Diagnose-Funks Helfershelfer bei der STOA-Kampagne (Allgemein)
IN GOTTES NAMEN
Das katholisches Medium „Die Tagespost“, wird benutzt um Verdrehungen bzgl. des "STOA-Bericht 2021" in die Welt hinaus zu posaunen. Dem Anspruch, "Journalismus, der sich der Wahrheit verpflichtet fühlt!" kommt Die Tagespost mVn mit diesem Beitrag nicht nach. Aber wer soll das prüfen? Nicht mal eine Kommentarfunktion gibt es.
Kann wahr sein, was nicht sein darf? Autor: Werner Thiede
Auszug: Einwände in Deutschland chancenlos
In Deutschland aber sind bislang juristisch vorgebrachte Einwände weitestgehend chancenlos geblieben. Doch jetzt lässt ein Urteil vom Landgericht Münster aufhorchen: Es bestätigt, dass nicht nur Mobilfunkanlagenbetreiber für eventuelle Schädigungen durch den Anlagenbetrieb haften, sondern genauso Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke zur Verfügung gestellt haben. Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol kommentiert: Nachdem selbst offizielle Stellen wie etwa der Europäische Parlamentarische Forschungsdienst (STOA) des EU-Parlaments „darauf hinweisen, dass die Grenzwerte im Bereich der elektromagnetischen Strahlenfelder mindestens um den Faktor 10 zu hoch sind, gehen Eigentümer bei Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkanlagenbetreiber insofern kein nur theoretisches Haftungsrisiko ein.“
Kommentar: RA profitiert von Rechtsstreits auch wenn sie nicht Erfolgreich sind. Angst ist ihr Geschäft. Im Original des STOA-Berichts steht auf Seite 2 folgendes:
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