Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten (Allgemein)
H. Lamarr , München, Dienstag, 07.12.2010, 00:50 (vor 5134 Tagen)
Derzeit in Umlauf ist eine Presse-Information des Immobiliensachverständigen Thomas G., die er in einem Gratis-Presseportal eingestellt hat, also eine sehr, na sagen wir's ruhig, "kostenbewußte" Form von PR. Dagegen wäre nun überhaupt nichts einzuwenden, wenn der Inhalt der Meldung nicht einer Geschäftsanbahnung gleich käme. G. behauptet, anhand von nicht näher dargelegten "Marktstudien" und "Umfragen" könne er nachweisen, "dass Immobilien einen Wertverlust von bis zu 50% vom unbelasteten Verkehrswert haben können, wenn in unmittelbarer Nähe ein Mobilfunkmast vorhanden ist".
Das ist nun wirklich ein alter Hut, schon 2004 war von bis zu 50 % Wertverlust beim IZgMF zu lesen, ob dies heute noch zutrifft darf bezweifelt werden, denn die Menschen gewöhnen sich an die Masten.
Übel ist meiner Meinung nach die folgende Passage in G. Presse-Information:
"Der Markt reagiert mit erheblichen Abschlägen auch dann, wenn die Strahlung offiziell als "harmlos" oder "nicht gesundheitsgefährdent" von behördlicher Seite eingestuft wird, so G.."
Hier suggeriert der Sachverständige ganz ungeniert, die "Strahlung" könne inoffiziell durchaus als "nicht harmlos" oder "gesundheitsgefährdend" eingestuft werden. Warum er dies macht, obwohl der Trend wissenschaftlicher Erkenntnisse genau gegenläufig ist, erklärt sich aus dem folgenden Absatz:
"Nur ein fach- und sachgerechtes Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessungen innerhalb und außerhalb der Immobilie zeigt dem Kunden auf, welcher tatsächlichen Belastung er ausgesetzt und welcher Wertverlust der Immobilie vorhanden ist."
Soso, nur ein kundig erstelltes Verkehrswertgutachten samt Strahlenmessung bringt also angeblich Licht ins Dunkel der Wertverluste. Der Kunde, der darauf hereinfällt, wird gleich doppelt zur Kasse gebeten und bekommt mMn eine völlig nutzlose Expertise, denn nirgendwo, das wissen wir alle, wird der zulässige Grenzwert auch nur ansatzweise erreicht. Was passiert also, wenn Herr G. hier 167 µW/m² misst und dort 1254 µW/m²? Beide Werte sind meilenweit unter Grenzwert, einen anerkannten Maßstab für die "Gefährlichkeit" solcher Werte gibt es daher nicht. Wo also will G. die Grenze ziehen, ab wann ein Messwert nicht mehr wertmindend ist? Seriös kann er dies nicht tun. Deshalb gibt es auf die Frage nur eine Antwort: Er muss sich auf dilettantische Grenzwertforderungen von Mobilfunkgegnern berufen oder - was sonst - auf baubiologische Empfehlungswerte, denen jedoch jegliche wissenschaftlicher Substanz fehlt. Wozu überhaupt kryptische Messwerte herumposaunen, wenn es doch sowieso nur die objektiv nicht begründbare Furcht vor Sendemasten in Teilen der Bevölkerung ist, die interessierte Kunden möglicherweise abspringen lässt, was man dann als Wertverlust interpretieren kann? Das Hantieren mit Messwerten ändert daran nichts, der Dumme ist und bleibt der Kunde.
Aus meiner Sicht ist das Angebot von G. wegen fehlender seriöser Bewertungsmaßstäbe wertlos, es verursacht bei Kunden nur unnötige Kosten. Außerdem schwant mir, dass womöglich im Schlepptau eines messenden Immobilienwertermittlers zufällig gleich noch ein Baubiologe antanzt, der einen wegen vermeintlich hoher Messwerte verunsicherten Kunden in die Mangel nimmt und ihm eine völlig unnötige teure Schirmmaßnahme verkauft, um so einen angeblichen Wertverlust der Immobilie zu egalisieren.
[Hinweis Moderator 19:38 Uhr: Thomas G. ist Sachverständiger für Immobilienbewertung]
[Spatenpauli: Betreff am 7.12.2010 um 22:12 Uhr umformuliert, am 8.12. um 10:42 Uhr Berufsbezeichnung im Fließtext berichtigt]
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Geschäftsmodell, Wertverlust, Interessenkonflikt, Nutznießer, Panikmache, Motivation, Immobilien, Sachverständiger
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
KlaKla, Dienstag, 07.12.2010, 11:55 (vor 5134 Tagen) @ H. Lamarr
Da versucht jemand, sich ein weiteres Standbein aufzubauen.
Nicht zu vergessen sei dabei, dass es sich mit der Berufsbezeichnung Immobilienmakler genauso verhält wie mit dem Baubiologen, es sind Gewerbetreibende ohne Qualifizierter Ausbildung nach IHK oder Studium.
Zertifikate sind käuflich zu erwerben.
Verwandte Threads
Die Revolution straft ihre Kinder
Wertminderung von Immobilien in München
Wertverlust durch Mobilfunkanlage
--
Meine Meinungsäußerung
Tags:
Ausbildung
Selber schuld: Immobilien-Wertverlust durch Mobilfunkmasten
H. Lamarr , München, Dienstag, 07.12.2010, 18:24 (vor 5133 Tagen) @ H. Lamarr
Wozu überhaupt kryptische Messwerte herumposaunen, wenn es doch sowieso nur die objektiv nicht begründbare Furcht vor Sendemasten in Teilen der Bevölkerung ist, die interessierte Kunden möglicherweise abspringen lässt, was man dann als Wertverlust interpretieren kann?
Das muss man sich mal vorstellen: Ohne das Gerede von Sendemastengegnern gäbe es die unbegründete Furcht in der Bevölkerung nicht und das Thema Wertverlust infolge nahem Sendemast gäbe es gar nicht - von visuellen Gründen einmal abgesehen.
Sendemastengegner sind hier in einer Doppelrolle unterwegs: Erst wecken sie Ängste vor der Masten, dann beklagen sie Wertverluste. Erträglich wird dieser wahnwitzige Kreislauf nur dadurch, dass es die alten Sendemastengegner waren, die das faule Kuckucksei ins Nest legten, und es junge Sendemastengegner sind, die es dort entdecken: Die Revolution frisst ihre Kinder.
Faul ist das Ei deshalb, weil es von Jahr zu Jahr und von Studie zu Studie mMn immer weniger belastbare Gründe gibt, dem Munkeln & Raunen über die angeblichen bösen Folgen der Masten Glauben zu schenken. Die Altvorderen der Sendemastengegner hatten sich vor 15 bis 20 Jahren schlicht zu weit aus dem Fenster gelehnt, als sie mit den Masten Pest und Cholera zurückkehren sahen und anfingen, Alarm zu schlagen. Sie haben der Bevölkerung eine Suppe eingebrockt, die diese auch nun selber auslöffeln muss, alte Sendemastengegner werden als Verursacher des Problems weder erkannt, geschweige denn für ihr Tun haftbar gemacht.
Erklärbar ist der ganze Widersinn nur, wenn einem klar wird, dass es bei alledem in Wirklichkeit nur ums liebe Geld geht: Mit Furcht vor Sendemasten lassen sich von sogenannten "Helfergewerben" gute Umsätze erwirtschaften - wer die Szene der lauten Mobilfunkgegner länger kritisch beobachtet kommt an dieser Einsicht nicht vorbei. Die Variante des "strahlungsmessenden Immobilienmaklers" ist allerdings neu, sie hat gute Chancen sich zu verbreiten, auch wenn mMn kein realer Mehrwert für die bedauernswerten Opfer solcher Geschäftstätigkeiten erkennbar ist. Denn die erbrachte Dienstleistung ist so überflüssig wie ein Kropf, sie bezweckt allein den Geldfluss von A nach B.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Wertverlust, Opfer, Immobilien, Immobilienmakler, Täter, Pest, Cholera
Umstritten: Immobilien-Wertverlust durch Mobilfunk
H. Lamarr , München, Mittwoch, 08.12.2010, 11:25 (vor 5133 Tagen) @ H. Lamarr
Aus meiner Sicht ist das Angebot von G. wegen fehlender seriöser Bewertungsmaßstäbe wertlos, es verursacht bei Kunden nur unnötige Kosten.
Herr G. ist über mein Posting verständlicherweise wenig erfreut (er erwägt eine Einstweilige Verfügung nebst Schadenersatzansprüchen) und interpretiert in die obige Passage hinein, ich würde damit behaupten, seine Gutachten seinen nichts wert und er zocke die Kunden ab. So aber möchte ich die zitierte Passage keinesfalls verstanden wissen, denn über die Qualität der Gutachten von Herrn G. kann ich nicht befinden und es liegt mir fern, zu behaupten, er würde mit seinen Gutachten Kunden abzocken. Vielmehr sehe ich es exklusiv im Zusammenhang von Wertermittlungen mit begleitenden EMF-Immissionsmessungen so: Aus meiner Sicht ist das Angebot von G. wegen fehlender seriöser Bewertungsmaßstäbe wertlos, es verursacht bei Kunden nur unnötige Kosten.
Ich würde es begrüßen, wenn Herr G. sich mit meiner Meinung inhaltlich auseinander setzt und darlegt, wieso seiner Meinung nach eine EMF-Immissionsmessung bei der Wertermittlung von Immobilien eine seriöse Bewertungsgröße ist und wo er die Grenze sieht, ab welchem Wert eine EMF-Immission sich negativ auf den Wert einer Immobilie auswirkt. Bei dieser Gelegenheit würde ich auch noch gerne wissen wollen, wie sich EMF-Immissionen gutachterlich auswirken, wenn diese aus Nachbarwohnungen von dort aufgestellten DECT-Anlagen oder W-LAN-Routern in das zu begutachtende Objekt einwirken und dort Werte zeigen, die weit über der ebenfalls einwirkenden Immission einer Mobilfunk-Basisstation liegen. Und wenn wir schon dabei sind, wäre auch noch zu klären, inwieweit ein mit EMF-Berücksichtigung erstelltes Gutachten für eine angemessene Frist Gültigkeit haben kann, wenn doch die EMF-Immissionen vor Ort sich täglich ändern können, etwa durch Abbau eines Masten oder durch Netzverdichtung oder durch Anschaffung, Abschaffung bzw. Umplatzierung von funktechnischen Geräten in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Ich bin wirklich auf überzeugende Antworten auf diese Fragen gespannt und lasse mich gerne eines besseren belehren.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
"Fach- und sachgerecht"
RDW , Mittwoch, 08.12.2010, 17:17 (vor 5132 Tagen) @ H. Lamarr
Aus meiner Sicht ist das Angebot von G. wegen fehlender seriöser Bewertungsmaßstäbe wertlos, es verursacht bei Kunden nur unnötige Kosten.
Herr G. ist über mein Posting verständlicherweise wenig erfreut (er erwägt eine Einstweilige Verfügung nebst Schadenersatzansprüchen) und interpretiert in die obige Passage hinein, ich würde damit behaupten, seine Gutachten seinen nichts wert und er zocke die Kunden ab.
Nun, wenn der Herr G. sich ungerecht behandelt fühlt, dann wollen wir doch einmal genau sein. Er lehnt sich ja selbst ziemlich weit aus dem Fenster und schreibt:
"Nur ein fach- und sachgerechtes Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessungen innerhalb und außerhalb der Immobilie zeigt dem Kunden auf, welcher tatsächlichen Belastung er ausgesetzt und welcher Wertverlust der Immobilie vorhanden ist."
Angesichts der Formulierung "fach- und sachgerecht" darf man natürlich auch ebensolche "fach- und sachgerechte Strahlenmessungen" erwarten. Also z. B. von einem akkreditierten Messlabor nach seinem fach- und sachgerechten Verfahren.
Ist dem so und was wird gemessen? Nur zufallsbedingte Momentanwerte oder werden auch Hochrechnungen auf Maximalwerte durchgeführt?
Wie beziffert sich denn dann der Wertverlust? In Prozent pro Volt pro Meter in Bezug zu Irgendwas, oder wie? Gibt es dazu Referenzen erfolgter Verkäufe mit fachlich anerkannten Messungen?
Bei ungenügender Beantwortung dieser und anderer möglicher Fragen ergeben sich viele Möglichkeiten, die Aussagekraft und Werthaftigkeit der von Herrn G. angebotenen Gutachten zu Recht in Frage zu stellen.
Ein vergleichsweise einfacher Reduktionsfaktor des Verkehrswerts eines Gebäudes wäre vielleicht folgender: "Augenscheinliche Mächtigkeit der Mobilfunkantennen mal Aktivität der lokalen Bürgerinitiativen mal Besorgnis der potenziellen Interessenten".
Aber dieser lässt sich nicht als physikalische Größe messen und wäre doch mit Sicherheit wirklichkeitsnäher als diese.
RDW
Tags:
Sachverständiger
Unterschied zwischen "Gutachten" und "Beratung"
Gast, Mittwoch, 08.12.2010, 18:55 (vor 5132 Tagen) @ RDW
Der Vergleich zwischen einer normenkonformen Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte (im folgenden als "Gutachten" bezeichnet) und einer Feststellung der elektromagnetischen Felder in einer Wohnung oder auf einem Grundstück zur Information von Privatpersonen ("Beratung") soll die Unterschiede im Tätigkeitsspektrum von EMVU-Sachverständigen beispielhaft darstellen:
Gutachten
Bei einem "Gutachten" über die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte geht es um den Schutz vor möglicher Personengefährdung. Sorgfalt, Genauigkeit und Reproduzierbarkeit der Untersuchungsergebnisse sind höchstes Gebot. Typische Vorgebensweise bei der Erstellung eines derartigen Gutachtens ist zunächst das Einholen aller für die Durchführung der Untersuchungen notwendigen Informationen über die felderzeugende Anlage. Anschließend werden Feldstärkeberechnungen und/oder Feldstärkemessungen unter Sicherstellung der ungünstigsten Expositionsbedingungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den gültigen Grenzwerten verglichen. Falls vom Auftraggeber gewünscht, wird das Gutachten noch durch Schlussfolgerungen und Empfehlungen ergänzt. Der dazugehörige schriftliche Bericht umfasst alle notwendigen Informationen über Vorgehensweise und Randbedingungen, damit die Untersuchungen von außenstehenden Fachleuten jederzeit nachvollzogen oder überprüft werden können. Unverzichtbar ist natürlich eine klare und verständliche Darstellung der Ergebnisse.
Es wird klar, dass bei solchen Aufgabenstellungen der Schwerpunkt des Augenmerks bezüglich der Auswahl eines geeigneten Gutachters auf seiner Fachausbildung (Messtechnik, Feldtheorie etc.), seiner Erfahrung und der Ausstattung mit hochwertigen, kalibrierten Messgeräten liegen muss.
Beratung
Deutlich anders verläuft üblicherweise eine typische "Beratung", sei es für Einzelpersonen, wie einem besorgten Bauherren, oder eine Gemeinde, die für ihre Bürger nähere Informationen über die Felder einer Hochspannungsleitung oder eines Funkturms wünscht. In der Regel handelt es sich dabei um Situationen, in denen die zulässigen Grenzwerte bei weitem unterschritten werden und dies auch dem erfahrenen Fachmann von vorne herein klar ist. Daher liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im allgemeinen nicht bei der eigentlichen Messung, sondern in der umfassenden Information und Aufklärung der betroffenen Personen. Dies soll natürlich nicht heißen, dass bei derartigen Messungen die notwendige Sorgfalt völlig außer Acht gelassen werden kann, es ist jedoch hierbei in der Regel nicht notwendig, mit maximalem technischen Aufwand höchste Messgenauigkeiten zu erzielen.
Wenn Feldstärkemessungen vorgesehen sind, ist es in der Regel nützlich, die Betroffenen daran teilnehmen zu lassen, um interessierten Personen durch Erklärungen und zusätzliche Demonstrationen die Physik und die Messtechnik elektromagnetischer Felder näher zu bringen. Beispielsweise kann die Abnahme der magnetischen Flussdichte mit wachsendem Abstand zu einer Hochspannungsleitung oder einer Trafostation im Rahmen einer Begehung sehr anschaulich verdeutlicht werden.
Gewonnene Mess- und Berechnungsergebnisse werden ins Verhältnis zum gesetzlichen Grenzwert oder, falls dies vom Auftraggeber gewünscht wird, zusätzlich auch zu anderen Empfehlungen gesetzt. Meistens ist außerdem eine abschließende ausführliche Beratung notwendig, bei der die gefundenen Ergebnisse erläutert und weitergehende Fragen beantwortet werden. Hier erweist es sich häufig als notwendig, daß der Berater ein fundiertes Grundwissen über die biologischen Wirkungsmechanismen elektromagnetischer Felder besitzt, um beispielsweise die wissenschaftliche Basis für die gesetzlichen Grenzwerte erläutern zu können.
EMVU-Fachmann
Diese beiden sehr gegensätzlichen Beispiele zeigen also, dass von einem EMVU-Fachmann, neben einer umfangreichen und kostspieligen Ausrüstung und entsprechender messtechnischer Fachausbildung, im besonderen Maß auch die Fähigkeit gefordert wird, recht komplizierte physikalische Zusammenhänge anschaulich erläutern zu können, damit dem betroffenen Personenkreis eine objektive Einschätzung der Immissionssituation möglich wird.
© Copyright Elektrosmog-Report 1999
Tags:
Beratung, Gutachten, Elektrosmog-Report, Sachverständiger, Berater, Gutachter
"Fach- und sachgerecht"
Ditche, Donnerstag, 09.12.2010, 03:52 (vor 5132 Tagen) @ RDW
Ein vergleichsweise einfacher Reduktionsfaktor des Verkehrswerts eines Gebäudes wäre vielleicht folgender: "Augenscheinliche Mächtigkeit der Mobilfunkantennen mal Aktivität der lokalen Bürgerinitiativen mal Besorgnis der potenziellen Interessenten".
Doch nicht soo ... , sinniger wäre vielleicht dieses: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=15306 ...
"Fach- und sachgerecht"
Thomas G., Donnerstag, 09.12.2010, 10:18 (vor 5132 Tagen) @ RDW
Guten Tag RDW,
Wie beziffert sich denn dann der Wertverlust? In Prozent pro Volt pro Meter in Bezug zu Irgendwas, oder wie? Gibt es dazu Referenzen erfolgter Verkäufe mit fachlich anerkannten Messungen?
Nochmal sei erwähnt, dass die von mir genannten Abschläge nicht aufgrund von Messungen vorgenommen werden. Der Wertverlust hängt von der tatsächlichen Entfernung des Mobilfunkmastes ab. Je näher, desto höher der Wertabschlag.
Bei ungenügender Beantwortung dieser und anderer möglicher Fragen ergeben sich viele Möglichkeiten, die Aussagekraft und Werthaftigkeit der von Herrn G. angebotenen Gutachten zu Recht in Frage zu stellen.
Das bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen oder man legt das Gutachten einem Gericht bzw. der IHK vor.
Thomas G.
Unglückliche Umstände
H. Lamarr , München, Mittwoch, 08.12.2010, 23:47 (vor 5132 Tagen) @ H. Lamarr
Ich bin wirklich auf überzeugende Antworten auf diese Fragen gespannt und lasse mich gerne eines besseren belehren.
Es ist schon fast tragisch: Herr G. hat durchaus versucht, sich hier am Forum anzumelden, wegen der geschilderten Probleme mit dem Webserver des IZgMF (Chili) sind alle seine Anläufe jedoch erfolglos geblieben. In ohnehin geladener Atmosphäre kommt so etwas besonders gut an. Sogar ein gestern Abend bereits erfolgreich frei geschaltetes Konto war nur von kurzer Dauer, weil es ausgerechnet auf dem irrtümlich in Betrieb gegangenen Backup-Server eingerichtet war (den unser Hoster eine Stunde später wieder stilllegte).
Es lag also nicht an Herrn G., dass er sich bisher nicht zu Wort meldete. Damit er es ab sofort kann, habe ich unter seinem Namen ein Konto eingerichtet und hoffe, dass es von Chili diesmal nicht verschmäht wird, morgen also noch existiert.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
helmut , Nürnberg, Mittwoch, 08.12.2010, 20:35 (vor 5132 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von helmut, Mittwoch, 08.12.2010, 21:01
[Hinweis Moderator 19:38 Uhr: Thomas G. ist Sachverständiger für Immobilienbewertung]
Herr G. scheint gelernter Immobilienkaufmann zu sein.
****
Im IHK-Sachverständigenverzeichnis ist er nicht aufgeführt
Nach seinen Angaben ist er vor allem für Versicherungen und Banken (Bausparkassen) tätig.
Wie kann es dann sein, dass auf vielen Gebäuden der Banken, Versicherungen, Sparkassen usw Mobilfunkantennen stehen, wo doch dadurch die Immobilienpreise ringsum in den Keller sinken ? !
Man würde sich ja selbst schaden, wenn man seinen eigenen Besitz im Wert mindern würde
Das kommt mir so vor wie vor einigen Jahren eine Stadtverwaltung in der Region nördlich Nürnberg die gegen "den Elektrosmog" eines Mobilfunkmast im Randbereich klagte obwohl auf ihrem eigenen Rathaus das ganze Dach mit Antennen eines Mitbewerbers bestückt war und ist.
Und wie verhält es sich mit der Strahlung eines Funkamateures im Nachbarhaus, der 750 Watt in eine als Fahnenmast getarnte Antenne schickt und zum Meßzeitpunkt gerade nicht sendet?
Was ich nicht weiss (oder sehe) macht mich nicht heiss ! ?
MfG
Helmut
[Hinweis Admin: **** Text wurde am 8.12. um 21:59 Uhr entfernt, um einer weiteren Eskalation entgegen zu wirken]
--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)
Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
Thomas G., Donnerstag, 09.12.2010, 10:00 (vor 5132 Tagen) @ helmut
Sehr geehrter Helmut,
"Herr G. scheint gelernter Immobilienkaufmann zu sein.
****
Im IHK-Sachverständigenverzeichnis ist er nicht aufgeführt"
Wenn Sie Informationen über mich einholen möchten, können Sie und jeder andere dieses gerne auf meiner Internetseite tun.
Wie kann es dann sein, dass auf vielen Gebäuden der Banken, Versicherungen, Sparkassen usw Mobilfunkantennen stehen, wo doch dadurch die Immobilienpreise ringsum in den Keller sinken ? !
Bekanntlich bringen Mobilfunkmasten auf den Gebäuden diesen Gebäuden zusätzlich (Miet-)Erträge.
Und wie verhält es sich mit der Strahlung eines Funkamateures im Nachbarhaus, der 750 Watt in eine als Fahnenmast getarnte Antenne schickt und zum Meßzeitpunkt gerade nicht sendet?
Was ich nicht weiss (oder sehe) macht mich nicht heiss ! ?
Ja, ich würde es anders bezeichnen, was der Käufermarkt nicht sieht und kennt, wird nicht berücksichtigt.
Thomas G.
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
helmut , Nürnberg, Donnerstag, 09.12.2010, 11:13 (vor 5132 Tagen) @ Thomas G.
Wenn Sie Informationen über mich einholen möchten, können Sie und jeder andere dieses gerne auf meiner Internetseite tun.
Hab ich schon gemacht. Die von mir gesuchten Informationen konnte ich dort leider nicht finden, aber mir ist u.a. die Fußzeile aufgefallen
Wertermittlungsrichtlinien Immobilienwertermittlungsverordnung Erbschaftssteuerreform Immobilienbewertungsgesellschaft Immobilienmediator Immobilienmediation Mediator BauGB Baugesetzbuch Köln Hamburg Bremen München clickwert ImmoWertV IHK IFS Immobilienbewertung Wertgutachten Sachverständiger Wertermittlungsreform ImmoWertV WertV Immobilienwertermittlungsverordnung Sachverständigengutachten Immobilienbewertung Verkehrswert Verkehrswertgutachten Sachwertermittlung Ertragswertermittlung Beleihungswert Beleihungswertermittlung Privatgutachten Pflegeheim Rehaklinik Hotelbewertung Pauschalhonorar Nürnberg Fürth Erlangen Bayern Würzburg Ansbach Berlin Wien Bodengutachten Altlasten Kaufberatung Immobilien Villa Rehazentrum Kurklinik Spezialimmobilien Fondsbewertung G. Schätzer Marktwert Rohbauabnahme Mietwertgutachten Sachverständiger Sachverständigengutachten Immobilienbewertung Verkehrswert Verkehrswertgutachten Sachwertermittlung Ertragswertermittlung Beleihungswert Beleihungswertermittlung Privatgutachten Pflegeheim Rehaklinik Hotelbewertung Pauschalhonorar Nürnberg Fürth Erlangen Bayern Würzburg Ansbach Berlin Wien Bodengutachten Altlasten Kaufberatung Immobilien Villa Rehazentrum Kurklinik Spezialimmobilien Fondsbewertung G. Schätzer Marktwert Rohbauabnahme Mietwertgutachten Zugewinn Schätzung Sachwert Ertragswert Vergleichswert Gerichtsgutachter Bodengutachten Baugrunduntersuchungen Immobilienbewerter steuerliche Bewertung Immobilienverkauf ISUV Gutachten Preiswert Gerichtsgutachten Immobiliengutachter Sachverständigenkanzlei Wertermittlung Bewertung
MfG
Helmut
--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)
Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
Roger , Donnerstag, 09.12.2010, 23:51 (vor 5131 Tagen) @ Thomas G.
Thomas G.
Hallo
Der Käufermarkt sieht in der Realität so aus : Wo keine Infrastruktur ist , da zu gehört z.B.auch GSM/UMTS/DSL ,finden Sie keine Käufer mehr auf dem Lande . Ob mit oder ohne Makler und Gutachter .
Man erlebt hier im Sauerland, Kopfprämien vom Bürgermeister, wenn einer oder gar die Familie da hin zieht. Weiterer Fakt ist, der deutliche Einwohnerrückgang auf dem platten Lande in den letzten Jahren . Die jungen Leute ziehen in die mittleren Städte bzw Köln/Düsseldorf. Da ist u.A. schnelles DSL und UMTS und Co gewährleistet. Das sind einige Gründe der "realen Preisabschläge".
Und auch ich bezweifle die Angabe, das in 1% der Fälle die Grenzwerte überschritten sind/werden . Die Bundesnetzagentur dürfte was dagegen haben.
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
KlaKla, Donnerstag, 09.12.2010, 08:58 (vor 5132 Tagen) @ H. Lamarr
Die Wertermittlung einer Immobilie soweit mir bekannt, ist klaren Vorgaben unterstellt. Eine Immissionsprognose gehört meines Wissens nicht dazu. Stellt also ein UP da für Käufer/Verkäufer. Auf das UP macht der Immobiliensachverständigte aufmerksam. Ob und in wie Weit er damit gerichtliche Erfolge verbucht hat, ist mir nicht ersichtlich.
Das sich jedoch so eine Immissionsprognose positiv/negativ auf den Kaufpreis einer Immobilie auswirken kann leuchte mir ein. Denn man kann damit eine Immobilie künstlich auf/abwerten je nach Interesse. Vor Gericht denke ich hat so eine Prognose nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Grenzwert überschritten wird.
Da der Kauf einer Immobilie auch viel mit Emotionen zu tun hat, wundert mich das agieren des Sachverständigen nicht. Es eröffnet Ihm ein weiteres Betätigungsfeld, wodurch er die Wirtschaft ankurbelt. Ob und in wieweit das Ganze sinnvoll ist, liegt wohl im Auge des Betrachters. Ähnlich den Handychip Nutzer oder derer die sich in Alu betten.
--
Meine Meinungsäußerung
Tags:
Marketingkonzept, Profiteur
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
Thomas G., Donnerstag, 09.12.2010, 10:08 (vor 5132 Tagen) @ KlaKla
Guten Tag, Klakla,
Die Wertermittlung einer Immobilie soweit mir bekannt, ist klaren Vorgaben unterstellt. Eine Immissionsprognose gehört meines Wissens nicht dazu.
Von einer Immissionsprognose war nicht die Rede.
Das sich jedoch so eine Immissionsprognose positiv/negativ auf den Kaufpreis einer Immobilie auswirken kann leuchte mir ein. Denn man kann damit eine Immobilie künstlich auf/abwerten je nach Interesse. Vor Gericht denke ich hat so eine Prognose nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Grenzwert überschritten wird.
Wenn der Wertabschlag aufgrund einer Immissionsprognose begründet werden soll, stimme ich Ihnen zu. Das Gericht beruft sich auf nachvollziehbare Begründungen eines möglichen Wertabschlages. Ist es für das Gericht nachvollziehbar, ist der Marktabschlag marktkonform und somit gerechtfertigt.
Zur Info sei erwähnt, dass ich als vereidigter Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach - Bausachen - ehrenamtlich tätig bin.
Thomas G.
Tags:
Schöffe
Wertverlust durch Sendemast marktfähig machen
KlaKla, Donnerstag, 09.12.2010, 12:11 (vor 5132 Tagen) @ Thomas G.
Wo bitte ist nachzulesen, dass nur ein Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessung den Wertverlust einer Immobilie ausgibt?
Soweit mir bekannt gehört eine Strahlenmessung nicht zu einem seriösen Verkehrsgutachten. Sie versuchen mMn ein unnötiges UP marktfähig zu machen, was sich schlimmstenfalls negativ auf den Immobilienpreis auswirkt.
Profitieren tut dabei ein guter Immobilienmakler (oder Banken) der die "belastete Immobilie günstig einkauft und ohne Gutachten teuer verkauft oder vermiete.
Woran bemisst sich der Abschlag des Wertverlusts durch eine Mobilfunkantenne? Bitte nennen sie seriöse Quellen, keine Meinungsbekundung abhängiger Institute oder überholte Videobeiträge.
Zur Info sei erwähnt, dass ich als vereidigter Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach - Bausachen - ehrenamtlich tätig bin.
Gut und, was wollen Sie uns damit sagen? Hat den schon mal ein Kläger durch Ihr Verkehrswertgutachten inkl. Strahlenmessung einen realistischen Wertverlust ein geklagt? So das ein Kläger vom Standortvermieter den realistischen Wertverlust erstatte bekam? Denn das wäre dann mWn wirklich neu.
--
Meine Meinungsäußerung
Tags:
Wertverlust, Interessenkonflikt, Geschäftsidee, Irreführung, Immobilien, Immobilienmakler, Schöffe, Meinungsbekundung
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
Roger , Donnerstag, 09.12.2010, 12:42 (vor 5132 Tagen) @ Thomas G.
Zur Info sei erwähnt, dass ich als vereidigter Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach - Bausachen - ehrenamtlich tätig bin.
Thomas G.
Hallo,
am Gericht und anderswo wird man öfters vereidigt , nicht nur als Schöffe ..
"als vereidigter Richter" hört sich gut an , waere da nicht das nach geschobene ehrenamtlich .
Ich nehme an hier in der HP sind mehrere User die in irgendeiner Funktion auch ehrenamtlich vereidigt wurden . Sei´s auf Bundes oder Länderebene .
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
Thomas G., Donnerstag, 09.12.2010, 09:50 (vor 5132 Tagen) @ H. Lamarr
Sehr geehrter Herr Schall,
ich erlaube mir hier zu Ihrer persönlichen Meinung zu meiner genannten Pressemeldung folgende Stellungnahme:
1. In meiner Pressemeldung geht es nicht um Strahlenwerte sondern primär um die Tatsache, dass Mobilfunkmasten an sich, wenn diese in Sichtweite sind, einen Wertabschlag auf dem Markt verursachen. Ob und wie hoch eine mögliche Strahlenbelastung vorhanden ist, steht auf einem anderen Blatt. Hierzu verweise auch auf den Fernsehbericht http://www.youtube.com/watch?v=SJ_9vvrkPE4
2. Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen. Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind.
3. Ausdrücklich wird bestritten, dass wir etwaige Abschirmungsprodukte etc. vermitteln oder gar verkaufen.
Ergänzend sei erwähnt, dass ich seit über 20 Jahren als Sachverständiger für Immobilienbewertungen nachweislich auf dem Markt tätig bin und ich bestätigen kann, dass Banken, Versicherungen und sonstige Auftraggeber Wertabschläge im Verkehrswert wegen Mobilfunkmasten vornehmen.
Thomas G.
Was ist mit dem 1% über den Grenzwerten??
Alexander Lerchl , Donnerstag, 09.12.2010, 11:13 (vor 5132 Tagen) @ Thomas G.
2. Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen. Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind.
....
Thomas G.
Sehr geehrter Herr G.,
wenn ich mich mal einklinken darf: wenn Sie sagen, dass in 99% der Fälle die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind, müsste in 1% der Fälle dies nicht zutreffen. Das kann ich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen. Könnten Sie das belegen?
Danke,
Alexander Lerchl
--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Tags:
Grenzwerte, Anschuldigung
Wertverlust durch E-Smog: distanzieren statt kollaborieren
H. Lamarr , München, Donnerstag, 09.12.2010, 23:06 (vor 5131 Tagen) @ Thomas G.
1. In meiner Pressemeldung geht es nicht um Strahlenwerte sondern primär um die Tatsache, dass Mobilfunkmasten an sich, wenn diese in Sichtweite sind, einen Wertabschlag auf dem Markt verursachen.
Na sowas, dann muss ich die Kernpassage in Ihrer Presse-Information wohl falsch verstanden haben: Nur ein fach- und sachgerechtes Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessungen innerhalb und außerhalb der Immobilie zeigt dem Kunden auf, welcher tatsächlichen Belastung er ausgesetzt und welcher Wertverlust der Immobilie vorhanden ist .
Ist Ihnen bekannt, dass in urbanem Umfeld die Entfernung zu einem Sendemasten alles andere als ein verlässliches Maß für Die Funkfeldimmission ist? Die tatsächliche (objektive) Funkfeldimmission kann von der "gefühlten" (subjektiven) drastisch abweichen.
Ob und wie hoch eine mögliche Strahlenbelastung vorhanden ist, steht auf einem anderen Blatt.
Eben dies dürfte der springende Punkt bei alledem sein, dass nämlich die Klienten subjektiv auf das Gerede reagieren, das wenig verantwortungsvolle Menschen seit mindestens zehn Jahren wie ein Gerücht verbreiten: Sendemasten machen krank. Ebenso gut könnte es sich um das Gerücht handeln, in der Immobilie XY spukten die ruhelosen Geister früherer Bewohner herum, die von einem Irren dort gemeuchelt wurden. Dies hätte mMn (meiner Meinung nach) in etwa die gleiche Substanz & Wirkung wie dieses Sendemasten-macht-krank-Gerücht. Informieren Sie sich aus seriösen Quellen und Sie werden feststellen, dass es keine belastbaren Hinweise gibt, Sendemasten könnten Anwohner krank machen. Wenn überhaupt an dem Gerede über "Funkstrahlung" etwas dran ist, dann betrifft das körpernahe Geräte wie Handys. Wie wäre es denn, wenn Immobilienmakler und -sachverständige die Angst der Leute nicht einfach mit - wie auch immer ermittelten - Wertabschlägen quittieren, sondern beraten, indem sie auf entsprechende Fragen von Kaufinteressenten eben nicht von Wertverlust reden, sondern von haltlosen Behauptungen? Ich meine es stünde auch Ihrer Branche gut zu Gesicht, nicht noch Öl ins Feuer zu gießen und die Verunsicherung der Leute durch willkürlich bemessene Wertabschläge zu steigern. Es spräche doch nichts dagegen, den Kunden reinen Wein einzuschenken und ehrlich zu sagen, dass die kolportierten Sorgen & Ängste aus wissenschaftlicher Sicht völlig unbegründet sind. Da könnte sich glatt die ganze Branche mit Ruhm bekleckern und den verantwortungslosen Panikmachern die rote Karte zeigen.
Hierzu verweise auch auf den Fernsehbericht http://www.youtube.com/watch?v=SJ_9vvrkPE4
Ach du meine Güte, darüber können wir jetzt sicherlich lange streiten, dort geht es um viel Gefühl und um eher wenig Verstand. TV-Boulevardberichte sind in den seltensten Fällen geeignet, sich ein objektives Bild von einer Situation zu machen - im verlinkten Bericht spricht die Anmoderatorin wie zum Beweis von "niederfrequenten Strahlen" statt von HF! Wer eine Wohnung neben einem vermeintlichen Monster-Sendemasten kauft und sich im nachhinein über ein paar putzige Mobilfunkantennchen auf diesem Monstermast aufregt, dem unterstelle ich - ich bin so frei - erst mal finanzielle Motive. Wir leben in einer Zeit des "Anspruchsdenkens", und wenn es bloß Schadenersatzansprüche sind.
2. Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen.
Hieß es in Ihrer Presse-Information nicht kategorisch: "Nur ein fach- und sachgerechtes Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessungen innerhalb und außerhalb der Immobilie zeigt dem Kunden auf, ..."?
Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind.
Es müssen ohne Wenn & Aber 100 % sein, alles andere würde außerhalb der Sicherheitszone eine unzulässige Grenzwertüberschreitung bedeuten. Der Nachfrage von Prof. Lerchl schließe ich mich daher an. Wo in Deutschland konnten Sie nachweislich Grenzwertüberschreitungen feststellen?
3. Ausdrücklich wird bestritten, dass wir etwaige Abschirmungsprodukte etc. vermitteln oder gar verkaufen.
Eine (unaufdringliche) Kooperation mit Baubiologen beträfe weniger Produkte als eine komplette Dienstleistung. In anderen Branchen sind derartige Kooperationen "Ich kenn' da einen, der kann Ihnen das machen ..." mMn durchaus üblich. Beispiel: Eine private Altenpflegerin kommt plötzlich mit einem Gutschein für einen "Essen-auf-Rädern"-Dienst daher und empfiehlt, diesen mal auszuprobieren. Die einen nennen dies eupheristisch "Netzwerke bilden", für mich sind es nur ganz profan "Seilschaften".
Ergänzend sei erwähnt, dass ich seit über 20 Jahren als Sachverständiger für Immobilienbewertungen nachweislich auf dem Markt tätig bin und ich bestätigen kann, dass Banken, Versicherungen und sonstige Auftraggeber Wertabschläge im Verkehrswert wegen Mobilfunkmasten vornehmen.
Ich zweifel Ihre Kompetenz auf Ihrem Fachgebiet in keiner Weise an. Selber einst strammer Sendemastengegner gewesen weiß ich jedoch, wie tückisch und verlockend simpel es sich mit EMF-Immissionen von Sendemasten und deren angeblichen biologischen Folgen verhält. Ich habe Jahre gebraucht, um mich von den vermeintlichen "Informationen" der Alarmisten frei zu strampeln und zu erkennen, dass der Alarm auf Behauptungen, Übertreibungen, Lügen, vor allem aber immer auf strikte Weglassung aller entwarnenden Aspekte und nicht selten auf heimlich verfolgten Geschäftsinteressen beruht. Kurz: Die Elektrosmogdebatte ist inszeniert, sie ist so real wie die Diskussion ums Ungeheuer vom Loch Ness, das viele Schotten gut ernährt (hat). Sie, Herr G., sollten sich da mMn nicht unüberlegt mit dem Gedankengut der Alarmisten kontaminieren, sondern sich - nachdem Sie sich seriös selber ein Bild machen konnten - kompetent davon distanzieren.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Geschäftsmodell, Wertverlust, Marketingkonzept, Panikmache, Immobilien, Sachverständiger, Immobilienmakler
Wertverlust durch E-Smog: distanzieren statt kollaborieren
Thomas G., Freitag, 10.12.2010, 06:17 (vor 5131 Tagen) @ H. Lamarr
"> > ... Sie, Herr G., sollten sich da mMn nicht unüberlegt mit dem Gedankengut der Alarmisten kontaminieren, sondern sich - nachdem Sie sich seriös selber ein Bild machen konnten - kompetent davon distanzieren."
Sie haben recht, Herr Schall, nachdem ich mir selber ein Bild machen konnte, werde ich mich von diesem Forum distanzieren. Bezugnehmend auf Ihr Forum erhalte ich bereits Drohanrufe mit persönlichen Beleidigungen. Ich finde es sehr schade, dass Sie hier im Forum das Polemisieren eines Themas zu meiner Person sogar noch fördern.
Schauen Sie mal in Wikipedia zum Begriff "Polemik" rein und versuchen Sie neutral alle Beiträge diesbezüglich in Ihrem Forum in den letzten 2 Jahren zu bewerten. Sie werden folgendes erkennen : (Quelle Wikipedia)
"Kennzeichen von Polemik sind oft scharfe und direkte Äußerungen, teilweise auch persönliche Angriffe. Gelegentliches Ziel ist das Demaskieren eines Opponenten im Glaubens- und Meinungsstreit. Gegebenenfalls bedeutet dies auch die – mehr oder weniger – subtile Beschuldigung des Opponenten, keineswegs jedoch den Verzicht auf sachliche Argumente. In der klassischen Rhetorik spricht man in einem solchen Fall von der argumentatio ad hominem (das auf die Person gerichtete Argumentieren). Dies meint das Bloßstellen, das Überführen eines Gegners, wobei man zum Beispiel seine Glaubwürdigkeit, seine Reputation und ggf. auch seine Integrität insgesamt anzweifelt, indem man evtl. Widersprüchlichkeiten seiner Ausführungen bzw. seiner Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar zu seinen öffentlich proklamierten Einstellungen und Absichten aufzeigt.[1]
Häufig wird mit den Mitteln der Übertreibung, der Ironie und des Sarkasmus gearbeitet oder vom Strohmann-Argument Gebrauch gemacht."
Zum Posting von Herrn Prof. Lerchl möchte ich gerne erwidern, dass es bekanntlich Messschwankungen gibt, die zeitweise im zulässigen Grenzbereich und zeitweise etwas über dem zulässigen Grenzbereich liegen können. Da ich ausdrücklich kein Fachmann für Strahlenmessungen bin, kann ich zu dem Thema auch wenig sagen bzw. diese Schwankungen erklären.
Ich wünsche allen Forenmitgliedern eine gesegnete und besinnliche Weihnachtszeit.
Thomas G.
Tags:
Opferrolle
Wertverlust durch E-Smog: "Kein Fachmann" verabschiedet sich
Alexander Lerchl , Freitag, 10.12.2010, 06:31 (vor 5131 Tagen) @ Thomas G.
Zum Posting von Herrn Prof. Lerchl möchte ich gerne erwidern, dass es bekanntlich Messschwankungen gibt, die zeitweise im zulässigen Grenzbereich und zeitweise etwas über dem zulässigen Grenzbereich liegen können. Da ich ausdrücklich kein Fachmann für Strahlenmessungen bin, kann ich zu dem Thema auch wenig sagen bzw. diese Schwankungen erklären.
"bekanntlich"; "zeitweise"; "zulässiger Grenzbereich"; "etwas über dem zulässigen Grenzbereich"; "liegen können"
"ausdrücklich kein Fachmann" Ach so!
Na dann
Ich wünsche allen Forenmitgliedern eine gesegnete und besinnliche Weihnachtszeit.
Thomas G.
Ebenfalls.
--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Tags:
Inkompetenz, Sachverstand
Wertverlust durch E-Smog: distanzieren statt kollaborieren
KlaKla, Freitag, 10.12.2010, 08:48 (vor 5131 Tagen) @ Thomas G.
Sie haben recht, Herr Schall, nachdem ich mir selber ein Bild machen konnte, werde ich mich von diesem Forum distanzieren. Bezugnehmend auf Ihr Forum erhalte ich bereits Drohanrufe mit persönlichen Beleidigungen. Ich finde es sehr schade, dass Sie hier im Forum das Polemisieren eines Themas zu meiner Person sogar noch fördern.
Es ist wirklich bedauerlich, wenn Sie tatsächlich Drohanrufe mit persönlichen Beleidigungen erhalten. Spiegelt jedoch die Geisteshaltung von Hetzern wieder und sollte Sie nicht aus der Fassung bringen.
Meinem Verständnis nach wird der Inhalt Ihrer Pressemitteilung kritisch betrachte. Sie haben sicher nach besten Wissen und Gewissen gehandelt aber im Eifer der neuen Geschäftsidee die kritische Betrachtung vernachlässigt.
Das Forum hier bietet sich mMn geradezu an, einen Versuchsballon zu starten. Was haltet Ihr davon ...
Ich denke, Sie hätten eine umfassende und vor allem kritisch betrachtete Bewertung bekommen und das auch noch völlig kostenlos. All zu oft, werden mMn die "neuen Medien" noch nicht optimal genutzt.
Zum Posting von Herrn Prof. Lerchl möchte ich gerne erwidern, dass es bekanntlich Messschwankungen gibt, die zeitweise im zulässigen Grenzbereich und zeitweise etwas über dem zulässigen Grenzbereich liegen können. Da ich ausdrücklich kein Fachmann für Strahlenmessungen bin, kann ich zu dem Thema auch wenig sagen bzw. diese Schwankungen erklären.
Über diese Hürde hätte man Ihnen sicher schnell hinweg geholfen. Die Bundesnetzagentur wacht über die Einhaltung der Grenzwert. Jede Antenne hat einen individuellen Sicherheitsbereich. In dem kann es bei ungünstigen Bedingungen auch mal zu Überschreitung des Grenzwertes kommen. Im Sicherheitsbereich dürfen sich Menschen jedoch nicht dauerhaft aufhalten. Ist die Antenne sach- und fachgerecht errichtet kann es zu keiner Grenzwertüberschreitung außerhalb des Sicherheitsbereichs kommen.
Das sind Technische Details, die mir als nicht Techniker Anfangs auch nicht verständliche waren. Die Szene üblichen Unterstellungen und Mutmaßungen Betreibern und/oder Behörden und Einzelpersonen gegenüber trugen bei mir dazu bei, dass ich lange Zeit meine Unwissenheit (für Experten sichtbar) wie auf dem Silbertablett vor mir her schob. Wenn's Ihnen nun hilf, zu polemisieren und sich selbst als Opfer der miesen Kritiker hinzustellen, habe ich dafür durchaus Verständnis denn Sie haben hier mMn ganz schön was einstecken müssen. Kehren Sie einfach das Negative ins Positive um. Sie haben sich zu weit aus dem Fenster gelehnt aber lernen daraus.
--
Meine Meinungsäußerung
Tags:
Opferrolle
Netzwerke als Geschäftsfördermodell
helmut , Nürnberg, Freitag, 10.12.2010, 14:06 (vor 5131 Tagen) @ Thomas G.
Sehr geehrter Herr G.
beeindrucken Sie weiter Laien, bei Fachleuten dürften Sie schnell abblitzen.
Und sowieso nicht auf dem Gebiet des Mobilfunks,
dort produzieren Sie meiner Meinung nach nur lauwarme Luft indem Sie olle Kamellen nachplappern.
Wie viele anderen arbeiten Sie hauptsächlich mit nicht belegten Behauptungen,
bei Nachfragen geben Sie keine Antworten sondern weichen nur aus.
Wenden Sie sich besser anderen wichtigen Dingen des Lebens zu, wie Ihren Netzwerken
u.a. des Geschäftsmodelles Erdbebenhilfe .
Sponsoren- (und Spender-) Suche kennen wir von einschlägigen Internetseiten zuhauf.
MfG
Helmut
--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)
Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen
Schuster bleib bei Deinem Leisten....
RDW , Freitag, 10.12.2010, 21:20 (vor 5130 Tagen) @ Thomas G.
...oder in diesem Fall: Immobilienfachmann bleib bei Deinen Immobilien
2. Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen. Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind.
wenn ich mich mal einklinken darf: wenn Sie sagen, dass in 99% der Fälle die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind, müsste in 1% der Fälle dies nicht zutreffen. Das kann ich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen. Könnten Sie das belegen?
Zum Posting von Herrn Prof. Lerchl möchte ich gerne erwidern, dass es bekanntlich Messschwankungen gibt, die zeitweise im zulässigen Grenzbereich und zeitweise etwas über dem zulässigen Grenzbereich liegen können. Da ich ausdrücklich kein Fachmann für Strahlenmessungen bin, kann ich zu dem Thema auch wenig sagen bzw. diese Schwankungen erklären.
Die Ermittlung von Mindestabständen zur sicheren Unterschreitung von Grenzwerten geschieht in Deutschland nicht durch Messung und kann somit auch nicht deren Unsicherheiten beinhalten.
Die Bundesnetzagentur berechnet diese Mindestabstände unter Anwendung der Fernfeldformel und unter Berücksichtigung benachbarten Sendeanlagen, unter der Annahme der theoretischen maximalen Sendeleistung und bei freier Sicht.
Ich möchte daher auch nur eine "Messung vor Ort" sehen, wo der Grenzwert überschritten ist.
Was Sie da schreiben, Herr G., nämlich:
"Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen. Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind."
sehe ich daher wieder als Irreführung; dies klingt nämlich so, als ob Sie in 1% der Fälle solche Überschreitungen gefunden haben. Das ist genauso eine Irreführung wie eine von mir bereits kritisierte Aussage in ihrer Pressemitteilung, dies sie hier korrigiert haben.
Gehören Irreführungen etwa zu Ihrem täglich angewandten Handwerkszeug? Oder halten Sie das Verbreiten von irreführenden Aussagen für vertretbar, solange sie von einem Laien auf dem jeweiligen Fachgebiet stammen?
Wie würden Sie denn reagieren, wenn Ihnen z. B. ein Bäckermeister eine von ihm erstellte Wertermittlung einer Immobilie unter die Nase hält und damit versucht Sie an derselben herumzuführen?
RDW
Tags:
Irreführung
Irreführung und Polemik ?
Thomas G., Samstag, 11.12.2010, 07:47 (vor 5130 Tagen) @ RDW
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Wölfle (RDW),
gerade zu dankbar bin ich Ihnen, wenn Sie den Begriff "Irreführung" hier (vermeintlich konstruktiv und völlig neutral) selbst einbringen. Auf Ihrer eigenen homepage www.elektrosmoginfo.de verweisen Sie selbst zum Thema " Wertminderung von Immobilien durch Mobilfunkanlagen? " auf diverse Links, die nahezu allesamt auf dieses Forum verlinkt sind ? Klickt man tatsächlich weiter, gelangt man auf die Seite http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/Immobilien/immobilien.html#b, die mittlerweile teilweise überholt ist.
Klickt man dann wiederum auf das Gästebuch Ihrer eigenen homepage, Herr Dipl.-Ing. Wölfle, so eröffnet sich dem Leser ein interessantes Bild von Ihnen und Ihrem unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Menschen, die angeblich keine Ahnung vom Thema Mobilfunk, Immobilien und Krankheiten etc. haben.
------------------------------
Sehr geehrter Herr Helmut .... ? aus meiner Nachbarschaft Nürnberg,
zu Ihrem letzten Posting erlauben Sie mir folgende Stellungnahme.
"Netzwerke als Geschäftsfördermodell"
Für Sie scheinen Netzwerke negative (Geschäfts-)Modelle zu sein ? Das berechtigt Sie aber keinesfalls über Nutzer diese Netzwerke zu urteilen.
Was das mit dem Thema hier zu tun haben soll, ist zudem sehr fraglich. Siehe dazu das Thema "Polemik" - Wikipedia --- oder Forenregeln dieses Forums.
--------------------------------
Aus gutachterlicher Sicht (Sachverständiger für Immobilienbewertungen) bleibt es für mich dabei - wie in diesem Forum selbst mehrfach direkt und indirekt bestätigt - Eine Wertminderung der Immobilie kann in einem Verkehrswertgutachten durch den sog. "merkantilen Minderwert" vom Sachverständigen angesetzt werden, wenn dieser Abschlag nachvollziehbar auch vom Markt bestätigt wird. Dieser Wertabschlag könnte sogar 100% vom unbelasteten Verkehrswert sein !
Beispiel:
Links ein AKW, rechts ein Sendemast sowie ein Haus mit Hobbyfunker (wie Herr Helmut aus Nürnberg) und im Rücken ein Windpark mit dauernden Schlagschatten. Laufen dann noch Hochspannungsleitungen über das Grundstück, bekommen Sie als Käufer sogar noch Geld geschenkt, um das Objekt zu erwerben.
Ich wiederhole es gerne nochmal - Es spielt also keine wertrelevante Rolle, ob die Strahlenbelastung vorhanden, nachweisbar, schädlich, unschädlich oder im "normalen" Grenzbereich sich befindet.
Frohes Fest wünscht
Thomas G.
Irreführung und Willkür
KlaKla, Samstag, 11.12.2010, 09:19 (vor 5130 Tagen) @ Thomas G.
Ich wiederhole es gerne nochmal - Es spielt also keine wertrelevante Rolle, ob die Strahlenbelastung vorhanden, nachweisbar, schädlich, unschädlich oder im "normalen" Grenzbereich sich befindet.
Und damit schließen Sie den Kreis.
Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten
Die Revolution straft ihre Kinder
Sendemastengegner und Profiteure sorgten wenn überhaupt erst dafür, dass eine "subjektive" Wertminderung einsetzt! Danach folgt eine kostspielige Schadensbegrenzung durch eine Messung.
Nicht geklärt ist die Frage, anhand welcher Kriterien bemisst sich der gefühlte Abschlag tatsächlich. So das man heute davon ausgehen kann es ist dem freien Spiel der Kräfte überlassen (Willkür)! Eine Immobilienbewerten der Bank bemisst so, ein Immobilienmakler so, ein Baubiologe so und der Laie noch mal anders usw. usw..
--
Meine Meinungsäußerung
Tags:
Immobilienmakler
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing
Raylauncher , Sonntag, 12.12.2010, 17:53 (vor 5128 Tagen) @ KlaKla
Nicht geklärt ist die Frage, anhand welcher Kriterien bemisst sich der gefühlte Abschlag tatsächlich. So das man heute davon ausgehen kann es ist dem freien Spiel der Kräfte überlassen (Willkür)! Eine Immobilienbewerten der Bank bemisst so, ein Immobilienmakler so, ein Baubiologe so und der Laie noch mal anders usw. usw..
Beim Kauf einer Immobilie liegt es im Interesse des Käufers, den Preis des Objektes zu drücken, indem nach passenden Argumenten - seien es reale oder an den Haaren herbeigezogene - gesucht wird.
Genau spiegelbildlich sieht es aus, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. Da wird man bestrebt sein, Argumente in den Vordergrund zu rücken, die sich wertsteigernd auswirken.
Von einem vereidigten Immobiliensachverständigen muss ich neutrale und objektive Gutachten erwarten können. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es hierbei durchaus auch schwarze Schafe gibt.
Ein nicht vereidigter Gutachter sieht sich wohl im wesentlichen seinem jeweiligen Klienten verpflichtet. Das wird wohl in vielen Fällen eine Bank etc. sein. quod erat demonstrandum
Raylauncher
Tags:
Immobilienmakler
Der Missbrauch von Transparenz
RDW , Samstag, 11.12.2010, 09:36 (vor 5130 Tagen) @ Thomas G.
bearbeitet von RDW, Samstag, 11.12.2010, 10:23
Sehr geehrter Herr G.,
gerade zu dankbar bin ich Ihnen, wenn Sie den Begriff "Irreführung" hier (vermeintlich konstruktiv und völlig neutral) selbst einbringen. Auf Ihrer eigenen homepage www.elektrosmoginfo.de verweisen Sie selbst zum Thema " Wertminderung von Immobilien durch Mobilfunkanlagen? " auf diverse Links, die nahezu allesamt auf dieses Forum verlinkt sind ? Klickt man tatsächlich weiter, gelangt man auf die Seite http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/Immobilien/immobilien.html#b, die mittlerweile teilweise überholt ist.
Kann es sein, dass Sie eine Homepage mit einem Forum verwechseln? Und deren Inhalte, deren Urheber durchaus sehr deutlich unterschiedlich sein können?
Und kann es sein, daß Sie Probleme beim Zählen oder gar Lesen haben? Von acht Verweisen auf meiner Seite zu Immobilien führt lediglich einer zum IZgMF. Ist das Ihr Verständnis von "nahezu allesamt"?
Natürlich sind Sie auch jederzeit eingeladen, neuere und bessere Informationen einzubringen. Diese sollten allerdings ein Minimum an Zuverlässigkeit besitzen; einer Zuverlässigkeit, deren Beweis Sie bisher schuldig geblieben sind und die ich auch keineswegs erkennen kann.
Klickt man dann wiederum auf das Gästebuch Ihrer eigenen homepage, Herr Dipl.-Ing. Wölfle, so eröffnet sich dem Leser ein interessantes Bild von Ihnen und Ihrem unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Menschen, die angeblich keine Ahnung vom Thema Mobilfunk, Immobilien und Krankheiten etc. haben.
Danke, daß Sie die Transparenz meiner Tätigkeit zumindest erkennen, wenn vielleicht auch nicht zu würdigen wissen. Sie würden sicherlich aus allen Wolken fallen, wenn Sie eine solche Transparenz auch von diversen mobilfunkkritischen Quellen erleben dürften. Nicht nur durch die Einträge in (meist nicht vorhandenen) Gästebüchern, sondern auch durch die oft verschleierten Hintergründe, inklusive aussagearmen Impressums.
Da Sie in Ihrer Überschrift auch das Wörtchen "Polemik" nannten, gehe ich davon aus, dass Sie damit den zweiten Teil des obigen Zitats meinten, den mit "...unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Menschen,..." beginnenden.
Ich wiederhole es gerne nochmal - Es spielt also keine wertrelevante Rolle, ob die Strahlenbelastung vorhanden, nachweisbar, schädlich, unschädlich oder im "normalen" Grenzbereich sich befindet.
Dann würde ich Ihnen empfehlen, sich konsequenterweise mit einem suggerierten Mehrwert durch Messungen oder irgendwelchen Aussagen "99% unterhalb der Grenzwerte" etc. zurückzuhalten. Sie sind dazu nicht qualifiziert und zudem, wie ich meine, auf dem Gebiet der EMF nur halb bis falsch informiert.
RDW
Tags:
Missbrauch, Transparenz, Zitat, Anschuldigung, Mehrwert
Ich versteh' das nicht mehr :o((
Alexander Lerchl , Samstag, 11.12.2010, 11:16 (vor 5130 Tagen) @ Thomas G.
Ich wiederhole es gerne nochmal - Es spielt also keine wertrelevante Rolle, ob die Strahlenbelastung vorhanden, nachweisbar, schädlich, unschädlich oder im "normalen" Grenzbereich sich befindet.
Herr G.,
aus Ihrer Pressemitteilung (Link im Startposting):
"Nur ein fach- und sachgerechtes Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessungen innerhalb und außerhalb der Immobilie zeigt dem Kunden auf, welcher tatsächlichen Belastung er ausgesetzt und welcher Wertverlust der Immobilie vorhanden ist."
Ich verstehe nicht, was Sie sagen (wollen), stelle aber fest, dass Sie sich widersprechen.
--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Irreführung und Polemik ?
Roger , Samstag, 11.12.2010, 16:23 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
Thomas G.
Beispiel:
Links ein AKW, rechts ein Sendemast sowie ein Haus mit Hobbyfunker (wie Herr >Helmut aus Nürnberg) und im Rücken ein Windpark mit dauernden Schlagschatten. >Laufen dann noch Hochspannungsleitungen über das Grundstück, bekommen Sie als >Käufer sogar noch Geld geschenkt, um das Objekt zu erwerben.
Gibt es das echt in Bayern ?
Ansonsten: kommt da noch eine Antwort: wo es die von Ihnen genannten 1% Grenzwertüberschreitung gab/gibt. 1% von 50000 Mobilfunkstellen wären ja 500 Fälle oder ?
Irreführung und Polemik ? Irreführung!
RDW , Samstag, 11.12.2010, 17:51 (vor 5129 Tagen) @ Roger
Ansonsten: kommt da noch eine Antwort: wo es die von Ihnen genannten 1% Grenzwertüberschreitung gab/gibt. 1% von 50000 Mobilfunkstellen wären ja 500 Fälle oder ?
Der Herr G. wird das anders sehen, schließlich hatte er geschrieben:
"Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen. Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind."
Das heißt im Klartext: Er hat Messungen mit Grenzwertüberschreitungen vorliegen, ob das nun 1% der Messungen sind oder etwas anderes, sei erst einmal egal.
Und ich möchte einfach ein solches Messergebnis sehen, ein einziges genügt. Bis dahin sehe ich seine Aussage als Irreführung und kenne bisher nur diese seine Reaktion in meinem Gästebuch.
Wie all das wohl seine Berufs- und Richterkollegen sehen würden, wenn sie es denn erfahren würden?
RDW
Tags:
Polemik
Irreführung und Polemik ? Irreführung!
Thomas G., Samstag, 11.12.2010, 18:32 (vor 5129 Tagen) @ RDW
Prima ! Jetzt schreibt Dipl.-Ing. Wölfle schon meine angebliche Meinung und angebliche Sichtweise .. ohne, dass ich persönlich antworten muss ?
"Wie all das wohl seine Berufs- und Richterkollegen sehen würden, wenn sie es denn erfahren würden?"
Wiedermal das Thema Polemik pur inkl. leere Drohungen ? Meine Berufs- und Richterkollegen würden sicher konstruktiver diskutieren, als wie es hier leider abläuft.
Liebe Grüße
Thomas G.
Irreführung!
Roger , Samstag, 11.12.2010, 22:39 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
Prima ! Jetzt schreibt Dipl.-Ing. Wölfle schon meine angebliche Meinung und angebliche Sichtweise .. ohne, dass ich persönlich antworten muss ?
"Wie all das wohl seine Berufs- und Richterkollegen sehen würden, wenn sie es denn erfahren würden?"
Wiedermal das Thema Polemik pur inkl. leere Drohungen ? Meine Berufs- und Richterkollegen würden sicher konstruktiver diskutieren, als wie es hier leider abläuft.
Liebe Grüße
Thomas G.
Hallo
Jetzt brauchen Sie nur noch, die von Ihnen behauptete "1%" von Grenzwertüberschreitung an zugeben.
----------
Haben Sie nun die Befähigung zum Richteramt (als Berufsrichter) oder nicht .?
Oder hat da Einer das ehrenamtlich vergessen .
Irreführung und Polemik ?
helmut , Nürnberg, Samstag, 11.12.2010, 17:30 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
------------------------------
Sehr geehrter Herr Helmut .... ? aus meiner Nachbarschaft Nürnberg,
zu Ihrem letzten Posting erlauben Sie mir folgende Stellungnahme.
"Netzwerke als Geschäftsfördermodell"
Für Sie scheinen Netzwerke negative (Geschäfts-)Modelle zu sein ? Das berechtigt Sie aber keinesfalls über Nutzer diese Netzwerke zu urteilen.
Was das mit dem Thema hier zu tun haben soll, ist zudem sehr fraglich. Siehe dazu das Thema "Polemik" - Wikipedia --- oder Forenregeln dieses Forums.
--------------------------------
Aus gutachterlicher Sicht (Sachverständiger für Immobilienbewertungen) bleibt es für mich dabei - wie in diesem Forum selbst mehrfach direkt und indirekt bestätigt - Eine Wertminderung der Immobilie kann in einem Verkehrswertgutachten durch den sog. "merkantilen Minderwert" vom Sachverständigen angesetzt werden, wenn dieser Abschlag nachvollziehbar auch vom Markt bestätigt wird. Dieser Wertabschlag könnte sogar 100% vom unbelasteten Verkehrswert sein !
Jetzt bleiben Sie bitte mal auf dem Boden der Tatsachen.
Netzwerke müssen nicht unbedingt was Schlechtes sein, wenn sie nicht missbraucht werden, um z.B. mehr Schein als Sein zu erwecken.
Die ganze Mobilfunkpolemik funktioniert aber nur als Netzwerk. Die einen schüren die Ängste, die anderen (oder auch die selben) machen den Profit.
Auf Ihrer Erdbebenseite ist z.B. als einziger Sponsor Ihr Webmaster aufgeführt.
Früher hätten Sie vielleicht noch Ihre Vermögens- und Verwaltungsgesellschaft (Holding) GmbH aufgeführt, nur um nicht alleine da zu stehen.
Was sagt z.B. das Rote Kreuz zu Ihrem Vorhaben, weiß es von der Nennung auf Ihrer Seite?
Was wollen Sie immer wieder z.B. mit Floskeln wie:
"mit gutachterlicher Sicht (Sachverständiger für Immobilienbewertungen)"
Ihre "Gutachten" mögen Preiswert sein, aber Sie sind, wie es aussieht, kein "amtlich anerkannter und öffentlich bestellter Sachverständiger" vor der IHK bzw den Gerichten - was sie aber vor Laien den Anschein erwecken wollen.
Ebenso ist das Aufführen Ihres (lobenswerten) Ehrenamtes als Laienrichter am Verwaltungsgericht Ansbach auf Ihrer Internetseite meiner Meinung nach mißverständlich und hat mit Ihrer Tätigkeit im Geschäftsleben nichts zu tun.
Ein Gericht urteilt nach Recht und Gesetz, nicht nach Bauchgefühl und esoterischen Vermutungen und Gefühlen. Ich würde Sie in einem Streitfall sofort als befangen ablehnen, wenn ich Kenntnis Ihrer Internetseite hätte und der Fall nur im entferntesten mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun hätte.
MfG
Helmut
--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)
Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen
Tags:
Missbrauch, Gutachten, Netzwerk
Irreführung und Polemik ?
Thomas G., Samstag, 11.12.2010, 18:25 (vor 5129 Tagen) @ helmut
Wiedermal reine Polemik und am Thema vorbei, lieber Herr Helmut XXX ?
Kein neutrales Forum - Polemik pur - schade
Thomas G., Samstag, 11.12.2010, 19:15 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
Liebe Herren,
leider ist dieses Forum offensichtlich kein neutrales Forum, was ich eigentlich für eine sinnvolle Diskussion erhofft hatte.
Gerne wiederhole ich die eindeutige Polemisierung hier, die jedermann glücklicherweise nachlesen kann.
"Kennzeichen von Polemik sind oft scharfe und direkte Äußerungen, teilweise auch persönliche Angriffe. Gelegentliches Ziel ist das Demaskieren eines Opponenten im Glaubens- und Meinungsstreit. Gegebenenfalls bedeutet dies auch die – mehr oder weniger – subtile Beschuldigung des Opponenten, keineswegs jedoch den Verzicht auf sachliche Argumente. In der klassischen Rhetorik spricht man in einem solchen Fall von der argumentatio ad hominem (das auf die Person gerichtete Argumentieren). Dies meint das Bloßstellen, das Überführen eines Gegners, wobei man zum Beispiel seine Glaubwürdigkeit, seine Reputation und ggf. auch seine Integrität insgesamt anzweifelt, indem man evtl. Widersprüchlichkeiten seiner Ausführungen bzw. seiner Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar zu seinen öffentlich proklamierten Einstellungen und Absichten aufzeigt.
Häufig wird mit den Mitteln der Übertreibung, der Ironie und des Sarkasmus gearbeitet oder vom Strohmann-Argument Gebrauch gemacht." (Quelle Wikipedia)
Da selbst die Forenregeln hier nicht beachtet werden, sollten Sie sich andere "Opfer" aussuchen.
Herzlichen Dank für den kleinen Einblick in die PRO-Mobilfunk-Liga
Thomas G.
Danke für den Einblick, Herr G.!
Alexander Lerchl , Samstag, 11.12.2010, 19:29 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
Liebe Herren,
leider ist dieses Forum offensichtlich kein neutrales Forum, was ich eigentlich für eine sinnvolle Diskussion erhofft hatte.
....
Herzlichen Dank für den kleinen Einblick in die PRO-Mobilfunk-Liga
Thomas G.
Ich denke, der Dank beruht auf Gegenseitigkeit
Was Sie hier demonstriert haben, war ganz amüsant und hilfreich, und ich werde die eine oder andere Anekdote sicher gut in Vorträgen und Publikationen verwenden können.
--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Tags:
Anekdote
Flucht in den Vorwurf der Polemik
RDW , Samstag, 11.12.2010, 19:52 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
leider ist dieses Forum offensichtlich kein neutrales Forum, was ich eigentlich für eine sinnvolle Diskussion erhofft hatte.
Gerne wiederhole ich die eindeutige Polemisierung hier, die jedermann glücklicherweise nachlesen kann.
Lieber Herr G.,
ich würde Ihnen sogar recht geben, wenn Sie die Bereitschaft zeigen würden, ihre bisher nachgefragten Antworten ohne weiteren Irreführungen zu formulieren bzw. sie überhaupt zu geben.
So bleibt aber nur der schale Nachgeschmack, daß Sie den Vorwurf der Polemik lediglich als Begründung dafür verwenden, Ihre unqualifizierten Aussagen zu Themen aus dem Bereich der EMF sowie zugehörige diskutable geschäftliche Angebote nicht weiter erläutern zu müssen. Ein guter Trick, der bei Laien sicherlich sogar noch funktioniert.
Herzlichen Dank für den kleinen Einblick in die PRO-Mobilfunk-Liga
Damit haben Sie in der Weise recht, daß Ingenieure Fakten bevorzugen und auf einfache Fragen ebenso einfache Antworten erwarten. Immobilienfachleuten wie Ihnen mag diese Denkweise wohl fremd und nicht für den Geschäftserfolg notwendig zu sein.
Und damit können wir es wohl belassen.
RDW
Tags:
Manipulation, Trick
Kein neutrales Forum - Polemik pur - schade
hans, Sonntag, 12.12.2010, 01:29 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
Gerne wiederhole ich die eindeutige Polemisierung hier, die jedermann glücklicherweise nachlesen kann.
"Kennzeichen von Polemik sind................
Tja, Herr G., dann empfehle ich Ihnen doch mal das Studium dieser Seiten. Zu finden in einem höchst interessanten Forum. Einige Müsterchen der dortigen Gesprächskultur in konzentrierter Form finden Sie hier. Die Denkweise des dortigen Präsidenten widerspiegelt sich sehr schön in Beiträgen wie diesem da. Wie man dort mit unbequemen Querdenkern und "nicht Mitläufern" umgeht, zeigt unter anderem dieser Beitrag des dortigen Präsidenten.
Viel Spass beim lesen. Zwischendurch dürfen Sie selbstverständlich die von Ihnen gefundenen Wikipedia-Sätze duchlesen. Sollten Sie danach zu irgendeinem Resultat kommen, können Sie dies hier jederzeit verkünden.
Wenn Sie über die Vielzahl der dortigen Schreiberlinge überrascht sind: Es ist bei Gigaherz durchaus üblich mit mehreren Pseudonymen gleichzeitig oder nacheinender zu verkehren (weiterführende Links beachten). Sogar Selbstgespräche konnten schon beobachtet werden (Beispiel: Das berüchtigte Quintett, wobei daraus mit ziemlicher Sicherheit ein Sextett wurde). Dies herauszufinden braucht etwas Zeit, gelingt einem danach allerdings recht gut.
Irreführung und Polemik ?
helmut , Nürnberg, Samstag, 11.12.2010, 19:40 (vor 5129 Tagen) @ Thomas G.
Sie weichen schon wieder aus.
Sie können hier wirklich gerne mitdiskutieren, aber doch bitte mit belastbaren Fakten.
Sie stellen u.a. auf ihren Internetseiten und hier Behauptungen auf und erwecken diesen und jenen Anschein,
ohne sie mit nichts, aber auch gar nichts belegen bzw belegen wollen.
Belegen Sie bitte z.B. auch nur eine einzige gemessene Grenzwertüberschreitung. Ebenso würde mich auch nur ein einziges Gutachten von Ihnen interessieren in dem Sie die Wertminderung durch Mobilfunkstrahlung behaupten bzw belegen. Dies können Sie mir gerne über "Benutzer" per Email oder einer Vertrauensperson zukommen lassen, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes oder mit Einwilligung des Betroffenen.
Ein "Sachverständiger" muß sich doch an Fakten in seinen Gutachten halten und diese nachvollziehbar belegen (können) und nicht seine Meinung als Fakten und Tatsachen verkaufen wollen.
Anscheinend sind Sie als Gutachter oder Sachverständiger noch nie vor Gericht aufgetreten, jeder Rechtsanwalt würde Ihre Argumente lächelnd zerlegen.
MfG
Helmut
--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)
Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen
Lieber Herr G. ...
H. Lamarr , München, Sonntag, 12.12.2010, 21:00 (vor 5128 Tagen) @ Thomas G.
Sie haben recht, Herr Schall, nachdem ich mir selber ein Bild machen konnte, werde ich mich von diesem Forum distanzieren.
Ja, das kann ich nachvollziehen. Ich fürchte sogar, Sie haben keine andere Wahl, die Situation, in die Sie sich hier hinein manövriert haben, ist ausweglos.
Sie sollten bei alledem nicht vergessen, dass die Teilnehmer dieses Forums Ihnen nur deshalb Paroli bieten, weil Sie eine Presse-Information verfasst haben, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet. Sie haben Geister gerufen, die Sie jetzt nicht mehr los werden, denn neben der Szene der Mobilfunkgegner, in der Ihre Presse-Information wahrscheinlich Entzücken auslöste, gibt es die Skeptiker, die nicht alles bedingungslos glauben, was ihnen, von wem auch immer, wie auf einem Silbertablett appetitlich hergerichtet serviert wird.
In diesem Strang wurden Ihnen etliche konkrete Fragen gestellt auf die Sie mMn entweder gar nicht, ausweichend oder in starkem Widerspruch zu Ihrer eigenen Presse-Information geantwortet haben. Das finde ich bedauerlich aber mehr ist in Ihrer Situation momentan wohl nicht drin.
Wer immer Sie in Sachen Elektrosmog beraten hat, er hat es schlecht weil oberflächlich gemacht, Sie sollten sich einen besseren Berater suchen. Dieses Forum hat zwar keinen Beratungsauftrag, hätten Sie vor Ihrer Presse-Information hier Erkundigungen eingeholt, wären mMn die Weichen womöglich ganz anders gestellt worden. Nun gut, der eine Zug ist nicht mehr zurück zu holen und ungeschehen zu machen. Dies ist aber kein Grund, ein Umdenken und sich besser Orientieren auszuschließen. Ich hoffe daher darauf, dass die Auseinandersetzung hier in diesem Stang Ihnen zumindest ein wenig die Sinne dafür geschärft hat, dass die Elektrosmog-Problematik keine Segelregatta auf dem Starnberger See ist, sondern eher einer Umsegelung von Kap Hoorn gleichkommt, das ist diese Ecke an der Südspitze Südamerikas, die vielen Schiffen zum Verhängnis wurde.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Anschuldigung
Elektrosmogshop bietet Immobilienbewertungen an
Kuddel, Sonntag, 12.12.2010, 15:03 (vor 5129 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 12.12.2010, 16:19
Derzeit in Umlauf ist eine Presse-Information des Immobiliensachverständigen Thomas G., die er in einem Gratis-Presseportal eingestellt hat, also eine sehr, na sagen wir's ruhig, "kostenbewußte" Form von PR.
Was hat eine Immobilien-Bewertung mit einem Elektrosmog-Shop gemein ?
www.elektrosmog-shop.com
www.elektrosmogshop.com
G. behauptet, anhand von nicht näher dargelegten "Marktstudien" und "Umfragen" könne er nachweisen, "dass Immobilien einen Wertverlust von bis zu 50% vom unbelasteten Verkehrswert haben können, wenn in unmittelbarer Nähe ein Mobilfunkmast vorhanden ist".
Eine Immobilienbewertung ist ein äußerst subjektives Unterfangen.
Es kommt:
auf die Lage an
auf die Nachbarn
auf den Zustand der Immobilie
auf notwendige Investitionen (Sanierung)
auf die aktuelle Nachfrage-Situation
auf die Käuferschicht
...
Wenn Herr G. über seine Domains "Elektrosmog-Shop.com" und seine 30 weiteren Domains überwiegend Elektrosensible und gesundheitsbewußte Öko's anspricht, so erscheint es mir plausibel, daß die oben genannte Aussage der Wertminderung für seine sehr spezielle Kundschaft durchaus zutreffend ist.
Möglicherweise bietet er zukünftig über seinen "Elektrosmog-Shop" nicht nur E-Smog-Messungen, sondern auch passende Elektrosmog-Gebäudesanierungen an, die ebenfalls für seine sehr spezielle Kundschaft wertsteigernd wirken dürften...
Tags:
Marketingkonzept, Motivation, Immobilien
Elektrosmogshop bietet Immobilienbewertungen an
H. Lamarr , München, Sonntag, 12.12.2010, 17:32 (vor 5128 Tagen) @ Kuddel
Was hat eine Immobilien-Bewertung mit einem Elektrosmog-Shop gemein ?
Päng! Game over. Next player.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Wenn Geschäfte winken....
RDW , Sonntag, 12.12.2010, 18:12 (vor 5128 Tagen) @ H. Lamarr
Was hat eine Immobilien-Bewertung mit einem Elektrosmog-Shop gemein ?
Päng! Game over. Next player.
Ich würde sagen, da hat jemand ein Geschäft gewittert und sich gleich mal passende Adressen gesichert, nach bereits etlichen anderen.
Siehe hier, ein Auszug daraus:
www.elektrosmogshop.com
created: 03-Oct-2010
registrant-firstname: Thomas
registrant-lastname: G.
registrant-organization: G. Immobilienbewertungs- gesellschaft m.b.H
Mal sehen, ab wann man dort Abschirmhilfsmittel kaufen kann, vielleicht mit gutachterlicher Bewertung samt prognostizierter Wertsteigerung des Objekts. Da kann man vorab schon mal klappern.
Also sollten wir uns für die Zukunft folgende Aussagen von Herrn G. gut merken und schauen, wann sie sich wie ändern:
- Ausdrücklich wird bestritten, dass wir etwaige Abschirmungsprodukte etc. vermitteln oder gar verkaufen.
- Ich wiederhole es gerne nochmal - Es spielt also keine wertrelevante Rolle, ob die Strahlenbelastung vorhanden, nachweisbar, schädlich, unschädlich oder im "normalen" Grenzbereich sich befindet.
RDW
Tags:
Marketingkonzept
Wenn Geschäfte winken....
KlaKla, Sonntag, 12.12.2010, 18:35 (vor 5128 Tagen) @ RDW
Ich würde sagen, da hat jemand ein Geschäft gewittert und sich gleich mal passende Adressen gesichert, nach bereits etlichen anderen.
Ein unnötige Dienstleistung die zur Krötenwanderung anregt.
--
Meine Meinungsäußerung
Tags:
Krötenwanderung
Fremdschämen
Alexander Lerchl , Sonntag, 12.12.2010, 20:47 (vor 5128 Tagen) @ H. Lamarr
Was hat eine Immobilien-Bewertung mit einem Elektrosmog-Shop gemein ?
Päng! Game over. Next player.
Wie peinlich. Das **** erklimmt nie geahnte Höhen, das Fremdschämen setzt heftig ein.
[Admin: **** Text am 12.12.2010 um 21:03 Uhr gelöscht]
--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Tags:
Fremdschämen
Elektrosmogshop bietet Immobilienbewertungen an
Sektor3, Sonntag, 12.12.2010, 21:23 (vor 5128 Tagen) @ Kuddel
Was hat eine Immobilien-Bewertung mit einem Elektrosmog-Shop gemein ?
...
Wenn Herr G. über seine Domains "Elektrosmog-Shop.com" und seine 30 weiteren Domains überwiegend Elektrosensible und gesundheitsbewußte Öko's anspricht, so erscheint es mir plausibel, daß die oben genannte Aussage der Wertminderung für seine sehr spezielle Kundschaft durchaus zutreffend ist.
Vielleicht hat Herr G. an das Geschäftsmodell des österreichischen Bau-Biologen Armin Rebernig gedacht:
Überprüft werden:
* Elektromagnetische Felder wie Mobilfunk, elektrische & magnetische Wechselfelder, elektrische & magnetische Gleichfelder
* ...