HUJs Irrtümer (15): Totale Ignoranz am Bundesgericht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 29.11.2024, 01:03 (vor 5 Tagen) @ H. Lamarr

Behauptung: Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024
Quelle: Totale Ignoranz am Bundesgericht
Jahr: 2024

Berichtigung: Jakobs haltlose Behauptungen stehen im Zusammenhang mit Folge 14 in diesem Strang. Die totale Ignoranz, die Jakob dem Bundesgericht andichtet, stellt sich als Meinungsäußerung des Ex-Elektrikers heraus, dem von der eigenen Meinung abweichende fundierte Meinungsäußerungen anderer zeitlebens ein Dorn im Auge waren.

Da sich Gigaherz-Jakob wieder einmal nicht durchringen konnte, einen Link auf den aktuellen Brennpunkt seiner Wut zu setzen, hole ich dies nach. Jakobs Wut ist nachvollziehbar, denn das Urteil ist der kategorische Schlussstrich zum Nachteil der sieben Jahre andauernden Verschleppungstaktik einer handvoll Mobilfunkgegner in der schweizerischen Außenwacht Hadlikon. Wem die Felle davonschwimmen, der darf auch wütend sein.

Jakobs Behauptung, auch das Urteil 1C_459/2023 zitiere den "falschen" Berenis-Sondernewsletter, wird durch die Wiederholung (siehe Folge 14) freilich nicht richtiger. Da Jakob seine Behauptung diesmal anders vorbringt, weicht auch meine Entgegnung ab (gegenüber Folge 14). Die im Urteil angegriffene Passage lautet diesmal:

[...] Dabei kam es [das Bundesgericht; Anm. Postingautor] unter Berücksichtigung des in der Newsletter-Sonderausgabe der BERENIS vom Januar 2021 besprochenen Berichts zum Ergebnis, es müsse angesichts der unzureichenden Datenlage und der methodischen Schwächen eines Teils der bisher durchgeführten Studien durch weitere Untersuchungen geklärt werden, ob durch Mobilfunkanlagen erzeugte elektromagnetische Felder Veränderungen des oxidativen Gleichgewichts von Zellen mit gesundheitlichen Auswirkungen für Menschen bewirken könnten (Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 5.5.1).

Jakob versucht in seinem Artikel zu beweisen, von unzureichender Datenlage und methodischen Schwächen stünde nichts im Berenis-Sondernewsletter vom Januar 2021, sondern im älteren Berenis-Newsletter vom Juli 2020. Als ob dies wichtig wäre! Doch seine Beweisführung ist nur oberflächlich betrachtet schlüssig, tatsächlich scheitert Jakob wieder einmal an seinem begrenzten Textverständnis.

Wer das Zitat oben aufmerksamer als Jakob liest, wird feststellen, das Gericht bezieht sich darin nicht auf den Berenis-Sondernewsletter vom Januar 2021, sondern auf den Bericht, der diesem Newsletter zugrunde liegt. Was das für ein Bericht ist, darüber gibt das Referenzurteil 1C_100/2021 Auskunft. Dort heißt es erhellend:

[...] Entsprechendes ergibt sich auch nicht aus dem von den Beschwerdeführenden ebenfalls genannten, im Auftrag des BAFU erstellten Bericht MEVISSEN/SCHÜRMANN (Gibt es Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch elektromagnetische Felder? - Eine Zusammenfassung neuerer relevanter Tier- und Zellstudien in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen, Mai 2021). Die Newsletter-Sonderausgabe der BERENIS vom Januar 2021 basiert auf diesem Bericht. Auf dessen Seite 31 wird abschliessend festgehalten, dass Hinweise auf eine Veränderung des oxidativen Gleichgewichts bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen gefunden worden seien, wobei diese durchaus auch im Bereich der Grenzwerte aufgetreten seien. Da einige Studien mit methodischen Unsicherheiten bzw. Schwächen behaftet seien und die Datenlage für einige Organsysteme wenig umfassend sei, seien weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen notwendig, um diese Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen (vgl. auch MEVISSEN/SCHÜRMANN, a.a.O., S. 4 f.). [...]

Da der Volltext des Berichts unentgeltlich aufgerufen werden kann, steht es jedem frei, an den angegebenen Seitenzahlen nach dem Rechten zu schauen. Das liest sich allerdings etwas einfacher als es ist, denn der Bericht liegt allein in englischer Sprache vor. Möglicherweise war dies der Grund, warum Jakob sich so alternativlos auf die beiden deutschsprachigen Berenis-Newsletter versteift hat.

Fazit

Jakob pickt an der völlig falschen Stelle nach Rosinen, nämlich in den besagten beiden Berenis-Newslettern. Davon aber redet das Bundesgericht gar nicht, sondern es beruft sich beim genauen Hinsehen auf den Originalbericht der Autoren Mevissen und Schürmann. Dort steht sinngemäß das, was Jakob als "haarsträubend" empfindet. Ironie des Schicksals: Ohne es zu erkennen giftet Jakob ausgerechnet gegen seine beiden Helden Mevissen und Schürmann, die ihn mit oxidativem Stress berauscht haben. Aber: Nicht das Bundesgericht liegt falsch, sondern der Angreifer Hans-Ulrich Jakob.

w.z.b.w.

Jakob plaudert von "schätzungsweise 20 in den letzten 24 Monaten am Bundesgericht verhandelten Beschwerden gegen Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendeanlagen", von denen wohl alle sich auf den Berenis-Sondernewsletter vom Januar 2021 berufen hätten. Eine Abfrage der Urteilsdatenbank des Bundesgerichts mit dem Suchwort "Berenis" ergab heute nicht 20, sondern 15 Treffer. Alle Treffer verweisen im Text auf das Referenzurteil 1C_100/2021, sodass jeder die Chance hat, den tatsächlichen Sachverhalt aus einer Kraft zu recherchieren und nicht auf Jakobs Irreführung angewiesen ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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