BNetzA misst "nach Vorschrift" (Allgemein)

dlsasv @, Dienstag, 25.04.2006, 23:41 (vor 6547 Tagen) @ helmut

Nach der angegebenen Meßvorschrift werden die "Frequenzbereiche" sehr wohl unterschieden. Zwar nicht nach Frequenzen, sondern nach "Nutzung".

Bedingung 1+2 = Amateurfunk, Rundfunk
Bedingung 3+4 = Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk

Bei Bedingungen 1+2 werden über 1 Hz bis 10 MHz summiert. Gibt es Amateur- und Rundfunk nicht auch außerhalb dieses Bereiches?

Soweit ich das verstehe sollen Bedingungen 1+2 sicherstellen, dass die induzierten Ströme unterhalb des Basisgrenzwerts bleiben (maximale Feldstärke relevant? daher lineare Summation?), während die anderen beiden die Erwärmung verhindern sollen (zeitlich gemitteltes Feldstärkequadrat relevant). Nun gut, so stehts jedenfalls in den ICNIRP-Empfehlungen <- pdf-Seiten 50/51

Es scheint bei der Bundesnetzagentur tatsächlich missverständlich dargestellt zu sein: Summenformeln


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