HUJs Irrtümer (2): Botschaft an den Nationalrat (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 21.09.2023, 12:33 (vor 260 Tagen) @ H. Lamarr

Behauptung: [...] Nach dem BERENIS-Sondernewsletter zu schliessen, sind sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung jetzt endgültig schwer revisionsbedürftig geworden. Daran vermag auch das neueste Bundesgerichtsurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 (Steffisburg), welches angeblich ein Leiturteil sein soll, nichts zu ändern.
In ihren Erwägungen Punkt 5.5.1 versuchen die 5 Bundesrichter den oxidativen Zellstress auf haarsträubende Art herunterzuspielen, indem aus einem BAFU-Bericht zitiert wird, aus den BERENIS-Studien zum oxidativen Stress, also zum beginnenden Krebs, lasse sich nicht ableiten, Zitat: ob damit auch langfristige oder gesundheitsschädliche Wirkungen für den Menschen verbunden seien. Ende Zitat
Aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich also nicht ableiten, ob das gesundheitsschädigend sei (!!) Hier sei nun schon die Frage erlaubt, ob die 5 Bundesrichter überhaupt wissen, wovon sie da reden? [...]

Quelle: 5G: Unsere Botschaft an den Nationalrat
Jahr: 2023

Berichtigung: Mit gewohnt unerträglicher Selbstgewissheit geht Ex-Elektriker Jakob davon aus, oxidativer Stress führe zu Krebs. Das Portal DocCheck für medizinische Fachberufe in Europa sieht dies anders. Dort ist zu lesen:

[...] Man vermutet, dass der oxidative Stress an der Entstehung von Krebs, Erkrankungen des Immunsystems und auch rheumatischen und neurodegenerativen Erkrankungen beteiligt ist.

Erwähnen sollte man aber auch, dass reaktive Sauerstoffspezies auch positive Eigenschaften für den Organismus besitzen, denn sie sind z.B. an der Abtötung von Mikroorganismen ("oxidative burst") beteiligt.

Es stellt sich die Frage, ob die Zufuhr von Antioxidantien unseren Körper gegen Arteriosklerose oder andere durch freie Radikale induzierte Krankheiten schützen kann. Aufgrund der zahlreichen kontroversen Ergebnisse klinischer Studien wird die Supplementation mit Antioxidantien heute nicht mehr generell empfohlen. Vielmehr sollte auf eine ausgewogene Ernährung mit täglichem Obst- und Gemüsekonsum geachtet werden.

Wie unklar der Sachverhalt aus medizinischer Sicht noch ist, zeigt eine Studie, die 2020 vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) vorgestellt wurde. Die Studie untersuchte mit unerwartetem Ergebnis, wie sich die Gabe von Antioxidantien, das sind die Gegenspieler von oxidativem Stress, auf das Wachstum eines malignen Melanoms auswirkte. Das DKFZ schreibt dazu:

Die Autoren folgern aus ihren Untersuchungen an Mäusen mit malignem Melanom, dass oxidativer Stress die Metastasierung einschränkt. Oxidativer Stress sorge dafür, dass zirkulierende Krebszellen nicht überleben und proliferieren könnten. Die Gabe von Antioxidantien reduziere den oxidativen Stress und ermögliche es metastasierenden Zellen zu überleben. Auf diese Weise könnten Antioxidantien ein Fortschreiten der Erkrankung beziehungsweise die Metastasierung fördern.

Da schau her, zu wenig oxidativer Stress könnte also die Ausbreitung von Krebs fördern.

Was nun, Herr Präsident?

Jakob verbreitet interessengelenkt Desinformation über einen Sachverhalt, den er als medizinischer Laie in keiner Weise durchdringt. Wie alle Populisten bedient er sich dazu ungeniert der groben Vereinfachung komplexer Zusammenhänge. Dass er mit seinem Blödsinn bei fragilen Personen gesundheitsschädliche irrationale Ängste wecken kann, kümmert ihn nicht. Substanzloses Geschwalle wie das von Jakob findet täglich an den Stammtischen der Republik statt und bedarf keiner Erörtung. Der Gigaherz-Präsident findet hier nur deshalb Erwähnung, weil er sein Geschwalle nicht in Wirtshäusern verbreitet, sondern ungefragt damit die große Kammer des Schweizer Parlaments belästigt. Doch selbst dies ist nicht verbrieft, denn allein Jakob behauptet, er habe den Nationalrat angeschrieben.

Anlass für die Belästigung des Nationalrats war Jakobs Mutmaßung, der Nationalrat der Schweiz werde sich am Dienstag, 12. September 2023 mit einer brenzligen Mobilfunkangelegenheit beschäftigen (Motion 20.3237). Doch auch diese Mutmaßung erwies sich als Irrtum. Die Motion stand zwar tatsächlich auf der Tagesordnung, wurde dann aber ohne Angaben von Gründen gestrichen. In den verdrillten Denkwelten des Gigaherz-Präsidenten könnte dies zu der verrückten Phantasie führen, seine Botschaft an den Nationalrat sei der Anlass für die Streichung gewesen :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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