Ein Nachtrag zur Abwendung welcher Not? (Allgemein)

Sisyphos, Mittwoch, 20.05.2009, 16:24 (vor 5667 Tagen) @ Skeptiker

Teilnehmer "Sisyphos" empört sich über diese Mitteilung einer Redaktion an die Adresse seiner Anti-Mobilfunksender-Initiative:

“Die vorliegende PM [Pressemitteilung] können wir nicht veröffentlichen. Dies begründen wir damit, dass die PM nicht belegbare Behauptungen aufstellt, die dazu geeignet sind, Menschen in Angst zu versetzen. Durch verallgemeinernde Formulierungen wie „trügerische Sicherheit“, „bagatellisierend“, „gesundheitsgefährdende Wirklichkeit der Mobilfunkstrahlung“ wird der Eindruck erweckt, in Bruchköbel herrsche eine latente Gefahr oder Bedrohung für die Bevölkerung vor. Es handelt sich hierbei um wissenschaftlich bzw. sachlich nicht zweifelsfrei belegbare Behauptungen. Wir sehen keinen Grund, durch Hereinnahme dieses Textes die redaktionelle Verantwortung für die Verbreitung von Behauptungen zu übernehmen, durch die unsere Leser grundlos in Ängste versetzt werden können.“

Ich finde, sie ist völlig in Ordnung, diese Begründung.

Man würde sie sich öfter wünschen.

Selbst wenn die schon parallel geäußerte Annahme, dass "hinter Skeptiker" (nettes Spielchen, wie auf dem Maskenball) der Essayist selbst steht, war nichts anderes zu erwarten.

Kein Redakteur sollte sich dazu gezwungen oder gar durch die Androhung rechtlicher Mittel(*) dazu genötigt fühlen, Ängste schürende Behauptungen veröffentlichen zu müssen, denen noch dazu nachvollziehbare Belege fehlen.

Um mich nicht wiederholen zu müssen (Sisyphos!) und ich nicht schon wieder "drei Tage Anstrengung" habe;-), verweise ich auf meinen Beitrag zur normativen Ebene vom Dienstag, 19. Mai 2009, 13:03 Uhr. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass bis zu dieser Blockade "das gescholtene Werbeblatt durchaus jahrelang die Postulate des Herrn Sisyphos’ geherzter Mobilfunksender-Initiative „Imowob“ abgedruckt hat", wie Herr Skeptiker am Samstag, 16. Mai 2009, 17:20 Uhr "nur der Vollständigkeit halber erwähnt" hat und zwar ohne dazu nachvollziehbare Belege.

(*) Dass Herrn Sisyphos' Anti-Senderinitiative zuvor versucht hatte, mit einer (erfolglosen) Rechtsmitteldrohung die Veröffentlichung einer sogenannten "Gegendarstellung" durchzusetzen und dabei ausdrücklich die redaktionelle Bearbeitung zu untersagen, wie sie etwa durch Zusätze wie "nach Meinung der Mobilfunkkritiker.." allgemeiner Usus ist, hat Herr Sisyphos wohl ganz vergessen, zu erwähnen. Deshalb sei es hier nachgetragen.

Zunächst verweise ich nochmals auf meine Beurteilung der normativen Ebene.
Welche Not dieser Nachtrag abwenden soll, wie dies der Betreff von Herrn Kritiker nahelegt, vermag ich ohnehin nicht zu erkennen. Ein normativer Weg ist ja nicht per se zu verdammen. Dieser "droht" nur dem, dem er Nachteile bringen kann. Soweit ich weiß - und es handelt sich wirklich nicht um "meine" Initiative, wie der Herr Skeptiker meint, ist dieser Weg in der Tat nicht beschritten worden. Ob dies nun wegen Erfolglosigkeit oder aus sonstigen Gründen (manchmal gibt auch der Klügere nach) geschah, ist hier nicht von Belang. Wenn das der Herr Kritiker, wie so manches, besser weiß, wird er mir schon vorwerfen, dass ich dies vergessen hätte, zu erwähnen. Nur noch diesbezüglich bin ich hier zuversichtlich.


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