Dichotomie der Straftaten: Verbrechen vs. Vergehen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 21.05.2025, 14:32 (vor 1 Tag, 16 Stunden, 30 Min.) @ H. Lamarr

Verglichen mit dem Level von 1V/m, welcher laut Mevissen und ihrem Team als krebserzeugend angesehen wird, muss dies als Verbrechen bezeichnet werden!

Für Gigaherz-Jakob sind sowieso alle, die nicht seiner Meinung sind, "Verbrecher" :yes:.

Die Justiz ist da pingeliger, sie differenziert zwischen "Verbrechen" und "Vergehen", die Trennlinie ist das Mindestmaß der Strafdrohung:

Während im allgemeinen Sprachgebrauch als „Verbrechen“ häufig untechnisch Straftaten jedweder Art bezeichnet werden und „Verbrecher“ dementsprechend nicht selten als Synonym für „Straftäter“ gebraucht wird, wird im juristischen Sprachgebrauch strikt zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Maßgeblich für die Unterscheidung ist gemäß § 12 Strafgesetzbuch (StGB) dabei das Mindestmaß der Strafdrohung beim jeweiligen Delikt: Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. Für sämtliche Straftaten gilt damit, dass sie entweder in die eine oder die andere Kategorie fallen – sog. Dichotomie der Straftaten (Heger Rn. 1). [...] (Quelle).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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