BNetzA misst "nach Vorschrift" (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Dienstag, 25.04.2006, 10:06 (vor 6576 Tagen) @ KlaKla

Die Vorschrift spiegelt den allgemeinen Fall, "den Bürger auf der Straße", wider. Es ist und kann nicht beabsichtigt sein, Extremfälle in Sendeantennenhöhe zu erfassen und diese herauszustellen. Für "Extremfälle" wird dann eben einzeln gemessen. Diese Messungen werden aber auch immer unter den berechneten Werten liegen, da diese sowieso nach "Worst-Case" berechnet werden.

Die ganze Meßtätigkeit ist doch eh nur eine ABM-Maßnahme, das Geld könnte man sich sparen.

Was soll dabei herauskommen wenn der Worst-Case der Antenne hier mit 6m errechnet wurde und der Nachbar mindestens 18m entfernt ist. Nichteinmal hier auf dem Dach kommt man ohne Hilfsmittel, Leiter-Hubwagen-usw, in den Bereich des Grenzwertes.

Die Reserven in den Berechnungen sind so hoch, daß bei einer Messung höchstens 10% des Grenzwertes bei dem errechneten Abstand ermittelt werden dürften.

Bei Rundfunksendern oder bei einer privaten Satellitenbodenfunkstelle hier in der Nähe werden Schutzabstände von über einem Kilometer gefordert. Und auch hier werden im "begehbaren Bereich" weit weniger als 10% des Grenzwertes erreicht.

Die Theorie wird durch die Messungen immer wieder bestätigt. -und wen es beruhigt, der soll halt messen lassen-

MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum