Zwei Betreiber, ein Mast (Technik)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.10.2014, 22:45 (vor 3520 Tagen) @ IPmotion

In unseren Breiten durften in der Anfangszeit Telekom und D2 nicht die gleichen Masten nutzen.

Das dachte auch ich lange, kannte dies aber nur vom Hörensagen. Vor ein paar Monaten habe ich dann bei der BNetzA nachgefragt, wie das mit dem "National Roaming" denn nun wirklich sei. Antwort: Mehrfachnutzung einer Sendeeinrichtung durch mehrere Netzbetreiber ist erlaubt und war immer erlaubt. Es stimme nicht, dass die BNetzA früher aus Wettbewerbsgründen National Roaming untersagt hätte, O2 habe es z.B. ab 1999 mit der Deutschen Telekom praktiziert. Einen verbindlichen Gegenbeleg konnte ich im www nicht finden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Mehrfachnutzung, Roaming


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