Gigaherz: Die Irrtümer des Hans-U. Jakob (Allgemein)
H. Lamarr , München, Montag, 18.09.2023, 23:18 (vor 460 Tagen)
Wer viel arbeitet macht viele Fehler. Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob arbeitet sehr viel. Bislang wurden seine deftigsten Fehler (Irrtümer) hier im Forum mit separaten Postings dokumentiert. Das erschwert a) den Überblick und und lässt ihm b) kleinere Fehler durchgehen. Dieser Sammelstrang will das ändern. Schießt der Präsident kapitale Böcke, werden diese bevorzugt weiterhin mit separaten Postings gewürdigt. Schießt er hingegen Mäuse, Ratten oder Kaninchen, werden diese hier ausgestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Irrtümer, Jakob, Gigaherz, Elektrosensibilität, Mobilfunkgegner, Selbsthilfe, Trittbrett, Pseudo-Experte, Mobilfunkstrahlung, unbelehrbar, Gefahrenabwehr
HUJs Irrtümer (1): Kritik am Schweizer Nis-Monitoring 2022
H. Lamarr , München, Dienstag, 19.09.2023, 00:35 (vor 460 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: Die Staats-Wanderer waren im Auftrag des Bundesrates wieder unterwegs. Mit ihren Dosimetern im Rucksack, durchwanderten sie Stadtzentren, Vorstädte, Dörfer, Landwirtschafts- und Naturgebiete um den Beweis zu erbringen, dass der Bevölkerung von Seiten der 20’000 Mobilfunksendern auf Dächern oder freistehenden Masten keinerlei Gefahr droht.
Quelle: Der 2. Jahresbericht zum Staats-Monitoring
Jahr: 2023
Berichtigung: Jakob unterschätzt die Anzahl der Mobilfunksender in der Schweiz erheblich, denn er verwechselt "Mobilfunksender" mit den "Standorten von Mobilfunksendern". Die genaue Anzahl der Mobilfunksender ist nicht bekannt, doch schon eine grobe Abschätzung macht Jakobs Irrtum deutlich.
Zunächst einmal ersetze ich den schwammigen Begriff Mobilfunksender gegen Funkzelle, denn das ist streng genommen das, was die Bevölkerung konkret betrifft und womit Jakob irrationale Ängste in der Bevölkerung befeuern möchte. Unter einem Mobilfunksender lässt sich hingegen alles mögliche verstehen, z.B. nur die HF-Endstufen für die einzelnen Frequenzbänder oder aber grob vereinfacht die gesamte Sendetechnik eines Standorts.
Üblicherweise tragen die Funkmasten eines Mobilfunknetzbetreibers zur Rundumversorgung drei Antennen mit je 120° Flächenabdeckung. Ein solcher Mobilfunkstandort ergibt dann drei Funkzellen. Teilen sich die drei Mobilfunknetzbetreiber der Schweiz einen Standort (Site Sharing), was in der Schweiz üblich ist, erzeugt ein Standort bereits neun Funkzellen, gespeist von neun Mobilfunksendern, die z.B. am Fuß des Antennenträgers in einem Container untergebracht sind. Die Anzahl der Standorte bestimmt somit maßgebend die Anzahl der Funkzellen.
Für 2023 liegen noch keine Daten vor, doch 2022 gab es in der Schweiz rd. 21'300 Standorte für Mobilfunksendeanlagen. Erstmals waren es weniger als im Jahr zuvor (23'221)! Mit der obigen Herleitung von neun Funkzellen pro Standort ergibt dies für 2022 einen Bestand von 191'700 Funkzellen in dem Alpenstaat.
Einschränkungen: Die Abschätzung überschätzt die tatsächliche Anzahl der Funkzellen moderat, da nicht jeder Standort von allen drei Mobilfunknetzbetreibern genutzt wird. Andererseits unterschätzt sie die tatsächliche Anzahl der Funkzellen erheblich, da sie für nur ein einziges Funknetz gilt, in der Schweiz bis auf weiteres jedoch drei öffentliche Mobilfunknetze in Betrieb sind (UMTS, LTE und 5G). Streng genommen müssten die 191'700 Funkzellen demnach verdreifacht werden auf 575'100, was jedoch weitere Unwägbarkeiten mit sich bringt (unterschiedlich fortgeschrittener Netzausbau der drei Betreiber) und außerdem Definitionssache wäre, da sich die Funkzellen der unterschiedlichen Funknetze gegenseitig überdecken.
Bleiben wir also bei den 191'700 Funkzellen, zumal schon diese die von Jakob genannte Anzahl ad absurdum führen.
[Admin: Titel geändert am 19.09.2023, 23:02 Uhr]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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HUJs Irrtümer (1): Kritik am Schweizer Nis-Monitoring 2022
e=mc2, Dienstag, 19.09.2023, 10:08 (vor 460 Tagen) @ H. Lamarr
Schießt er hingegen Mäuse, Ratten oder Kaninchen, werden diese hier ausgestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Bericht zum "Staats-Monitoring" hat HUJ eine Reihe von Kaninchen losgelassen.
1. Bei den Wohnungsmessungen verkauft er Peak-Werte als RMS. Statt Tabelle 37 hätte er Tabelle 36 konsultieren sollen. Dort sieht man, dass die mittleren Immissionen in Wohnungen in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen im Bereich von 0.2 V/m liegen und nicht 1.2 V/m wie HUJ behauptet. Geschenkt ist seine Behauptung, dass die Wohnungsmessungen wegen seiner Intervention gemacht wurden. Diese Messungen waren schon im 1. Monitoringsbericht angekündigt.
2. Seine simple Regel, dass sich das elektrische Feld pro Stockwerk verdoppelt entbehrt jeglicher Grundlage. Natürlich nehmen die Immissionen in dicht bebauten Gebieten mit Makroantennen tendenziell zu. Die Zunahme ist aber im Durchschnitt deutlich geringer. Daten dazu gibt es in Tabelle 38 im Stichprobenkonzept zum NIS-Monitoring.
3. Nicht korrekt ist auch die Beschreibung des Anlagegrenzwertes. Der Anlagegrenzwert hat nichts mit gesundheitlichen Effekten zu tun sondern reflektiert einfach das Umweltschutzgesetz der Schweiz: Immissionen, welche potentiell schädlich oder lästig sind, sollen vorsorglich so weit begrenzt werden wie technisch, betrieblich und ökonomisch machbar.
4. Quatsch ist seine Aussage, dass Signalspitzen <50ms beim Monitoring nicht erfasst wurden. Im Bericht steht, dass pro Frequenzband jeweils 50ms gemessen wird und innerhalb dieses Messintervals jeweils der Effektivwert (RMS) und der kurzzeitige Peak-Wert (Maximum) erfasst wurde.
Die Geschichte hat uns gelehrt, werden zu viele Kaninchen zur falschen Zeit am falschen Ort losgelassen, kommt es zur Plage. Das Universum von HUJ ist vom Rest der Welt etwa so weit abgekoppelt wie Australien von den anderen Kontinenten. Insofern ist vorhersehbar, dass sich auch diese Kaninchen im HUJ-Universum bestens verbreiten werden. Fressfeinde kennen sie dort ja nicht.
[Admin: Titel geändert am 19.09.2023, 23:02 Uhr]
HUJs Irrtümer (1): Kritik am Schweizer Nis-Monitoring 2022
H. Lamarr , München, Dienstag, 19.09.2023, 23:02 (vor 459 Tagen) @ e=mc2
Im Bericht zum "Staats-Monitoring" hat HUJ eine Reihe von Kaninchen losgelassen.
Ebenda habe auch ich noch ein weiteres Karnickel gefunden, das dem wildernden Gigaherz-Präsidenten zum Opfer gefallen ist. Zu den Immissionsgrenzwerten lässt der Präsident seine Anhänger wissen:
[...] Jetzt wissen wir auch weshalb sich die Schlitzohren vom BAFU in der Pressemitteilung stets darauf berufen, die Immissionsgrenzwerte seien bestens eingehalten. Denn bei Immissionsgrenzwerten handelt es sich um reine Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen, welche das Ansteigen der Temperatur von Organen des Menschen innerhalb von 6 Minuten um 1°C verhindern sollen. [...]
Auch das ist mir neu, dass die Immissionsgrenzwerte die Sicherheitsabstände zu Sendeantennen sein sollen . Plausibilitätstest: Wenn es so wäre, müssten die Immissionsgrenzwerte die Einheit Meter haben. Haben sie bekanntlich aber nicht.
Ich fürchte, HUJ ist trotz jahrzehntelanger Beschäftigung mit dem Thema noch immer der irrigen Ansicht, die Kerntemperatur eines Menschen stiege um 1 °C an, wird dieser Mensch sechs Minuten lang einer Ganzkörperbefeldung mit dem Immissionsgrenzwert ausgesetzt.
Doch das ist Mumpitz. Gemäß Icnirp, dem Erfinder der Immissionsgrenzwerte, verhält es sich ganz anders, seit 2011 nachzulesen hier.
[Admin: Titel geändert am 19.09.2023, 23:02 Uhr]
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Berichtigung zur Anzahl der Funkzellen
Gustav, Dienstag, 19.09.2023, 15:10 (vor 460 Tagen) @ H. Lamarr
Zunächst einmal ersetze ich den schwammigen Begriff Mobilfunksender gegen Funkzelle, denn das ist streng genommen das, was die Bevölkerung konkret betrifft und womit Jakob irrationale Ängste in der Bevölkerung befeuern möchte. Unter einem Mobilfunksender lässt sich hingegen alles mögliche verstehen, z.B. nur die HF-Endstufen für die einzelnen Frequenzbänder oder aber grob vereinfacht die gesamte Sendetechnik eines Standorts.
Üblicherweise tragen die Funkmasten eines Mobilfunknetzbetreibers zur Rundumversorgung drei Antennen mit je 120° Flächenabdeckung. Ein solcher Mobilfunkstandort ergibt dann drei Funkzellen. Teilen sich die drei Mobilfunknetzbetreiber der Schweiz einen Standort (Site Sharing), was in der Schweiz üblich ist, erzeugt ein Standort bereits neun Funkzellen, gespeist von neun Mobilfunksendern, die z.B. am Fuß des Antennenträgers in einem Container untergebracht sind. Die Anzahl der Standorte bestimmt somit maßgebend die Anzahl der Funkzellen.
Stimmt nicht ganz. Zur Zeit von GSM war diese Aussage noch richtig, bei UMTS, LTE und NR (5G) sieht es anders aus. Bei diesen Systemen bildet jeder Träger (d.h. jede Frequenz) eine eigene Funkzelle mit Cell-Id, Pilotsignal, Handover-Beziehungen und allem was sonst noch dazu gehört. Die Sendeleistungen dieser Zellen müssen für die Elektrosmog Belastung notabene zusammen addiert werden.
Wie viele Zellen gibt es nun in der Schweiz?
Ich weiss nur wie viele Zellen es bei dem Mobilfunknetzbetreiber sind, für den ich arbeite. Wenn ich nun die Marktanteile von SALT, Sunrise und Swisscom nehme und entsprechend hochrechne, dann komme ich auf ca. 250'000 Funkzellen.
[Admin: Titel geändert am 19.09.2023, 22:58 Uhr]
Berichtigung zur Anzahl der Funkzellen
H. Lamarr , München, Dienstag, 19.09.2023, 22:21 (vor 459 Tagen) @ Gustav
Üblicherweise tragen die Funkmasten eines Mobilfunknetzbetreibers zur Rundumversorgung drei Antennen mit je 120° Flächenabdeckung. Ein solcher Mobilfunkstandort ergibt dann drei Funkzellen. Teilen sich die drei Mobilfunknetzbetreiber der Schweiz einen Standort (Site Sharing), was in der Schweiz üblich ist, erzeugt ein Standort bereits neun Funkzellen, gespeist von neun Mobilfunksendern, die z.B. am Fuß des Antennenträgers in einem Container untergebracht sind. Die Anzahl der Standorte bestimmt somit maßgebend die Anzahl der Funkzellen.
Stimmt nicht ganz. Zur Zeit von GSM war diese Aussage noch richtig, bei UMTS, LTE und NR (5G) sieht es anders aus. Bei diesen Systemen bildet jeder Träger (d.h. jede Frequenz) eine eigene Funkzelle mit Cell-Id, Pilotsignal, Handover-Beziehungen und allem was sonst noch dazu gehört. Die Sendeleistungen dieser Zellen müssen für die Elektrosmog Belastung notabene zusammen addiert werden.
Oups, das war mir so nicht bekannt. Danke für die Berichtigung, ich lerne gerne dazu.
Woran erkenne ich denn, wie viele Träger z.B. das LTE-Funksystem an einem Standort verwendet? Lässt sich dies dem Standortdatenblatt entnehmen (in diesem Exemplar habe ich allerdings nichts Passendes gefunden) oder gibt es andere Möglichkeiten für Außenstehende, die Anzahl der verwendeten Trägerfrequenzen in Erfahrung zu bringen?
Bislang ging ich davon aus, pro Träger sei auch eine Sektorantenne erforderlich und die Anzahl der Antennen (Singleband) an einem Antennenträger sei mit der Anzahl der Träger identisch. Wenn das bei modernen Funksystemen nicht mehr gilt, wie isses dann? Sollten Sie einen Link zur Hand haben, wo das erklärt wird, bitte her damit .
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Berichtigung zur Anzahl der Funkzellen
Gustav, Mittwoch, 20.09.2023, 21:54 (vor 458 Tagen) @ H. Lamarr
Das wird kompliziert. Bei UMTS ist die Bandbreite fix bei 5 MHZ, es kann also durchaus sein, dass z.B. 2 x 5MHz UMTS in einem Band verwendet wird. Bei LTE und NR kann die Bandbreite gewählt werden (bei LTE in den meisten Bändern 1.4, 3, 5, 10, 15 oder 20 MHz), d.h. dort würde man aus Effizienzgründen in der gleichen Situation eher nur einen Träger mit 10MHz bauen.
Den Antennen sieht man es auch nicht unbedingt an, ob sie nur ein Band oder 700, 800, 900, 1400, 1800, 2100, 2600 in welcher Kombination auch immer können. Es hilft nicht einmal die Kabel zu zählen da dank MIMO mehrere Sende- und Empfangsantennen im Gehäuse sein können.
https://en.wikipedia.org/wiki/LTE_frequency_bands
https://en.wikipedia.org/wiki/5G_NR_frequency_bands
Am ehesten hilft vielleicht eine Network Monitor App auf dem Handy. Dafür muss man aber vor Ort sein.
HUJs Irrtümer (2): Botschaft an den Nationalrat
H. Lamarr , München, Donnerstag, 21.09.2023, 12:33 (vor 458 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: [...] Nach dem BERENIS-Sondernewsletter zu schliessen, sind sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung jetzt endgültig schwer revisionsbedürftig geworden. Daran vermag auch das neueste Bundesgerichtsurteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 (Steffisburg), welches angeblich ein Leiturteil sein soll, nichts zu ändern.
In ihren Erwägungen Punkt 5.5.1 versuchen die 5 Bundesrichter den oxidativen Zellstress auf haarsträubende Art herunterzuspielen, indem aus einem BAFU-Bericht zitiert wird, aus den BERENIS-Studien zum oxidativen Stress, also zum beginnenden Krebs, lasse sich nicht ableiten, Zitat: ob damit auch langfristige oder gesundheitsschädliche Wirkungen für den Menschen verbunden seien. Ende Zitat
Aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich also nicht ableiten, ob das gesundheitsschädigend sei (!!) Hier sei nun schon die Frage erlaubt, ob die 5 Bundesrichter überhaupt wissen, wovon sie da reden? [...]
Quelle: 5G: Unsere Botschaft an den Nationalrat
Jahr: 2023
Berichtigung: Mit gewohnt unerträglicher Selbstgewissheit geht Ex-Elektriker Jakob davon aus, oxidativer Stress führe zu Krebs. Das Portal DocCheck für medizinische Fachberufe in Europa sieht dies anders. Dort ist zu lesen:
[...] Man vermutet, dass der oxidative Stress an der Entstehung von Krebs, Erkrankungen des Immunsystems und auch rheumatischen und neurodegenerativen Erkrankungen beteiligt ist.
Erwähnen sollte man aber auch, dass reaktive Sauerstoffspezies auch positive Eigenschaften für den Organismus besitzen, denn sie sind z.B. an der Abtötung von Mikroorganismen ("oxidative burst") beteiligt.
Es stellt sich die Frage, ob die Zufuhr von Antioxidantien unseren Körper gegen Arteriosklerose oder andere durch freie Radikale induzierte Krankheiten schützen kann. Aufgrund der zahlreichen kontroversen Ergebnisse klinischer Studien wird die Supplementation mit Antioxidantien heute nicht mehr generell empfohlen. Vielmehr sollte auf eine ausgewogene Ernährung mit täglichem Obst- und Gemüsekonsum geachtet werden.
Wie unklar der Sachverhalt aus medizinischer Sicht noch ist, zeigt eine Studie, die 2020 vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) vorgestellt wurde. Die Studie untersuchte mit unerwartetem Ergebnis, wie sich die Gabe von Antioxidantien, das sind die Gegenspieler von oxidativem Stress, auf das Wachstum eines malignen Melanoms auswirkte. Das DKFZ schreibt dazu:
Die Autoren folgern aus ihren Untersuchungen an Mäusen mit malignem Melanom, dass oxidativer Stress die Metastasierung einschränkt. Oxidativer Stress sorge dafür, dass zirkulierende Krebszellen nicht überleben und proliferieren könnten. Die Gabe von Antioxidantien reduziere den oxidativen Stress und ermögliche es metastasierenden Zellen zu überleben. Auf diese Weise könnten Antioxidantien ein Fortschreiten der Erkrankung beziehungsweise die Metastasierung fördern.
Da schau her, zu wenig oxidativer Stress könnte also die Ausbreitung von Krebs fördern.
Was nun, Herr Präsident?
Jakob verbreitet interessengelenkt Desinformation über einen Sachverhalt, den er als medizinischer Laie in keiner Weise durchdringt. Wie alle Populisten bedient er sich dazu ungeniert der groben Vereinfachung komplexer Zusammenhänge. Dass er mit seinem Blödsinn bei fragilen Personen gesundheitsschädliche irrationale Ängste wecken kann, kümmert ihn nicht. Substanzloses Geschwalle wie das von Jakob findet täglich an den Stammtischen der Republik statt und bedarf keiner Erörtung. Der Gigaherz-Präsident findet hier nur deshalb Erwähnung, weil er sein Geschwalle nicht in Wirtshäusern verbreitet, sondern ungefragt damit die große Kammer des Schweizer Parlaments belästigt. Doch selbst dies ist nicht verbrieft, denn allein Jakob behauptet, er habe den Nationalrat angeschrieben.
Anlass für die Belästigung des Nationalrats war Jakobs Mutmaßung, der Nationalrat der Schweiz werde sich am Dienstag, 12. September 2023 mit einer brenzligen Mobilfunkangelegenheit beschäftigen (Motion 20.3237). Doch auch diese Mutmaßung erwies sich als Irrtum. Die Motion stand zwar tatsächlich auf der Tagesordnung, wurde dann aber ohne Angaben von Gründen gestrichen. In den verdrillten Denkwelten des Gigaherz-Präsidenten könnte dies zu der verrückten Phantasie führen, seine Botschaft an den Nationalrat sei der Anlass für die Streichung gewesen .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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HUJs Irrtümer (2): Botschaft an den Nationalrat
e=mc2, Donnerstag, 21.09.2023, 21:38 (vor 457 Tagen) @ H. Lamarr
In den verdrillten Denkwelten des Gigaherz-Präsidenten könnte dies zu der verrückten Phantasie führen, seine Botschaft an den Nationalrat sei der Anlass für die Streichung gewesen .
Falls dem so ist, wäre er heute eines besseren belehrt worden. Der Antrag wurde deutlich mit 121 zu 43 Stimmen angenommen. Interessant die Aussage von Bundesrat Rösti, dass die Umsetzungsrichtlinien angepasst werden sollen.
HUJs Irrtümer (2): Vergebliche Botschaft an den Nationalrat
H. Lamarr , München, Donnerstag, 21.09.2023, 23:29 (vor 457 Tagen) @ e=mc2
In den verdrillten Denkwelten des Gigaherz-Präsidenten könnte dies zu der verrückten Phantasie führen, seine Botschaft an den Nationalrat sei der Anlass für die Streichung gewesen .
Falls dem so ist, wäre er heute eines besseren belehrt worden. Der Antrag wurde deutlich mit 121 zu 43 Stimmen angenommen. Interessant die Aussage von Bundesrat Rösti, dass die Umsetzungsrichtlinien angepasst werden sollen.
Dieses deutliche Votum ist ein Erdrutschsieg für den Antragsteller Christian Wasserfallen. War es Jakobs unsägliche Botschaft an den Nationalrat, die zu dieser Demütigung des Gigaherz-Präsidenten geführt hat? Wir werden es wohl nie erfahren. Wahrscheinlicher ist das deutliche Votum auf die vom Ständerat geänderte Abstimmungsvorlage zurückzuführen.
Mir ist allerdings nicht klar, wie sich der Entscheid auf den Mobilfunkausbau in der Schweiz auswirken wird, wenn die Anlagegrenzwerte bleiben wie sie sind und die Funkimmission der Bevölkerung nicht zunehmen darf. Auf eine entsprechende Frage von Michael Töngi antwortete Bundesrat Rösti aus meiner Sicht ziemlich geheimnisvoll:
Gewisse Berechnungsempfehlungen für die Prüfung, ob die Anlagegrenzwerte eingehalten worden sind, datieren aus der Anfangsphase der Mobilfunkversorgung. Damals war man vorsichtig und hat gewisse Reserven eingebaut. Nun hat man zwanzig Jahre Vollzugserfahrung. Dabei hat man festgestellt, dass bei der Beurteilung die tatsächliche Belastung überschätzt wird. Aufgrund dieser Erfahrung könnten und würden wir nun die Berechnungsmethoden anpassen, damit sie der Realität besser entsprechen.
Es gibt also keine Gesetzesvorlage in diesem Sinne, aber wir würden die technischen Parameter so anpassen, dass wir mit dem Bau vorwärtskommen, ohne die Grenzwerte zu übersteigen oder die Belastung zu erhöhen.
Gigaherz-Jakob hatte sich wirklich große Mühe gegeben mit mehreren polemischen Beiträgen gegen die Motion 20.3237 das zu verhindern, was auch immer jetzt kommen wird:
25. Mai 2023: 5G: Wasserfallens Wasserfall rauscht wieder
09. Juni 2023: 5G: Wasserfallen zum Dritten
13. Juni 2023: 5G: Strahlungsgrenzwerte bleiben wie sie sind. Zu diesem Zeitpunkt orakelte Jakob noch, der Nationalrat werde sich erst in voraussichtlich zwei Jahren mit der Motion befassen. Noch'n Irrtum, schon nach rd. 13 Wochen war es heute am 21. September 2023 soweit und Jakobs "Botschaft an den Nationalrat" vom 7. September 2023 erwies sich möglicherweise als nützlicher Tropfen für Wasserfallens Erdrutschsieg.
Nicht allein Gigaherz muss jetzt auf Halbmast flaggen. Auch der Verein "Schutz vor Strahlungen", das sind die mit der funkenden Uhrmacherin als Präsidentin, empfahl noch am 19. Mai 2023 wortreich die Ablehnung der Motion durch den Ständerat und steht jetzt ebenfalls als Verlierer da.
Die heutige Entscheidung des Nationalrats erfüllt mich mit Genugtuung. Nicht allein wegen der Ohrfeigen für die Anti-Mobilfunk-Vereine der Schweiz, sondern auch, weil die Schweizer Politik endlich einmal den irreführenden Einflüsterungen organisierter Mobilfunkgegner deutlich die Zähne zeigte. Abraham Lincoln (1809 - 1865) soll dies sinngemäß so prophezeit haben: "Man kann alle Menschen eine Zeit lang täuschen und man kann einige Menschen die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht alle die ganze Zeit täuschen." Mich entbindet der heutige Nationalratentscheid jedenfalls von der lästigen Aufgabe, Jakobs "Botschaft" an die Politiker weiter zu zerpflücken, denn dort steckt noch viel mehr Desinformation drin, als im Startposting dieses Teilstrangs angesprochen wurde.
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HUJs Irrtümer (2.1): 880'000 Menschen leiden unter Elektrosmog
H. Lamarr , München, Samstag, 30.09.2023, 22:57 (vor 448 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: [...] In der Schweiz leiden nach Ansicht des Bundesamtes für Umwelt bereits 10% der Bevölkerung, das sind 880’000 Menschen an gesundheitlichen Folgen der zur Zeit herrschenden Funkstrahlung. Es reicht jetzt! [...]
Quelle: 5G: Unsere Botschaft an den Nationalrat
Jahr: 2023
Berichtigung: Der Gigaherz-Präsident verbreitete seine Behauptung mehrfach, z.B. am 29. Juli 2023, bislang stets ohne einen Beleg. Die Betroffenen sind mal "Menschen", mal "Wähler/Innen". Wahl- und stimmberechtigt sind in der Schweiz weder Babys noch Kleinkinder oder Kinder, sondern Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Berufs-Desinformanten wie den Gigaherz-Präsidenten wäre es mMn eine gerechte Strafe, würde ihnen das Wahlrecht auf Lebenszeit entzogen.
In seiner "Botschaft an den Nationalrat" verlinkt Jakob erstmals auf die Quelle seiner Behauptung. Diese ist das 6-seitige Protokoll eines Treffens von Bafu-Repräsentanten mit Vertretern von selbsternannten "Schutzorganisationen" am 31. März 2022. Verfasst wurde das Protokoll von dem Bundesamt. Die Originalaussage des Bafu lautet dort völlig anders als das, was Jakob dem Bafu in den Mund legt:
Der Anteil elektrosensibler Personen liegt je nach Studie zwischen 5 und 10 Prozent, Handlungsbedarf ist vorhanden. Die umweltmedizinische NIS-Beratungsstelle wird aufgebaut und sollte Anfang 2023 bereitstehen. Das Hauptziel der Beratungsstelle ist eine Unterstützung für elektrosensible Patientinnen und Patienten und eine Verbesserung deren medizinischer Versorgung. [...]
Der Äußerung des Amtes ist eine Frage der "Schutzorganisationen" vorausgegangen, die mit einer völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung beginnt: Die Anzahl der Elektrosensiblen in der Bevölkerung nimmt bekanntlich stetig zu (>10%). Was unternimmt das BAFU [...], um eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern?
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HUJs Irrtümer (2.1.1): Jakobs Selbstradikalisierung in Zahlen
H. Lamarr , München, Montag, 25.12.2023, 14:47 (vor 363 Tagen) @ H. Lamarr
Am 8. September 2023 behauptete Gigaherz-Jakob:
[...] In der Schweiz leiden nach Ansicht des Bundesamtes für Umwelt bereits 10% der Bevölkerung, das sind 880’000 Menschen an gesundheitlichen Folgen der zur Zeit herrschenden Funkstrahlung. Es reicht jetzt! [...]
Rund vier Monate später behauptete er in seiner Weihnachtsansprache 2023 ganz ungeniert:
[...] Unterdessen ist die Zahl von Menschen, die in unserem Land gesundheitlich unter diesen Zuständen leiden, gemäss Angaben des Bundesamtes für Umwelt, auf 10% oder 900’000 angestiegen. [...]
In seiner Weihnachtsansprache 2022 war er noch bescheidener und behauptete:
[...] Das BAFU bestätigt, dass man unterdessen mit 5-10% der Bevölkerung rechne, die mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Folge von nichtionisierender Strahlung leben müssen. Das wären dann allein in der Schweiz 400’000 bis 800’000 Menschen. Infolge der Dunkelziffer wohl eher 800’000! [...]
Innerhalb nur eines Jahres schraubt der Gigaherz-Präsident die angebliche Höchstzahl Elektrosmog-Betroffener in der Schweiz ganz beiläufig um 100'000 nach oben, ohne das sich an der Berechnungsbasis irgendetwas geändert hätte!
Und stets versucht Jakob wider besseren Wissens den Eindruck zu erwecken, bei seinen Zahlen handle es sich um amtliche Angaben des Schweizer Bundesamtes für Umwelt (Bafu), was ihm bereits im September 2023 als Lüge nachgewiesen wurde.
War Jakob zu Weihnachten 2023 noch halbwegs ehrlich und erwähnte die große Spanne der Umfragezahlen beginnend bei angeblich 400'000 Betroffenen, ist er ein Jahr später von allen Skrupeln befreit und tischt seinen Anhängern zu Weihnachten durch und durch verlogen 900'000 Betroffene auf.
Umfrageergebnissen sind immer fehlerbehaftet und es gibt zahllose Beispiele von Umfragen, deren Ergebnisse an der Realität zerschellt sind. Ein Beispiel wäre der Brexit. Vor dem Brexit-Referendum im Jahr 2016 sagten viele Umfragen voraus, dass Großbritannien in der Europäischen Union bleiben würde. Ein anderes Beispiel sind die US-Präsidentschaftswahlen 2016: Vor der Wahl wurde allgemein erwartet, dass Hillary Clinton (und nicht Donald Trump) die Wahl gewinnen würde, basierend auf zahlreichen Umfragen und Prognosemodellen. Und 2021 bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt sagten Umfragen voraus, die AfD würde stärkste Kraft werden. Tatsächlich gewann die CDU mit deutlichem Abstand.
Von spontanen Meinungsumschwüngen abgesehen können auch systematische Fehler Umfrageprognosen pulverisieren. Die KI der Suchmaschine Bing nannte mir zwei häufige solcher Fehler:
Fehler bei der Festlegung der Grundgesamtheit: Ein Beispiel hierfür sind Hersteller von Verbrauchsgütern, die ihre Umfragen oft bei Frauen durchführen, da sie davon ausgehen, dass Frauen die Kaufentscheidungen für den Haushalt treffen und auch die Besorgungen tätigen. In diesem Fall wird die Grundgesamtheit falsch bestimmt, da auch andere Haushaltsmitglieder sich um den Einkauf der Verbrauchsgüter kümmern.
Fehler durch falsche Datenbasis: Ein systematischer Stichprobenfehler tritt auf, wenn die Datenbasis, aus der die Stichprobe gezogen wird, nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit ist. Ein Beispiel hierfür ist eine Umfrage zur Erforschung der Vorlieben der erwachsenen Durchschnittsbevölkerung in puncto Unterhaltung, bei der das Sample zu 70 Prozent aus Frauen besteht, weil eine Datenbank genutzt wurde, in der Frauen überrepräsentiert sind.
Diese Beispiele zeigen, dass Fehler in der Methodik von Umfragen zu erheblichen Verzerrungen und somit zu falschen Prognosen führen können. Es ist daher wichtig, bei der Interpretation von Umfrageergebnissen immer die Methodik und die möglichen Fehlerquellen zu berücksichtigen.
Auf Panikmache versessene Mobilfunkgegner wie Jakob ficht dies nicht an, sie verwursten alles, was ihnen Absichten dienlich ist und ignorieren alles, was diesen abträglich ist. Ein typisches Beispiel dafür sind die von organisierten Mobilfunkgegnern verbreiteten phantastisch hohen Zahlen "Elektrosensibler", die hier im Forum wiederholt als irreführend identifiziert werden konnten, z.B. in dem Strang Klaus Buchner über Kellerschläfer und Weggezogene. Nicht alle organisierten Mobilfunkgegner lügen wie gedruckt, die weit überwiegende Mehrzahl glaubt und verbreitet jedoch gedankenlos die Lügen und Verdrehungen, die ihnen pausenlos von den wenigen Meinungsmachern der Szene injiziert werden.
Historische Analogie: Die Einkesselung der 6. deutschen Armee in Stalingrad erfolgte am 23. November 1942, als die sowjetischen Zangenarme bei Kalatsch am Don zusammentrafen. Zuvor, am 8. November 1942, hielt Hitler im Münchener Löwenbräukeller eine Rede, die man sich auf YouTube in erstaunlich guter Wiedergabequalität anhören und seine optimistischen Prognosen mit der allseits bekannten Realität vergleichen kann ...
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HUJs Irrtümer (2.1.2): Jakobs Selbstradikalisierung in Zahlen
H. Lamarr , München, Mittwoch, 27.12.2023, 13:36 (vor 361 Tagen) @ H. Lamarr
In seiner Weihnachtsansprache 2022 war er noch bescheidener und behauptete:
[...] Das BAFU bestätigt, dass man unterdessen mit 5-10% der Bevölkerung rechne, die mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Folge von nichtionisierender Strahlung leben müssen. Das wären dann allein in der Schweiz 400’000 bis 800’000 Menschen. Infolge der Dunkelziffer wohl eher 800’000! [...]
Folgt man Zahlenjongleur Jakob tiefer in die Vergangenheit, finden sich weitere Spielbälle des Ex-Elektrikers. Im Dezember 2004 z.B. fantasierte er noch von 150'000 "Elektrosensiblen" in der Schweiz. Vier Jahre später, im November 2008 hatte er das schon wieder vergessen und sprach vage von nur noch "über 100'000 Menschen". Was braucht es noch an Belegen, um Jakobs Zahlenspielereien als Sumpfblasen eines Berufsdesinformanten zu identifizieren?
Da "Elektrosensibilität" nirgendwo auf der Welt eine anerkannte Krankheit ist, gibt es keine Statistiken der Fallzahlen. Deshalb kennt kein Mensch die tatsächlichen Fallzahlen, es gibt nur Schätzungen, die auf Umfragen oder Beobachtungen beruhen. Organisierte Mobilfunkgegner greifen sich aus Umfragen stets die Maximalwerte heraus, kümmern sich nicht um die genaue Fragestellung, schon gar nicht um die Qualität der Umfrage, und zaubern aus genannten Prozentwerten anhand der Bevölkerung eines Landes absolute Zahlenwerte, die vom Neugeboren bis zum Greis sämtliche Personen umfassen. Auf diese dilettantische Weise kommen sie zu sehr großen Zahlen. Meinen Beobachtungen zufolge gibt es in der Schweiz jedoch keine 100 "Elektrosensiblen", die ihre Lebensgewohnheiten aufgrund ihrer Funkwellenphobie merklich verändert haben und z.B. ein ausgeprägtes Vermeidungsverhalten zeigen. Alle übrigen sind Gelegenheitselektrosensible, die warme Ohren, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und andere Allerweltsbeschwerden unqualifizierter Medienberichte wegen willkürlich mit der Einwirkung von Funk in Verbindung bringen (ebenso gut könnten sie Wasseradern, Erdstrahlen oder neuerdings "das System" dafür verantwortlich machen), jedoch ohne ihre lieb gewordenen Lebensgewohnheiten zu ändern. Unqualifizierte Berichte über Elektrosmogphobiker in den Boulevardmedien sind aus meiner Sicht auch die Ursache dafür, dass sich über die Jahre hinweg in Umfragen allmählich mehr Menschen selbst für "elektrosensibel" halten, wenn sie nach Erklärungen für unspezifische Symptome forschen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (3): Schlafuntersuchung von Heidi Danker-Hopfe
H. Lamarr , München, Sonntag, 08.10.2023, 00:18 (vor 441 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: Ja, ja, das Deutsche Mobilfunkforschungsproramm von 2008, finanziert vom Bundes-Umweltministerium und dem Bundesamt für Strahlenschutz. Eng liiert mit der ICNIRP an der selben Postadresse.
Die Forschungskonzepte, bestanden aus heutiger Sicht gesehen aus lauter hinterlistigen Musterbeispielen für die Verhöhnung und Lächerlichmachung von elektrosensiblen Menschen.
Besonders aufgefallen ist damals die Wissenschaftlerin mit dem Vornamen Heidi. Deren damalige Arbeiten standen offenbar unter dem Motto: «Heidi kann gebrauchen was es gelernt hat»
2 Beispiele: Um Schlafstörungen zu ermitteln, wurden Dörfer mit fahrbaren Mobilfunk-Sendeanlagen beschickt, deren Reichweite praktisch Null war, weil die Sendeantennen tiefer lagen als die ersten Nachbarhäuser oder die benachbarten Gelände-Erhebungen. [...]
Quelle: Beitrag von Gigaherz-Präsident Jakob in seinem Forum
Jahr: 2023
Berichtigung: Heidi Danker-Hopfe von der Charité, Universitätsmedizin Berlin, gehört weltweit zu den am besten informierten Forschenden in der Frage, welche Auswirkungen HF-EMF-Befeldungen auf den Schlaf von Menschen haben. Gemeinsam mit ihrem Kollegen Hans Dorn untersuchte sie z.B. die Schlafqualität von Anwohnern einer Mobilfunk-Basisstation. Der 2008 vorgelegte Abschlussbericht (PDF, 252 Seiten, deutsch) straft Jakobs Behauptung Lügen. Das kann jeder selbst mühelos beurteilen, ohne sich durch den umfangreichen Bericht kämpfen zu müssen, denn ab Seite 96 zeigen Fotos die Positionierung der mobilen Test-Basisstation, mit der in zehn Funklöchern, verteilt in ganz Deutschland, die ortsansässigen Bewohner versuchsweise GSM900/1800-Funkfeldern ausgesetzt waren (Exposition und Scheinexposition). Die zehn Fotos widerlegen Jakobs Behauptung zweifelsfrei. Wer's nicht glauben mag, mit Google Maps/Earth lassen sich die Orte des Geschehens genauer betrachten.
Richtig ist, die Probanden wurden von der Basisstation nicht übermäßig stark befeldet, sondern in einem Ausmaß, das seinerzeit für den Großteil der Bevölkerung zutraf. Eine Statistik der damaligen Exposition in Deutschland habe ich nicht zur Hand, vor Einführung von 5G waren im Nachbarland Frankreich jedoch etwa 50 Prozent der Bevölkerung einer Mobilfunkimmission von maximal 1 V/m ausgesetzt (2G+3G+4G).
Durch geeignete Aufstellung der Test-Basisstation bzw. Auswahl der Wohnungen seitens des Auftraggebers (Bundesamt für Strahlenschutz) wurde anlässlich der Untersuchung ein Pegel des Testsignals im Bereich von 100 dBμV/m bis 120 dBμV/m (0,1 V/m bis 1 V/m) an den Schlafplätzen (Kopfende des Bettes) angestrebt. Die Forderung, dass die Umgebungssignale im günstigsten Fall um 40 dB (Faktor 100) unter dem Testsignal liegen sollten, führte dazu, dass die eingesetzte Messtechnik in der Lage sein musste, Umgebungssignale bis herunter zu einer Mindestfeldstärke von 60 dBμV/m noch sicher nachweisen zu können. Gleichzeitig musste aber davon ausgegangen werden, dass an einigen Schlafplätzen die Immission durch das Testsignal kleiner als 100 dBμV/m sein würde. Daher wurde in Abhängigkeit der Stärke des Testsignals unter Berücksichtigung des 40-dB-Kriteriums ein effizientes, mehrstufiges Messverfahren entwickelt, das auch die Möglichkeit der Testsignalstärke kleiner 100 dBμV/m einschloss.
Sämtliche Immissionsmessungen vor Ort wurden übrigens 2007 nicht von den Wissenschaftlern der Charité durchgeführt, sondern von der Firma IMST (Dipl.-Ing. Markus Schubert, Prof. Dr. M Wuschek).
Warum Gigaherz-Jakob die Untersuchung sogar mit Lügen in Misskredit bringen möchte, liegt an den Untersuchungsergebnissen, die sich auf den Seiten neun bis elf des Abschlussberichts zusammengefasst nachlesen lassen und für organisierte Mobilfunkgegner äußerst unerquicklich sind.
Am 3. Oktober 2023 habe ich mir um 16:42 Uhr erlaubt, im Gigaherz-Forum auf das Posting von Jakob zu antworten und darauf hinzuweisen, dass die Fotos im Abschlussbericht der Untersuchung seine Behauptung eindeutig widerlegen. Freigeschaltet wurde diese Berichtigung bis heute nicht.
Hintergrund
Krankhaftes Lügen: Lügst du zu viel?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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HUJs Irrtümer (3): Schlafuntersuchung von Heidi Danker-Hopfe
H. Lamarr , München, Montag, 09.10.2023, 20:05 (vor 440 Tagen) @ H. Lamarr
Um Schlafstörungen zu ermitteln, wurden Dörfer mit fahrbaren Mobilfunk-Sendeanlagen beschickt, deren Reichweite praktisch Null war, weil die Sendeantennen tiefer lagen als die ersten Nachbarhäuser oder die benachbarten Gelände-Erhebungen.
Gigaherz-Jakob hat das Design der Untersuchung nicht verstanden. Bereits 2008 nörgelte der Ex-Elektriker gewohnt polemisch u.a.:
Die Sendeleistung der fahrbaren Basisstation war viel zu tief.
[...]
Die Belastung bei den Probanden war höchst ungenügend.
[...]
Die Höhe der Antenne über Boden war viel zu tief
Die Höhe des Antennenmastes der fahrbaren Basisstation betrug gerade mal 10m. Das heisst, dass an etlichen Aufstellungsorten die Strahlung voll in die Nachbardächer hineinging und dahinter praktisch Ruhe herrschte. Die Bilder in der Studie zeigen auch bis zu 15m hohe Bäume und starke Geländeanstiege, welche die Ausbreitung der Strahlung weitgehend zum Erliegen brachte.
[...]
Die vertikalen Abstrahlwinkel der fahrbaren Basisstation sind unbekannt.
[...]
Alle diese Einwände sind ohne Belang, da die Test-Basisstation planmässig so aufgestellt und betrieben wurde, dass an den Schlafplätzen der Probanden nicht irgendwelche Funkfelder ankamen, sondern welche mit einer vom Studiendesign gewollten elektrischen Feldstärke von 0,1 V/m bis 1 V/m. Wie oben erwähnt, deckte dieser Feldstärkebereich seinerzeit das Gros der Funkimmission ab, das die Bevölkerung durch Mobilfunk erfahren hat. Aus meiner Sicht ein durchaus sinnvoller Ansatz, um der damals weit verbreiteten Behauptung nachzugehen, Mobilfunk würde zu massiven Schlafstörungen in der Bevölkerung führen.
Dem Schweizer Ex-Elektriker wäre es lieber gewesen, die Probanden wären mit 5 V/m und mehr befeldet worden. Das aber wäre für die Aussagekraft der aufwendigen Untersuchung von Nachteil gewesen. Was immer dann das Ergebnis gewesen wäre, es hätte nur für einen winzig kleinen Teil der Bevölkerung Gültigkeit gehabt, denn 2007 waren mit Sicherheit noch viel weniger Menschen einer solchen höheren Immission ausgesetzt als heute. Als Beleg dafür mag wieder die unspektakuläre Immissionsverteilung in Frankreich vor Einführung von 5G herhalten, die bei keinem der 1358 untersuchten Funkstandorte eine Immission größer 4 V/m ergab. Jakob gaukelte 2008 seinen Lesern mit Bild 2 in seinem Beitrag Immissionen deutlich über 1 V/m vor, welche Anwohner angeblich "in der Realität zu ertragen haben".
Was der betagte Berufsdesinformant dabei verschweigt: Die von ihm genannten Immissionswerte sind keine Messwerte, sondern auf maximale Anlagenauslastung hochgerechnete Planungswerte der Mobilfunknetzbetreiber inklusive Sicherheitsfaktoren, damit die Schweizer Anlagegrenzwerte (maximal 6 V/m) unter allen Umständen eingehalten werden. Ein nachvollziehbar konservativer Ansatz, denn kein Netzbetreiber will sich bei Nachmessungen an seinen Anlagen gerne den Vorwurf gefallen lassen, ein verordneter Anlagegrenzwert sei nennenswert überschritten worden. Im Klartext: Die von Jakob genannten Immissionswerte können theoretisch in der Silvesternacht erreicht werden, den Rest eines Jahres werden sie üblicherweise deutlich unterschritten, insbesondere nachts, wenn das Verkehrsaufkommen im Mobilfunk ohnehin schwach ist.
Hintergrund
Schweiz: Mobilfunkantennen strahlen zu stark – Fake oder wahr?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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HUJs Irrtümer (3): Schlafuntersuchung von Heidi Danker-Hopfe
e=mc2, Dienstag, 10.10.2023, 18:49 (vor 439 Tagen) @ H. Lamarr
Klartext: Die von Jakob genannten Immissionswerte können theoretisch in der Silvesternacht erreicht werden,...
Silvester, hatten wir den nicht schon mal?
Klar ist, dass es HUJ bestens versteht mit Hochrechnungen Messwerte in Zweifel zu ziehen. Ich bin überzeugt, dass er selber den Unterschied sehr wohl versteht, auch wenn er den Ahnungslosen gibt.
Übrigens, hier hat es noch ein unkommentiertes Posting von HUJ voller Irrtümer, welches eigentlich auch unter diesen Strang gehört.
Wer findet die HUJ-Böcke (statt den Walter)?
HUJs Irrtümer (3): Schlafuntersuchung von Heidi Danker-Hopfe
H. Lamarr , München, Dienstag, 10.10.2023, 20:50 (vor 439 Tagen) @ e=mc2
Klartext: Die von Jakob genannten Immissionswerte können theoretisch in der Silvesternacht erreicht werden,...
Silvester, hatten wir den nicht schon mal?
Uii, stimmt! Da sieht man mal wieder, wie hartnäckig sich plausibel klingende überholte Narrative im Hinterkopf festkleben können .
[...]
Übrigens, hier hat es noch ein unkommentiertes Posting von HUJ voller Irrtümer, welches eigentlich auch unter diesen Strang gehört.
Ach du meine Güte, Sie wollen HUJs Grabrede auf die Wasserfallen-Motion tranchieren? Ich hatte mir die zeitnah durchgelesen und mich gewundert. Erst flehte Jakob den Nationalrat an, der Motion eine Absage zu erteilen (siehe: Botschaft an den Nationalrat). Der Nationalrat ignorierte die Botschaft und nahm die Motion mit großer Mehrheit an. Und was macht HUJ? Anstatt seine Niederlage einzugestehen oder den Rat wütend zu beschimpfen, erklärt er mit verblüffender Wendigkeit die Wasserfallen-Motion einfach für "beerdigt". Im Verdrängen ihm unangenehmer Fakten ist der Ex-Elektriker halt einfach unschlagbar.
Seine Pseudobegründungen fürs angebliche Ableben der Motion konnten sich in meinem Gedächtnis allerdings nicht festkleben und weil HUJ Desinformation am laufenden Band produziert, ist seine Grabrede bei mir in einem Anfall von Selbsterhaltung leise über die Klinge gesprungen. Sie können aber gerne den Teilstrang "HUJs Irrtümer (4): Grabrede auf die Wasserfallen-Motion" aufmachen und erzählen, welche Böcke des Meisterschützen im Bockschießen wiederum Ihnen vor die Flinte kamen .
Wer findet die HUJ-Böcke (statt den Walter)?
Walter? Ich steh aufm Schlauch ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (3): Schlafuntersuchung von Heidi Danker-Hopfe
e=mc2, Dienstag, 10.10.2023, 21:26 (vor 438 Tagen) @ H. Lamarr
HUJs Irrtümer (4): Grabrede auf die Wasserfallen-Motion
e=mc2, Dienstag, 10.10.2023, 22:05 (vor 438 Tagen) @ H. Lamarr
Sie können aber gerne den Teilstrang "HUJs Irrtümer (4): Grabrede auf die Wasserfallen-Motion" aufmachen und erzählen, welche Böcke des Meisterschützen im Bockschießen wiederum Ihnen vor die Flinte kamen .
[Orientierungshinweis Admin vom 18.10.2023: Es geht hier um diesen Beitrag von HUJ]
Ok, dann starte ich mal. Gespannt, ob ich alle Details sehe.
Votum Wasserfallen: «Gegen 90 Prozent der Strahlung, die wir beim Mobilfunk aufnehmen, stammt vom eigenen Endgerät – also gar nicht von der Antenne, sondern vom eigenen Mobiltelefon in Körpernähe.»
Kommentar Gigaherz: Herr Wsserfallen, da sollten sie schon noch etwas differenzieren. Die Mobilfunk-Sendeantenne auf dem Nachbardach weist typisch eine Sendeleistung von 3000Watt ERP pro Senderichtung, also von 3 mal 3000 = 9000Watt ERP auf und das Handy, wenn es hochkommt von 1-2 Watt ERP. Und das erst noch freiwillig für ein paar Minuten an den Schädel gedrückt, während die andere Quelle rund um die Uhr strahlt und strahlt und strahlt….
Schwer zu glauben, dass HUJ den Unterschied zwischen Emission und Exposition nicht kennt. Sonst hat er es ja auch mit dem Abstand. Aber tönt auf jeden Fall süffig.
Votum Wasserfallen: «Die Anlagegrenzwerte liegen in der Schweiz – je nach Frequenz – zwischen 4 und 6 Volt pro Meter und damit weit, weit unter dem Maximum, das die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, zulässt. Das ist einfach eine Tatsache. Die Schweiz hat hier einen Sonderweg beschritten.»
Kommentar Gigaherz: Der älteste und grösste, der Schweizer Bevölkerung je aufgetischte Schwindel, durfte hier keinesfalls fehlen. Dass die 4-6V/m mit Vorsorge rein nichts zu tun haben, sondern sich infolge der Distanz und der Abweichung zur Senderichtung sowie infolge der eventuell noch vorhandenen Dämpfung durch eine Gebäude-Decke ganz von selbst einstellt, hat er natürlich nicht gesagt.
Dann ist ja die ganze Aufregung um die Anlagegrenzwerte ein Sturm im Wasserglas und die Anlagegrenzwerte könnten gleich abgeschafft werden. Irgendwie fehlt hier eine kohärente Logik in der Argumentation. Das erklärt wohl auch den kryptischen Titel im Gigaherz-Posting warum eine angenommene Motion beerdigt worden sei.
Auf die Frage von Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (G, GE), ob er, Bundesrat Rösti sich darüber im Klaren sei, dass eine erneute Änderung der Umsetzungsempfehlungen, von verschiedenen Schutzorganisationen als eine weitere Abschwächung des Schutzes wahrgenommen werde, antwortete Rösti:
«Von „affaiblissement de la protection“ (Abschwächung des Schutzes) würde ich aber nicht sprechen, denn früher – wie ich schon erwähnt habe – haben wir, in Unkenntnis der genauen Situation, auch eine gewisse Marge in die Grenzwerte mit einberechnet. Heute kennen wir die Situation wissenschaftlich besser, deshalb wollen wir die Umsetzungsrichtlinien anpassen. Das soll aber nicht in einen geringeren Schutz der Bevölkerung betreffend Strahlung münden. Ich kann Ihnen übrigens sagen: Zwischen 2014 und 2021 hat die Datenmenge im Mobilfunk um das Achtzehnfache zugenommen. Gleichzeitig haben wir aber in den Messungen keine höhere Strahlenbelastung festgestellt.»
Kommentar Gigaherz: Soso, Sie haben in den Messungen keine höhere Strahlenbelastung festgestellt, obschon zwischen 2014 und 2021 die Anzahl Mobilkfunk-Sendeanlagen in der Schweiz von 17’000 auf 24’000 zugenommen hat und jede davon bis zum Grenzwert ausgereizt wurde. Nachgewiesen anhand der Standortdatenblätter in den Baugesuchen. Herr Bundesrat, hören Sie auf, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen. Wir wissen unterdessen auch, um welchen ausgekochten Schwindel es sich bei Ihren Wandersleuten mit dem «Peut-êterli», sprich Dosimeter im Rucksack, es sich handelt.
Und hier sind wir wieder. HUJ tut so als wüsste er nicht, dass es noch ein paar andere Einflussfaktoren auf die Immissionen gibt als die Anzahl Sendeanlagen. Dass eine zunehmend dynamischere Technik mit geringeren Stand-by-Emissionen bei gleicher maximal erlaubten Sendeleistung zu einer Reduktion der durchschnittlichen Immissionen führt, ist ja beileibe keine höhere Mathematik. Man erinnere sich noch an die GSM-Zeiten, wo 8 Kanäle pausenlos gefunkt haben und wenn es hoch kam noch zusätzlich 32 Verkehrskanäle dazugekommen sind. Da hatte man die ganze Zeit ein anständiges Grundrauschen. Was HUJ & Co bei zeitlichen Messverläufen von 5G als dynamische Spitzen interpretieren, ist zu einem großen Teil eine Zunahme von Phasen mit geringen Immissionen, welche es bei 2G noch nicht gab. Schön dargestellt in Messberichten vom Bakom.
HUJs Irrtümer (4): Grabrede auf die Wasserfallen-Motion
H. Lamarr , München, Mittwoch, 18.10.2023, 21:12 (vor 431 Tagen) @ e=mc2
Kommentar Gigaherz: Herr Wsserfallen, da sollten sie schon noch etwas differenzieren. Die Mobilfunk-Sendeantenne auf dem Nachbardach weist typisch eine Sendeleistung von 3000Watt ERP pro Senderichtung, also von 3 mal 3000 = 9000Watt ERP auf und das Handy, wenn es hochkommt von 1-2 Watt ERP. Und das erst noch freiwillig für ein paar Minuten an den Schädel gedrückt, während die andere Quelle rund um die Uhr strahlt und strahlt und strahlt….
Schwer zu glauben, dass HUJ den Unterschied zwischen Emission und Exposition nicht kennt. Sonst hat er es ja auch mit dem Abstand. Aber tönt auf jeden Fall süffig. [...]
Mit Ihrem Posting haben Sie einige "Klassiker" aus Jakobs Repertoire aufgegriffen, die hier im Forum schon mehrfach durch die Mangel gedreht wurden. Wahrscheinlich habe ich mich deshalb nicht geäußert. Gut, dass Sie es hier in diesem Sammelstrang gemacht haben. Im Beispiel oben begeistert mich die Passage "3 mal 3000 = 9000Watt ERP". Ganz Ex-Elektriker zählt Jakob die Strahlungsleistung von drei Sektorantennen mit 120° horizontaler Flächenabdeckung zusammen, um auf gruselige 9 kW Strahlungsleistung zu kommen. Das aber halte ich für hirnrissig, da es sich um drei sich nicht deckende separate Funkzellen handelt (Kleeblatt), so dass kein Mensch im Wirkbereich des besagten Funkmasten einer Emission von 9 kW ausgesetzt sein kann, sondern schlimmstenfalls einer von 3 kW. Mit Jakobscher Logik hätte eine Kanone mit 50 km Reichweite schon deshalb 100 km Reichweite, nur weil sie z.B. nach Norden und nach Süden (dann aber auf die eigenen Leute ) schießen kann. Mit Verlaub: Wer technisch so neben der Spur ist wie der amtierende Gigaherz-Präsident, der hat mMn mit ziemlicher Sicherheit auch den Unterschied zwischen Emission und Exposition nicht begriffen.
Was halten Sie denn von folgender Enigma-Passage aus Jakobs "Grabrede":
[...] Da Reflektionen (Spiegelwirkungen) von Nachbarfassaden resp. deren metallischen Fensterläden, metallischen Storen oder von sonstigen Metallteilen oder gar parkierten Fahrzeugen einen beträchtlichen Anteil der an einem Ort empfindlicher Nutzung einfallenden Strahlung ausmachen, wird die Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung in den Vollzugsverordnungen auf 15dB, das heisst auf Faktor 32 beschränkt. Ohne Berücksichtigung dieser Reflektionswirkung könnte der Dämpfungsfaktor laut Antennendiagramm rein theoretisch bis zu 25dB oder dem 320-Fachen betragen. Was aber in der Realität NIE zutrifft. Weil die Lobby annimmt, dem blöden Volk könne man nebst dem unsäglichen Korrekturfaktor, auch noch diesen Schwindel zumuten, wird demnächst mit Sicherheit ein Angriff auf die 15dB-Regel erfolgen. Aufgepasst Herr Wasserfallen, wir haben euch bereits durchschaut! [...]
Ich habe vergeblich versucht, aus dem Kauderwelsch um die 15 dB Dämpfung inhaltlich schlau zu werden und kann als Technischer Redakteur aus langjähriger Erfahrung sagen: Wer so wirr daher redet, der weiß nicht wirklich, wovon er spricht. Auch habe ich in der NisV-Vollzugsempfehlung des Bafu die 15 dB nicht finden können. Wohl aber einen Hinweis, dass die "Richtungsdämpfung" einer adaptiven 5G-Antenne im Korrekturfaktor für die Antenne enthalten ist. Sollte dies zutreffen, müssten sich durch die bislang nur diffus beschriebenen Maßnahmen in Erfüllung der Wasserfallen-Motion die Korrekturfaktoren für adaptive 5G-Antennen demnächst in Richtung höhere Werte ändern. Was meinen Sie: Bin ich auf der richtigen Spur oder auf dem Holzweg?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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HUJs Irrtümer (5): Wahlempfehlungen
Gustav, Mittwoch, 11.10.2023, 12:10 (vor 438 Tagen) @ H. Lamarr
Im Beitrag protzt HUJ gross rum:
Es liegt mir fern, unseren Vereinsmitgliedern, Leserinnen und Lesern aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen und Landesgegenden von meinem «Kommandobunker» in Schwarzenburg aus, irgendwelche Wahlempfehlungen abzugeben, ohne die dortigen gesellschaftspolitischen und sozialen Verhältnisse näher zu kennen.
Ich möchte nur kundtun, wen man unter gar keinen Umständen wählen, resp. von jeder Wahlliste streichen sollte.
Abgesehen davon, dass ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, weshalb eine Streichempfehlung keine Wahlempfehlung sein soll, lügt Jakob mal wieder wie gedruckt:
HUJs Irrtümer (5): Jakobs sinnlose "Negativliste"
H. Lamarr , München, Mittwoch, 18.10.2023, 19:39 (vor 431 Tagen) @ Gustav
HUJ scheint auf seine alten Tage zimperlich zu werden, indem er sich um eine "Positivliste" herumdrückt, wie er sie noch 2019 mit mäßigem Erfolg abgab. Mit seiner aktuellen "Negativliste" von 30 ihm unliebsamen Nationalräten (Stichwort: Botschafter des Schreckens) hat Jakob jetzt von Haus aus bessere Chancen auf eine höhere Trefferquote. Warum? Weil der Ex-Elektriker sich nicht darum gekümmert hat, ob sein 30 "Bösen" überhaupt 2023 noch alle kandidieren. Ich habe mir den Spaß erlaubt, eben dies mal in einer Kandidatenliste zu prüfen und bin bereits beim zweiten Namen fündig geworden: Die "böse" Judith Bellaiche (GLP) kann in ein paar Tagen gar nicht gewählt werden, weil sie nicht mehr für den Nationalrat kandidiert. Ihr in Jakobs Liste nachfolgende Namen habe ich nicht mehr geprüft, da bereits dieser eine Treffer die Sinnlosigkeit von Jakobs "Negativliste" hinreichend dokumentiert. Der Ex-Elektriker hat es sich mal wieder zu leicht gemacht oder er hält seine Schäfchen für zu dusselig, die Fehlzündungen in seiner Liste überhaupt zu bemerken.
Auch erwähnenswert: Die Liste mit der albernen Bezeichnung "5G-Ade!", sie wurde zur NR-Wahl 2019 exklusiv aber erfolglos im Kanton Bern ausgelegt (Spitzenkandidat Christian Oesch), tritt 2023 nicht mehr zur Wahl an.
Und zum Schluss: Mehr und mehr Eidgenossinnen und -genossen wollen in den Nationalrat gewählt werden. Bewarben sich 1971 noch 1'689 Personen für einen Sitz im Rat, sind es 2023 schon 5'909.
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (5): Links blinken, rechts abbiegen
H. Lamarr , München, Sonntag, 29.10.2023, 17:57 (vor 420 Tagen) @ H. Lamarr
HUJ scheint auf seine alten Tage zimperlich zu werden, indem er sich um eine "Positivliste" herumdrückt, wie er sie noch 2019 mit mäßigem Erfolg abgab. Mit seiner aktuellen "Negativliste" von 30 ihm unliebsamen Nationalräten (Stichwort: Botschafter des Schreckens) hat Jakob jetzt von Haus aus bessere Chancen auf eine höhere Trefferquote. Warum? Weil der Ex-Elektriker sich nicht darum gekümmert hat, ob sein 30 "Bösen" überhaupt 2023 noch alle kandidieren.
Jakobs großer Widersacher, der 42-jährige Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP), wurde im Oktober 2023 mit 61'214 Stimmen wiedergewählt. Darüber schweigt der Gigaherz-Präsident eisern. Stattdessen erzählt er nun eine Ablenkungsgeschichte über einen anderen Nationalrat, dessen Echtnamen er sich nicht nennen traut. Seiner begrenzt amüsanten Geschichte gibt er den Titel Schadenfreude herrscht!, weil der Betroffene zu den 30 "Bösen" seiner Negativliste zählt und Jakob zufolge nicht wiedergewählt wurde. Wie genügsam HUJ in der Not doch sein kann .
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (5): Judith Bellaiche neue Asut-Präsidentin
H. Lamarr , München, Dienstag, 03.12.2024, 22:14 (vor 18 Tagen) @ H. Lamarr
Die "böse" Judith Bellaiche (GLP) kann in ein paar Tagen gar nicht gewählt werden, weil sie nicht mehr für den Nationalrat kandidiert.
Bern, 03. Dezember 2024 – Generalversammlung und Vorstand des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation (asut) haben die frühere Geschäftsführerin von Swico und ehemalige Nationalrätin Judith Bellaiche zur neuen Präsidentin der asut bestimmt. Der bisherige Präsident Peter Grütter verbleibt weiterhin im Vorstand des Verbandes. Zudem wurde an der Generalversammlung am 25. November 2024 in Zürich Egon Perathoner von Quickline neu in den Vorstand gewählt.
Quelle: Medienmitteilung
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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HUJs Irrtümer (6): Grenzwert verhindert nur Erwärmung um 1°C
Gustav, Freitag, 13.10.2023, 10:45 (vor 436 Tagen) @ H. Lamarr
Man kann diese Behauptung immer wieder auf Gigaherz lesen, z.B. hier: Der 2. Jahresbericht zum Staats-Monitoring
Denn bei Immissionsgrenzwerten [Anmerkung: gemeint ist hier der Grenzwert für die Normalbevölkerung] handelt es sich um reine Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen, welche das Ansteigen der Temperatur von Organen des Menschen innerhalb von 6 Minuten um 1°C verhindern sollen.
Und Jakobs Jünger glauben dies selbstverständlich: Schädigt elektromagnetische Strahlun u ser Ferritin?[sic!]
Manchmal übertreibt er auch gewaltig mit der Aussage "diese Grenzwerte schützen lediglich vor Verbrennungen"
Dann schauen wir doch mal bei jenen nach, die diese Grenzwerte vorgeschlagen haben, die ICNIRP.
Gesicherte biologische und gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich von 10 MHz bis zu einigen GHz stimmen mit den Reaktionen auf einen Anstieg der Körpertemperatur um mehr als 1 °C überein. Dieser Temperaturanstieg ergibt sich aus der Exposition von Personen unter gemäßigten Umgebungsbedingungen durch eine Ganzkörper-SAR von ungefähr 4 W kg-1 während einer Zeit von 30 Minuten.
Die durchschnittliche Ganzkörper-SAR von 0,4 W kg-1 wurde daher als Grenzwert gewählt, der einen angemessenen Schutz vor beruflich bedingter Exposition gewährleistet.
Ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor von 5 wird für die Exposition der Normalbevölkerung eingeführt, was einer durchschnittlichen Ganzkörper-SAR-Grenze von 0,08 W kg-1 entspricht.
Jakob unterlaufen in seiner Aussage sogar zwei Irrtümer
- Anstieg der Temperatur innerhalb von 6 Minuten
Falsch, es sind 30 Minuten! 6 Minuten ist die Zeit über welche die SAR-Werte gemittelt werden sollen.
- Anstieg der Temperatur um 1°C
Ebenfalls falsch, hier liegt Jakob um den Faktor 50 daneben.
HUJs Irrtümer (7): Supsi-Untersuchung grundfalsch verstanden
H. Lamarr , München, Sonntag, 03.12.2023, 02:47 (vor 385 Tagen) @ H. Lamarr
Am 12. April 2007 überraschte der Gigaherz-Präsident seine Anhänger mit dem Beitrag "Ende der Standardlüge Nr. 1". Worum es bei der angeblichen "Standardlüge Nr. 1" geht, erklärt Ex-Elektriker Jakob mit seinen einleitenden Worten:
Mit einem Riesenaufwand versuchten letzten Herbst die Schweizer Mobilfunkbetreiber, zusammen mit etlichen mobilfunk-angefressenen Gemeinderäten, in einer landesweiten Messkampagne zu beweisen, dass die Strahlungswerte himmelweit unterhalb der in den Baueingaben prognostizierten (berechneten) Werte liegen würden. Dabei wurden offensichtlich (oder absichtlich) falsche Messpunkte gewählt. Denn die Studie der Scuola universitaria professionale della Svizzera Italiana (Supsi) liefert uns nun ein komplett anderes Bild. [...]
Aha, ein komplett anderes Bild also ...
Dieses komplett andere Bild, das aus seiner Sicht das Ende der "Standardlüge Nr. 1" der Mobilfunkbetreiber besiegelt, schildert Jakob anschließend so:
15% der Messpunkte mit Grenzwertüberschreitungen
Die Supsi hat im Kanton Tessin 91 Mobilfunkantennen und insgesamt 400 Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) untersucht.
Nur gerade bei 65% der untersuchten OMEN lagen die Messwerte unterhalb der berechneten Werte.
Bei 20% lagen die gemessenen Werte oberhalb der berechneten.
Und bei den restlichen 15% ergaben sich sogar Grenzwertüberschreitungen.
Das bedeutet: Ende der Standardlüge Nr.1 der Mobilfunkbetreiber. [...]
Jakob zufolge wurde bei 15 Prozent der 400 gemessenen Omen eine Grenzwertüberschreitung gefunden. Mit anderen Worten: Bei 60 Omen sind die Bewohner angeblich unzulässig stark befeldet worden.
Das schauen wir uns jetzt einmal im Original der Supsi-Untersuchung an, die in den Jahren von 2000 bis 2005 durchgeführt und 2006 veröffentlicht wurde. Jakob nannte seinerzeit zwar einen Link zum Original, der allerdings inzwischen längst tot ist. Glücklicherweise veröffentlichte jedoch am 2. Dezember 2023 die Bibliothek der ETH-Zürich die alte Supsi-Untersuchung noch einmal, so dass wir Jakobs Behauptung am Original prüfen können. Dort heißt es im Abschnitt Schlussfolgerungen klipp & klar:
[...] Bei 65% der untersuchten Messpunkte liegen die Messwerte deutlich tiefer als die berechneten Werte, bei 20% liegen sie über den berechneten Werten, und bei den übrigen Messpunkten liegen beide Werte in derselben Grössenordnung. [...]
Moment mal ...!
Bei den restlichen 15 Prozent stimmen dem Original zufolge also die berechneten Immissionswerte in etwa mit den gemessenen Werten überein (bestmöglicher Fall). Gemäß Jakob trat bei diesen 15 Prozent jedoch das Schlimmste auf, was einem Schweizer Mobilfunknetzbetreiber passieren kann, die Anlagegrenzwerte wurden überschritten. Der Gigaherz-Präsident verdreht damit die Aussage der Supsi-Untersuchung ins glatte Gegenteil! Was er nicht erkannt hat: Die Grenzwertüberschreitungen sind (zu einem kleinen Teil) in den 20 Prozent der Messwerte enthalten, die über den berechneten Werten liegen.
Weiter heißt es an anderer Stelle im Original, insgesamt sei bei 22 Messpunkten eine Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. Statt bei Jakobs 15 Prozent der Messpunkte kam es somit bei nur 5,5 Prozent der Messpunkte zu einer Überschreitung des Anlagegrenzwerts. Das hätte mit Verlaub auch dem Gigaherz-Präsidenten auffallen können. Ein "komplett anderes Bild" sieht jedenfalls für jeden verständigen Menschen tatsächlich komplett anders aus .
Die vermeintlich geringe Trefferquote der Berechnungen versieht das Original der Supsi-Untersuchung übrigens mit einem Fragezeichen. Denn die Autoren machen auf eine Einschränkung aufmerksam, die sich erheblich auf die Trefferquote auswirkt:
Für die Interpretation der Studie ist zu bemerken, dass bis Juni 2002 bei der Berechnung der Immissionen eine Messungenauigkeit von 35% angenommen wurde. Nach der Revision der NISV wurde von diesem Vorgehen abgesehen.
Heißt im Klartext: Wenn auf eine berechnete Immission sicherheitshalber noch die Messungenauigkeit von +35 Prozent aufgeschlagen wird, dann ist es nicht verwunderlich, wenn bei 65 Prozent der Messungen die tatsächlichen Messwerte mehr oder weniger deutlich unter den berechneten Werten lagen.
Rätselhaft bleibt, wie es der Gigaherz-Präsident fertig brachte, die unmissverständliche Aussage der Autoren zu den "restlichen 15 Prozent" ins Gegenteil zu verdrehen. Bekannt ist allerdings, dass Hans-U. Jakob erhebliche kognitive Defizite zeigt, sobald sein Textverständnis gefordert wird. Möglicherweise verstellt ihm tief verwurzeltes Wunschdenken dann regelmäßig den Blick auf selbst eindeutige Tatsachen.
Aus meiner Sicht ist die Supsi-Untersuchung stellenweise jedoch irritierend und daher nicht ganz so einfach zu deuten. Der Tabelle III zufolge gehen die 22 Überschreitungen des Anlagegrenzwerts an Omen auf das Konto von 17 (von 91 geprüften) Mobilfunkbasisstationen (12+5). In Tabelle IV sind es jedoch 18 Basisstationen, die den Anlagegrenzwert an mindestens einem Omen überschritten haben. Was stimmt denn nun?
Hintergrund
Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (7): Supsi-Untersuchung kritisch gesehen
H. Lamarr , München, Montag, 04.12.2023, 19:49 (vor 384 Tagen) @ H. Lamarr
Aus meiner Sicht ist die Supsi-Untersuchung stellenweise jedoch irritierend und daher nicht ganz so einfach zu deuten.
Hier im Forum wurde die Supsi-Untersuchung bereits im April 2007 stellenweise kritisch kommentiert. Damals hatte das IZgMF sich noch nicht vollständig von der Anti-Mobilfunk-Szene gelöst.
Nie nichts Genaues weiß man nicht
Rückblickend kann ich meine Begeisterung für die Untersuchung nicht mehr nachvollziehen, denn die Autoren haben es mMn kunstvoll verstanden, ihre Ergebnisse so zu verschleiern, dass deren konkrete Bewertung praktisch unmöglich ist. Möglicherweise betrifft dies nur die Veröffentlichung und nicht die Rohdaten, die seinerzeit mutmaßlich an die Behörden gingen. Ich meine damit Daten, die Auskunft geben, um wie viel bei den 22 Grenzwertüberschreitungen der jeweilige Anlagegrenzwert AGW (frequenzabhängig 4 V/m, 5 V/m oder 6 V/m) überschritten wurde. Quantitative Angaben zum Ausmaß der AGW-Überschreitung konnte ich in dem Papier nicht ausmachen, diese wären aber entscheidend, um eine Überschreitung bewerten zu können, z.B. als belanglos oder als bedenklich. Organisierte Mobilfunkgegner sind an so einer Differenzierung nicht interessiert. Für sie zählt allein die günstige Gelegenheit, selbst jede noch so kleine AGW-Überschreitung hemmungslos zum Schüren irrationaler Ängste gegenüber EMF in der Bevölkerung zu nutzen.
Maximal 115 Prozent AGW-Überschreitung
Bild 3 der Veröffentlichung zeigt die Messwerte in einem kartesisches Koordinatensystem mit x-Achse (berechnete Werte) und y-Achse (gemessene Werte). Stimmten alle Messwerte mit den zuvor berechneten Prognosewerten perfekt überein, würde das Diagramm eine Gerade mit der Steigung 1 zeigen. Tut es nicht, da Mess- und Prognosewerte mehr oder weniger voneinander abweichen.
Zwar zeigt das Diagramm rot markiert 22 Messwerte, die den zugehörigen AGW überschreiten, zweifelsfrei lässt sich jedoch nur sehr begrenzt ausmachen, welcher der drei AGW überschritten wurde. Die acht Grenzwertüberschreitungen im Wertebereich von 4 V/m bis 5 V/m lassen sich noch plausibel dem AGW 4 V/m zuordnen. Alle Grenzwertüberschreitungen >5 V/m (>6 V/m) entziehen sich jedoch einer konkreten Zuordnung, da diese Werte einer maßvollen Überschreitung der AGW 5 V/m (AGW 6 V/m) zugeordnet werden können, ebenso gut aber auch einer maßlosen Überschreitung des AGW 4 V/m. Die Bilder 4 und 5 helfen nicht aus der Klemme, da die Autoren über die Technologie der Messpunktsignale (Funksystem: GSM900/1800, UMTS) keine Auskunft geben.
Der höchste gemessene Wert war gemäß Bild 3 rd. 8,6 V/m. Im günstigsten Fall (AGW 6 V/m) wurde somit der AGW um maximal rd. 43 Prozent überschritten, im ungünstigsten Fall (AGW 4 V/m) um maximal rd. 115 Prozent. Da die erweiterte Messunsicherheit ±45 Prozent beträgt, kann im günstigsten Fall nur eine vermeintliche Grenzwertüberschreitung vorgelegen haben, die real nicht vorhanden war. Bleibt nur der ungünstigste Fall übrig. Ob dieser überhaupt von Belang oder wegen falscher AGW-Annahme schlicht irrelevant ist, können nur die Autoren der Supsi-Untersuchung beurteilen.
2007 schrieb im IZgMF-Forum der Teilnehmer "RDW": "Jedenfalls ist es sehr fraglich, ob tatsächlich jemals Grenzwertüberschreitungen auftreten und wo genau diese sind." Damals erschien mir sein Einwand suspekt, heute nicht mehr.
Viel Wind, wenig Substanz
Das maßlos überzogene Gedöns des Gigaherz-Präsidenten ist vor allem unter dem Aspekt zu sehen, dass es sich bei den Grenzwertüberschreitungen in der Schweiz um den AGW handelt, also um einen tief angesetzten Vorsorgewert und nicht um den deutlich höheren Immissionsgrenzwert gemäß Icnirp (maximal 61 V/m), der in der Schweiz als "Gefährdungswert" eingestuft wird. Sogar eine tatsächliche Überschreitung des AGW um 115 Prozent ist aus diesem Blickwinkel gesehen so harmlos wie ein Mückenstich, da zwischen 8,6 V/m und 61 V/m noch immer ein dickes Vorsorgepolster jeden Eidgenossen vor möglicherweise unerkannten EMF-Risiken schützt. Ob der Schweizer AGW überhaupt eine Schutzwirkung hat, ist wissenschaftlich nie untersucht worden. Diesem Posting zufolge lässt sich eine offensichtliche Schutzwirkung gegen Hirntumoren jedenfalls nicht erkennen, eher trifft das Gegenteil zu.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (7): Gigaherz-Jakob lässt nicht locker
H. Lamarr , München, Mittwoch, 06.12.2023, 14:15 (vor 382 Tagen) @ H. Lamarr
[...] Was er nicht erkannt hat: Die Grenzwertüberschreitungen sind (zu einem kleinen Teil) in den 20 Prozent der Messwerte enthalten, die über den berechneten Werten liegen.
[...]
Rätselhaft bleibt, wie es der Gigaherz-Präsident fertig brachte, die unmissverständliche Aussage der Autoren zu den "restlichen 15 Prozent" ins Gegenteil zu verdrehen. Bekannt ist allerdings, dass Hans-U. Jakob erhebliche kognitive Defizite zeigt, sobald sein Textverständnis gefordert wird. Möglicherweise verstellt ihm tief verwurzeltes Wunschdenken dann regelmäßig den Blick auf selbst eindeutige Tatsachen.
Anlässlich seiner jüngsten Desinformation vom 6. Dezember 2023 rudert Gigaherz-Jakob diskret zurück und behauptet nun nicht mehr, 15 Prozent der 400 Supsi-Messungen an Omen hätten Grenzwertüberschreitungen ergeben. Anscheinend hat die Kritik an seiner alten Desinformation aus dem Jahr 2007 gefruchtet. Denn jetzt relativiert er die 15 Prozent und schreibt:
[...] Und was der Bundesrat natürlich verschweigt, ist dass bei den 20% die höher als die Berechneten ausfielen mindestens 15% saftige Grenzwertüberschreitungen aufwiesen.
Ist jetzt schon ein bisschen besser, kann aber noch immer nicht stimmen. Denn wenn 20 Prozent der 400 Supsi-Messungen Werte oberhalb der berechneten Werte ergaben (80 Messwerte) und davon 15 Prozent Grenzwertüberschreitungen waren, dann ergibt das nach Adam Riese 400 x 0,2 x 0,15 = 12 Grenzwertüberschreitungen. Supsi hat jedoch 22 AGW-Überschreitungen festgestellt, von denen schlimmstenfalls eine einzige möglicherweise "saftig" war (siehe oben).
Was nun, Herr Jakob?
Aus meiner Sicht sollte der Dyskalkuliker Jakob das Rechnen (und Denken) definitiv anderen überlassen. Denn im selben Beitrag versteigt er sich aufs Neue:
[...] Ein interessantes Beispiel: Wenn bei einer Sendeleistung von 4000Watt ERP, 15m unterhalb der Antennenkörper mit einer Richtungsdämpfung von 15dB (Faktor 31.6) ein Strahlungswert von 4.92V/m anliegt, könnte mit einer Richtungsdämpfung von 25dB (Faktor 316) rechnerisch eine Sendeleistung von 40’000Watt ERP, oder dem 10-Fachen erzielt werden, ohne dass die 4.92V/m überschritten würden.
40’000Watt ERP mit nur 15dB Richtungsdämpfung nach unten würden dann aber hier 15.6V/m. (Grenzwert 5V/m) bedeuten. Man darf gespannt sein, welchen Unsinn die Mobilflunker dem Bundesrat hier wieder einflüstern, wie er die NIS-Verordnung zu ändern habe. [...]
Was ist das nun wieder für ein Blödsinn des Ex-Elektrikers!? Zuerst rechnet er tapfer aus, dass sich mit neu 25 dB Richtungsdämpfung statt der bisherigen 15 dB die Strahlungsleistung einer Antenne von 4 kW [sik!] auf 40 kW erhöhen dürfte, ohne dass sich unterhalb der Antenne die Feldstärke 4,92 V/m ändern täte. Und dann zaubert er auf absurde Weise 15,6 V/m aus dem Hut, indem er willkürlich die neue hohe Strahlungsleistung mit der bisherigen alten Richtungsdämpfung verheiratet. Wie Plemplem muss man sein, um so verrückt zu argumentieren? Und was zum Teufel will er uns mit seinen Ausführungen überhaupt sagen? Gibt es in dem Verein Gigaherz denn wirklich niemanden, der die pathologischen Ergüsse des Präsidenten vor Veröffentlichung gegenliest, um wenigstens das Schlimmste zu verhindern? Mir fehlen die Worte. Im Vergleich zu Jakobs verworrenen Überlegungen sind ähnlich eindrucksvolle Formulierungen wie "nachts ist es kälter als draußen" noch geradezu literarisch wertvoll .
Wie sich Jakob stoppen ließe
Klar, das Beste wäre, die an Irrsinn grenzenden Überlegungen des Gigaherz-Präsidenten zu ignorieren und ihn nicht weiter zu beachten. Gäbe es da nicht den Haken, dass blutige Laien auf sein pseudotechnisches Kauderwelsch hereinfallen, sich von ihm aufhetzen lassen, Mobilfunk für Teufelszeug halten und die Gerichte der Schweiz bis rauf zum Bundesgericht mit ABM beschäftigen. Theoretisch wäre eine Entmündigung mit Publikationsverbot mMn nicht nur für die Schweiz ein Segen, sondern auch für den hochbetagten Schwarzenburger. Das klingt unverhältnismäßig, aber nur wenn man außer Acht lässt, dass Jakobs rücksichtsloses Elektrosmog-Geschwätz mittelbar für mindestens eine Selbsttötung eines "Elektrosensiblen" mitverantwortlich ist.
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HUJs Irrtümer (8): "5G ist immer noch nicht messbar"
H. Lamarr , München, Samstag, 06.01.2024, 18:01 (vor 351 Tagen) @ H. Lamarr
Am 27. April 2023 verblüfft Gigaherz-Präsident Jakob mit seinem Beitrag "5G ist immer noch nicht messbar". Das mag für den Ex-Elektriker zutreffen, weil für ihn frequenz- und codeselektive Messungen böhmische Dörfer sind, nicht aber für akkreditierte Messtechniker, die wissen was sie tun. Jakobs Behauptung wurde zeitnah schon gegrillt, hier jetzt eine Ergänzung dazu, die zeigt, dass es spätestens seit 2022 mindestens vier Empfehlungen gibt, wie die maximale Funkimmission durch 5G-Basisstationen ordentlich zu bestimmen ist (Quelle):
• Veröffentlichung von H. Keller (Narda Safety Test Solutions GmbH) mit Vorschlägen zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Immissionserfassung in der Umgebung von 5G-Basisstationen.
• Aktueller Entwurf der dritten Ausgabe des Standards IEC 62232 "Methods for the Assessment of Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields associated with Human Exposure".
• Empfehlung zur Messung von Immissionen an 5G-Basisstationen im Frequenzbereich bis 6 GHz, veröffentlicht als technischer Bericht vom nationalen Schweizer Metrologischen Institut Metas.
• Vorläufige Messanweisung (BNetzA MA 09/EMF/01) des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur für EMVU-Messungen im Rahmen des Standortbescheinigungsverfahrens.
Bemerkenswert finde ich mit Blick auf IEC 62232 und den in der Schweiz für adaptive Antennen eingeführten "Korrekturfaktor" folgenden Hinweis:
[...] Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass in der IEC 62232 bei Antennen mit Beamforming neben der Vorgehensweise zur Bestimmung der maximal möglichen Immission zusätzlich auch auf Strategien eingegangen wird, die berücksichtigen, dass es aufgrund der sich permanent ändernden Abstrahlleistung und Ausrichtung der Antennenbeams sehr unwahrscheinlich ist, die maximal mögliche Immission an einem Messpunkt in einem Zeitraum von sechs Minuten (oder mehr) anzutreffen. In Anhang B.6 des Standards wird daher eine Strategie genauer erläutert, die auf der Idee basiert, einen Reduktionsfaktor zu ermitteln, mittels dessen aus der theoretisch maximal möglichen Immission auf eine "tatsächliche Maximalimmission" heruntergerechnet werden kann. Dieser Immissionswert kann als realistischere Beschreibungsgröße für die typisch am Messpunkt zu erwartende Maximalimmission herangezogen werden, während der theoretisch maximal mögliche Immissionswert vornehmlich für die Bestimmung von Sicherheitsabständen des Personenschutzes verwendbar ist. [...]
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HUJs Irrtümer (9): Fake News made by Bakom
H. Lamarr , München, Mittwoch, 07.02.2024, 23:45 (vor 318 Tagen) @ H. Lamarr
Ein nettes Video des Bakom visualisiert mMn schön anschaulich den prinzipiellen Unterschied zwischen einer Versorgung mobiler Teilnehmer mit herkömmlichen Antennen und mit adaptiven 5G-Antennen. Grobe sachliche Fehler konnte ich in dem Video nicht ausmachen.
Das Video des Bakom zeigt den Unterschied herkömmlicher Antennen zu adaptiven 5G-Antennen.
Anders der Gigaherz-Präsident, er tobt wegen des Videos und schwelgt in der Vorstellung, die Strafverfolgung der Verantwortlichen könnte erfolgreich sein. Typisch Jakob also. Der Ex-Elektriker will "Grundfalsches" in dem Video erkannt haben und schildert seine Erkenntnisse wütend in neun Textportionen. Darauf will ich nicht genauer eingehen, Jakob ist wahrscheinlich ohnehin der einzige Schweizer, der das pseudotechnische Geschwurbel des greisen Gigaherz-Präsidenten für bare Münze hält.
Nur zu Jakobs Punkt 8 möchte ich mich äußern, weil ich diesen Einwand für besonders lustig halte.
Achtens:
Mit diesen 7 Punkten ist es noch lange nicht genug. Die Daten erreichen ihr Ziel nämlich nicht nur auf direktem Weg bei Sichtverbindung, sondern auch noch über die verschiedensten Reflektionswege.
[An dieser Stelle ist in Jakobs Beitrag ein Bild zu sehen; Anm. Postingautor]
Bild oben: Am besten gibt darüber dieses Video des Antennenherstellers ERICSSON Auskunft. Und dieses verrückte Video zeigt nur einen der 8 bis 32 möglichen Beams.
https://www.youtube.com/watch?v=yTbUSXJ8M-8
Das Video von "Ericsson", auf das Jakob verlinkt, habe ich unten eingefügt.
Video des Antennenherstellers Ericsson, glaubt Jakob.
Eigentlich hätte es auch dem Ex-Elektriker auffallen müssen, dass die tollen Bleistiftstrahlen einer adaptiven Antenne, die in dem Video einem Fahrzeug auf direktem Weg und über Reflexionen folgen, so nicht real sein können. Denn z.B. schon 2019 nörgelte er, so ein Bleistiftstrahl sei nach nur 100 Metern schon 25 Meter breit. Im "Ericsson"-Video aber flitzen die Bleistiftstrahlen konstant dünn über alle möglichen Laufwege. Das Bakom-Video zeigt hingegen den Fußabdruck so eines Beams am Erdboden realistisch.
Wie kann Ericsson, für Jakob der 5G-Antennenpabst schlechthin, nur so ein Video veröffentlichen? Ganz einfach: Ericsson hat mit dem Video nichts zu tun, das Video stammt von dem bekannten Grafikkartenhersteller nVidia, der mit den schicken Beams nur seine neueste Kreation "Omniverse" (3D-Modellierung) anschaulich vorstellen möchte. Da war nicht Ericsson am Werk, sondern die künstlerische Freiheit eines Grafikers, der von 5G-Funkfeldausbreitung mutmaßlich nicht viel Ahnung hat. Und ausgerechnet mit diesem Video, das nur symbolisch die bleistiftdünnen Beams einer adaptiven Antenne zeigt (im Nahfeld werden noch korrekt Keulen dargestellt), will Jakob die realistische Prinzipdarstellung des Bakom an die Wand fahren.
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HUJs Irrtümer (9): Fake News made by Bakom
Gustav, Donnerstag, 08.02.2024, 13:53 (vor 318 Tagen) @ H. Lamarr
Eigentlich wollte ich schon gestern in die Tasten hauen und den Beitrag von Jakob auseinander nehmen, aber dann dachte ich mir das ist zu langweilig. Es wäre doch viel spannender und herausfordernder, jene Aussagen von Jakob zu finden, die richtig sind. Als positiver Nebeneffekt muss man auch nicht so viel schreiben.
Tatsächlich dachte ich im ersten Moment, seine Behauptung "Die Daten erreichen ihr Ziel nämlich nicht nur auf direktem Weg bei Sichtverbindung, sondern auch noch über die verschiedensten Reflektionswege." wäre ein Kandidat für das sprichwörtliche blinde Huhn welches auch mal ein Korn findet.
Hätte Jakob doch nur das Bild und seinen Kommentar dazu weggelassen...
Tut mir leid Hans-Ueli, so bleibt es leider bei 0 von 10 möglichen Punkten.
HUJs Irrtümer (9): Fake News made by Bakom
H. Lamarr , München, Samstag, 10.02.2024, 20:20 (vor 315 Tagen) @ Gustav
Tut mir leid Hans-Ueli, so bleibt es leider bei 0 von 10 möglichen Punkten.
Also ich hätte HUJ diesen Punkt so oder so nicht gegeben. Denn der Ex-Elektriker stellt Reflexionen so dar, als seien diese eine typische Eigenschaft von 5G. Das aber ist, Sie wissen's, Blödsinn, alle Funkwellen können reflektiert werden, egal ob Rundfunk, TV, Mobilfunk oder sonst was. Das ist seit rd. 100 Jahren bekannt und passiert auch seit eh und je so. Neu an 5G-Basisstationen mit Beamforming, also derzeit nur im 3,x-GHz-Band, ist, dass die Signalwege von Reflexionen gezielt dazu verwenden können, um mit schlauer Steuerung eines Beams den Signalpegel z.B. an einem durch Abschattung schlecht mit Funk versorgten Empfangsort soweit anzuheben, dass eine Funkverbindung stabil ist. Die Funksysteme 2G bis 4G können dies nicht. Reflektiert werden auch deren Funksignale z.B. von Gebäudefassaden, es ist aber dem Zufall überlassen, ob dies am momentanen Empfangsort durch Überlagerung den Signalpegel anhebt, absenkt oder ohne Wirkung bleibt.
Reflexionen heißen bei Gigaherz-Jakob "Reflektionen" und waren ihm ziemlich wurscht, bis der Ex-Physiklehrer André Masson ihn ab 2022 darauf trimmte, dass sich auch mit Signalreflexionen irrationale Ängste gegenüber Funk prima schüren lassen. Seitdem reitet Jakob auch diesen Gaul begeistert zuschanden, wobei ich den Verdacht nicht loswerde, er stellt sich die Reflexion von Funkwellen aller Art genauso "laserstrahlartig" vor, wie das Video von nVidia sie symbolisch visualisiert. Tatsächlich haben auch von realen Flächen der Umwelt reflektierte Funksignale in aller Regel breite Wellenfronten, so wie unreflektierte Funksignale. Technisch lässt sich dies an der zappeligen numerischen Anzeige von HF-Breitbandmessgeräten erkennen, die bei der Überlagerung mehrerer Wellenfronten einem chaotischen Wellensalat mit zahllosen Minimas und Maximas ausgesetzt sind, was die Anzeige nicht zur Ruhe kommen lässt, egal wo man das Messgerät auch hinhält.
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HUJs Irrtümer (9): Reale News made by Bakom
H. Lamarr , München, Freitag, 23.02.2024, 19:52 (vor 303 Tagen) @ H. Lamarr
Ein nettes Video des Bakom visualisiert mMn schön anschaulich den prinzipiellen Unterschied zwischen einer Versorgung mobiler Teilnehmer mit herkömmlichen Antennen und mit adaptiven 5G-Antennen.
Das Video ist nicht nur nett, sondern es zeigt in einem Modell die Immission einer real existierenden 5G-Basisstation in einer realen Umgebung. Das hat Gigaherz-Jakob offensichtlich nicht gewusst – und auch ich nicht. Von wegen Fake News! Realitätsnäher geht es kaum.
Auf die richtige Spur brachte mich der jüngste Newsletter von "Chance 5G", der das Projekt kurz vorstellt und mich neugierig machte mit der Passage "Es verwendet die realen Parameter einer Antenne in einem Wohnquartier [...]". Ein Link führte mich erst zu einer Webseite des Bakom und von dort lotste mich Google zu diesem Dokument des Bakom. Der Ort des Geschehens war dann schnell gefunden, es geht in dem Video um eine Swisscom-Basisstation (bewilligte Strahlungsleistung 200 W) in Liebefeld auf dem Campus von BAG, BLW, BLV und Agrosope, die Messungen fanden dort am 11. und 19. Juni 2020 statt. Die Messungen wurden dem Bakom zufolge aus Gründen der praktischen Durchführung auf zwei Endgeräte und damit auf zwei Datenströme (Trafficbeams) beschränkt. Weitere Einzelheiten hält das Dokument in Hülle und Fülle parat.
Mich interessierte mehr, ob die Modellierung im Video die reale Umgebung am Ort des Geschehens tatsächlich wiedergibt. Also war Google Earth gefragt, um den Tatort zu finden und so in Position zu bringen, dass ein visueller Vergleich mit der Darstellung im Video möglich wurde. Das selbsterklärende Ergebnis dieser Prozedur ist in den beiden Bildern unten zu sehen. Für den Vergleich habe ich mir aus dem Video eine Szene herausgepickt, die in Spielminute 2:52 zu sehen ist.
Modellierte Umgebung des Messorts im Video des Bakom.
Reale Umgebung in Liebefeld, Kanton Bern (Campusgelände).
Das Bakom hat sich ersichtlich mit seinem Video große Mühe gegeben und keine frei erfundene Feldsituation simuliert, sondern eine mit realer Datengrundlage. Deshalb finde ich es ausgesprochen bedauerlich, dass ein Ex-Elektriker in Schwarzenburg das nicht zu würdigen weiß, sondern dem Bakom die Verbreitung von "Fake News" unterstellt. Ironie des Schicksals: Eine der Straßen, die den Campus in Liebefeld abgrenzen, heißt ausgerechnet Schwarzenburgstrasse.
Neben die Spur geraten ist, wenn überhaupt einer, dann "Chance 5G". Denn diesem Lageplan zufolge konnte ich auf dem Campus kein "Wohnquartier" ausmachen, nebendran mit Google Earth hingegen schon.
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HUJs Irrtümer (9): 142 Tage später ...
H. Lamarr , München, Mittwoch, 14.08.2024, 19:48 (vor 130 Tagen) @ H. Lamarr
Das Video von "Ericsson", auf das Jakob verlinkt, habe ich unten eingefügt.
Video des Antennenherstellers Ericsson, glaubt Jakob.
Eigentlich hätte es auch dem Ex-Elektriker auffallen müssen, dass die tollen Bleistiftstrahlen einer adaptiven Antenne, die in dem Video einem Fahrzeug auf direktem Weg und über Reflexionen folgen, so nicht real sein können. Denn z.B. schon 2019 nörgelte er, so ein Bleistiftstrahl sei nach nur 100 Metern schon 25 Meter breit. Im "Ericsson"-Video aber flitzen die Bleistiftstrahlen konstant dünn über alle möglichen Laufwege. Das Bakom-Video zeigt hingegen den Fußabdruck so eines Beams am Erdboden realistisch.
Wie kann Ericsson, für Jakob der 5G-Antennenpabst schlechthin, nur so ein Video veröffentlichen? Ganz einfach: Ericsson hat mit dem Video nichts zu tun, das Video stammt von dem bekannten Grafikkartenhersteller nVidia, der mit den schicken Beams nur seine neueste Kreation "Omniverse" (3D-Modellierung) anschaulich vorstellen möchte. Da war nicht Ericsson am Werk, sondern die künstlerische Freiheit eines Grafikers, der von 5G-Funkfeldausbreitung mutmaßlich nicht viel Ahnung hat. Und ausgerechnet mit diesem Video, das nur symbolisch die bleistiftdünnen Beams einer adaptiven Antenne zeigt (im Nahfeld werden noch korrekt Keulen dargestellt), will Jakob die realistische Prinzipdarstellung des Bakom an die Wand fahren.
142 Tage später: HUJ bleibt dabei, für ihn ist das Video das Werk von Ericsson und nicht eines von nVidia. Basta .
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HUJs Irrtümer (10): 6G in Südkorea
H. Lamarr , München, Mittwoch, 28.02.2024, 00:19 (vor 298 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: [...] Die ComCom (Eidgenössische Kommunikationskommission) gedenkt demnach 2029 in der Schweiz 6G vom Stapel zu lassen! Das ist weder Fantasie noch Utopie. In Südkorea läuft 6G bereits und in der Schweiz sind damit offensichtlich schon die ersten Versuche am Laufen. [...]
Quelle: https://www.gigaherz.ch/comcom-will-6g-ab-2029/
Jahr: Februar 2024
Berichtigung: Es ist doch immer wieder verblüffend, welche alternativen Fakten sich der Gigaherz-Präsident aus den Fingern saugen kann. Nein, 6G läuft gegenwärtig weder in Südkorea noch sonstwo auf dieser Welt. Warum nicht? Weil das Normungsgremium 3GPP momentan noch mit 5G-Ran-Release 18 beschäftigt ist (Ran: Radio Access Network) und dann Release 19 kommt. Release 20 wird nicht vor Mitte 2025 abgeschlossen sein und einen Zeitplan für 6G-Studien enthalten. Die 6G-Spezifikationen folgen dann mit Release 21 (Quelle). Ohne verbindliche Spezifikation können auch die Südkoreaner kein 6G-Netz gebaut, sondern nur, wie auch andere Länder, vorbereitende Forschung für die technischen Spezifikationen eines solchen Netzes betrieben haben.
Verständlicher ist eine Meldung vom Februar 2023 auf WinFuture. Dort heißt es:
[...] in Südkorea laufen bereits konkrete Pläne zum 6G-Launch. Wie die Nachrichtenagentur Yonhap berichtet, soll das Next-Gen-Netzwerk bereits im Jahr 2028 starten, also in etwa fünf Jahren. "Bereits" deshalb, weil die ursprünglichen Pläne dazu eine Einführung zwei Jahre später vorgesehen hatten, also etwa 2030. [...]
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HUJs Irrtümer (11): Mit 0,02 W Sendeleistung keine Verbindung
H. Lamarr , München, Sonntag, 10.03.2024, 21:52 (vor 286 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: Der Bernische Baudirektor Christoph Neuhaus bewilligt laufend Baugesuche, in welchen die adaptiven 5G-Sendeantennen zwecks Einhaltung des Strahlungsgrenzwertes mit derart tiefen Sendeleistungen deklariert sind, dass diese als Sendeantennen gar nicht mehr funktionieren können. [...]
Quelle: 5G adaptiv schon bald ein Perpetuum Mobile?
Jahr: 2024
Berichtigung: Im Verlauf seines Beitrags kommt Gigaherz-Jakob zu der Erkenntnis "Mit einer Senderleistung von 0.02Watt eine Datenverbindung über eine Distanz von 2km durch die Luft herstellen zu wollen, ist absolut hoffnungslos."
An seiner Herleitung der sehr schwachen Sendeleistung von 20 mW am Antenneneingang habe ich nichts auszusetzen, vorausgesetzt Jakobs Angaben zu den Beams stimmen. Sicher bin ich mir da nicht, denn die Broadcast-Beams verbraten meines Wissens stets weniger Sendeleistung als die Traffic-Beams (was Jakob nicht berücksichtigt), aber das sei dahingestellt. Mir geht es um Jakobs Einschätzung, mit nur 20 mW Sendeleistung am Antenneneingang (also nicht verwechseln mit der Strahlungsleistung der Antennen) könne eine Sendeantenne "gar nicht mehr funktionieren".
Ich behaupte, seit eh und je lässt sich mit nur 20 mW Sendeleistung eine Mobilfunkverbindung aufbauen. Nachprüfen lässt sich dies in den technischen Recommendations für das steinalte GSM. Dort sind für GSM-Funksysteme 18 "Power Level" (PL, Sendeleistungsstufen) in 2-dB-Schritten anwachsend definiert, z.B. für GSM900 von minmal 5 dBm (PL19=0,003 W) bis maximal 39 dBm (PL2=8 W). Diese Sendeleistungen waren für Autotelefone zulässig. Da GSM-900-Mobiltelefone bekanntlich mit nicht mehr als 2 W (peak) Sendeleistung arbeiten dürfen, war bei diesen Geräten oben schon bei PL5=33 dBm Schluss.
Ein Mobiltelefon im GSM900-Modus kommt also bestenfalls mit 3 mW (peak) Sendeleistung aus, was sicherlich nicht am Rand einer großen Funkzelle stattfindet, sondern unter sehr guten Empfangsbedingungen nahe der Basisstation. Im Linienbus-Messprojekt des IZgMF haben wir diese geringe Sendeleistung (PL19) 4-mal an unseren Testhandys beobachten können. Da spricht nichts dagegen, dass mit 20 mW Sendeleistung läppische 2 km überbrückt werden können.
Ein aufmerksamer Leser wird jetzt einwenden, Jakob redet aber nicht von der Sendeleistung eines Mobiltelefons, sondern von einer Basisstation und die Funkfelddämpfung ist im 900-MHz-Band viel geringer als im 5G-Band 3,6 GHz. Stimmt, und es gibt darüber hinaus noch weitere Einflussgrößen auf die Linkbilanz, auf die uns hier ein Funknetzplaner einst aufmerksam machte. Meine Berichtigung ist deshalb eher explorativ, sie will zeigen, dass Mobilfunkverbindungen günstigenfalls schon mit 3 mW Sendeleistung möglich sind. Im konkreten Fall gehe ich davon aus, dass die Funknetzplaner von Salt im Gegensatz zu Jakob (und mir ) sehr genau wissen was sie tun. Und wenn diese Profis eine Strahlungsleistung von 50 W (ERP) beantragt haben, dann werden sie damit ihr Versorgungsziel mit Sicherheit erreichen.
Funknetzplanung ist eine Wissenschaft für sich. Mir geht es darum, die unerträgliche geradezu kindliche Selbstüberschätzung eines greisen Ex-Elektrikers deutlich zu machen, der ernsthaft glaubt, er wisse über die Linkbudgets und Linkbilanzen von Beamforming-5G-Funkverbindungen besser Bescheid als das Personal der Mobilfunknetzbetreiber, das sich beruflich mit dieser Problematik Tag für Tag auseinandersetzen muss. Jede Wette, Elektrikern vertrauen die Betreiber diese anspruchsvolle Arbeit mit Sicherheit nicht an.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (11): Mit 0,02 W Sendeleistung keine Verbindung
Gustav, Montag, 11.03.2024, 15:09 (vor 286 Tagen) @ H. Lamarr
Vielleicht sollte jemand einfach mal Jakob erklären, dass der Antennengewinn nicht nur für die Senderichtung gilt, sondern selbstverständlich auch in Empfangsrichtung. Das vergessen Mobilfunkgegner gerne, bzw. sie wissen es nicht besser und es klingt dann auch viel dramatischer.
Aber wie so oft, widerspricht sich Jakob auch hier wieder einmal. In dieser Diskusion posaunt er lautstark
Empfang geht auch noch bei 0.0006V/m.
Ich denke, man muss sich nicht die Mühe machen und die Feldstärke in eine Leistung umrechnen. 0.0006V/m sind 1/10'000, bzw. 1/100'000 vom Grenzwert, Jakob dürfte mit seiner Behauptung ausnahmsweise richtig liegen. Vermutlich funktioniert das Handy sogar mit noch weniger Empfangsleistung.
Jakob könnte es sich so einfach machen, jetzt da er sich endgültig zur Ruhe setzen möchte. Jahre lang kämpfte er für weniger Elektromagnetische Strahlung aber jetzt da die Technik soweit ist und Masten und Smartphones viel weniger senden als früher ist es ihm auch nicht recht. Dabei könnte er dies doch - genau wie den Abbruch des KW-Senders in Schwarzenburg - als seinen persönlichen Erfolg verkaufen und sich als ehemaliger Präsident auf seinen selbst ausgelegten Lorbeeren ausruhen. Seine Anhänger würden ihm vermutlich Glauben schenken und wir hätten eindeutig ein Win-Win Situation
HUJs Irrtümer (12): "Bagatellverfahren" für 5G-Antennen
H. Lamarr , München, Sonntag, 26.05.2024, 19:33 (vor 210 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: [...] Wie das soeben veröffentlichte Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 nun aufzeigtt, ist bei bestehenden Mobilfunk Sendeanlagen die nachträgliche Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors ohne offizielle Baupublikation und ohne Einsprachemöglichkeit der betroffenen Bevölkerung, lediglich in einem sogenannten Bagatellverfahren rechtswidrig. Das hätte allein im Kanton Bern zur Folge, dass in 127 Gemeinden 380 5G-Antennen sofort stillgelegt und einem offiziellen Baubewilligungsverfahren zugeführt werden müssten. [...]
Quelle: 5G: Endlich Klartext aus Lausanne
Jahr: 2024
Berichtigung: Die Schlussfolgerung, die der Ex-Gigaherz-Präsident aus dem Urteil des Bundesgerichts zieht, ist völlig falsch. Keine einzige adaptive 5G-Antenne in der Schweiz muss infolge des Urteils weder sofort noch später stillgelegt werden. Dies lässt sich auch für juristische Laien dem Urteil des Bundesgerichts zweifelsfrei entnehmen, vorausgesetzt, es liegen keine allzu großen kognitiven Schwierigkeiten mit dem Textverständnis vor.
Aber der Reihe nach ...
Um die Bequemen seiner Leser im Ungewissen zu lassen, nennt Jakob zwar das Aktenzeichen des Urteils, verlinkt dieses jedoch nicht, sondern nur seine irreführenden Begleitbeiträge zum Thema. Deshalb hier zuerst der Link zum Urteil. Da das Thema etwas verzwickt ist, empfehle ich zur weiteren Vorbereitung den Forumbeitrag Bundesgericht stützt Rechtsauffassung der Mobilfunkgegner, aus dem hervorgeht ...
► Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts betrifft ausschließlich adaptive 5G-Antennen im 3,6-GHz-Band, die in den vergangenen Jahren in Ermangelung einer verbindlichen rechtlichen Regelung vorübergehend mittels einer "Worst-Case"-Betrachtung bewilligt wurden. Nach Schließung der Rechtslücke durch Aktualisierung der NIS-Verordnung (NISV) am 1. Januar 2022 durften die Betreiber derart bewilligte Antennen, gestützt auf eine NISV-Vollzugshilfe nachträglich gemäß dem "Bagatellverfahren", d.h. ohne Einsprachemöglichkeit von Anwohnern, mit höherer Sendeleistung speisen. Diese Praxis, der jetzt mit dem Urteil die Rechtsgrundlage entzogen wurde, war bundesrechtlich von der Aktualisierung der NISV gedeckt.
► Die "Worst-Case"-Betrachtung behandelt adaptive Antennen wie konventionelle Antennen und lässt die räumlich und zeitlich variable Abstrahlung unberücksichtigt, wodurch adaptive Antennen strenger betrachtet werden als konventionelle. Diese Ungleichbehandlung soll durch einen "Korrekturfaktor" für die Anhebung der maximalen Sendeleistung ausgeglichen werden.
► Das aktuelle Urteil kommt nicht überraschend, es hat sich seit etwa zwei Jahren in der Rechtsprechung des Bundesgerichts angekündigt.
Tenor des aktuellen Urteils
Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem "Worst-Case"-Szenario bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10-mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über sechs Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal Faktor drei übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmäßig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen. Im Übrigen können adaptive Antennen auch ohne Anwendung eines Korrekturfaktors adaptiv betrieben werden, mit den sich daraus ergebenden Vorteilen (geringere Strahlung in Richtungen, in denen sich keine Endgeräte befinden).
Kantonale Regelungen zulässig
Dass trotz klarer Regelung für die Zulässigkeit des Bagatellverfahrens auf Bundesebene weiterhin Rechtsunsicherheit herrschte, liegt an dem Schweizer Raumplanungsgesetz (RPG). Denn Art. 22 Abs. 1 RPG (SR 700) legt fest, "Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden." Schweizer Kantonen steht es jedoch frei, die Bewilligungspflicht breiter zu fassen und bestimmte Vorhaben von der Bewilligungspflicht zu befreien, z.B. das Parken von Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen. Im Kanton St. Gallen, dort wollte Swisscom in der Gemeinde Wil die streitgegenständlichen Antennen nach dem "Bagatellverfahren" entfesseln, ist die Bewilligungspflicht im Planungs- und Baugesetzt (PBG), Art. 136 geregelt. Da Mobilfunkantennen dort nicht von der Bewilligungspflicht befreit sind, hatte das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen eine Rechtsgrundlage, die Beschwerde der Swisscom gegen die Forderung der Gemeinde, ein ordentliches Baugesuch einzureichen, abzuweisen und so ein Verfahren auf den Weg zu bringen, das letztlich beim Bundesgericht landete.
Folgen des Urteils
Das Urteil des Bundesgerichts verlangt keine Stilllegung betroffener 5G-Antennen. Diese können ohne Weiteres gemäß der Bewilligung nach dem "Worst-Case-Szenario" rechtssicher weiter betrieben werden. Für Mobilfunknetzbetreiber ist dies auf Dauer jedoch keine befriedigende Lösung, da dieser Betrieb die Reichweite (Versorgungsgebiet) adaptiver Antennen merklich einschränkt und dies nur mit einer Netzverdichtung kompensiert werden kann. Diese aber ist a) kapitalintensiv und b) mit einer von irrationaler Furcht vor Funkmasten getriebenen Bevölkerung nur gegen erheblichen Widerstand durchzusetzen. Das Urteil des Bundesgerichts wirft damit die Schweiz zurück ins Jahr 2019, als die Aktualisierung der NISV noch nicht galt und alle adaptiven Antennen gemäß dem "Worst-Case"-Szenario betrieben werden mussten.
Ein Ausweg aus der verfahrenen Situation nach dem Wegfall des "Bagatellverfahrens" wäre der steinige Weg, für bestehende adaptive Antennen die Erhöhung der Sendeleistung mit einem ordentlichen (nicht vereinfachten) Bewilligungsverfahren zu beantragen und gegen den Widerstand von Anwohnern durchzusetzen. Ginge es nur um wenige Antennen, wäre dieser Weg wohl gangbar. Angaben aus der Anti-Mobilfunk-Szene zufolge sind von dem Urteil schweizweit jedoch hochgerechnet einige tausend Antennen betroffen, was, wenn die Schätzung zutrifft, zu einer ausufernden Belastungsprobe für die Bewilligungsbehörden und die Justiz der Schweiz führen würde.
Ein anderer Ausweg wäre es, in der kantonalen Baugesetzgebung adaptive 5G-Antennen, die bereits nach dem "Worst-Case"-Szenario bewilligt wurden, anlässlich der nachträglichen Anwendung des Korrekturfaktors von der ordentlichen Bewilligungspflicht zu befreien. Doch so einfach geht das nicht, wie das Urteil des Bundesgerichts in Abschnitt 3.3 unter Bezugnahme auf das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen andeutet. Dort heißt es:
[...] Eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht bedürfe einer formell-gesetzlichen Grundlage (wie z.B. in Art. 18a RPG für Solaranlagen); eine Regelung auf Verordnungsstufe genüge nicht. Im Übrigen äussere sich Ziff. 62 Abs. 5bis Anh. 1 NISV auch gar nicht zur Baubewilligungspflicht.
Neue gesetzliche Grundlage schaffen
Doch die Erfolgsaussichten einer Befreiung von der Baubewilligungspflicht auf gesetzlicher Grundlage sind ungewiss. Denn die Schweizer Regierung ist bereits zweimal in der kleinen Kammer des Parlaments (Ständerat) mit dem Versuch gescheitert, die Anlagegrenzwerte ohne Klimmzüge moderat zu lockern, zuletzt war dies erst Mitte 2023 der Fall, davor scheiterte der Gesetzesentwurf im Dezember 2016 nur knapp. Allerdings hat sich inzwischen die Stimmungslage in Europa zu Ungunsten organisierter Mobilfunkgegner geändert. So scheiterte die Europäische Bürgerinitiative "Stop 5G" am 1. März 2023 krachend und Ende April 2024 hob der italienische Gesetzgeber den vor rd. 20 Jahren festgezurrten Vorsorgewert 6 V/m auf 15 V/m an. Das sind nur zwei Beispiele von mehreren, die zeigen, wie die Anti-Mobilfunk-Szene zunehmend in die Defensive gerät. Auch der Rückzug des NTP (USA) von der HF-EMF-Forschung zählt dazu, die kommende neue EMF-Risikobewertung der WHO wird ein übriges tun. Die Anti-Mobilfunk-Szene reagiert auf diese Entwicklung mit Durchhalteparolen und intensivierter Desinformation. Bei dieser vorteilhaften Gemengenlage wäre ein dritter Vorstoß der Schweizer Regierung, diesmal bescheiden nur zur Sanktionierung des "Bagatellverfahrens", aus meiner Sicht nicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Rheinfelden will keine Bagatellbewilligung für 5G-Antennen mehr
H. Lamarr , München, Donnerstag, 13.06.2024, 01:04 (vor 192 Tagen) @ H. Lamarr
Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem "Worst-Case"-Szenario bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10-mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über sechs Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal Faktor drei übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmäßig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen.
Die Bewilligung und Nachrüstung von Mobilfunkanlagen mit der neuen Technologie sorgt seit Jahren für heftige Diskussionen im Städtli [Rheinfelden; Anm. Postingautor]. Nun hat der Rat der Stadt einen Beschluss gefasst: «Der Gemeinderat setzt sich nach seinen Möglichkeiten dafür ein, dass die nachträgliche Beanspruchung eines Korrekturfaktors einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren unterliegt.» mehr ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (12): Kanton Bern - 380 5G-Antennen vor dem Aus
H. Lamarr , München, Donnerstag, 20.06.2024, 00:32 (vor 185 Tagen) @ H. Lamarr
Das Urteil des Bundesgerichts verlangt keine Stilllegung betroffener 5G-Antennen. Diese können ohne Weiteres gemäß der Bewilligung nach dem "Worst-Case-Szenario" rechtssicher weiter betrieben werden. Für Mobilfunknetzbetreiber ist dies auf Dauer jedoch keine befriedigende Lösung, da dieser Betrieb die Reichweite (Versorgungsgebiet) adaptiver Antennen merklich einschränkt und dies nur mit einer Netzverdichtung kompensiert werden kann.
Dass der Ex-Präsident des Vereins Gigaherz mit der Funktechnik auf Kriegsfuß steht, ist seit Jahrzehnten bekannt. Was aber Hans-U. Jakob in seinem jüngsten Beitrag behauptet (5G: Berner Kantonsverwaltung muss 380 5G-Sendeantennen stilllegen), ist aus meiner Sicht ein alarmierendes Zeichen für geistige Verwirrung. Hier der fragliche Textauszug aus Jakobs unseligem Beitrag im Wortlaut:
Erste Reaktion aus Bern
Mit Stellungnahme vom 4.Juni 2024 teilt das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern der Gemeindeverwaltung Steffisburg mit, dass der Kanton Bern dieses Bundesgerichtsurteil zu respektieren gedenke und bei bestehenden adaptiv betreibbaren Antennen für die nachträgliche Gewährung des Korrekturfaktors künftig ein ordentliches Baugesuch verlangen werde. [...]
Weiter schreibt das AUE: Um sich einen gewaltigen Imageverlust und haufenweise aufwendige baupolizeiliche Verfahren zu ersparen empfehle das AUE den Mobilfunkbetreibern statt einer Stilllegung aller Bagetell-bewilligten Anlagen, lediglich den Korrekturfaktor auszuschalten.
Mit ausgeschaltetem Korrekturfaktor funktioniert unseres Erachtens eine adaptive 5G Sendeantenne nicht mehr. Dazu wurde ja dieser, aus unserer Sicht betrügerische Korrekturfaktor, auch erfunden und dem nicht fachkundigen Bundesrat im Dezember 2021 untergejubelt.
Komplett abschalten oder die Anlage lediglich ohne Korrekturfaktor betreiben, kommt auf das Selbe hinaus: Die Anlage ist tot.
Ein Beispiel dazu:
Eine adaptive 5G-Sendeantenne muss, infolge ausgeschaltetem Korrekturfaktor auf die im Zusatzblatt 2 deklarierte Sendeleistung von 300Watt ERP heruntergefahren werden. Das macht bei einem typischen Antennengewinn von 21dB oder Faktor 125 am Antenneneingang noch gerade 2.4Watt. Diese müssen noch auf 4 Such- und 8 Datenbeams aufgeteilt werden. Macht noch gerade 0.2Watt pro Beam. Das ist, verglichen mit der Sendeleistung eines Handys von 2 Watt, absolut hoffnungslos.
Jakobs pseudotechnische Rückrechnung von 300 W (ERP) auf 200 mW Sendeleistung (pro Beam) ist atemberaubend. Warum? Weil es funktechnisch total idiotisch ist, mit der mickerigen Sendeleistung zu argumentieren. Denn für die Versorgung mit Funkdiensten ist nicht allein die Sendeleistung maßgebend, die in die Antennen eingespeist wird, sondern das Produkt aus Sendeleistung und Antennengewinn. Ein Mobiltelefon braucht max. 2 W Sendeleistung, weil die winzigen Rundstrahlantennen im Gerät praktisch null Antennengewinn bieten. Im Gegensatz dazu bieten die großen 5G-Richtantennen von Basisstationen einen gewaltigen Antennengewinn und kommen daher mit wenig Sendeleistung aus.
Das besagte Produkt aus Sendeleistung und Antennengwinn ist unter dem Begriff Strahlungsleistung bekannt, die laut Jakob 300 W beträgt. Und mit 300 W Strahlungsleistung ist eine 5G-Antenne keineswegs tot, sondern kann ihren Versorgungsauftrag durchaus gut erfüllen. Allerdings mit der Einschränkung, dass die für 5G typischen hohen Datenraten auch am Rand einer Funkzelle nur erreichbar sind, wenn in der Funkzelle wenige Teilnehmer die hohen Datenraten tatsächlich in Anspruch nehmen und z.B. große Dateien downloaden oder Videos in hoher Auflösung streamen. Leisten sich dies zu viele Teilnehmer, schrumpfen die Datenraten am Zellenrand zum Ärger der dortigen Teilnehmer zuerst. Mit Korrekturfaktor würde dieser störende Effekt wegen höherer Strahlungsleistung (wenn überhaupt) deutlich seltener in Erscheinung treten als ohne Korrekturfaktor.
Andere (untechnische) Beweisführung: Wäre an Jakobs Gerede auch nur ein Funken wahr, Swisscom und Sunrise hätten im Frühjahr 2019 als weltweit eine der ersten Netzbetreiber ihre 5G-Netze nicht erfolgreich mit anfangs hunderten, später tausenden 5G-Antennen in Betrieb nehmen können (momentaner Stand: rd. 10'700 5G-Anlagen). Denn damals gab es noch keine Korrekturfaktoren und die Inbetriebnahme wurde von den Behörden unter der Auflage zugelassen, dass 5G-Antennen immissionstechnisch vorläufig wie konventionelle Antennen zu bewerten seien. Genau diese Situation tritt jetzt erneut ein, wenn zuvor im Bagatellverfahren mit Korrekturfaktor bewilligte 5G-Antennen künftig ohne Korrekturfaktor betrieben werden müssen. Da hätte auch Jakob drauf kommen können und seine Schnapsidee von den toten 5G-Anlagen begraben müssen. Kann sich der Mann nicht endlich um den Rasen oder die Rosen in seinem Garten kümmern, statt sich hartnäckig selbst zum Gespött zu machen?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (13): Bundesgericht ist Asut-Mitglied
H. Lamarr , München, Dienstag, 16.07.2024, 00:24 (vor 159 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: [...] FAZIT: Das Bundesgericht, welches über die Regulierungsbehörde die Oberaufsicht führen sollte, ist Mitglied des Verbandes, welcher die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dieser Regulierungsbehörde vertritt. Und das Schlimmste: Die Interessen gegenüber der Öffentlichkeit vertritt, also auch gegenüber uns allen!
Quelle: https://www.gigaherz.ch/da-hoert-der-spass-auf/
Jahr: 2024
Berichtigung: Ex-Gigaherz-Präsident Jakob ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine irreführende Meldung des alternativen Nachrichtenportals Infosperber hereingefallen. Da die Meldung seine persönlichen Vorbehalte gegen das Schweizer Bundesgericht und seinen eigenen Geltungsdrang stützt, hat Jakob obendrein in seiner Zweitveröffentlichung alles weggelassen, was in der Erstveröffentlichung die vermeintliche Dramatik der Meldung noch relativiert.
Auf Jakobs verzerrte Darstellung des Originalartikels und auf seine bizarren Forderungen nach Konsequenzen will ich gar nicht erst weiter eingehen, sondern den Kern der Anschuldigung beleuchten. Dieser lautet: Das Schweizer Bundesgericht ist Mitglied bei Asut, einem Interessenverband der Schweizer Mobilfunknetzbetreiber. Wäre dies zutreffend, Jakobs Aufregung wäre nachvollziehbar. Doch die Anschuldigung ist höchstwahrscheinlich falsch.
Ein Blick in die Statuten des Vereins Asut macht deutlich: Vollmitglied kann dort allein eine juristische Person sein. Da meiner Kenntnis nach ein Gericht keine juristische Person ist, kann das Bundesgericht kein Asut-Vollmitglied sein. Alternativ bietet Asut eine "Assoziierte Mitgliedschaft" an. Diese steht exklusiv natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen. Damit kommen wir der Sache schon näher, denn im Originalartikel zitiert Infosperber einen Sprecher des Bundesgerichts: «Die Mitgliedschaft betrifft ausschliesslich den Informatikdienst des Bundesgerichts und hat einzig den Zweck, jederzeit über den aktuellsten Stand der technischen Entwicklung auf dem Laufenden zu sein.»
Da ein "Informatikdienst" keine natürliche Person ist, war es voraussichtlich dessen Leiter, der bei Asut die assoziierte Mitgliedschaft beantragt und auch bekommen hat. Diese jetzt unspektakuläre Deutung des Sachverhalts stützt Infosperber mit einem weiteren Zitat des Sprechers in Lausanne: «Was die Geschichte unserer Mitgliedschaft bei Asut betrifft, so können wir Ihnen leider keine weiteren Details nennen, da der damalige IT-Chef nicht mehr im Amt ist.» Und wer genau hinschaut, findet in dem Infosperber-Artikel noch ein weiteres Indiz dafür, dass die Behauptung nicht stimmt, das Bundesgericht sei Mitglied bei Asut. Denn im Text des Aufmacherbilds – und nur dort – heißt es: «Die Informatikabteilung [des Bundesgerichts; Anm. Postingautor] ist Mitglied eines Wirtschaftsverbands.» Dass im Artikel dann aus der Informatikabteilung unvermittelt das Bundesgericht wird, ist ein Zeichen für Sensationsjournalismus.
Fazit: Die unspektakuläre Tatsache, dass ein Mitarbeiter des Bundesgerichts, mutmaßlich der ehemalige IT-Chef, aus beruflichem Interesse bei Asut eine assoziierte Mitgliedschaft beantragt und bekommen hat, wurde auf journalistisch unseriöse Weise dramatisiert, indem diese Mitgliedschaft kurzerhand dem Bundesgericht angedichtet wird. Aus einer Mücke wurde so ein Elefant. Bislang allerdings einzig und allein in der Echokammer Gigaherz. An den großen Schweizer Medien ging der angebliche Skandal bislang spurlos vorüber.
Hintergrund: Pascal Sigg, Autor des Originalartikels bei Infosperber hat sich anscheinend darauf spezialisiert, organisierte Mobilfunkgegner mit mMn tendenziösen populistisch aufgeladenen Artikeln gegen Mobilfunk glücklich zu machen. Hier ein weiteres Beispiel.
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (13): Bundesgericht ist Asut-Mitglied
H. Lamarr , München, Dienstag, 16.07.2024, 14:29 (vor 159 Tagen) @ H. Lamarr
[...] Aus einer Mücke wurde so ein Elefant. Bislang allerdings einzig und allein in der Echokammer Gigaherz.
Stimmt nicht! Auch das glücklose Baubiologen-Projekt Frequencia verbreitet seit 11. Juli in der Schweiz die Desinformation. Im Vergleich zu Jakobs Entgleisungen verwurstet Frequencia die Desinformation allerdings geradezu seriös .
Wird Jakob es wagen, die angekündigte Fortsetzung seiner unsäglichen Kolportage zu bringen?
Hintergrund
Frequencia
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HUJs Irrtümer (13): ... da knallte der Colt. Fortsetzung folgt.
H. Lamarr , München, Mittwoch, 14.08.2024, 19:11 (vor 130 Tagen) @ H. Lamarr
Wird Jakob es wagen, die angekündigte Fortsetzung seiner unsäglichen Kolportage zu bringen?
Ex-Gigaherz-Präsident Jakob kündigte die Fortsetzung seiner Ergüsse im vermeintlichen Skandal um die Asut-Mitgliedschaft des höchsten Schweizer Gerichts am 11. Juli 2024 an. Geliefert hat er diese Fortsetzung jedoch nicht. Und seither sind immerhin 34 Tage verstrichen. Es darf also mit einiger Sicherheit angenommen werden, dass sogar Jakob seinen Irrtum eingesehen und seinen geplanten Shitstorm diskret zu den Akten gelegt hat. Gut so.
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Bundesgericht & Asut: Antworten aus erster Hand
H. Lamarr , München, Freitag, 19.07.2024, 00:24 (vor 156 Tagen) @ H. Lamarr
Ein Blick in die Statuten des Vereins Asut macht deutlich: Vollmitglied kann dort allein eine juristische Person sein. Da meiner Kenntnis nach ein Gericht keine juristische Person ist, kann das Bundesgericht kein Asut-Vollmitglied sein.
Peter Josi, Sprecher des Bundesgerichts, teilt meine (zitierte) Ansicht nicht. Auf Anfrage schreibt er:
Das Bundesgericht unterhält bei der asut eine sogenannte "Benutzermitgliedschaft". Das Bundesgericht ist als Institution Mitglied in verschiedenen Vereinigungen. Dies betrifft - wie auch im Text von Infosperber vermerkt - unter anderem Vereinigungen im Zusammenhang mit open source, aber auch mehrere Vereinigungen höchster Gerichtsinstanzen verschiedener Länder.
Mit dieser Klarstellung ist meine Erwiderung auf Jakobs Beitrag Makulatur, ihr ist der tragende Pfeiler abhandengekommen. Doch dadurch wird Jakobs indiskutable Schmähung des Bundesgerichts "Das sind nicht mehr nur blutige Laien, sondern zusätzlich auch noch hinterlistige Interessensvertreter" nicht richtiger. Was also tun, um den Elefanten, den der Ex-Präsident von Gigaherz so selbstgewiss herbeizaubern möchte, auf andere Weise als Mücke zu identifizieren? Schnell wurde mir klar, ohne weitere Auskünfte aus erster Hand geht das nicht. Das Bundesgericht hatte ich schon befragt, die zweite Primärquelle Asut jedoch nicht. Folglich stelle ich am 17. Juli einen sechs Punkte umfassenden Fragenkatalog für Asut-Geschäftsführer Christian Grasser zusammen, den er postwendend beantwortete:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antworten auf die Fragen finden Sie untenstehend. Erlauben Sie mir vorab einige Bemerkungen.
Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut) besteht seit 1974 und vereint verschiedenste Unternehmen und Organisationen, die sich für ICT-Themen interessieren.
Bei den Verbandsmitgliedern handelte es sich ursprünglich um Telekom-Anwender, also Unternehmen und Organisationen aus verschiedensten Branchen, die ICT-Technologien nutzen. Fast alle Branchen waren und sind in der asut vertreten, wie Industrie, Banken, Energieunternehmen, Verkehrsbetriebe, Detailhandel, Beratungsunternehmen etc. Dazu gehören auch Organisationen der öffentlichen Hand wie Hochschulen, Polizeien, Spitäler oder eben das Bundesgericht.
Die «moderne» asut entstand 2007 durch eine Fusion zwischen der SICTA, welche die Telekomanbieter vertrat, und der «alten» asut, in der sich Telekom-Anwender organisierten. Die heutige asut vereint ICT-Anbieter und Systemlieferanten einerseits sowie deren Kunden und ICT-Nutzer andererseits und bietet eine Plattform zum gegenseitigen Austausch und zur Förderung der Digitalisierung in der Schweiz.
Antworten:
Frage: Können Sie bestätigen, dass das Bundesgericht bei Asut eine "Benutzermitgliedschaft" hat?
asut: Die überwiegende Mehrheit unserer Mitglieder sind «Vollmitglieder». Dies gilt auch für das Bundesgericht. Hinsichtlich des Mitgliederbeitrages wurde das Bundesgericht – wie die meisten ICT-Anwender – in die Kategorie «Benutzer» eingeteilt.
Gibt es eine plausible Erklärung, warum das Bundesgericht in der heute abgefragten Liste der Asut-Mitglieder nicht genannt wird?
Das Bundesgericht wird mit «Tribunal Fédéral Suisse» in der Liste aufgeführt. Da die Schweiz mehrsprachig ist, akzeptieren wir auch die französische Bezeichnung von Unternehmen und Organisationen.
Wie korrespondieren die Begriffe "Vollmitglied" und "assoziiertes Mitglied" unter Artikel 5 der Asut-Statuten mit dem Begriff "Benutzer" in der Mitgliederbeitragsordnung der Asut?
Als Branchenverband nimmt asut nur Unternehmen oder Organisationen (juristische Personen) als Vollmitglied auf. Jedes Mitglied wird dann gemäss Beitragsordnung einer Mitglieder-Kategorie zugeteilt. ICT-Anwender als «Benutzer» oder «Strategische Anwender» und ICT-Anbieter und Telekomunternehmen als «Anbieter» oder «Operator».
Privatpersonen oder einzelne Mitarbeitende einer Unternehmung oder Organisation (natürliche Personen) können nicht Vollmitglied werden. Ausgewiesene Expertinnen oder Experten, die von uns zur Mitarbeit in einer Fachkommission eingeladen werden, können jedoch als assoziiertes Mitglied der asut beitreten. Der Mitgliederbeitrag richtet sich dann nach der Kategorie «Assoziierte Mitglieder».
War es immer so, dass assoziierte Mitglieder ausschließlich auf Einladung der Asut (zur Mitarbeit in den Fachgremien) aufgenommen werden?
Ob es immer so war, kann ich nicht mehr nachvollziehen (Gründung asut 1974). Die letzten 10 Jahre war dies jedoch der Fall.
Unter der realistischen Annahme, dass exklusiv die IT-Abteilung des Bundesgerichts die Mitgliedschaft bei Asut beantragt hat, welche Nennung der Mitarbeiteranzahl wäre dann aus Sicht der Asut zur Bemessung des Mitgliedsbeitrags korrekt: Die Anzahl der Mitarbeiter in der IT-Abteilung oder die Gesamtanzahl aller Mitarbeiter des Bundesgerichts inkl. Verwaltung, Gerichtsschreiber, Richterinnen und Richter?
Auch wenn die Mitgliedschaft bei asut durch die ICT-Abteilung oder eine andere Abteilung eines Unternehmens oder einer Organisation initiiert wird, ist das Unternehmen bzw. die Organisation als Ganzes asut-Mitglied. Daher werden zur Bemessung des Mitgliederbeitrages alle Mitarbeitenden in der Schweiz bzw. der Gesamtumsatz in der Schweiz berücksichtigt.
Liegt der Asut die Beitrittserklärung des Bundesgerichts noch vor?
Die Archive vor 2014 sind nicht digitalisiert und eine rasche Recherche ist nicht möglich.
Meine Frage nach dem scheinbar fehlenden Eintrag des Bundesgerichts in der Asut-Mitgliederliste erklärt sich damit, dass ich Bewohner eines Landes bin, in dem es nur eine einzige Amtssprache gibt. Und meine Frage nach der Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag fußt auf dem Gedanken, dass vor mehr als zehn Jahren möglicherweise doch die IT-Abteilung des Bundesgerichts die Beitrittserklärung bei Asut eingereicht hat. Mit auf die Abteilung fokussierten Angaben. Grassers Antwort widerlegt diesen Gedanken. Zudem wies mich der Sprecher des Bundesgerichts darauf hin, das Bundesgericht bezahle den Mitgliederbeitrag M3 von heute 950 CHF für 100-499 Personen. Hinzu kämen der Zuschlag gemäß Fussnote 1 der Beitragsordnung sowie Mehrwertsteuern. Dies ergebe den von Infosperber angegebenen Gesamtbetrag (1'191,25 CHF). Die Mitarbeiterzahl zum Zeitpunkt des Beitritts habe ebenfalls zwischen 100-499 Mitarbeitenden gelegen.
Mein Fazit
Das Bundesgericht ist Vollmitglied der Asut, was ohne Kenntnis der Hintergründe durchaus Irritationen auslösen kann. Für den Verdacht, die Unabhängigkeit des Bundesgerichts sei nun nicht mehr gewährleistet, gibt es jedoch keine ernst zu nehmenden Anhaltspunkte. Wäre es anders, dürfte es dieses, für die Schweizer Mobilfunkbranche äußerst unerfreuliche Urteil vom 23. April 2024 nicht geben. Die Auskünfte des Bundesgerichts und von Asut zum Sachverhalt, – nachzulesen bei Infosperber und oben –, sind mMn schlüssig und widerspruchsfrei. Gleichwohl lässt es sich nicht wegdiskutieren, dass die Mitgliedschaft bei Asut ein unschöner Kratzer auf der Motorhaube des Bundesgerichts ist, der beizeiten beseitigt werden sollte. Nicht "fristlos", wie Jakob es fordert, denn dies sähe nach einem Schuldeingeständnis aus. Das Schweizer Bundesamt für Informatik und Telekommunikat(i)on (BIT) kann hingegen unbesorgt Asut-Mitglied bleiben, schon deshalb, weil sich bislang niemand öffentlich daran gestört hat.
Aus meiner Sicht hat Ex-Gigaherz-Präsident Jakob nichts Brauchbares im Köcher, um erfolgreich einen Shitstorm gegen das Bundesgericht zu entfachen. Einen Beschuss mit servierfertigen Spaghetti kann das Bundesgericht gelassen abwarten. Bon appétit.
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Bundesgericht Asut-Mitglied: seit wann?
H. Lamarr , München, Sonntag, 21.07.2024, 15:09 (vor 154 Tagen) @ H. Lamarr
Gibt es eine plausible Erklärung, warum das Bundesgericht in der heute abgefragten Liste der Asut-Mitglieder nicht genannt wird?
Das Bundesgericht wird mit «Tribunal Fédéral Suisse» in der Liste aufgeführt. Da die Schweiz mehrsprachig ist, akzeptieren wir auch die französische Bezeichnung von Unternehmen und Organisationen.
Das Webarchiv gibt die Auskunft, das Schweizerische Bundesgericht ist nicht nur "mehr als 10 Jahre" Mitglied von Asut, sondern öffentlich einsehbar sogar seit mehr als 20 Jahren (spätestens seit 2003). Die "Entdeckung" des Infosperber im Jahr 2024 bekommt dadurch eine fast schon historische Komponente.
Screenshot der Asut-Mitgliederliste (Anfangsbuchstabe "T") vom 21. März 2003.
Hans-U. Jakob muss demnach seine kecke Forderung "Alle gegenüber uns abschlägigen Bundesgerichtsurteile in Sachen Mobilfunk der letzten 10 Jahre sind zu kassieren und durch ein neu gewähltes Richtergremium zu revidieren" auf nun 20 Jahre ausdehnen .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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HUJs Irrtümer (14): Bundesgericht zitiert Berenis falsch
H. Lamarr , München, Sonntag, 17.11.2024, 13:04 (vor 35 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptungen: [...] In praktisch allen neueren Bundesgerichtsurteilen in welchen die Beschwerdeführenden mit dem Sondernewsletter der BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates, mit Datum vom Januar 2021 argumentieren, das heisst mit den Studien zum oxidativen Stress, hervorgerufen durch die hochfrequente elektromagnetische Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen, ist die folgende höchstrichterliche Weisheit zu lesen:
Zitat: In Zell- und Tierstudien finden sich auch unterhalb der Grenzwerte relativ konsistente Einflüsse auf oxdidativen Stress und auf zelluläre Signalwege, wobei unklar ist, ob damit langfristig gesundheitliche Folgen verbunden sind. Ende Zitat
Diese haarsträubende Beurteilung, aus dem oxidativen Zellstress, also aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich nicht ableiten, ob damit längerfristig gesehen, gesundheitsschädigende Wirkungen zu erwarten seien, haben wir von Gigaherz bis dato immer den Bundesrichtern angelastet. Etwa mit dem zynischen Kommentar: «Eigentlich hätten die 5 Koryphäen schon recht. Denn beginnender Krebs heisst längerfristig oft Tod. Und tote Menschen sind juristisch gesehen nicht krank, sondern einfach nur tot!
Bundesrichter zu Unrecht verdächtigt
Wie sich jetzt herausstellt, stammt das haarsträubende Zitat tatsächlich aus einem BERENIS-Sondernewsletter, aber wie wir kürzlich durch einen Zufall entdeckt haben, aus einem früheren, nämlich aus demjenigen vom Juli 2020. [...]
Quelle: Bundesgericht zitiert aus dem falschen BERENIS-Newsletter
Jahr: 2024
Berichtigung: Die Prüfung von Jakobs Behauptungen überführt den Ex-Gigaherz-Präsidenten der Falschaussage und der Zitatverfälschung.
Sucht man beim schweizerischen Bundesgericht nach der von Jakob zitierten "höchstrichterlichen Weisheit", führt dies nicht zu mehreren Treffern in neueren Bundesgerichtsurteilen, sondern mit dem Urteil 1C 100/2021 vom 14. Februar 2023 zu gegenwärtig genau einem einzigen Treffer. Ein zuvor mit Copy-Paste aus Jakobs Text entnommener anderer Suchbegriff führte sogar zu null Treffer. Grund für diesen Fehlschlag ist Jakobs einzigartige und deshalb unauffindbare Schreibweise von "oxdidativen" Stress gewesen.
Das Urteil 1C 100/2021 lässt dann mit der Passage 5.4.3 Jakobs frei erfundene Entdeckergeschichte zusammenklappen wie ein Schweizer Taschenmesser. Denn dort ist klipp & klar zu lesen, dass das Gericht aus dem Berenis-Newsletter (Sonderausgabe) vom Juli 2020 zitiert und nicht aus der Sonderausgabe vom Januar 2021. Die Sonderausgabe vom Juli 2020 beschäftigte sich mit den damals neuen Icnirp-Grenzwertempfehlungen. Das Gericht zitiert korrekt in indirekter Rede und macht damit deutlich, dass die folgende Aussage nicht dem Gericht zuzuschreiben ist, sondern den Autoren des Newsletters:
[...] In Zell- und Tierstudien fänden sich auch unterhalb der Grenzwerte relativ konsistente Einflüsse auf oxidativen Stress und auf zelluläre Signalwege, wobei unklar sei, ob damit langfristige gesundheitliche Folgen verbunden seien. [...]
Zitatverfälscher Jakob verwandelt in seiner Verwertung des Textes (siehe oben) die indirekte Rede des Gerichts in direkte Rede und tischt diese seinen Lesern als angeblich "höchstrichterliche Weisheit" des schweizerischen Bundesgerichts auf .
Was die Entdeckergeschichte des Ex-Gigaherz-Präsidenten so grandios kurios macht, ist der Umstand, dass Jakob sich im Wesentlichen selbst der Falschaussage überführt, freilich ohne dies zu erkennen. Jakob wird nicht zum ersten Mal Opfer eines Zirkelschlusses. Seinen originellsten Zirkelschluss erlaubte er sich bereits 2001 mit seiner von höchster Stelle bestätigten "Entdeckung", Icnirp sei keine Unterorganisation der WHO.
Auf die dilettantischen Ausführungen Jakobs zu oxidativem Stress ist wegen seiner Inkompetenz in gesundheitlichen Sachfragen nicht weiter einzutreten. Dies gilt auch für Jakobs Behauptung:
[...] Auf Grund des BERENIS-Sondernewsletters vom Januar 2021 sind die Anlage-Grenzwerte, die bis anhin vom Bundesgericht als Vorsorgewerte gemäss USG gehandelt wurden, durch BERENIS neu als hochgradige Gefährdungswerte eingestuft worden. [...]
Jakob hat ersichtlich Schwierigkeiten, Fakten von Meinung zu unterscheiden. Das macht ihn als Informationsquelle wertlos. So hat nicht Berenis die schweizerischen Anlagegrenzwerte als "hochgradige Gefährdungswerte" eingestuft, sondern einzig und allein der hochbetagte Ex-Präsident des Vereins Gigaherz. Überzeugen Sie sich selbst davon!
Einen anderen Punkt an Jakobs Ausführungen erachte ich hingegen als leidlich bemerkenswert: Die Sonderausgabe des Berenis-Newsletters vom Juli 2020 ist auf der Website des Bafu tatsächlich nicht mehr zu finden (weder in Deutsch, noch in Englisch). Das Bafu hat diese Ausgabe kommentarlos entfernt. Aus der Welt ist die Sonderausgabe damit jedoch nicht, denn im Webarchiv ist sie weiterhin für jedermann zu haben.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (14): Bundesgericht zitiert Berenis falsch
H. Lamarr , München, Mittwoch, 27.11.2024, 23:12 (vor 24 Tagen) @ H. Lamarr
Diese haarsträubende Beurteilung, aus dem oxidativen Zellstress, also aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich nicht ableiten, ob damit längerfristig gesehen, gesundheitsschädigende Wirkungen zu erwarten seien, haben wir von Gigaherz bis dato immer den Bundesrichtern angelastet.
Wie inkompetent die Ausführungen des Ex-Elektrikers Jakob zu oxidativem Stress sind, mag jeder erkennen, der z.B. die Zeilen am Linkziel liest. HYCYS ist eigenen Angaben zufolge das größte privat geführte sportwissenschaftliche Institut in Deutschland.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
HUJs Irrtümer (14): Bundesgericht zitiert Berenis falsch
e=mc2, Donnerstag, 28.11.2024, 07:16 (vor 24 Tagen) @ H. Lamarr
Wie inkompetent die Ausführungen des Ex-Elektrikers Jakob zu oxidativem Stress sind, mag jeder erkennen, der z.B. die Zeilen am Linkziel liest.
Immerhin könnte er dort einiges lernen.
"Freie Radikale und oxidativer Stress scheinen also auf den ersten Blick etwas zu sein, das man möglichst vermeiden möchte. So einfach ist es jedoch nicht. Oxidativer Stress wird erst dann zum negativen Faktor, wenn er zu groß wird. Ein gewisses Maß an endogenem oxidativem Stress, im Fall von Sportlern beispielsweise durch Training, ist sogar notwendig, um die Leistung zu steigern."
Oder vielleicht zieht er jetzt vors Bundesgericht und lässt den Sport verbieten.
HUJs Irrtümer (14): Bundesgericht zitiert Berenis falsch
e=mc2, Donnerstag, 28.11.2024, 07:55 (vor 24 Tagen) @ e=mc2
Sowieso hat der BERENIS Review zu oxidativem Stress als Messlatte für die Evidenzbewertung ausgedient. Früher oder später werden sie Bundesrichter statt den narrativen Review von zwei Personen den systematischen Review der WHO zitieren müsseen. Diese Arbeit ist für die Evidenzbewertung deutlich höher zu gewichten. Expertenmeinungen haben in der Evidenzpyramide eine geringe Aussagekraft.
HUJs Irrtümer (15): Totale Ignoranz am Bundesgericht
H. Lamarr , München, Freitag, 29.11.2024, 01:03 (vor 23 Tagen) @ H. Lamarr
Behauptung: Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024
Quelle: Totale Ignoranz am Bundesgericht
Jahr: 2024
Berichtigung: Jakobs haltlose Behauptungen stehen im Zusammenhang mit Folge 14 in diesem Strang. Die totale Ignoranz, die Jakob dem Bundesgericht andichtet, stellt sich als Meinungsäußerung des Ex-Elektrikers heraus, dem von der eigenen Meinung abweichende fundierte Meinungsäußerungen anderer zeitlebens ein Dorn im Auge waren.
Da sich Gigaherz-Jakob wieder einmal nicht durchringen konnte, einen Link auf den aktuellen Brennpunkt seiner Wut zu setzen, hole ich dies nach. Jakobs Wut ist nachvollziehbar, denn das Urteil ist der kategorische Schlussstrich zum Nachteil der sieben Jahre andauernden Verschleppungstaktik einer handvoll Mobilfunkgegner in der schweizerischen Außenwacht Hadlikon. Wem die Felle davonschwimmen, der darf auch wütend sein.
Jakobs Behauptung, auch das Urteil 1C_459/2023 zitiere den "falschen" Berenis-Sondernewsletter, wird durch die Wiederholung (siehe Folge 14) freilich nicht richtiger. Da Jakob seine Behauptung diesmal anders vorbringt, weicht auch meine Entgegnung ab (gegenüber Folge 14). Die im Urteil angegriffene Passage lautet diesmal:
[...] Dabei kam es [das Bundesgericht; Anm. Postingautor] unter Berücksichtigung des in der Newsletter-Sonderausgabe der BERENIS vom Januar 2021 besprochenen Berichts zum Ergebnis, es müsse angesichts der unzureichenden Datenlage und der methodischen Schwächen eines Teils der bisher durchgeführten Studien durch weitere Untersuchungen geklärt werden, ob durch Mobilfunkanlagen erzeugte elektromagnetische Felder Veränderungen des oxidativen Gleichgewichts von Zellen mit gesundheitlichen Auswirkungen für Menschen bewirken könnten (Urteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 5.5.1).
Jakob versucht in seinem Artikel zu beweisen, von unzureichender Datenlage und methodischen Schwächen stünde nichts im Berenis-Sondernewsletter vom Januar 2021, sondern im älteren Berenis-Newsletter vom Juli 2020. Als ob dies wichtig wäre! Doch seine Beweisführung ist nur oberflächlich betrachtet schlüssig, tatsächlich scheitert Jakob wieder einmal an seinem begrenzten Textverständnis.
Wer das Zitat oben aufmerksamer als Jakob liest, wird feststellen, das Gericht bezieht sich darin nicht auf den Berenis-Sondernewsletter vom Januar 2021, sondern auf den Bericht, der diesem Newsletter zugrunde liegt. Was das für ein Bericht ist, darüber gibt das Referenzurteil 1C_100/2021 Auskunft. Dort heißt es erhellend:
[...] Entsprechendes ergibt sich auch nicht aus dem von den Beschwerdeführenden ebenfalls genannten, im Auftrag des BAFU erstellten Bericht MEVISSEN/SCHÜRMANN (Gibt es Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch elektromagnetische Felder? - Eine Zusammenfassung neuerer relevanter Tier- und Zellstudien in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen, Mai 2021). Die Newsletter-Sonderausgabe der BERENIS vom Januar 2021 basiert auf diesem Bericht. Auf dessen Seite 31 wird abschliessend festgehalten, dass Hinweise auf eine Veränderung des oxidativen Gleichgewichts bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen gefunden worden seien, wobei diese durchaus auch im Bereich der Grenzwerte aufgetreten seien. Da einige Studien mit methodischen Unsicherheiten bzw. Schwächen behaftet seien und die Datenlage für einige Organsysteme wenig umfassend sei, seien weiterführende Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen notwendig, um diese Phänomene und Beobachtungen besser zu verstehen (vgl. auch MEVISSEN/SCHÜRMANN, a.a.O., S. 4 f.). [...]
Da der Volltext des Berichts unentgeltlich aufgerufen werden kann, steht es jedem frei, an den angegebenen Seitenzahlen nach dem Rechten zu schauen. Das liest sich allerdings etwas einfacher als es ist, denn der Bericht liegt allein in englischer Sprache vor. Möglicherweise war dies der Grund, warum Jakob sich so alternativlos auf die beiden deutschsprachigen Berenis-Newsletter versteift hat.
Fazit
Jakob pickt an der völlig falschen Stelle nach Rosinen, nämlich in den besagten beiden Berenis-Newslettern. Davon aber redet das Bundesgericht gar nicht, sondern es beruft sich beim genauen Hinsehen auf den Originalbericht der Autoren Mevissen und Schürmann. Dort steht sinngemäß das, was Jakob als "haarsträubend" empfindet. Ironie des Schicksals: Ohne es zu erkennen giftet Jakob ausgerechnet gegen seine beiden Helden Mevissen und Schürmann, die ihn mit oxidativem Stress berauscht haben. Aber: Nicht das Bundesgericht liegt falsch, sondern der Angreifer Hans-Ulrich Jakob.
w.z.b.w.
Jakob plaudert von "schätzungsweise 20 in den letzten 24 Monaten am Bundesgericht verhandelten Beschwerden gegen Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendeanlagen", von denen wohl alle sich auf den Berenis-Sondernewsletter vom Januar 2021 berufen hätten. Eine Abfrage der Urteilsdatenbank des Bundesgerichts mit dem Suchwort "Berenis" ergab heute nicht 20, sondern 15 Treffer. Alle Treffer verweisen im Text auf das Referenzurteil 1C_100/2021, sodass jeder die Chance hat, den tatsächlichen Sachverhalt aus einer Kraft zu recherchieren und nicht auf Jakobs Irreführung angewiesen ist.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –