben). Die vernichtende Kritik Slesins an den angeblich hochwertigen alarmierenden Forschungsergebnissen George Carlos ist Scheidsteger dagegen keine Silbe wert.

Viel Wind um Nichts: Der Dokumentarfilm ist eine nichtfiktionale Filmgattung, die bestrebt ist, tatsächliches Geschehen oder Aspekte dessen möglichst genau abzubilden, heißt es in Wikipedia. Mit teils nachgespielten Szenen erfüllt der Film diesen Anspruch. Das genaue Abbilden beschränkt sich jedoch allein auf die Sichtweise des Filmemachers, der für meinen Geschmack aufdringlich oft im Bild ist. Daraus resultiert die Schieflage dieser Dokumentation, die dem Zuschauer weder die Wirklichkeit noch die Wahrheit belastbar näher bringt, sondern sich in Mutmaßungen, Behauptungen und Unterstellungen ergeht. Wer die Anti-Mobilfunk-Szene kennt, wird davon nicht überrascht sein.

Dramatik: Mit seinem Film adressiert Klaus Scheidsteger den Bauch der Zuschauer, nicht deren Kopf. Dafür spricht die dramatische Aufmachung, die sich in spannungsgeladenen Schnitten, dramaturgischen Stopps, verschwörerischer Stimme und düsterer musikalischer Untermalung manifestiert. Um den Kopf anzusprechen hätte es belastbarer substanzieller Fakten bedurft. Diese aber glänzen durch Abwesenheit.

Pseudowissenschaft: Klaus Scheidsteger ist Filmemacher, gelernt hat er Journalismus, nicht Physik. Deshalb kann er Pseudowissenschaft nicht von Wissenschaft unterscheiden. Starker Tobak? Nein, hier ist ein Essay des Filmemachers zu lesen (Quelle: Bürgerwelle), in dem er die Zurückhaltung der öffentlich rechtlichen Medien seinem Film "Der Handykrieg" gegenüber beklagt und ein Produkt der pseudowissenschaftlichen Esoterik, gemeint ist der Handychip EMX, als "Scoop" (Knüller) seines Films rühmt. Über diese Gutgläubigkeit kann einem der Atem stocken, andererseits erklärt sie, warum Herr Scheidsteger ausgesucht wurde, Anti-Mobilfunk-Filme zu machen.

Sekundärquellen: Als Journalist sollte Herr Scheidsteger über die Bedeutung von Primär- und Sekundärquellen Bescheid wissen. Dennoch bringt er 20 Jahre alte Bilder des emeritierten Wissenschaftlers Om Gandhi (University of Utah) – diese zeigen die Eindringtiefe von Handystrahlung in den Kopf von Kindern und Erwachsenen – nicht im Original, sondern in einer leicht veränderten Version des Anti-Mobilfunk-Vereins Diagnose-Funk, den Scheidsteger (irreführend) als Quelle angibt. Zudem lässt der Filmemacher die Farbskala weg, mit der erst sich die Eindringtiefe überhaupt beurteilen lässt. Und er lässt weg, dass die Bilder für ein GSM900-Handy mit maximal 2 W Sendeleistung gelten. Doch GSM900 ist heute nahe am Ende seines Lebenszyklus' angekommen, jüngere Mobilfunktechniken kommen mit deutlich weniger maximaler Handysendeleistung aus: GSM1800 (1 W), UMTS (0,125 W), LTE (0,2 W). Om Gandhis Bilder wären mit heute üblicher Funktechnik weitaus weniger dramatisch, doch solche Bilder sieht der Zuschauer in "Thank you for Calling" (selbstverständlich) nicht.

Fortsetzung in Teil II

Weiter zu Teil III der Filmkritik an "Thank you for Calling"
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[Admin: 13.09.16: Titel und Vorspann editiert; 24.07.17: "vernichtende Kritik" Slesins an Carlo mit Link belegt]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Film "Thank you for Calling": Lerchls Ergänzung (I)

Alexander Lerchl @, Montag, 29.02.2016, 09:18 (vor 3182 Tagen) @ H. Lamarr

Sehr gute Zusammenfassung, danke. Sie sollten noch erwähnen, dass lange etablierte Verfahren der guten wissenschaftlichen Praxis lächerlich gemacht werden, zum Beispiel die Forderung der Reproduzierbarkeit von Ergebnissen. Einzelergebnissen unbedingte Richtigkeit zuzusprechen und Replikationsstudien als nicht notwendig oder gar störend hinzustellen, zeugt von Null wissenschaftlicher Kenntnis, was ja nun auch nicht mehr überrascht.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

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"Thank you for Calling": Spatenpaulis Filmkritik (II)

H. Lamarr @, München, Montag, 29.02.2016, 22:22 (vor 3182 Tagen) @ H. Lamarr

Jugend forscht: Dem Griechen Dr. Panagopoulos räumt der Film unangemessen viel Raum ein. Denn verschwiegen wird: Panagopoulos war im Dezember 2013/Januar 2014 in USA zur Anhörung vor dem "Superior Court for the District of Columbia" zwar eingeladen gewesen, seine Aussage wurde vom Gericht jedoch verworfen. Grund: Panagopoulos setzte für seine wissenschaftlichen Experimente, wegen denen er von der Klagepartei als Zeuge geladen wurde, eine dilettantische Expositionsmethode ein. Er befeldete seine Versuchstiere (Fruchtfliegen) einfach mit einem handelsüblichen Handy. Dies wurde von den Beklagten als unwissenschaftlich bemängelt und das Gericht folgte dieser Argumentation. Klaus Scheidsteger erzählt seinen Zuschauern das glatte Gegenteil, er stellt Dr. Panagopoulos als hochqualifizierten Wissenschaftler vor, der in USA als Experte der Klagepartei auftritt. Wer beim Filmschauen aufpasst bemerkt: Panagopoulos fehlt bei den entscheidenden Schlussszenen vor dem Gericht in Washington D.C.! Die anderen Szenen mit ihm sind Fremdkörper im Handlungsstrang, Scheidsteger hätte sie mMn aus Respekt vor den Zuschauern herausschneiden müssen.

Titelschwindel: Dr. Dimitrios Panagopoulos wird im Film und vom Begleitmaterial als "Professor" (Uni Athen) vorgestellt. Die Fakultät für Biologie der Universität von Athen führt ihn hingegen als Labortechniker.

Seilschaften: Der Film erweckt den Eindruck, die Herren Carlo, Adlkofer, Kundi und Mosgöller würden sich bestenfalls flüchtig kennen. Das stimmt nicht. Carlo und Adlkofer sind Ex-Tabaklobbyisten, sie kennen sich seit mindestens 17. Januar 2008. Kundi sitzt im Stiftungsrat der von Adlkofer gegründeten Stiftung Pandora und Mosgöller erhielt im Rahmen der "Reflex"-Nachfolgestudie Finanzmittel von Adlkofer. Kundis und Mosgöllers Arbeitgeber ist die Medizinische Universität Wien. Mosgöller, Kundi und Adlkofer fanden 2010 bei dem "Mastbruch"-Projekt zusammen. Und noch einmal Adlkofer: Im Rahmen des "Reflex"-Projekts beauftragte er um 2000 herum den finnischen Wissenschaftler Dariusz Leszczynski mit einer Teilstudie, heute finanziert er ihm Reisen zu wissenschaftlichen Kongressen. Leszczynski beriet 2014 die finnische Firma Cellraid deren Mitbegründer Pasi Niemi ist (der Software-Entwickler im Film). Carlo sitzt im Beirat von Cellraid, Leszczynski wiederum holte Carlo ins Editorial Board (Redaktion) der von ihm geleitetet Zeitschrift Radiation and Health.
Anspruch auf Vollständigkeit erhebt diese kleine Netzwerkanalyse nicht.

Falsch verstanden: Gleich zu Beginn des Films kümmert sich Herr Scheidsteger um den SAR-Wert und studiert demonstrativ die Kurzanleitung eines Samsung-Handys (GT-i9295). Der Zuschauer hört: "Zum Schutz vor erhöhter Strahlenbelastung gibt es den spezifischen Absortionswert SAR. Ein Grenzwert, der laut Gebrauchsanweisung unsere Sicherheit garantiert wenn er unter 2W/kg liegt. Dies allerdings nur, wenn stets ein Abstand von 1,5 cm zum Körper eingehalten wird." Wer das sieht und hört muss glauben nur dann sicher zu sein, wenn er beim gewöhnlichen Telefonieren 1,5 cm Mindestabstand zwischen Handy und Ohr einhält. Doch das ist falsch. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch darf ein Handy wie eh und je direkt (ohne Abstand) ans Ohr gehalten werden. Herr Scheidsteger hat nicht nur den Text der Anleitung falsch verstanden, er hat für den Zuschauer auch noch die folgende wichtige Passage unleserlich gemacht, die erst dem Text den gewünschten Sinn gibt: "Wenn Sie das Produkt in unmittelbarer Körpernähe tragen oder verwenden, halten Sie stets einen Abstand ...". Erklärung: Üblicherweise befindet sich bei Mobiltelefonen die Antenne auf der Geräterückseite. Beim Telefonieren am Ohr zeigt die Rückseite zwangsläufig immer vom Kopf weg. Wird das Gerät z.B. beim Telefonieren mit Headset jedoch am Körper getragen, kann die Rückseite durchaus Richtung Körper zeigen. Dann aber ist die Antennen sehr nah, der Grenzwert kann überschritten werden. Deshalb die umständliche Abstandsregelung, die jedoch nur gilt, wenn das Telefon am Körper getragen wird. Seit Smartphones die Nutzungsgewohnheiten erheblich geändert haben gibt es pro Modell zwei SAR-Werte: Einen fürs Telefonieren am Ohr und einen fürs Tragen des Geräts am Körper. Details dazu <hier>.

Adlkofer förderte Repacholi finanziell: Wie in Teil I der Filmkritik erwähnt, belegt Scheidsteger den Forscher Mike Repacholi, seinerzeit Koordinator der WHO für EMF-Forschung, mit dem Stigma der Bestechlichkeit. Belege bleibt der Filmemacher schuldig, er stützt sich allein auf eine unbelegte Behauptung des Szenekenners Louis Slesin (microwavenews), die dieser 2005 verbreitete. Scheidsteger beruft sich bei seinem herben Vorwurf gegen Repacholi zwar auf Slesin, im Film kommt Slesin jedoch nicht vor. Aus gutem Grund: Louis Slesin und Scheidstegers Held George Carlo sind spinnefeind, ein Interview mit Slesin hätte für Scheidsteger (respektive Kinopublikum) Informationen bedeutet, die der Filmemacher in keiner Weise gebrauchen konnte.
Soviel zur Vorgeschichte, jetzt die bizarre Hauptgeschichte: Scheidstegers Protagonist Franz Adlkofer stand rd. 30 Jahre lang im Dienst der Tabakindustrie, 1992 wurde er Geschäftsführer von Verum, einer von der Tabakindustrie eingerichteten Forschungsstiftung. Dort hatte Adlkofer Millionenbudgets und 1997 förderte er ausgerechnet Mike Repacholi bei der WHO mit 250'000 DM. Der gleiche Betrag floss noch einmal 1998 nach Genf. Dies belegen Unterlagen der Stiftung Verum.
Halten wir fest: Filmemacher Scheidsteger klagt, ohne Beweise in Händen zu halten, Mike Repacholi an, von der Mobilfunkindustrie 150'000 Dollar pro Jahr direkt bezogen zu haben. Filmemacher Scheidsteger verschweigt hingegen die belegte Tatsache, dass die Tabakstiftung Verum (in Gestalt von Prof. Franz Adlkofer) Mike Repacholi mit 500'000 DM unterstützt hat.

Stand des Wissens: Eine Gruppe von fünf Wissenschaftlern der "International Commission for Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP), die sogar eine gerichtliche "Qualitätsprüfung" nach Daubert wegen unbestritten hoher Fachkompetenz überstehen sollten, formulierte 2011 nach Abschluss der Interphone-Studie folgendes Resümee zu der Streitfrage, ob Handys Hirntumoren bewirken können: "Although there remains some uncertainty, the trend in the accumulating evidence is increasingly against the hypothesis that mobile phone use can cause brain tumors in adults." [Deutsch: Obwohl es noch einige offene Fragen gibt, entwickelt sich der Stand des Wissens zunehmend entgegen der Hypothese, der Gebrauch von Mobiltelefonen könne bei Erwachsenen zu Hirntumoren führen.] Dem Film von Klaus Scheidsteger ist vorzuwerfen, dass er solche gewichtigen Gegenstimmen, weil sie nicht in die Alarmstory passen, völlig ignoriert. Die ICNIRP hat Empfehlungen für EMF-Grenzwerte ausgearbeitet, die weltweit von vielen Staaten übernommen wurden. Keiner von Scheidstegers Belastungszeugen im Film wurde jemals in die ICNIRP berufen.

Viertel Wahrheiten: Der Film erweckt fälschlich den Eindruck, am 8. August 2014 sei ein vernichtendes Urteil gegen die Mobilfunkindustrie ergangen. Tatsächlich handelt es sich bei dem Urteil lediglich um ein vorläufiges Urteil (Memorandum Opinion) und die Beschlüsse des Gerichts galten gar nicht der Frage, ob Handys Krebs verursachen können, sondern welche der acht wissenschaftlichen Zeugen der Klägerseite künftig für Aussagen vor Gericht überhaupt zugelassen sind (drei Zeugen fielen bei der Anhörung durch).

Schweigen: Weder Filmemacher Scheidsteger noch sein Pressemann regierten auf eine Anfrage zur Klärung von Unstimmigkeiten.


Fortsetzung in Teil III der Filmkritik


Hintergrund und Belege
Thank you for Calling: Scheidsteger/Carlo-Connection
Filmkritik "Thank you for Calling" Filmemacher Scheidsteger
"Thank you for Calling" Klaus Scheidsteger - Auftragsarbeit
"Thank you for Calling" - Klaus Scheidsteger Ortsgespräch

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Netzwerk der "Protagonisten" des Films Thank you for Calling

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.10.2016, 22:02 (vor 2941 Tagen) @ H. Lamarr

Seilschaften: Der Film erweckt den Eindruck, die Herren Carlo, Adlkofer, Kundi und Mosgöller würden sich bestenfalls flüchtig kennen. Das stimmt nicht. Carlo und Adlkofer sind Ex-Tabaklobbyisten, sie kennen sich seit mindestens 17. Januar 2008. Kundi sitzt im Stiftungsrat der von Adlkofer gegründeten Stiftung Pandora und Mosgöller erhielt im Rahmen der "Reflex"-Nachfolgestudie Finanzmittel von Adlkofer. Kundis und Mosgöllers Arbeitgeber ist die Medizinische Universität Wien. Mosgöller, Kundi und Adlkofer fanden 2010 bei dem "Mastbruch"-Projekt zusammen. Und noch einmal Adlkofer: Im Rahmen des "Reflex"-Projekts beauftragte er um 2000 herum den finnischen Wissenschaftler Dariusz Leszczynski mit einer Teilstudie, heute finanziert er ihm Reisen zu wissenschaftlichen Kongressen. Leszczynski beriet 2014 die finnische Firma Cellraid deren Mitbegründer Pasi Niemi ist (der Software-Entwickler im Film). Carlo sitzt im Beirat von Cellraid, Leszczynski wiederum holte Carlo ins Editorial Board (Redaktion) der von ihm geleitetet Zeitschrift Radiation and Health.
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Netzwerk der "Protagonisten" des Films Thank you for Calling

Gelb: Netzwerker mit direktem Bezug zum Film. Weiß: Netzwerker ohne direkten Bezug zum Film

Die Zahlen benennen Quellen. Viele der Netzwerkverbindungen sind mehrfach belegt, mal auf Anhieb ersichtlich, mal erst nach Einlesen in die Materie. Die Auswahl der Quellen erfolgte aufwandsminimiert, nicht nach Qualität. Im Zweifel empfiehlt sich mit der Suchfunktion des Forums die individuelle Suche nach möglicherweise besseren Quellen.

[image]

01 Magazin »kompakt« / Sprachrohr für Adlkofer
02 Mobilfunksymposium
03 Broschürenreihe, Würzburger Tagung
04 Stiftungsrat
05 Stiftungsrat / Dr. Karl Richter
06 Stiftungsrat
07 Berichterstatter BEMS
08 Med. Uni. Wien, Athem-Projekt
09 UMTS-Studie / Athem-Projekt
10 Gabriel-Tech (kommerzieller Anbieter von Elektrosmog-"Schutzprodukten")
11 Leszczynski beruft Georg Carlo in sein Editorial Board
12 Reflex-Studie
13 Cellraid
14 Cellraid Wissenschaftlicher Beirat
15 Ty4C
16 Ty4C
17 Ty4C
18 Filme Handykrieg/Ty4C
19 KO-Ini Presseheft
20 Werbung für Mitstreiter
21 Würzburg Tagung, Mobilfunk-Symposium
22 Mobilfunk-Symposium
23 Würzburger Tagung
24 Mastbruch
25 Wahlveranstaltung München
26 Mitbegründer der sogenannten Kompetenzinitiative
27 Nachruf Scheiner
28 Help for Wireless Victims
29 Werbung für Film Ty4C
30 Dr. W. Kühling & Helga Krause
31 EU-Umweltakademie (Geschäftsführerin betreibt Firma Memon Bionic Instruments)
32 Vertrieb Buch »Mobilfunk die verkaufte Gesundheit« v. Dr. H-Ch. Scheiner

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Netzwerk der "Protagonisten" des Films Thank you for Calling

Alexander Lerchl @, Donnerstag, 27.10.2016, 22:31 (vor 2941 Tagen) @ H. Lamarr

Wow, ich bin echt begeistert! Was für eine Arbeit, was für ein Ergebnis!!! Herzlichen Dank dafür, das kann ich gerade morgen sehr gut gebrauchen, mehr später.

Nochmals: herzlichen Dank!

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Netzwerk der "Protagonisten" des Films Thank you for Calling

KlaKla, Samstag, 29.10.2016, 10:43 (vor 2939 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Samstag, 29.10.2016, 11:05

Netzwerk der "Protagonisten" des Films Thank you for Calling

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Das erklärt, warum er ausgerechnet diese Protagonisten im Film Ty4C einsetzt. Seilschaft, wohin man schaut. Und es ist mMn sogar noch weiter ausbaufähig wenn man die Akteure der unterschiedlichen Vereine benennt. Da wäre z.B. der MdEP Dr. Klaus Buchner, der der ödp und der KO-Ini zuzuordnen ist. Dr. Markus Kern, der der KO-Ini und der ödp zuzuordnen ist. Der Baubiologe Jörn Gutbier, der dem BUND und DF zuzuordnen ist. Dr. Michael Kundi und Dr. Wilhelm Mosgöller, die als wissenschaftlicher Beitrat dem EZU: Europäisches Zentrum für Umweltmedizin zuzuordnen sind. Und im Verein EUROPAEM findet man auch wieder bekannte Aktivisten. Im Zentrum der geübte Ex-Lobbyist Dr. Franz Adlkofer. Danke

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"ZentralorganBayern" liked Scheidsteger-Film

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 26.12.2018, 03:39 (vor 2152 Tagen) @ H. Lamarr

Jugend forscht: Dem Griechen Dr. Panagopoulos räumt der Film unangemessen viel Raum ein. Denn verschwiegen wird: Panagopoulos war im Dezember 2013/Januar 2014 in USA zur Anhörung vor dem "Superior Court for the District of Columbia" zwar eingeladen gewesen, seine Aussage wurde vom Gericht jedoch verworfen. Grund: Panagopoulos setzte für seine wissenschaftlichen Experimente, wegen denen er von der Klagepartei als Zeuge geladen wurde, eine dilettantische Expositionsmethode ein. Er befeldete seine Versuchstiere (Fruchtfliegen) einfach mit einem handelsüblichen Handy. Dies wurde von den Beklagten als unwissenschaftlich bemängelt und das Gericht folgte dieser Argumentation. Klaus Scheidsteger erzählt seinen Zuschauern das glatte Gegenteil, er stellt Dr. Panagopoulos als hochqualifizierten Wissenschaftler vor, der in USA als Experte der Klagepartei auftritt. Wer beim Filmschauen aufpasst bemerkt: Panagopoulos fehlt bei den entscheidenden Schlussszenen vor dem Gericht in Washington D.C.! Die anderen Szenen mit ihm sind Fremdkörper im Handlungsstrang, Scheidsteger hätte sie mMn aus Respekt vor den Zuschauern herausschneiden müssen.

Das "ZentralOrganBayern" (ZOB) bietet eigenen Angaben zufolge unabhängigen Journalismus im Dauergefecht gegen Rassismus, Krieg, Vertuschung und mehr. Das stimmt einen erstmal froh. Ein nicht genannter Autor befasste sich schon 2016 auf dieser ZOB-Seite mit Scheidstegers Film "Thank You for Calling". Die Besprechung ist unerwartet wohlwollend, Kritik am Film ist, wenn überhaupt geboten, so marginal, als wäre das Schlimmste, was ein Autotester an einem Testwagen zu bemängeln hat, Größe und Form des Aschenbechers. Das liest sich beim ZOB dann auszugsweise so:

Um es aber gleich zu unterstreichen: “Thank You For Calling” ist keineswegs ein Film der Panik schürt, kein agitaorisches Machwerk! Aber er hat durchaus Schwächen im Detail. So könnten Wissenschaftler insgesamt ein wenig besser mit ihren bisherigen “Erfolgen” oder mit einer klaren Einordnung der Institute, für die sie wirk(t)en, eingeführt werden. Vor allem: der Musikteppich ist manchmal arg aufdringlich. Und klar, der Streifen ist – aber eben in bester Michael-Moore-Tradition – auch ein Stück weit “einseitig” gehalten.

Nun könnte man meinen, die unabhängigen Journalisten des ZOB seien von Scheidsteger ebenso erfolgreich eingeseift worden wie andere Laien, die nichts wissen und deshalb alles glauben müssen, was ihnen der Filmemacher serviert. Doch dem ist nicht so. Die folgende Passage aus dem Artikel macht zweifelsfrei klar, der unbekannte Autor des Artikels muss zuvor die Filmkritik des IZgMF gelesen haben (siehe auch Zitat am Beginn des Postings), konnte sich jedoch nicht zu einer Quellenangabe durchringen:

In der geringen Rezeption, die die Doku von Journalist Klaus Scheidsteger bisher in Deutschland erhielt, wird mitunter auch bemängelt, dass er Experten wie Dr. Panagopoulos in seinem Film zu Wort kommen lässt, obgleich doch die beklagte Mobilfunkindustrie diesen vor dem Superior Court for the District of Columbia als “dilettantisch” zerlegt hätte, weil er “seine Versuchstiere (Fruchtfliegen)…einfach mit einem handelsüblichen Handy” befeldet hätte. Wir sind nun keine Wissenschaftler, nicht einmal besonders profunde Technikexperten, aber wir sehen einen Film stets in einer sehr kritischen Herangehensweise, versuchen – gerade wenn politische oder gesellschaftlich-soziale Fragen direkt oder auch nur indirekt eine Rolle spielen – uns mit den thematischen Hintergründen mehr als via Wiki-Einträgen ein wenig schlau zu machen: und somit ist zu “Thank You For Calling” schon mal formal festzustellen, dass er im Film behandelte handykritische Studien keinesfalls als absolute Beweise darstellt. Ohnedies erklärten die Verantwortlichen auf dem “Beipackzettel” zum Kinostart in Deutschland, dass es weniger ihr Ziel war, “ernsthaften Hinweisen auf mogliche Gesundheitsrisiken” nachzugehen, “sondern vor allem der Frage, warum diese Forschung bisher kaum in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen ist”. Eine absolut nachvollziehbare Frage, wenn man bedenkt, dass inzwischen auf der Welt mehr Handyverträge als Menschen existieren. Und erst recht, wenn man weiss, dass die untersuchte Branche weltweit rund 17 Billionen Dollar pro Jahr umsetzt.

Wir nannten früher solche schön gedrechselten Sätze zugunsten einer von zwei Seiten freundlich Hofberichterstattung. Mir ist unverständlich, wie ein Journalist, der seinen Beruf ernst nimmt, sich so distanzlos beipflichtend über "Thank You for Calling" äußern kann. Es sei denn, der Autor ist Anhänger der Truther-Szene. Allerdings behauptet das ZOB nur "unabhängig" zu sein, wovon auch immer, von kritischem Journalismus ist im Seitenkopf nicht die Rede. Um das ZOB ins hiesige Mediengefüge einordnen zu können, z.B. ob es ein bayerisches Abziehbild von KenFM, der Prawda, der Bayerischen Staatszeitung oder von sonst etwas truthig Angehauchtem ist, fehlen mir Informationen. Da auch Google ungewohnt wenig über dieses Zentralorgan weiß, gehe ich von vernachlässigbarer Bedeutung aus und jetzt schlafen.

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"ZentralorganBayern" tendenziös

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 26.12.2018, 15:57 (vor 2151 Tagen) @ H. Lamarr

In der geringen Rezeption, die die Doku von Journalist Klaus Scheidsteger bisher in Deutschland erhielt, wird mitunter auch bemängelt, dass er Experten wie Dr. Panagopoulos in seinem Film zu Wort kommen lässt, obgleich doch die beklagte Mobilfunkindustrie diesen vor dem Superior Court for the District of Columbia als “dilettantisch” zerlegt hätte, weil er “seine Versuchstiere (Fruchtfliegen)…einfach mit einem handelsüblichen Handy” befeldet hätte. Wir sind nun keine Wissenschaftler, nicht einmal besonders profunde Technikexperten, aber wir sehen einen Film stets in einer sehr kritischen Herangehensweise, versuchen – gerade wenn politische oder gesellschaftlich-soziale Fragen direkt oder auch nur indirekt eine Rolle spielen – uns mit den thematischen Hintergründen mehr als via Wiki-Einträgen ein wenig schlau zu machen [...].

ZOB betreibt in der oben zitierten Textpassage subtile Meinungsmache ganz im Sinne von Scheidsteger. Also eigentlich genau das, was das ZOB vorgibt, mit "unabhängigem" Journalismus zu bekämpfen. Man muss freilich schon genau hinschauen, um das vage Gefühl der Meinungsmache konkretisieren zu können. Der Stein des Anstoßes steckt im ersten Satz:

In der geringen Rezeption, die die Doku von Journalist Klaus Scheidsteger bisher in Deutschland erhielt, wird mitunter auch bemängelt, dass er Experten wie Dr. Panagopoulos in seinem Film zu Wort kommen lässt, obgleich doch die beklagte Mobilfunkindustrie diesen vor dem Superior Court for the District of Columbia als “dilettantisch” zerlegt hätte, weil er “seine Versuchstiere (Fruchtfliegen)…einfach mit einem handelsüblichen Handy” befeldet hätte.

ZOB behauptet kurz gesagt, Scheidsteger-Experte Panagopoulos sei vor Gericht von der beklagten Mobilfunkindustrie wegen einer "dilettantischen" Studie zerlegt worden. Man beachte die Anführungszeichen, mit denen ZOB den Dilettantismus von Panagopoulos anzweifelt.

Die Darstellung des ZOB ist manipulativ, denn es ist trivial, dass die Anwälte der Streitparteien versuchen, die Zeugen der jeweils anderen Seite zu "zerlegen". Das ist Gerichtsalltag und kaum der Rede wert. ZOB spielt etwas nach vorne, um, wie wir gleich sehen werden, das wirklich Relevante zu verdecken.

Im US-Rechtssystem sind die Richter während einer Verhandlung passiv. Es ist Aufgabe der Streitparteien, alle belastenden und entlastenden Argumente aufzufahren. Erst wenn dies geschehen ist greift der Richter ein, er schaut sich die Argumentationen an, wertet und gewichtet sie und kommt nach einer Abwägung zu einer Entscheidung.

Im Fall Panagopoulos ging es vor dem Superior Court primär nicht um sein "Fruchtfliegenexperiment", sondern darum, ob der Grieche als Experte gelten darf oder nicht. Ist er einer, wertet dies seine Auftritte im Scheidsteger-Film auf, ist er keiner, sind seine Auftritte wertlos. Den Anwälten der Beklagten (bei ZOB fälschlich "die Mobilfunkindustrie") gelang es nun, unter anderem mit Verweis auf das "Fruchtfliegenexperiment" das Vertrauen in die fachliche Qualifikation Panagopoulos' erfolgreich zu erschüttern. Die Entscheidung, den Griechen nachhause zu schicken traf dann nicht "die Mobilfunkindustrie", sondern allein Richter Weisberg. Für Scheidstegers Film bedeutet diese Entscheidung rückwirkend den Totalausfall eines seiner Belastungszeugen. ZOB versucht, diesen Totalausfall herunter zu spielen, indem der Eindruck erweckt wird, Panagopoulos ansonsten weiße Weste sei von der Mobilfunkindustrie wegen eines nur angeblich dilettantischen Experiments mit einem kleinen Fleck beschmutzt worden.

Mir ist klar, dass ich in den Text des ZOB möglicherweise zu viel hinein interpretiere und das "Zentralorgan" überschätze. Doch wer so auffällig viel Wert auf "unabhängigen" Journalismus legt wie das ZOB, der sollte eben Klartext schreiben, statt mit Herumeiern Kaffeesatzleserei zu provozieren. Dass es überhaupt zu der kurzen Textanalyse kam, liegt an der aus meiner Sicht unqualifizierten verstohlenen Aufwertung des vermeintlichen Aufklärungsfilms "Thank You for Calling" durch das ZOB.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Dimitrios/Dimitris Panagopoulos: griechisches Rätsel

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.08.2019, 16:31 (vor 1931 Tagen) @ H. Lamarr

Titelschwindel: Dr. Dimitrios Panagopoulos wird im Film und vom Begleitmaterial als "Professor" (Uni Athen) vorgestellt. Die Fakultät für Biologie der Universität von Athen führt ihn hingegen als Labortechniker.

Klaus Scheidsteger sagt über Panagopoulos in "Thank You for Calling" (ab Minute 54:11):

Einem weiteren hochqualifizierten Wissenschaftler, der in den USA als Experte der Anklage aussagen soll, gilt meine nächste Reise. Der Grieche Prof. Dr. Dimitris Panagopoulos, er forscht in den letzten Jahren ausschließlich und intensiv zu Mobilfunkstrahlung und hat in seinen Studien ein besonderes Modell etabliert. [...] Eigentlich hat der Professor eine Traumkarriere hingelegt, sein Forschertalent wurde vielfach ausgezeichnet, die renommierte Universität von Cambridge wählte ihn in die Top 100 weltweit. Und dennoch: Sein Fachwissen ist unerwünscht, wiewohl seine Erkenntnisse auf dem Gebiet der Zellbiologie durch das Fruchtfliegenmodell wegweisend sind.

Dass der von Scheidsteger so gepriesene Grieche eine Qualitätsbeurteilung durch ein US-Gericht nicht überstanden hat, und deshalb als Experte der Anklage ausschied, darüber wurde bereits berichtet. Auch darüber, dass die Universität von Athen keinen Prof. Dimitris [J.] Panagopoulos in der Fakultät für Biologie (Abt. Cell Biologie & Biophysics) kennt, wohl aber einen Labortechniker mit Namen Dr. Dimitrios Panagopoulos. Einen anderen Panagopoulos gibt es in der Abteilung nicht. Zu Dimitris [J.] Panagopoulos wirft die Universität nur wenige belanglose veraltete Treffer aus.

Möglicherweise sind Dimitris und Dimitrios jedoch zwei unterschiedliche Personen und Dimitris ist im Personal der Universität von Athen nicht zu finden, weil er dort inzwischen ausgeschieden ist. Die Website Researchgate verortet Dimitris Panagopoulos gegenwärtig beim National Center for Scientific Research "Demokritos", Athen, Griechenland. Also dort gesucht und abermals leer ausgegangen: Weder mit dem Suchbegriff "Dimitris J. Panagopoulos" noch mit "Dimitris Panagopoulos" gelingt mir ein Treffer.

So bleibt es rätselhaft, wo denn nun in Griechenland der "hochqualifizierte Wissenschaftler" Dimitris J. Panagopoulos beschäftigt ist.

Zuletzt führt auch die Spur mit den Top-100-Wissenschaftlern, laut Scheidsteger gewählt von der Universität von Cambridge, ins Nichts [mir neu, dass Universitäten wählen können]. Ein Treffer zu diesem Eitelkeitswettbewerb auf der Website wollte mir nicht gelingen, auf die Frage "What is the "Top 100 Scientists" list (award) from Cambridge University? Is it real? Is it a hoax/scam?" antworte jedoch ein gewisser John R. Yamamoto-Wilson (studierte an der Uni von Cambridge):

I think you'll find that this was in fact an entry in a publication of the "International Biographical Centre". And, yes, it is basically a scam!

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Manipulation, Scheidsteger, Filmkritik, Panagopoulos, Ty4C, Faktencheck, Protagonist, FakeNews, Cambridge

"Thank you for Calling": Dr. Panagopoulos unschuldig

H. Lamarr @, München, Dienstag, 25.10.2022, 20:23 (vor 752 Tagen) @ H. Lamarr

Auch darüber, dass die Universität von Athen keinen Prof. Dimitris [J.] Panagopoulos in der Fakultät für Biologie (Abt. Cell Biologie & Biophysics) kennt, wohl aber einen Labortechniker mit Namen Dr. Dimitrios Panagopoulos.

Wie Dr. Dimitrios Panagopoulos dem IZgMF schon im November 2019 mitteilte, hat er den akademischen Grad eines Doktors und nicht den eines Professors. Offensichtlich ist es eine exklusive Fehlleistung von Klaus Scheidsteger gewesen, in seinem Film dem Griechen die Würden eines Professors anzudichten. Weiter schreibt Panagopoulos, hätte er Gelegenheit gehabt, "Thank you for Calling" vor der öffentlichen Premiere zu sehen, er hätte den Fehler beanstandet. Diese Gelegenheit hatte er jedoch nicht bekommen.

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"Der Handykrieg": Co-Finanzier MDR reklamiert Qualitätsmängel

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.09.2016, 23:32 (vor 2995 Tagen) @ H. Lamarr

In den Film "Thank you for Calling" sind zahlreiche Szenen aus dem älteren Scheidsteger-Film "Der Handykrieg" eingeschnitten. Schätzungsweise 70 Prozent der Spielzeit werden mit diesem bis zu elf Jahre alten Archivmaterial bestritten.

Mit "Der Handykrieg" eckte Klaus Scheidsteger seinerzeit umgehend bei seinem Co-Finanzier Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) an, zu lesen in der taz. Hier der relevante Auszug:

Filmemacher Scheidsteger konnte den MDR zur Mitfinanzierung der Doku bewegen. Im Dezember 2005 gab er eine 45-Minuten-Fassung ab. Der MDR überwies das Geld, ließ den Film aber in der Schublade verstauben. Nach einem Jahr fand er sich dann doch im Programm: Um 10.35 Uhr morgens lief im Dezember 2006 eine um 15 Minuten gekürzte Version; noch dazu so kurzfristig anberaumt, dass die Programmzeitschriften nicht darauf hinweisen konnten. Scheidsteger war aufgebracht: Die Änderungen seien nicht mit ihm abgestimmt gewesen, das heiße Thema solle offenbar "unter dem Radar" laufen.

Beim MDR gibt man andere Gründe an: mangelnde Qualität. "Der Film entsprach handwerklich und inhaltlich nicht den Standards des MDR", sagt Claudia Schreiner, Programmchefin Kultur und Wissenschaft. Im Vertrag mit Scheidsteger sei deshalb ausdrücklich die Bearbeitung und Kürzung eingeschlossen gewesen. "Außerdem fehlte der Deutschland-Bezug", führt Schreiner aus, "was schade ist, denn es ist ja ein Thema, das auch hierzulande Bedeutung hat." Was die Qualität angeht, so hat der MDR offenbar deutlich strengere Maßstäbe als Frankreichs größter öffentlich-rechtlicher Sender France 2. Der hatte den Film im Mai 2006 komplett im Abendprogramm ausgestrahlt.

Uwe Krüger, Autor des Beitrags in der taz, recherchierte damals telefonisch auch beim IZgMF. Leider wollte Herr Krüger nur Schauergeschichten über die Mobilfunkindustrie hören, die Machenschaften der Anti-Mobilfunk-Szene, auf die wir ihn hinwiesen, interessierten nicht.

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Scheidsteger konnte mit "Handykrieg" Franzosen nicht ängstigen

H. Lamarr @, München, Sonntag, 30.10.2022, 19:40 (vor 747 Tagen) @ H. Lamarr

Beim MDR gibt man andere Gründe an: mangelnde Qualität. "Der Film entsprach handwerklich und inhaltlich nicht den Standards des MDR", sagt Claudia Schreiner, Programmchefin Kultur und Wissenschaft. Im Vertrag mit Scheidsteger sei deshalb ausdrücklich die Bearbeitung und Kürzung eingeschlossen gewesen. "Außerdem fehlte der Deutschland-Bezug", führt Schreiner aus, "was schade ist, denn es ist ja ein Thema, das auch hierzulande Bedeutung hat." Was die Qualität angeht, so hat der MDR offenbar deutlich strengere Maßstäbe als Frankreichs größter öffentlich-rechtlicher Sender France 2. Der hatte den Film im Mai 2006 komplett im Abendprogramm ausgestrahlt.

Die Deutschen durften also im Vormittagsprogramm nicht alles das sehen, was Scheidsteger den Franzosen im Abendprogramm auftischen durfte.

Und?

Sind die Franzosen jetzt mobilfunkhysterischer als die Deutschen?

Keineswegs. Wie hier ersichtlich (Tabelle 3; Erklärung), rangiert Deutschland in der Rangliste der mobilfunkhysterischsten Länder unter den 27 EU-Staaten auf Platz 6, Frankreich hingegen hoffnungslos weit abgeschlagen auf Platz 20.

Ein gegen Mobilfunk polemisierender Scheidsteger-Film im französischen TV-Abendprogramm macht aus Franzosen also noch lange keine überzeugten Mobilfunkgegner. Klaus Scheidsteger überschätzt die Wirkung seiner Anti-Mobilfunk-Propaganda. Die Top 3 der EU-Länder, in denen die Anti-Mobilfunk-Paranoia am schlimmsten grassiert, sind nach aktuellem Stand die Slowakei (1), Dänemark (2) und Spanien (3). In diesen Ländern tingelte jedoch kein Klaus Scheidsteger von einem Programmkino zum nächsten wie in Deutschland und auch die gefürchtete "Kompetenzinitiative" ließ sich dort noch nie blicken. Was es auch ist, was die Anti-Mobilfunk-Paranoia ausgerechnet in diesen Ländern befeuert, deutsche Mobilfunkgegner haben damit nichts zu tun.

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USA, gescheiterte Klage - wie verdient man damit trotzdem Geld

KlaKla, Sonntag, 20.11.2022, 14:18 (vor 726 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 20.11.2022, 15:14

Der Medienrummel begannt 1993 mit dem Fall Suzy Reynard (1992 †)

Im Dez. 1993 zog Robert C. Kane (2005 †) nach. 2001 schrieb er ein Buch und 2002 wurde auch seine Klage abgewiesen.

Aug. 2000 Elektrosmog: US-Neurologe reicht Milliardenklage ein
Dr. Christopher Newman (2006 †) hat einen Gehirntumor und für ihn ist klar: Schuld sind die von ihm benutzten Handys.

Im Dez. 2000 kommen Carlo und Schram mit ihrem Buch "Cell Phones: Invisible Hazards in the Wireless Age"
Video zur Buchvorstellung

Gibb Brower(200? †)
Michael Murray (2003 †)

März 2003 US-Richterin weist Klagen wegen Handy-Strahlung zurück

2005 trifft G. Carlo erst auf den Filmemacher K. Scheidsteger und dann auf Dr. Franz Adlkofer.

2016 berichtet Diagnose-Funk zum Film "Ty4c" vom Filmemacher Klaus Scheidsteger folgendes zu Dino Schofield, Kläger und Gehirntumorpatient, dem ein Tumor von der Größe eines Baseballs entfernt wurde. Er war Vieltelefonierer. Der Tumor entstand an der Seite des Kopfes, wo er sein Handy hielt. Musste seine hoffnungsvolle Schauspieler-Karriere in Hollywood aufgrund der Erkrankung aufgeben.

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Meine Meinungsäußerung

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Der tiefe Fall anerkannter Wissenschaftler -> Stammtisch BI

KlaKla, Samstag, 10.09.2016, 10:39 (vor 2988 Tagen) @ H. Lamarr

Der Film zeichnet Verschleierungstaktiken der Mobilfunkindustrie nach und begleitet den Kampf einiger Wissenschaftler, die seit Jahren auf diesem Gebiet forschen, aber erst seit kurzem wirklich Gehör finden. Presseinformation K. Fritz

Das ist mMn manipulative, oder anders ausgedrückt, eine Falschaussage. Die im Film vorkommenden Wissenschaftler haben lange bevor der Film in die Kinos kam Gehör gefunden, im Kreisen von Mobilfunkgegner, kommerziellen Nutznießer (Baubiologen, Messtechniker) und sogar in der anerkannten Wissenschaft. Jedoch überzeugten sie mit ihren Arbeiten nicht im Kreis von anerkannten Wissenschaftlern. Eine dieser Arbeiten trägt heute den Stempel "Wissenschaftliches Fehlverhalten".

Aus gewissen Kreisen wird seit Jahren der Eindruck vermittelt, dass ein bestimmter Wissenschaftler Opfer der mächtigen Mobilfunkindustrie sei. In diesem Film spielt er wohlweislich nicht die Hauptrolle. Mit dem Schachzug, einen "Dokumentarfilm" zu drehen, in dem Wissenschaftler als Opfer Laien präsentiert werden hat man eine neue Dimension der versuchten Manipulation erreicht. Meiner Meinung nach steckt folgende Überlegung dahinter:
Laien werden instrumentalisiert zu nützlichen Multiplikatoren die ungefiltert das weiter tragen was sie gesehen/gehört und verstanden haben. Verstärkt wird das Ganze indem die Wissenschaftler und/oder der Filmemacher sich am Endes des Films dem Dialog mit Laien stellen. Eine nachprüfbare Auseinandersetzung vor oder nach dem Film mit Kritikern meiden diese Akteure.
So lassen sich problemlos unqualifizierte Meinungsäußerungen eruieren. Bekannt ist, dass Laien sich hin und wieder dazu hinreißen lassen, unbedachte Äußerung abzulassen (Beleidigung, Unterstellung, üble Nachrede etc.). Beschuldigte, in Misskredit gebrachte, wissen nichts davon und sie können sich nicht mal wehren. Eine ganz üble Art der gezielten Manipulation, Instrumentalisierung. Mit Geld lässt sich vieles kaufen.

Debora Weber-Wulff hat meinen Respekt.

Der Filz
Sogenannte Kompetenzinitiative u. der ehemalige Tabaklobbyist
Interesse der Tabakindustrie an EMF Adlkofer - Carlo
Athem/Auva-Studie: Wissenschaftliche Projektleitung unklar

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Meine Meinungsäußerung

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"Thank you for Calling": Spatenpaulis Filmkritik (III)

H. Lamarr @, München, Samstag, 17.09.2016, 23:43 (vor 2981 Tagen) @ H. Lamarr

Hat Filmemacher Scheidsteger den spektakulären Durchbruch vor Gericht, wie er ihn in seinem Film verkündet, frei erfunden? Dies legt u. a. ein Dokument des Gerichts nahe, das im Internet frei verfügbar ist.

Der Höhepunkt von "Thank you for Calling" findet kurz vor dem Ende statt. Untermalt von dramatischen Klängen lässt Filmemacher Scheidsteger die Katze aus dem Sack und verkündet mit tonloser Stimme den Kinogängern:

Im Spätsommer 2014 weilte ich wieder in Washington. Meine Informanten hatten mir dazu geraten. Und in der Tat, am Freitag den 8. August 2014 hatte Richter Weisberg seine Order erteilt. Jeder einzelne Gehirntumorfall muss vor einer Jury verhandelt werden in diesen Punkten:
- Vorsätzlicher Betrug
- Fahrlässige Falschdarstellung
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Verbraucherschutzverletzung

Ein Durchbruch nach 20 Jahren! So lange hatte es für George Carlo und seine Kollegen gedauert von der ersten Warnung der Wissenschaft bis zu deren Anerkennung vor Gericht.

So weit, so gut.

Doch stimmt das überhaupt, was Scheidsteger da behauptet?

Irgendeinen Beleg für den angeblichen Richterspruch bringt der Filmemacher nicht bei und eine längere Recherche im Internet förderte ebenfalls nichts zutage, was die Ausführungen Scheidstegers stützt. Stattdessen brachte sie Informationen hervor, die mit der Darstellung des Filmemachers unvereinbar sind und ihn wie einen Täuscher dastehen lassen.

Einen ersten Anhaltspunkt, was Richter Weisberg im August 2014 mit seiner Order wirklich entschieden hat, gibt das The Wall Street Journal mit dem Hinweis:

In August 2014, Judge Frederick H. Weisberg of the Superior Court of the District of Columbia ruled that testimony from five scientists could be admitted to the trial.

Das liest sich schon mal völlig anders als das, was Scheidsteger berichtet. Tatsächlich bestätigt die Original-Order von Richter Weisberg (Seite 75 von 76) die Darstellung des Journals, Scheidstegers Darstellung findet sich hingegen in diesem PDF nicht.

Doch es kommt noch besser: Auf Antrag der Verteidigung änderte Richter Weisberg am 1. Oktober 2014 seinen Entscheid vom 8. August 2014 dahingehend ab, dass der District of Columbia (Washington D.C.) zunächst einmal darüber befinden müsse, wie er künftig die Stellungnahmen von Wissenschaftlern vor Gericht nach ihrer Evidenz bewerten wolle (Quelle; PDF-Seite 47).

Gegenwärtig bewerten Landesgerichte in Washington D.C. Wissenschaftler noch nach dem "Original Frye-Standard". Doch dieser gilt (auch Richter Weisberg) als antiquiert und zu wenig anspruchsvoll. Nur noch drei US-Bundesstaaten orientieren sich deshalb an diesem veralteten Standard (siehe Bild). Nahezu alle anderen US-Bundesstaaten orientieren sich an dem Daubert-Standard oder an einer jüngeren Variante des Frye-Standards, die beide deutlich strenger sind als Freye. US-Bundesgerichte orientieren sich ausnahmslos an Daubert.

[image]
Gelb: Original Frye-Standard, Blau: Daubert-Standard/modifizierter Freye-Standard

Richter Weisberg nannte ein plakatives Beispiel für eine elementare Schwäche des Frye-Standards: In einer wissenschaftlichen Streitfrage wären von 100 Wissenschaftlern 99 einer Meinung, nur einer wäre anderer Meinung. Solange der Abweichler nun seine Meinung nach einer "allgemein anerkannten Methode" begründet, ließe Frye es zu, dass der Einzelgänger vor Gericht für die eine Partei auftritt und einer der 99 anderen Wissenschaftler für die gegnerische Partei spricht. Ist der Einzelgänger vor Gericht nun überzeugender als sein Gegenspieler, setzt sich seine Partei durch, obwohl es in freier Wildbahn keinen Zweifel gäbe, dass sich wegen überwältigender Beweiskraft die anderen durchgesetzt hätten.

Noch einmal zurück zum The Wall Street Journal. Das Blatt schreibt etwas, was die Experten von Klaus Scheidsteger, die er in seinem Film für "Helden" hält, grob zurechtstutzt:

Judge Weisberg wrote in his August 2014 decision that testimony from the scientists he found admissible under Frye would “almost certainly be excluded under Daubert.”

Frei übersetzt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, so Richter Weisberg, würden die Wissenschaftler, die er gemäß Frye als annehmbar eingestuft hat, eine Bewertung nach Daubert nicht überstehen.

Dies rückt Scheidstegers Helden Prof. Kundi und Prof. Mosgöller unangenehm nahe an das Stigma der Zweitklassigkeit heran (sein dritter Held Dr. Dimitrios Panagopoulos scheiterte bereits an der Frye-Hürde). Und es weckt einen bösen Verdacht: Wenn fünf von acht Experten der Klageseite eine Bewertung nach Frye noch überstehen, nicht einer jedoch eine Bewertung nach Daubert, dann ist es eher kein Zufall, dass der Fall ausgerechnet in einem der wenigen US-Frye-Staaten verhandelt wird: Die Klageseite wusste mutmaßlich von Anfang an über die Qualität ihrer Experten Bescheid und reichte Klage dort ein, wo die Anforderungen (noch) niedrig sind. In Texas z.B., das nach Daubert bewertet, wären sie schon gescheitert.

Die Frye/Daubert-Problematik ist eine plausible Erklärung dafür, warum das große Hirntumorverfahren seit Oktober 2014 wieder einmal ruht und bislang nicht erneut in Gang gekommen ist. Für den von Filmemacher Scheidsteger verkündeten "Durchbruch" fehlt hingegen nach wie vor jeglicher Beleg. Gäbe es diesen Durchbruch wirklich, die Medien hätten sich diese Story weltweit nicht entgehen lassen. Doch nichts dergleichen passierte. Für mich sieht es deshalb jetzt so aus, als ob der Kinomann sich den entscheidenden Durchbruch so sehr wünschte, dass er ihn kurzerhand frei erfunden hat. Sollte es jemand besser wissen, bitte melden.


Fortsetzung in Teil IV der Filmkritik


Hintergrund
Daubert-Standard trennt Pseudowissenschaft von Wissenschaft
GSMA-Meldung über den Stand des Gerichtsverfahrens (Dezember 2015)
US-amerikanisches Zivil- und Prozessrecht

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"Thank you for Calling": Spatenpaulis Filmkritik (III)

Alexander Lerchl @, Sonntag, 18.09.2016, 11:39 (vor 2980 Tagen) @ H. Lamarr

Hervorragende Recherche! Danke!

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Prof. David A. Kaye über Daubert vs. Frye im Fall Murray

H. Lamarr @, München, Samstag, 24.09.2016, 17:12 (vor 2974 Tagen) @ H. Lamarr

Die Frye/Daubert-Problematik ist eine plausible Erklärung dafür, warum das große Hirntumorverfahren seit Oktober 2014 wieder einmal ruht und bislang nicht erneut in Gang gekommen ist.

David A. Kaye, Rechtsprofessor an der Universität von Kalifornien, beschäftigte sich Ende 2015 in diesem Artikel (PDF, 5 Seiten) mit der Frage, ob, anlässlich des Hirntumorprozesses in Washington D.C. (Murray vs. Motorola), Daubert anstelle von Frye bei der Bewertung wissenschaftlicher Stellungnahmen mehr Spielraum lässt die Beweisführung der Anklage zu erschüttern. Zu einer Parteinahme lässt sich Kaye nicht hinreißen, er mahnt jedoch an, das Gericht müsse unabhängig von der Entscheidung Daubert oder Frye der bislang ausgeklammerten Frage nachgehen, ob denn überhaupt die Theorie allgemein unter Wissenschaftlern anerkannt sei, der zufolge Mobilfunktelefone bei Exposition unter Grenzwert Hirntumoren verursachen können.

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Klaus Scheidsteger & Konstantin Fritz: Schweigen ist Gold

H. Lamarr @, München, Samstag, 08.10.2016, 17:33 (vor 2960 Tagen) @ H. Lamarr

Doch stimmt das überhaupt, was Scheidsteger da behauptet?

Um auf Nummer sicher zu gehen, schrieb ich am 25. September 2016 Klaus Scheidsteger an und stellte ihm ein paar Fragen. Sein Pressevertreter Konstantin Fritz bekam die Mail unter cc ebenfalls. Inzwischen sind zwei Wochen verstrichen, ohne dass einer von beiden auf meine Anfrage reagierte. Dabei waren die Fragen aus meiner Sicht weder belanglos noch sonderlich schwierig zu beantworten, überzeugen Sie sich selbst:

Sehr geehrter Herr Scheidsteger,

wenn wir auch geteilter Meinung sind über die Bedeutung des Risikos Mobilfunk, so hoffe ich dennoch auf Ihre Unterstützung in einer wichtigen Frage, die Ihren jüngsten Film "Thank you for Calling" betrifft.

Gegen Ende des Films erklären Sie:

"Im Spätsommer 2014 weilte ich wieder in Washington. Meine Informanten hatten mir dazu geraten. Und in der Tat, am Freitag den 8. August 2014 hatte Richter Weisberg seine Order erteilt. Jeder einzelne Gehirntumorfall muss vor einer Jury verhandelt werden in diesen Punkten:
- Vorsätzlicher Betrug
- Fahrlässige Falschdarstellung
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Verbraucherschutzverletzung

Ein Durchbruch nach 20 Jahren! So lange hatte es für George Carlo und seine Kollegen gedauert von der ersten Warnung der Wissenschaft bis zu deren Anerkennung vor Gericht."

Auf der Suche nach eben dieser Order habe ich im www vieles gefunden, nur nicht diese Order Richter Weisbergs vom 8. August 2014. Nachweislich entschied der Richter an diesem Tag, dass fünf der acht Experten der Klägerseite für Anhörungen in diesem Gerichtsfall zugelassen werden. Ihr Protagonist, der Labortechniker Dr. Dimitrios Panagopoulos wurde nicht zugelassen. Später hat Richter Weisberg diese Order dahingehend abgeändert, dass zunächst geklärt werden müsse, nach welcher Methode (Daubert oder Frye) wissenschaftliche Aussagen vom Gericht auf Belastbarkeit geprüft werden. Derzeit gilt in Washington D.C. noch der vergleichsweise anspruchslose Frye-Standard als Bewertungsgrundlage.

Um den Verdacht auszuräumen, die oben zitierten Anordnungen von Richter Weisberg gäbe es nicht, bitte ich Sie um detaillierte bibliografische Quellenangaben, welchem Dokument Sie die zitierten Anordnungen Richter Weisbergs entnommen haben und wo dieses Dokument zu bekommen ist, ein Link oder ein PDF wäre großartig.

Außerdem bitte ich um Erklärung, warum Sie einen "Durchbruch" erkennen, wenn die Sammelklage (Murray vs. Motorola) auf Richter Weisbergs Anordnung hin in mindestens 13 einzelne Fälle aufgespaltet werden muss. Aus Sicht der Kläger müsste dies doch eher ein Rückschritt sein, denn die Kläger können nunmehr nicht pauschal in den Genuss einer zu ihren Gunsten entschiedenen Sammelklage kommen, sondern jeder muss einzeln um sein Recht streiten, auf die großen Vorteile der Sammelklage verzichten und hohe finanzielle Belastungen fürchten.

Mit freundlichen Grüßen
IZgMF

Stephan Schall

Vielleicht sollte ich noch anmerken: Scheidsteger und ich sind anlässlich einer Preview seines Werkes am 7. September in München erstmals persönlich aufeinander getroffen. Besonders harmonisch verlief diese Begegnung, über die Forum-Teilnehmer "Dorfreporter" demnächst berichten wird, nicht. Hinterher musste ich mich von "Dorfreporter" tadeln lassen, ich hätte provoziert und dürfe mich daher nicht wundern, wenn Scheidsteger aus der Rolle gefallen sei.

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Urteil im Hirntumorprozess: Wo steht Scheidstegers Glaskugel?

H. Lamarr @, München, Samstag, 08.10.2016, 18:49 (vor 2960 Tagen) @ H. Lamarr

- Vorsätzlicher Betrug

Wo hat Scheidsteger es nur her, Richter Weisberg habe in seinem Urteil angeblich befunden, es müsse jeder einzelne Fall der Sammelklage unter anderem auf "vorsätzlicher Betrug" (der Mobilfunkindustrie) hin verhandelt werden?

Vorsätzlicher Betrug heißt im englischen "fraud". Dieses Wort sollte in dem Urteil vom 8. August 2014*), um das es in Scheidstegers Film geht, leicht zu finden sein.

Und tatsächlich: 2-mal kommt das Wort auf den 76 Seiten vor! Beide male auf Seite 62.

Allerdings überhaupt nicht in dem von Scheidsteger behaupteten Zusammenhang, sondern ausgerechnet im Zusammenhang mit den Fälschungsvorwürfen gegen gewissen Mobilfunkstudien, die an der Medizinischen Universität Wien entstanden sind. Das sind die Fälschungsvorwürfe, die Franz Adlkofer, von den Vorwürfen Betroffener und einer von Scheidstegers Darstellern, nicht etwa auf wissenschaftlicher Ebene überzeugend widerlegt, sondern derzeit teilweise erfolgreich mit juristischen Mitteln bekämpft. Allerdings nur in einem untergeordneten Teilaspekt, bei dem es um unzulässige Mutmaßungen über die Person des Fälschers geht. Die Tatsache des begründeten Fälschungsverdachts ist davon unberührt und wird deshalb von Adlkofers Gegenspieler Lerchl weiter unverdossen kommuniziert. Ganz ungefährlich ist dies nicht, denn es gibt auch dazu bereits öffentlich geäußerte Drohungen, juristische Schritte einzuleiten.

Neu für mich ist, dass in dem Dokument die berüchtigten beiden Wiener "Reflex"-Studien Diem et al. und Schwarz et al. dem Athem-1-Projekt von Wilhelm Mosgöller zugerechnet werden. Bislang war dies nur von Schwarz et al. bekannt.

*) Nachtrag vom 6.11.2022: Der Link führt nicht mehr zum Ziel. Ersatzlink.

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Begründeter Verdacht: Scheidsteger hat Urteil frei erfunden

H. Lamarr @, München, Samstag, 08.10.2016, 21:20 (vor 2960 Tagen) @ H. Lamarr

Wo hat Scheidsteger es nur her, Richter Weisberg habe in seinem Urteil angeblich befunden, es müsse jeder einzelne Fall der Sammelklage unter anderem auf "vorsätzlicher Betrug" (der Mobilfunkindustrie) hin verhandelt werden?

Um die Schlinge noch etwas enger zu ziehen habe ich weiter recherchiert, aus welcher Quelle Filmemacher Scheidsteger geschöpft haben könnte.

Dicht am Ende des Films, nach der angeblich so fulminanten Order von Richter Weisberg, gibt es eine Szene, in der Scheidsteger und Carlo in einem Straßencafe sitzen und Carlo sagt: Lesen wir die Order! Der Zuschauer sieht dann ein Papier aus dem Carlo einige Passagen zitiert, die den Richterspruch scheinbar untermauern.

Es ist mir gelungen, dieses Papier zu identifizieren. Es ist tatsächlich "nur" das Urteil vom 8. August 2014, das wir bereits mehrfach in diesem Strang für Einsprüche gegen Scheidstegers Film nutzen konnten.

Carlo zitiert aus diesem Papier einige Passagen von Seite 26, doch die stehen dort im Textabschnitt "E. Freye versus Daubert" und nicht etwa, wie Carlo behauptet, unter den Beschlüssen des Gerichts (Order), die auf Seite 75 zu finden sind. Immerhin: Die für den Film so schön passenden Passagen, die Carlo zitiert, zitiert er korrekt. Doch unmittelbar im Anschluss steht auf Seite 26 etwas, was Scheidsteger diskret weglässt, obwohl es die zuvor von Carlo zitierten Passagen gründlich relativiert. Sinngemäß heißt es dort, die Carlo-Zitate wären "politische Debatten", die vor Gericht nichts zu suchen hätten:

The court recognizes, however, that policy debates of this kind do not belong in the judicial branch. The question of admissibility before the court is a narrow one, and the court is bound by the precedents applying Frye unless and until an "en banc" decision of the Court of Appeals says otherwise.

Und an anderer Stelle (Seite 5) heißt es noch aufschlussreicher:

The question presented, however, is not whether cell phones can cause cancer, but whether plaintiffs’ expert witnesses, who have expressed the opinion “to a reasonable degree of scientific certainty” that cell phones more likely than not cause or promote certain brain tumors, should be permitted to testify to those opinions before the jury.

[Frei übersetzt: Die Frage, die wir hier zu klären haben, ist nicht die, ob Mobiltelefone Krebs verursachen können. Vielmehr gilt es zu klären, ob die von Klägerseite benannten Experten, die mit einem vertretbaren Maß an wissenschaftlicher Gewissheit den Standpunkt vertreten, es sei eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich, dass Mobiltelfone bestimmte Hirntumoren verursachen oder begünstigen, zur Aussage vor Gericht zugelassen werden sollen.]

Also noch eine weitere Irreführung der Kinogänger, die vor Ort keinerlei Möglichkeit haben, die Desinformation durch den Film zu erkennen.

Wichtiger als dieser Fund ist mMn jedoch der Umstand, das jetzt zweifelsfrei fest steht, auch dem Filmemacher steht nur das oben verlinkte (vorläufige) Urteil zur Verfügung. Dieses aber stützt seine dramatische Interpretation des Urteils von Richter Weisberg in keiner Weise. Ich meine, Klaus Scheidsteger hat jetzt ein substanzielles Problem, denn nach dem bisherigen Stand der Recherche und dem Ausbleiben einer Antwort auf meine Anfrage bleibt mir nur der begründete Verdacht: Scheidsteger hat sich das angebliche Urteil, das er gegen Ende seines Films von dramatischen Paukenschlägen untermalt verkündet – einfach aus den Fingern gesaugt!

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Irreführung, Scheidsteger, Zitiert, Filmkritik, Ty4C, Weisberg, Daubert

Zuckerberg vs. Scheidsteger

H. Lamarr @, München, Sonntag, 20.11.2016, 02:55 (vor 2918 Tagen) @ H. Lamarr

Ich meine, Klaus Scheidsteger hat jetzt ein substanzielles Problem, denn nach dem bisherigen Stand der Recherche und dem Ausbleiben einer Antwort auf meine Anfrage bleibt mir nur der begründete Verdacht: Scheidsteger hat sich das angebliche Urteil, das er gegen Ende seines Films von dramatischen Paukenschlägen untermalt verkündet – einfach aus den Fingern gesaugt!

Facebook-Chef Mark Zuckerberg will stärker gegen Falschmeldungen vorgehen. Er stellte sieben Strategien vor, die das soziale Netzwerk im Kampf gegen erfundene Nachrichten ausprobieren möchte. Das teilte Zuckerberg in einem Statement auf seinem Account mit.

Facebook war im Zuge der US-Präsidentschaftswahl in die Kritik geraten, da über das soziale Netzwerk Lügen und Halbwahrheiten millionenfach multipliziert wurden. Dem sozialen Netzwerk war vorgeworfen worden, es habe damit zum Sieg Donald Trumps beigetragen.

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-marc-zuckerberg-nennt-strategie-gegen-fake-news-a-1122153.html

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Thank you for Nothing: Scheidstegers heimlicher Supergau

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 03.11.2022, 22:06 (vor 743 Tagen) @ H. Lamarr

Doch es kommt noch besser: Auf Antrag der Verteidigung änderte Richter Weisberg am 1. Oktober 2014 seinen Entscheid vom 8. August 2014 dahingehend ab, dass der District of Columbia (Washington D.C.) zunächst einmal darüber befinden müsse, wie er künftig die Stellungnahmen von Wissenschaftlern vor Gericht nach ihrer Evidenz bewerten wolle (Quelle; PDF-Seite 47).

Seit Februar 2016 verwurstete Klaus Scheidsteger seine sogenannte Dokumentation "Thank you for Calling" (ty4c) kostenpflichtig vor allem in deutschen und österreichischen Programmkinos (Eintritt < 10 Euro), in Form eines Streams bei einem Video-on-Demand-Anbieter (Verkaufspreis unbekannt) sowie als DVD bei diversen Anbietern (rd. 18 Euro zuzügl. Versandkosten). Auch für Anfragen wegen Sonderveranstaltungen, größere Mengen oder Lizenzen ist der Filmemacher offen. Und: Um keinen Cent liegen zu lassen, komplettiert für rd. 20 Euro (inkl. Versandkosten) das Anfang 2018 erschienene Buch zum Film Scheidstegers ausgeklügelte Geschäftsidee einer umfassenden Krötenwanderung.

Wie lange die Kröten zahlreich von einer Tasche in die andere wanderten weiß ich nicht, diese Frage kann nur Klaus Scheidsteger oder sein Steuerberater beantworten. Ein paar Jahre werden es mutmaßlich aber schon gewesen sein. Andererseits kann das nicht sein, denn schon am 20. Oktober 2016 passierte in den USA etwas, was dem Film "Thank you for Calling" und dem damit verbundenen Merchandising abrupt den Stecker gezogen hat. Denn an diesem Tag entschied der Court of Appeals (Berufungsgericht) des District of Columbia im Streitfall Motorola et al. vs. Michael Patrick Murray et al., also in der von Scheidsteger thematisierten gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Mobilfunkindustrie und 13 Klägern mit Hirntumoren, etwas, was Scheidstegers Film mit einem Federstrich in großen Teilen zu altem Eisen entwertet. Das Gericht entschied, dass in besagtem Streitfall die Zulassung von Sachverständigen, die Parteigutachten vorlegen dürfen, nicht länger gemäß dem milden Frye-Standard erfolgen darf, sondern gemäß dem strengeren Daubert-Standard (Original-Quelle, Kurzfassung in deutscher Übersetzung hier). Damit schickte das Gericht Klaus Scheidsteger gewissermaßen zurück auf "Los", denn sein Film ty4c entspricht seit diesem Entscheid noch viel weniger den Tatsachen als zuvor.

Rückblende: In ty4c lässt Scheidsteger die beiden Österreicher Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller sowie den Griechen Dimitrios Panagopoulos auftreten. Sie sind drei von acht Sachverständigen, die für die Kläger aussagen sollen. So einfach geht das in den USA jedoch nicht. Bevor dort Sachverständige aussagen dürfen, müssen sie sich einer gerichtlichen Prüfung ihrer wissenschaftlichen Qualifikation unterziehen. Diese Prüfung geschieht im Wesentlichen nach zwei Kriterienkatalogen: dem milden Original-Frye-Standard oder dem strengen Daubert-Standard. Zu der Zeit, als Scheidsteger seinen Film drehte, galt Frye in nur noch drei US-Bundesstaaten. Darunter war, zufällig oder schlau eingefädelt, ausgerechnet auch die US-Hauptstadtregion District of Columbia, in welcher der große Hirntumorprozess am Superior Court unter der Leitung von Richter Frederick H. Weisberg verhandelt wurde. Weisberg war im August 2014 also gehalten, die von der Klägerseite benannten acht Sachverständigen gemäß den Frye-Kriterien zu prüfen. Drei Kandidaten scheiterten an dieser Prüfung, darunter Scheidstegers "Professor" aus Griechenland.

Glücklich ist Weisberg mit diesem Ergebnis jedoch nicht. Denn aus seiner Sicht wären die fünf Sachverständigen, die er gemäß Frye zulassen musste, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls ausgeschlossen worden, hätte er bei der Prüfung die strengen Daubert-Kriterien anwenden dürfen. Seinem Verdruss machte Weisberg am 1. Oktober 2014 Luft, wie oben in der zitierten Textpassage zu lesen ist. Und rd. zwei Jahre später entscheidet sich das Berufungsgericht in dem Hirntumorenfall tatsächlich für Daubert. Scheidsteger hätte mMn zu diesem Zeitpunkt die Vermarktung von ty4c einstellen müssen, weil die schon zuvor dubiose Aussage des Films, die einen angeblichen Durchbruch zugunsten der Kläger behauptet, mit den von Scheidsteger präsentierten Sachverständigen wegen Daubert mutmaßlich nie Realität werden wird.

Scheidsteger hat für ty4c eine eigene Website, er hätte dort auf aktuelle Entwicklungen in dem von ihm hochgespielten Hirntumorprozess in Washinton D.C. hinweisen können. Hat er nicht getan. Keine Zeile dort gibt sachbezogen Auskunft, was sich seit 2016 in der gerichtlichen Auseinandersetzung getan hat. Nachträglich wurde nur der umsatzfördernde Hinweis eingefügt, dass es "ab sofort" auch das Buch zum Film gibt. Damit macht der Filmemacher mMn unmissverständlich deutlich, worauf es ihm bei ty4c und ähnlichen Werken wirklich ankommt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Murray vs. Motorola: Zwischenstand September 2022

H. Lamarr @, München, Sonntag, 06.11.2022, 16:04 (vor 740 Tagen) @ H. Lamarr

Scheidsteger hat für ty4c eine eigene Website, er hätte dort auf aktuelle Entwicklungen in dem von ihm hochgespielten Hirntumorprozess in Washinton D.C. hinweisen können. Hat er nicht getan. Keine Zeile dort gibt sachbezogen Auskunft, was sich seit 2016 in der gerichtlichen Auseinandersetzung getan hat. Nachträglich wurde nur der umsatzfördernde Hinweis eingefügt, dass es "ab sofort" auch das Buch zum Film gibt. Damit macht der Filmemacher mMn unmissverständlich deutlich, worauf es ihm bei ty4c und ähnlichen Werken wirklich ankommt.

2001 verklagte der US-Amerikaner Michael P. Murray († 2003) den Handyhersteller Motorola auf Schadenersatz, denn Murray war der Überzeugung, ein 1999 bei ihm diagnostizierter Hirntumor sei von seinem Mobiltelefon verursacht worden. Die Klage entwickelte sich schnell zu einer Sammelklage, mit der 13 Hirntumorpatienten etliche Firmen der Mobilfunkbranche auf angeblich rd. 1,2 Mrd. Dollar Schadenersatz verklagen. Wie bei Sammelklagen in den USA üblich, hat sich eine unbekannte Anzahl von Betroffenen der Sammelklage angeschlossen. Verhandelt wird der Fall noch immer, doch trotz der hohen Geldsumme ist das Medieninteresse erstaunlich gering.

Hier nun der Versuch zu schildern, wie sich das Verfahren nach dem Beschluss des Gerichts zugunsten einer Daubert-Anhörung weiter entwickelt hat. Eigentlich wäre dies Scheidstegers Aufgabe, der aber hat augenscheinlich die Lust an einem Teil II von "Thank you for Calling" verloren, da der aktuelle Stand des Verfahrens in keiner Weise dem entspricht, was der Filmemacher am Ende von Teil I voreilig behauptet hat.

Wegen exorbitant hoher Geldforderungen genießen Schadenersatzprozesse in den USA nicht selten weltweit Aufmerksamkeit. So kennen viele den berühmten Fall von Stella Liebeck, die sich mit (zu) heißem Kaffee von McDonalds verbrühte und vor Gericht von den Geschworenen 2,7 Mio. Dollar Schadenersatz zugesprochen bekam. Weniger bekannt ist, der Richter kürzte diesen Betrag später in seinem Urteil auf 480'000 Dollar.

Im Vergleich zum Medieninteresse an Liebecks Fall findet die gerichtliche Auseinandersetzung der 13 Kläger oder deren Hinterbliebener praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Stand November 2022 ergibt die Websuche nach "Murray v Motorola" nur etwa 100 echte Treffer. Viele davon führen ins Dickicht der Anti-Mobilfunk-Szene, die nicht unbedingt für Faktentreue berühmt ist. Gleichzeitig ist die Ausbeute bei vertrauenswürdigen öffentlich zugänglichen Quellen und Medien äußerst spärlich.

Einen vermeintlichen Verfahrensüberblick gab am 17. März 2021 der US-Amerikaner Arthur Firstenberg. Aus dieser Quelle sollte man nur mit größter Vorsicht schöpfen. Firstenberg behauptet exklusiv, das Verfahren wäre inzwischen wieder am D.C. Superior Court anhängig und dort hätte Richter Alfred S. Irving für Juli 2021 die Daubert-Anhörung der folgenden sieben Wissenschaftler geplant. Nur diejenigen Wissenschaftler, die diese Anhörung durch den Richter überstehen, dürfen später nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung ihre Standpunkte vor der Jury vortragen:

Sachverständige der Kläger nach A. Firstenberg
► Igor Belyaev
► Michael Kundi
► Abraham Liboff
► Wilhelm Mosgoeller
► Dimitris Panagopoulos
► Laura Plunkett
► Christopher Portier

Sechs der sieben Kandidaten kennen wir schon von der Freye-Anhörung Jahre zuvor, bei der Dimitris Panagopoulos durchfiel. Anscheinend haben ihn die Kläger trotzdem auch als Kandidaten für die Daubert-Anhörung benannt. Gegen den Verdacht, Firstenberg wollte uns einen Bären aufbinden, spricht, dass Panagopoulos mir schon 2019 mitteilte, er sei für die erneute Anhörung, diesmal gemäß der Daubert-Kriterien, nominiert worden.

Mit Christopher Portier als einzigen Neuzugang verbreitet Firstenberg aller Voraussicht nach jedoch eine Falschmeldung. Aus Sicht der Verteidigung versuchten die Kläger Portier nachträglich als Sachverständigen zu nominieren, damit er "fatale" Schwächen in den Gutachten von Kundi und Plunkett ausbügle. Die Verteidigung wirft Kundi vor, in seiner Analyse eines Kausalzusammenhangs zwischen Krebsentstehung und EMF-Einwirkung ein ganzes Bündel wissenschaftlich bekannter Störfaktoren außer Acht gelassen zu haben: Recall-Bias, Meta-Analyse, die Qualität amtlicher Krebsregister, Dosis-Wirkung-Beziehung in der Epidemiologie, Spezifität, Selection-Bias und Confounding.

Die Rechtsbeistände der Beklagten sprachen sich erwartungsgemäß gegen Portiers Zulassung als Sachverständigen aus und begründeten dies mit Schlüsselaussagen aus Präzedenzfällen. So sei es ein Irrtum anzunehmen, die Parteien könnten vor Gericht zunächst weniger als ihre besten Sachverständigenbeweise vorlegen, in der Erwartung, dass sie eine zweite Chance erhalten, falls ihr erster Versuch scheitert. Ein Gerichtsverfahren böte keine "Generalprobe oder einen Probelauf" für die Parteien und es sei auch kein Gebot der Fairness, dass einem Kläger eine zweite Chance eingeräumt wird, andere Sachverständigengutachten einzuholen, um seine Argumente zu untermauern.

Am 21. April 2021 entschied Richter Irving, Christopher Portier als Sachverständigen der Kläger nicht zuzulassen. So berichtet es Microwave News. "Die Aussage von Dr. Portier vier Monate vor dem geplanten Beginn der Daubert-Anhörung zuzulassen würde den bestehenden Zeitplan durcheinander bringen und sich nachteilig auf den ordentlichen Verlauf und die Effizienz des Prozesses auswirken", schrieb der Richter in seiner Entscheidung.

Mit der Daubert-Anhörung im Juli 2021 wurde es dann trotz Ausschlusses von Portier nichts. Wegen erheblicher Reisebeschränkungen infolge Corona sah sich Richter Irving gezwungen, die Anhörung auf Januar 2022 zu verschieben. Doch auch dieser Termin platzte.

Schlussendlich fand die Daubert-Anhörung an zehn Tagen zwischen dem 12. September 2022 und dem 30. September 2022 tatsächlich statt. Ergebnisse wurden bislang weder vonseiten der Kläger/Beklagten noch vom Gericht bekannt gegeben. Damit ist bis auf Weiteres unklar, welche Sachverständigen von Richter Irving überhaupt befragt wurden und welche davon nach Abschluss der Befragung von ihm für tauglich befunden wurden, nach der Beweisaufnahme in der daran anschließenden Verhandlung vor Geschworenen als Zeugen der Klägerseite auftreten zu dürfen.

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Murray vs. Motorola: Zwischenstand September 2022

H. Lamarr @, München, Sonntag, 06.11.2022, 20:31 (vor 740 Tagen) @ H. Lamarr

Gleichzeitig ist die Ausbeute bei vertrauenswürdigen öffentlich zugänglichen Quellen und Medien äußerst spärlich.

Die Behauptung oben nehme ich zurück, denn wenn Google etwas nicht findet, heißt dies noch lange nicht, dass es nicht doch irgendwo im Netz aufzustöbern ist. So förderte die direkte Suche nach dem Hearing vom September 2022 beim D.C. Superior Court eine ziemliche Fülle von Informationen zutage (Hinweis: die Hearing-Informationen sind zu finden unter Abschnitt "Events and Orders of the Court" und der Zeitspanne ab 12. September 2022). Das Meiste davon ist für Außenstehende mMn nicht zu gebrauchen, das Sichten der gebotenen Hearing-Informationen brachte jedoch zumindest Klarheit, welche Sachverständigen durch die Mangel gedreht wurden. Interessant auch für Zaungäste die Art & Weise, wie das geschah. In einem ersten Schritt wird jeder Kandidat vereidigt. Dann folgt das Grillen des Kandidaten bis hin zum Kreuzverhör, bei dem die Anwälte der Kläger und Beklagten das Wort haben. Am längsten gegrillt wurde Michael Kundi. Erstaunlicherweise schickten die Kläger nur noch fünf Kandidaten in die Daubert-Anhörung, darunter ein Neuzugang:

► Wilhelm Mosgöller
► Michael Kundi
► Abraham Liboff
D. John Panazoboulos
► Igor Belyaev

Gemäß der Quelle haben diesmal auch die Beklagten zwei Sachverständige in die Anhörung geschickt, warum nur zwei weiß ich nicht:

Meir Stampfer
John Laterra

Bei den angezeigten "Financial Information" dürfte es sich um reine Gerichtskosten handeln. Denn dieser Quelle zufolge verlangen Anwälte in den USA Stundensätze zwischen etwa 300 Dollar und 600 Dollar. Man kann sich leicht ausmalen, welche Anwaltskosten nach 21 Jahren für Murrays Familie entstanden seien müssen und was dies bedeutet.

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Murray vs. Motorola: Vorgeschichte Newman vs. Motorola

H. Lamarr @, München, Freitag, 11.11.2022, 22:10 (vor 735 Tagen) @ H. Lamarr

Gemäß der Quelle haben diesmal auch die Beklagten zwei Sachverständige in die Anhörung geschickt, warum nur zwei weiß ich nicht:

Meir Stampfer
John Laterra

Stampfer und Laterra sind erfahrene und erfolgreiche alte Hasen. Sie waren bereits vor 20 Jahren Sachverständige der Verteidigung in dem 800-Mio.-Dollar-Hirntumorfall Christopher Newman et al. vs. Motorola et al.. Die Kläger hatten Lennart Hardell und Henry Lai als Sachverständige verpflichtet. Nach der Daubert-Anhörung der Sachverständigen traf die Richterin Catherine C. Blake am Ende der Beweisaufnahme die Entscheidung, wegen unzureichender Beweisführung der Klägerseite kein Verfahren gegen die Beschuldigten zu eröffnen. Forumteilnehmer "KlaKla" hat das entscheidende Memorandum der Richterin gefunden. Dort ist indirekt nachzulesen, dass Hardell und Lai bei der Anhörung durchgefallen sind, denn die Richterin gab dem Antrag der Beklagten statt, die Zeugenaussage der Klägerseite auszuschließen. In Gegenrichtung versuchte die Klageseite die Aussage bestimmter Sachverständiger der Verteidigung einzuschränken und/oder auszuschließen. Diesem Antrag gab die Richterin nicht statt. Die Aussagen von Stampfer und Laterra behielten somit Gültigkeit, die von Hardell und Lai nicht. Möglicherweise ist diese Niederlage vor Gericht im Jahr 2002 mit ein Grund dafür, dass Hardell und Lai sich für die Demütigung rächen wollen und 20 Jahre später selbst im Rentenstand noch immer für die Belange von Mobilfunkkritikern stark machen.

Die Ausführungen von Richterin Blake haben zwar schon viele Jahre auf dem Buckel, bekommen von mir jedoch eine Leseempfehlung. Denn das Memorandum der Juristin deckt einige Zusammenhänge und Stellungnahmen aus der Jungsteinzeit der Mobilfunkdebatte auf, wie sie nie und nimmer auf den Websites überzeugter Mobilfunkgegner zu lesen sind.

Spekulative Ergänzung: Der Neuseeländer Neil Cherry muss mit seiner heftigen Kritik an den Icnirp-Empfehlungen von 1998 für alle Kläger mit Hirntumoren in den USA und der Mobilfunkbranche als Prozessgegner um das Jahr 2000 herum eine äußerst willkommene Erscheinung gewesen sein. Wahrscheinlich ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Cherrys Kritik und den frühen Hirntumorprozessen nur Zufall, gänzlich ausschließen möchte ich eine z.B. von George Carlo eingefädelte Inszenierung zur gezielten Orchestrierung der Hirntumorprozesse zugunsten der Klägerseite jedoch nicht. Den Anstoß für diesen unbelegten Verdacht gab das seltsame Duo Carlo/Scheidsteger und dessen Aktivitäten.

Wie trotzig die Bürgerwelle vor 20 Jahren auf die Pleite in Sachen Newman vs. Motorola reagiert hat, lässt sich hier erfahren. Angestrengtes Schönreden saftiger Niederlagen ist demzufolge keine Erfindung des Stuttgarter Vereins Diagnose-Funk, sondern bereits um die Jahrtausendwende typisch für die Szene gewesen.

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Murray vs. Motorola: Vorgeschichte Newman vs. Motorola

KlaKla, Samstag, 12.11.2022, 08:27 (vor 734 Tagen) @ H. Lamarr

… In Gegenrichtung versuchte die Klageseite die Aussage bestimmter Sachverständiger der Verteidigung einzuschränken und/oder auszuschließen. Diesem Antrag gab die Richterin nicht statt. Die Aussagen von Stampfer und Laterra behielten somit Gültigkeit, die von Hardell und Lai nicht.

Statt hinzunehmen, dass die "Gutachter" (Hadell, Lai und Cherry) der Klageseite die Richter nicht überzeugten, strickt der Filmemacher seine Legende und präsentiert den Zuschauern seine auserwählten Opfer. Er will mit seinen Film Geld verdienen!

Auszug aus Scheidstegers Eigenwerbung in Rubikon : ... Schnell wird mir die Verhandlungs-Taktik der Industrieanwälte klar. Sie diffamieren die eingeladenen Wissenschaftler und stellen deren generelle Kompetenz im Mobilfunkthema in Frage. Dabei herrscht ein rauer Ton. Und die Industrie-Anwälte haben ihre Hausaufgaben gemacht. So wird zum Beispiel Prof. Neil Sherry, der es gewagt hatte, die Mobilfunkrichtlinien der WHO anzuzweifeln und der von den Newman-Anwälten extra aus Neuseeland eingeflogen worden war, nach allen Regeln der Kunst auseinandergenommen. Er sei von seiner Kernkompetenz ein Wetterforscher und wie er denn in der Lage sei, die komplizierte Mobilfunkmaterie überhaupt zu bewerten? Immer wenn der kleine Mann von der Insel ansetzte, sich zu rechtfertigen, kam die nächste Frage des gegnerischen Anwalts, nach dem Motto, waren es nicht Sie selbst im Jahr 1982, der die Wetterstationen mit relevanten Daten belieferte hatte? … uns., usw. Niemand hatte den armen Mann auf die Boshaftigkeit amerikanischer Strafverteidiger vorbereitet. (Seite 12+13)

Scheidstegers Recherche ist mit Vorsicht zu genießen. Den Namen, des längst Verstorbenen Neuseeländers schreibt Scheidsteger falsch und er gibt ihn fälschlicherweise als Professor aus. Neil Cherry hat sich stets korrekt als Dr. (rer. nat.) Neil Cherry vorgestellt..

Verwandter Thread

Robert C. Kane vs. Motorola: die wahre Geschichte
Der Fall Sharesa Price, wurde 2007 abgelehnt.
Wie sich der Fall Suzy Reynard wirklich zugetragen hat ist hier nachzulesen

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Meine Meinungsäußerung

Prof. Neil Sherry

H. Lamarr @, München, Samstag, 12.11.2022, 22:27 (vor 734 Tagen) @ KlaKla

Scheidstegers Recherche ist mit Vorsicht zu genießen. Den Namen, des längst Verstorbenen Neuseeländers schreibt Scheidsteger falsch und er gibt ihn fälschlicherweise als Professor aus. Neil Cherry hat sich stets korrekt als Dr. (rer. nat.) Neil Cherry vorgestellt..

[image]◄ Auszug aus Scheidstegers Buch "Thank you for Calling", erschienen anno 2018 in dem alternativen Informationsportal rubikon.news.

Auch an solchen hinreißend komischen Fehlern mache ich fest, dass Klaus Scheidsteger ein oberflächlich recherchierender Märchenonkel ist, der mit der Mobilfunkdebatte eine dumme Kuh entdeckt hat, die er mit seinen Filmen und Geschichten kommerziell melken kann bis zum letzten Tropfen. Schon der Umstand, dass er auf der dubiosen Plattform Rubikon einen Auszug seines Buches bringt und nicht bei einem Medium von Rang und Namen ist ein Warnsignal. Doch mutmaßlich hätte eine seriöse Plattform ohnehin abgewunken, denn was Scheidsteger einem vorsetzt, verlangt eher nach Glaubensstärke als nach einem verständigen kritischen Geist.

So erzählt der Filmemacher in dem gebotenen Auszug detailliert die bunte Anekdote, wie er an "Beweismaterial" gekommen sei, das die Mobilfunkindustrie belaste. Darunter auch das angebliche "War Game Memo" von Burson Marsteller, das Mobilfunkgegner aller Schattierungen liebend gerne kolportieren, obwohl Scheidsteger den Inhalt dieses Papiers zu keiner Zeit offen gelegt hat. Man muss ihm blind glauben, dass das, was er über dieses Papier verbreitet, den Tatsachen entspricht. Doch zurück zu Scheidstegers Erzählung, wie ihm Privatdetektiv "Bob" aus Baltimore das besagte Beweismaterial zuerst faxte und Scheidsteger sich im Februar 2005 mit seinem Informanten in Baltimore getroffen haben will. Dort beichtete Bob: Das Material, das er dem Deutschen gefaxt hatte, will er im Auftrag der Rechtsanwältin Joanne Suder beschafft haben. Dazu muss man wissen: Suder war einer der beiden Anwälte, die Christopher Newman vor Gericht in Baltimor anlässlich seiner Klage gegen Motorola vertraten und 2002 unterlagen. Motorola wurde verklagt, weil Newman von 1992 bis 1998 ein analoges (!) Motorola-Funktelefon benutzte und er seinen Hirntumor diesem Gerät anlastete. Aller Voraussicht nach benutzte Newman ein Gerät vom Typ AMPS.

Bob vertraute Scheidsteger weiter an, mit Suder liiert gewesen zu sein. Suder habe jedoch ausgerechnet an dem Tag, da Scheidsteger erstmals telefonisch Kontakt mit Bob aufnahm, das Techtelmechtel für beendet erklärt. Bob will darüber so verärgert gewesen sein, dass er das herrlich belastende "Beweismaterial", das eigentlich Suder gehörte, spontan dem wildfremden Scheidsteger per Fax übergab.

Soweit die Anekdote aus dem Scheidsteger-Buch.

Scheidsteger räumt selbst ein, seine Geschichte sei zu schön, um wahr zu sein. Aus meiner Sicht liegt er damit richtig. Ich sehe zwei Alternativen, die nicht so schön sind, der Wahrheit möglicherweise aber näher kommen:

► Scheidsteger bindet seinen Lesern schlicht und ergreifend einen Bären auf. Die Geschichten, mit denen er die Lücken zwischen den Szenen in ty4c füllen will, entspringen der regen Phantasie des Filmemachers.

► Die Geschichte hat sich tatsächlich in etwa so zugetragen, wie Scheidsteger sie berichtet. In USA waren "interessierte Kreise" über die ersten Kontaktversuche eines unbekannten deutschen Filmemachers hoch erfreut und man kam schnell überein, dem gutgläubigen Mann die Story seines Lebens zu servieren. Die "interessierten Kreise" waren nicht die Beklagten. Wegen der tragenden Rolle, die Scheidsteger hingebungsvoll dem Lobbyisten George Carlo einräumt, nehme ich an, der Wind hat aus dessen Ecke geblasen.

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Anzahl Fachartikel: kein Maß für die Überzeugungskraft

H. Lamarr @, München, Sonntag, 13.11.2022, 15:14 (vor 733 Tagen) @ H. Lamarr

Schauen wir mal nach, welche Spuren die Sachverständigen im EMF-Portal hinterlassen haben. Hypothese: Je mehr Treffer ein Sachverständiger vorweisen kann, desto gewichtiger muss seine Aussage sein. Ob sich die gefundenen Treffer Fachveröffentlichungen zuordnen lassen oder anderen weniger prestigeträchtigen Aktivitäten wurde nicht weiter geprüft, anhand der Links kann dies jeder selbst erforschen:

► Wilhelm Mosgöller: 5 Treffer
► Michael Kundi: 46 Treffer
► Abraham Liboff: 45 Treffer
► D. John Panazoboulos: 0 Treffer
► Igor Belyaev: 56 Treffer

► Meir Stampfer: 1 Treffer
► John Laterra: 0 Treffer

So weit, so gut. Und jetzt noch ein Rückblick ins Jahr 2002. Im Rechtsstreit Newman vs. Motorola traten aufseiten der Beklagten Stampfer und Laterra schon einmal an. Aus Sicht der Richterin waren sie damals in der "Daubert-Anhörung" überzeugender als die folgenden vier Sachverständigen der Kläger. Ergebnis: die Klage wurde bereits nach der Beweisaufnahme abgewiesen, es kam also gar nicht erst zu einer Verhandlung. Da diese Entscheidung 2002 fiel, wurden bei der folgenden Auswertung nur bis dahin anfallende Treffer berücksichtigt.

► Lennart Hardell: 16 Treffer (bis 2002)
► Henry Lai: 33 Treffer (bis 2002)
► Neil Cherry: 4 Treffer (bis 2002)
► Jerry Phillips: 31 Treffer (bis 2002; Ergebnis wegen Namensähnlichkeiten uneindeutig)

Fazit: Die Hypothese konnte durch die Treffer-Recherche nicht bestätigt werden. Stampfer und Laterra können, was die Anzahl der im EMF-Portal dokumentierten Fachveröffentlichungen anbelangt, mit den Sachverständigen der Kläger in keiner Weise mithalten. Dennoch waren sie 2002 überzeugender als ihre Kontrahenten. Die Anzahl der Fachveröffentlichungen eines Sachverständigen ist deshalb gemäß der vorliegenden (sehr begrenzten) Auswertung kein verlässliches Maß für seine Überzeugungskraft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

[Admin: Satz mit "Beweisaufnahme" geringfügig ergänzt am 03.12.2022]

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Abraham Liboff †

H. Lamarr @, München, Dienstag, 17.01.2023, 21:09 (vor 668 Tagen) @ H. Lamarr

Erstaunlicherweise schickten die Kläger nur noch fünf Kandidaten in die Daubert-Anhörung, darunter ein Neuzugang:

► Wilhelm Mosgöller
► Michael Kundi
► Abraham Liboff
D. John Panazoboulos
► Igor Belyaev

Abraham Liboff kann keine weiteren Fragen mehr beantworten, er verstarb am 9. Januar 2023 im Alter von 95 Jahren (Quelle).

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Abraham Liboff †

Gast, Montag, 20.03.2023, 21:43 (vor 606 Tagen) @ H. Lamarr

In dem Fachjournal "Electromagnetic Biology and Medicine" brachten Joseph R. Salvatore & Henry Lai am 15. März einen Nachruf auf Abraham Liboff.

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Bewertung potenzieller Verzerrungen in Krebsstudien am Menschen

H. Lamarr @, München, Sonntag, 13.11.2022, 22:38 (vor 733 Tagen) @ H. Lamarr

Die Verteidigung wirft Kundi vor, in seiner Analyse eines Kausalzusammenhangs zwischen Krebsentstehung und EMF-Einwirkung ein ganzes Bündel wissenschaftlich bekannter Störfaktoren außer Acht gelassen zu haben: Recall-Bias, Meta-Analyse, die Qualität amtlicher Krebsregister, Dosis-Wirkung-Beziehung in der Epidemiologie, Spezifität, Selection-Bias und Confounding.

Am 21. Oktober 2022 trafen sich 37 Wissenschaftler aus zwölf Ländern in Lyon, um an einem wissenschaftlichen Workshop über die Bewertung epidemiologischer Verzerrungen bei der Identifizierung von Krebsrisiken teilzunehmen. Veranstaltet wurde das Arbeitstreffen gemeinsam vom Monographienprogramm der Internationalen Agentur für Krebsforschung (Iarc) und der Abteilung für Krebsepidemiologie und -genetik des Nationalen Krebsinstituts der Vereinigten Staaten (NCI). Ziel des Workshops war es, Experten für Krebsepidemiologie und statistische Methodik weltweit zusammenzubringen, um ein Instrumentarium von Methoden zur Bewertung von Verzerrungen und Störfaktoren in krebsepidemiologischen Studien zu entwickeln.

Die Ergebnisse des Workshops werden in einem neuen Band der Iarc-Reihe "Statistical Methods in Cancer Research" veröffentlicht.

Quelle: Iarc-Medienmitteilung vom 10. November 2022

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Washington D.C. stieg 2017 von Frye auf Daubert um

H. Lamarr @, München, Sonntag, 23.07.2023, 23:15 (vor 481 Tagen) @ H. Lamarr

Noch einmal zurück zum The Wall Street Journal. Das Blatt schreibt etwas, was die Experten von Klaus Scheidsteger, die er in seinem Film für "Helden" hält, grob zurechtstutzt:

Judge Weisberg wrote in his August 2014 decision that testimony from the scientists he found admissible under Frye would “almost certainly be excluded under Daubert.”

Frei übersetzt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, so Richter Weisberg, würden die Wissenschaftler, die er gemäß Frye als annehmbar eingestuft hat, eine Bewertung nach Daubert nicht überstehen.

Im Jahr 2017 mischte sich die American Medical Association (AMA) in das Verfahren Murray vs. Motorola ein. AMA ist der größte Berufsverband von Ärzten, Assistenzärzten und Medizinstudenten in den Vereinigten Staaten. Der Verband bemängelte, dass in Washington D.C. zur Bewertung von Sachverständigenaussagen noch immer der veralte Frye-Standard angewendet wird und plädierte mit einem Appell an das Gericht, das den Fall Murray vs. Motorola verhandelte, auf den strengeren Daubert-Standard umzusteigen. Ob es dieser Appell war ist nicht belegt, das Gericht folgte jedenfalls noch 2017 der Empfehlung der Mediziner und stieg auf Daubert um. Welche gravierenden Folgen dies 2023 für den großen Hirntumorprozess hatte, lässt sich hier und dort nachlesen.

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"Thank you for Calling": Scheidstegers Cannae

H. Lamarr @, München, Freitag, 22.12.2023, 20:53 (vor 329 Tagen) @ H. Lamarr

Der Höhepunkt von "Thank you for Calling" findet kurz vor dem Ende statt. Untermalt von dramatischen Klängen lässt Filmemacher Scheidsteger die Katze aus dem Sack und verkündet mit tonloser Stimme den Kinogängern:

Im Spätsommer 2014 weilte ich wieder in Washington. Meine Informanten hatten mir dazu geraten. Und in der Tat, am Freitag den 8. August 2014 hatte Richter Weisberg seine Order erteilt. Jeder einzelne Gehirntumorfall muss vor einer Jury verhandelt werden in diesen Punkten:
- Vorsätzlicher Betrug
- Fahrlässige Falschdarstellung
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Verbraucherschutzverletzung

Ein Durchbruch nach 20 Jahren! So lange hatte es für George Carlo und seine Kollegen gedauert von der ersten Warnung der Wissenschaft bis zu deren Anerkennung vor Gericht.

Dem von Scheidsteger gefeierten "Durchbruch" nach 20 Jahren folgte am 1. August 2023 die Diarrhö, denn der zu diesem Zeitpunkt verfahrensleitende Richter Alfred S. Irving (Jr.) stellte das Gerichtsverfahren zugunsten der Beklagten ein, nachdem er zuvor alle von Scheidsteger dramatisch in Szene gesetzten Gerichtsgutachter vor die Tür gesetzt hatte. Nichts von dem, was Scheidsteger in seinem Märchenfilm behauptet, wurde Wirklichkeit. Dennoch wird die sogenannte Doku von skrupellosen Geschäftemachern weiter verscherbelt, als wäre nichts gewesen.

Wer mit dem besonders wertlosen Film Leuten weiterhin Geld aus der Tasche zieht, wird wahrscheinlich versuchen sich damit herauszureden, dass das Verfahren in erster Instanz zwar eingestellt wurde, alle Kläger jedoch am 22. August 2023 Berufung einlegten und in zweiter Instanz noch einmal die Chance haben, obsiegen zu können.

Klingt plausibel, ist jedoch Augenwischerei.

Die Erklärung ist für Klaus Scheidsteger äußerst peinlich. Denn in diesem Dokument (PDF, 83 Seiten, englisch) ist nachzulesen, welche richterlichen Verfügungen (Orders) aus erster Instanz die Kläger in der Berufungsverhandlung angreifen möchten, um mögliche Verfahrensfehler aufzudecken. Wie sich unschwer nachprüfen lässt ist auch die Verfügung Richter Weisbergs vom 8. August 2014 mit dabei, also ausgerechnet die Order, auf die Scheinsteger seinen gesamten Film aufgebaut hat. Erst dadurch wird die ohnehin schon schwere Niederlage des Filmemachers eine vernichtende, ergo sein Cannae.

Der Filmemacher könnte einem fast schon leid tun, wäre seine "Doku" seriös recherchiert. Ist sie bekanntlich jedoch nicht. Eine mir jetzt erst aufgefallene vergleichsweise kleine Falschinformation steckt in Scheidstegers Schlachtruf aus dem Jahr 2014: "Ein Durchbruch nach 20 Jahren!" Von wegen 20 Jahre! Das Verfahren in erster Instanz startete am 15. November 2001 und man muss wahrhaftig nur die Grundrechenarten beherrschen, um auszurechnen, dass es 2014 nicht 20 Jahre auf dem Buckel hatte, sondern 13.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

"Thank you for Calling": Scheidstegers Cannae

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 27.12.2023, 16:29 (vor 324 Tagen) @ H. Lamarr

Der Filmemacher könnte einem fast schon leid tun,

Mir tut er definitiv nicht leid. Er dürfte alle Dinge kennen, die in seinem Filmchen schräg oder schlicht falsch sind. Das kümmert ihn aber offensichtlich nicht die Bohne. Je tiefer er in diesem Morast an offensichtlichem Unsinn versinkt, umso schwerer ist es, da wieder herauszukommen.

wäre seine "Doku" seriös recherchiert. Ist sie bekanntlich jedoch nicht. Eine mir jetzt erst aufgefallene vergleichsweise kleine Falschinformation steckt in Scheidstegers Schlachtruf aus dem Jahr 2014: "Ein Durchbruch nach 20 Jahren!" Von wegen 20 Jahre! Das Verfahren in erster Instanz startete am 15. November 2001 und man muss wahrhaftig nur die Grundrechenarten beherrschen, um auszurechnen, dass es 2014 nicht 20 Jahre auf dem Buckel hatte, sondern 13.

Gut beobachtet!

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

"Thank you for Calling": Kein Durchbruch nach 20 Jahren!

H. Lamarr @, München, Freitag, 29.12.2023, 00:10 (vor 323 Tagen) @ Alexander Lerchl

wäre seine "Doku" seriös recherchiert. Ist sie bekanntlich jedoch nicht. Eine mir jetzt erst aufgefallene vergleichsweise kleine Falschinformation steckt in Scheidstegers Schlachtruf aus dem Jahr 2014: "Ein Durchbruch nach 20 Jahren!" Von wegen 20 Jahre! Das Verfahren in erster Instanz startete am 15. November 2001 und man muss wahrhaftig nur die Grundrechenarten beherrschen, um auszurechnen, dass es 2014 nicht 20 Jahre auf dem Buckel hatte, sondern 13.

Gut beobachtet!

Gut beobachtet? Dachte auch ich. Stimmt aber nicht :-). Denn in seinem Hang zu Dramatik vertauschte Scheidsteger Ursache-Wirkung zu Wirkung-Ursache und machte erst im Folgesatz deutlich, dass sich seine 20 Jahre nicht auf den Prozessbeginn als Startdatum beziehen, sondern auf die "erste Warnung der Wissenschaft". Womit er mit 2014 – 20 Jahre das Jahr 1994 als Startdatum der ersten Warnung ausgemacht haben will.

Also habe ich mich auf die Socken gemacht, diese Behauptung zu prüfen. Und wie erwartet, stellte sie sich als falsch heraus.

Ausgangspunkt meiner Recherche war diese Story über Folgen des ersten EMF-Hirntumorprozesses in den USA. Es geht dort um Suzy Ellen Reynard, die an einem Gliom litt, gemeinsam mit ihrem Ehemann im April 1992 etliche Firmen der Mobilfunkindustrie verklagte und kurz darauf am 24. Mai 1992 mit 33 Jahren verstarb. Relevant ist folgende Textpassage:

[...] Dr. David Perlmutter, der behandelnde Neurologe, bestärkt den Witwer in dessen Verdacht, das Handy habe etwas mit dem Hirntumor seiner verstorbenen Frau zu tun, indem er belastende klinische Unterlagen vorlegt. Diese bestätigten, dass sich der Tumor hinter dem linken Ohr im unmittelbaren Strahlungsfeld der Handyantenne entwickelt hat. Perlmutter beruft sich auf Studien von Dr. Stephen Cleary, der am Medical College des Bundesstaates Virginia in Richmond arbeitet. Cleary hat zeigen können, dass im Reagenzglas kultivierte Krebszellen unter Einwirkung hochfrequenter Funkfelder zu wachsen anfangen. [...]

Auf der Suche nach Cleary landete ich bei Louis Slesin, der anlässlich des Ablebens von Cleary 2016 in seinem Nachruf schrieb (übersetzt ins Deutsche):

[...] 1990 veröffentlichte Cleary einen Artikel in Radiation Research, der die letzten Jahre seiner Forschungskarriere prägen sollte. Er zeigte, dass Mikrowellen das Wachstum menschlicher Hirntumorzellen (Gliome) modulieren. Die Ergebnisse waren provokant. Bei relativ geringen Intensitäten (5 W/Kg) vermehrten sich die Tumorzellen nach einer einzigen zweistündigen Exposition stärker und wuchsen auch fünf Tage später noch abnormal. [...]

Da Slesins Link fehlerhaft ist und nicht zum Ziel führt, suchte ich zur Bestätigung der Information im EMF-Portal nach Cleary und fand diese hier. Ob 1990 nun tatsächlich das Datum der "ersten Warnung der Wissenschaft" ist, sei dahingestellt, darum geht es hier und jetzt nicht, das Datum beweist lediglich, dass Scheidsteger mit seinen 20 Jahren auf jeden Fall falschliegt. Er hätte sagen müssen "Ein Durchbruch nach [mindestens] 24 Jahren!" Doch auch diese Variante ist Bullshit, denn den herbeigedichteten "Durchbruch" hat es so oder so nie gegeben, der entsprang allein der blühenden Phantasie Scheidstegers.

Aus welchem Finger sich der Märchenfilmer für Erwachsene die 20 Jahre gesaugt hat, weiß ich nicht, wahrscheinlich hat ihm sein angehimmelter Mentor George L. Carlo da etwas Falsches eingesagt, denn Carlo starte 1993 das berüchtigte WTR-Forschungsprogramm, mit dem er seinen Auftraggeber (CTIA) nach allen Regeln der Kunst aufs Kreuz legte. Und was Carlo sagt, ist für Scheidsteger ohne wenn & aber Gesetz. Dabei gibt es etliche Quellen, die ihn an der Integrität dieses Spindoctors hätten zweifeln lassen können. So schreibt Sourcewatch über den "Tausendsasa" einleitend (übersetzt ins Deutsche):

George L. Carlo war einer der produktivsten Wissenschaftskorrumpierer in der amerikanischen Wirtschaft, er arbeitete für jede Industrie, die ihn bezahlte. Zunächst baute er sein Geschäft auf, indem er über die E Bruce Harrison Company für Dow Chemicals arbeitete und Vorwürfe widerlegte, Dioxinverunreinigungen könnten Krebs und Missbildungen bei Kindern verursachten. Später wurde er von Ketchum PR angeheuert, um ein Forschungsprogramm für die Cellular Telephone Industry Association (CTIA) zu leiten. Es hatte sich herausgestellt, dass die gepulste Signalübertragung der ersten Form digitaler Mobiltelefone (bekannt als "D-AMPS" und "GSM") in Labortierstudien Brüche der DNA verursachte. Carlo baute einige große Forschungsunternehmen auf und zwischendurch lösten er und seine Partner Problemfälle für Tabak- und andere Chemieunternehmen. In seinem späteren Leben beschäftigte er sich mit verschiedenen anderen Gaunereien, u.a. mit der Förderung und dem Verkauf von "Bioschutzgeräten", die Handynutzer vor Handystrahlung schützen sollten.

Sein Hauptunternehmen war Health and Environmental Sciences, das er später zur Health & Environmental Sciences Group ausbaute, aber er hatte noch ein halbes Dutzend weiterer Unternehmen, die in der Regel den Namen Carlo trugen - wie George Carlo & Associates und The Carlo Group. Seine engsten Verbündeten waren Ian C. Munro von CanTox in Kanada sowie Jim Tozzi und Thorne Auchter, welche die Firmen Federal Focus, Multinational Business Services und das Institute for Regulatory Policy in Washington DC leiteten. [...]

Das liest sich jetzt so, als ob der gut George nicht mehr unter uns weilt. Dafür konnte ich jedoch im www keine Anhaltspunkte finden. George, der als Sohn sizilianischer Einwanderer 1953 in New York geboren wurde, hat sich mit 70 Jahren wahrscheinlich nur aus dem operativen Geschäft zurückgezogen und genießt seinen Ruhestand.

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Tags:
Irreführung, Carlo, Rückblick, Scheidsteger, Ty4C, Reynard

"Thank you for Calling": Spatenpaulis Filmkritik (IV)

H. Lamarr @, München, Samstag, 08.10.2016, 16:36 (vor 2960 Tagen) @ H. Lamarr

"Thank you for calling" will starken Eindruck machen. Wenn dies mit ehrlichen Bildern und Texten nicht möglich ist, müssen Schwindeleien herhalten, um Gewöhnliches imposant erscheinen zu lassen. Hier drei weitere Beispiele, auf welche Weise diese Manipulation vonstatten geht:

► Die Website zum Film behauptet:

Prof. Mosgöller ist nicht nur einer der wissenschaftlichen Kronzeugen der Anklage am Washington D.C. Superior Court, dem obersten Zivilgericht der USA, sondern auch Forschungskoordinator zweier spektakulärer Mobilfunk-Studien.

Die farbig markierte Behauptung ist falsch, von den angeblich "spektakulären Mobilfunkstudien" nicht zu reden. Das oberste Zivilgericht der USA ist nicht der Superior Court, sondern der Supreme Court, den es als Bundesgericht und in den einzelnen Bundesstaaten gibt. Der Superior Court ist hingegen eine weit untergeordnete Instanz, meinen Recherchen zufolge in etwa anzusiedeln beim deutschen Amtsgericht oder bestenfalls Landgericht. Bislang ist nur ein einziger Websitebetreiber auf diese Irreführung hereingefallen, die auch in Form einer "Presse-Information" verbreitet wurde.

► Der Trailer zum Film (siehe Video unten) zeigt ab Minute 1:22 eine Szene mit Carlo und Scheidsteger. Beide stehen am Fuß einer Freitreppe, die Kamera schwenkt auf das Gebäude, zu dem die Treppe führt und dann wird nach einem kaum wahrnehmbaren Schnitt ein Schwarzweißfoto des im klassizistischen Stil erbauten Supreme Court eingeblendet, begleitet von Scheidstegers Kommentar "... nun müssen amerikanische Gerichte entscheiden."

Den Zuschauern soll augenscheinlich weis gemacht werden, der Prozess werde am höchsten Gerichte der USA verhandelt (Supreme Court). Scheidsteger hätte mühelos auch den zutreffenden Superior Court in Washington D.C. zeigen können, dessen Gebäude allerdings weitaus weniger imposant ist und eher an einen Bunker erinnert.

► Die große Lust am Dramatisieren findet sich im Film und in seinem Dunstkreis überall, sogar dort, wo sie nach den Regeln der Kunst nichts verloren hat: im Presseheft. Auf Seite 9 wird dort eine Synopsis (Übersicht) auf den waghalsigen Gerichtsfall angeboten, über dem Text thront abermals das Foto eines imposanten Baus, diesmal ein Ehrfurcht einflössender Kuppelbau. Der unbedarfte Betrachter muss glauben, das Foto hätte irgendetwas mit dem Fall zu tun. Auch dies ein Irrtum, denn das Foto zeigt das Capitol in der US-Hauptstadt (Sitz des gesetzgebenden Kongresses mit Senat & Repräsentantenhaus), also ein Gebäude, das mit Scheidstegers Passion nicht das Geringste zu tun hat – mit dem sich jedoch trefflich Wichtigkeit vortäuschen lässt.

Nun mag einer beschwichtigend einwenden, Scheidstegers kleine Schwindeleien seien von der "künstlerischen Freiheit" gedeckt. Dem würde ich entgegnen: Nein, die Vielzahl der Verfehlungen, die ich in dem Film gesehen habe, lassen auf die Absicht einer systematischen Täuschung der Zuschauer mit allen Mitteln schließen. Und diese "Kunst" ist besser bekannt unter dem Begriff Propaganda.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Täuschung, Propaganda, Irrtum, Washington, Trick, USA, Kommerz, Sammelklage, Scheidsteger, Filmkritik, Ty4C

Spatenpaulis Filmkritik (Ia): Berichtigung

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.10.2016, 00:20 (vor 2953 Tagen) @ H. Lamarr

Sekundärquellen: Als Journalist sollte Herr Scheidsteger über die Bedeutung von Primär- und Sekundärquellen Bescheid wissen. Dennoch bringt er 20 Jahre alte Bilder des emeritierten Wissenschaftlers Om Gandhi (University of Utah) – diese zeigen die Eindringtiefe von Handystrahlung in den Kopf von Kindern und Erwachsenen – nicht im Original, sondern in einer leicht veränderten Version des Anti-Mobilfunk-Vereins Diagnose-Funk, den Scheidsteger (irreführend) als Quelle angibt. Zudem lässt der Filmemacher die Farbskala weg, mit der erst sich die Eindringtiefe überhaupt beurteilen lässt. Und er lässt weg, dass die Bilder für ein GSM900-Handy mit maximal 2 W Sendeleistung gelten. Doch GSM900 ist heute nahe am Ende seines Lebenszyklus' angekommen, jüngere Mobilfunktechniken kommen mit deutlich weniger maximaler Handysendeleistung aus: GSM1800 (1 W), UMTS (0,125 W), LTE (0,2 W). Om Gandhis Bilder wären mit heute üblicher Funktechnik weitaus weniger dramatisch, doch solche Bilder sieht der Zuschauer in "Thank you for Calling" (selbstverständlich) nicht.

Für UMTS stimmt das nicht! Denn im Gegensatz zu GSM wird bei UMTS nicht der Spitzenwert der Sendeleistungsimpulse genannt, sondern ein über die Zeit gemittelter Wert (0,125 W bis 0,250 W). Auch bei UMTS ist der Spitzenwert der Sendeleistungsimpulse maximal 2 W und damit identisch zu GSM900 (jedoch dauert so ein Impuls bei UMTS erheblich kürzer als bei GSM900). Möglicherweise trifft diese Berichtigung auch auf LTE zu, diesem Dokument ist zwar zu entnehmen, dass die maximale Ausgangsleistung eines LTE-Endgeräts +23 dBm beträgt (0,2 W). Nicht ersichtlich ist jedoch, ob damit der Spitzen- oder der Mittelwert gemeint ist.

Hintergrund
UMTS-Handys auch bei NF-Immission Sieger

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Tags:
Spitzenwert, Scheidsteger, Filmkritik

Spatenpaulis Filmkritik (Ia): Berichtigung

Kuddel, Sonntag, 16.10.2016, 15:10 (vor 2952 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 16.10.2016, 15:31

Nicht ersichtlich ist jedoch, ob damit der Spitzen- oder der Mittelwert gemeint ist.

Sowohl GSM-, als auch UMTS-, als auch LTE- Endgeräte arbeiten mit ähnlicher (gemittelter) Leistung von bis zu 0,2 Watt (an der Reichweitengrenze).
Bezüglich der Amplitudenhüllkurve unterscheiden sich LTE und UMTS kaum. Im Wesentlichen ist nur die Kodierung anders.
Wie bei UMTS gibt es auch bei LTE kurze Signalspitzen 1..2 Watt, welche aber selten sind (<1% Wahrscheinlichkeit) und nur wenige zehntel Mikrosekunden andauern. Da die Spitzen sehr kurz sind, können übliche Breitbandmessgeräte sie nicht erfassen, weil der Spitzendetektor zu "träge" ist.

Kleine Amplitudenspitzen kommen statistisch gesehen häufiger vor, größere Amplitudenspitzen selten. Die statistische Verteilung lässt sich anhand sog genannter "CCDF" Verteilungskurven visualisieren.

K

Spatenpaulis Filmkritik (Ia): Berichtigung

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.10.2016, 23:12 (vor 2952 Tagen) @ Kuddel

Nicht ersichtlich ist jedoch, ob damit der Spitzen- oder der Mittelwert gemeint ist.

Sowohl GSM-, als auch UMTS-, als auch LTE- Endgeräte arbeiten mit ähnlicher (gemittelter) Leistung von bis zu 0,2 Watt (an der Reichweitengrenze).
Bezüglich der Amplitudenhüllkurve unterscheiden sich LTE und UMTS kaum. Im Wesentlichen ist nur die Kodierung anders.

:danke:

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Scheidsteger noch immer von EMX überzeugt

H. Lamarr @, München, Montag, 27.08.2018, 11:07 (vor 2272 Tagen) @ H. Lamarr

Pseudowissenschaft: Klaus Scheidsteger ist Filmemacher, gelernt hat er Journalismus, nicht Physik. Deshalb kann er Pseudowissenschaft nicht von Wissenschaft unterscheiden. Starker Tobak? Nein, hier ist ein Essay des Filmemachers zu lesen (Quelle: Bürgerwelle), in dem er die Zurückhaltung der öffentlich rechtlichen Medien seinem Film "Der Handykrieg" gegenüber beklagt und ein Produkt der pseudowissenschaftlichen Esoterik, gemeint ist der Handychip EMX, als "Scoop" (Knüller) seines Films rühmt. Über diese Gutgläubigkeit kann einem der Atem stocken, andererseits erklärt sie, warum Herr Scheidsteger ausgesucht wurde, Anti-Mobilfunk-Filme zu machen.

Der EMX-Chip hat Klaus Scheidsteger nicht losgelassen. Ein Auszug aus Scheidstegers Buch, veröffentlicht im Mai 2018 auf der fragwürdigen Medienplattform Rubikon, macht deutlich, der Filmemacher distanziert sich noch immer nicht von diesem Produkt der Pseudowissenschaft:

Die sogenannte „Noise Field Technology“ war in zehnjähriger Forschungsarbeit unter Leitung von Professor Ted Litowitz auf ein Chip-Format reduziert worden, der nun bequem auf die Batterie eines jeden Handys installiert werden konnte und der in der Lage war, die biologischen Reaktionen der menschlichen Zellen während der Handynutzung auszuschalten.

Auch über die Entstehung der guten Beziehungen zwischen Scheidsteger und George Carlo gibt der Auszug Auskunft, dass einem die Tränen kommen könnten. Neu ist die Behauptung Scheidstegers, ein deutscher Arzt habe das Gerücht in Umlauf gebracht, "die Industrie habe Dr. Carlo in die Psychiatrie einweisen lassen". Mein Eindruck dazu: Scheidsteger selbst hat dieses Gerücht erfunden, um es sogleich selbst dementieren und damit "der Industrie" eine Schweinerei ans Bein hängen zu können. Wer es besser weiß, bitte melden!

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Tags:
Deutschlandfunk, Scheidsteger, Pseudowissen, Rubikon, EMX-Chip

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